3.531 Anwälte für Waffengesetz | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Joe
Rechtsanwalt Michael Joe
Anwaltskanzlei Berlinger - Joe - Dag, Eichenbühler Str. 1, 63897 Miltenberg 6884.6609635166 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Michael Joe
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
sehr gut
Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
Anwaltskanzlei-Studt, Auf der Eisengießerei 10, 21680 Stade 6687.4603069833 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Betriebliche Altersversorgung
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 24 Bewertungen Ich kann das Büro sehr empfehlen. Professionelle und praktische Hilfe. Kompetenzen auf hohem Niveau. (19.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Zwengel
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Zwengel
Haag Leschok Zwengel, Porschestraße 76, 38440 Wolfsburg 6827.3566209784 km
Familienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Julian Zwengel
aus 10 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Anwalt für Familienrecht / Gewaltschutzsache gesucht und bin auf Herrn Zwengel … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Goßler
Rechtsanwalt Armin Goßler
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2728547287 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Armin Goßler
(25.05.2018) Kompetent, effizient, zuverlässig. Sehr zufrieden. Kann nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hoger
Rechtsanwältin Katja Hoger
Kanzlei Katja Hoger, Markt 3, 04643 Geithain 7017.7446877172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Katja Hoger
(25.07.2021) Bisher konnte sie mich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Bley
Rechtsanwältin Kathrin Bley
Rechtsanwaltskanzlei Teubner und Bley, Bahnhofstr. 41, 08297 Zwönitz 7049.0170254416 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Bley ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
(01.07.2021) Absolut empfehlenswert! Mir wurde schnell, empathisch und rechtssicher geholfen und ich bin darüber sehr dankbar und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Pott
Rechtsanwalt Wolfram Pott
Kanzlei Dr. Klaus-P. Budke, Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster 6663.1530949097 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfram Pott im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
(06.08.2022) Herr Pott hat die Rechtsproblematik schnell erkannt und war fachlich auf dem neuesten Stand. Des Weiteren war das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kill
Kanzlei Robert Kill, Wilhelmstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Robert Kill
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Hoos
sehr gut
Rechtsanwalt Jochen Hoos
Rechtsanwälte Ruppel & Collegen, Wittelsbachstr. 5a, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.7016873638 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jochen Hoos
aus 17 Bewertungen professionelle, sachkundige Beratung und Vertretung gegenüber dem Amtsgericht mit dem Ergebnis, dass das Verfahren … (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Fischer
sehr gut
Kanzlei Nadine Fischer, Im Marienfried 24, 53773 Hennef (Sieg) 6705.0229000901 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Fischer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 15 Bewertungen Frau Fischer ist eine überaus kompetente und engagierte Rechtsanwältin, die sich stets Zeit für mich als Mandanten … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Meese
sehr gut
Rechtsanwalt Jonas Meese
H/T Defensio Strafverteidiger, Goethering 4, 49074 Osnabrück 6672.2945682868 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jonas Meese ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 15 Bewertungen Ich kann Herrn Jonas Meese bestens weiterempfehlen. Er hat maßgeblich dazu beigetragen, dass das Verfahren eingestellt … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gunhild Bühler
Rechtsanwältin Gunhild Bühler
Rechtsanwaltskanzlei Gunhild Bühler, Erlenwiesen 3, 73614 Schorndorf 6950.7988803597 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gunhild Bühler vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Sehr sympathisch und freundlich Sehr gute und hilfreiche Beratung (21.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Pusch
Rechtsanwältin Sandra Pusch
Kanzlei Pusch, Bebelstr. 13, 06493 Ballenstedt 6892.0868302619 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Sandra Pusch
(14.06.2021) Frau Pusch hat mich gut, schnell, zuverlässig und kompetent beraten. Ich kann ihr und ihre Kanzlei nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
JASEK LEGAL advokatni kancelar, s.r.o., Parizska 67/11, Prag 110 00, Tschechien 7178.0314799711 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Fieberg
sehr gut
Rechtsanwältin Kristin Fieberg
Ribas Brutschy Abogados, Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht, Blumenstraße 6, 76133 Karlsruhe 6868.7346575279 km
Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kristin Fieberg bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 24 Bewertungen Frau Fieberg hat uns in unserem Fall ausführlich rechtlich beraten. Die Beratung erfolgte aufgrund der Dringlichkeit … (01.06.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Oliver Wallasch
Fachanwalt für Strafrecht Oliver Wallasch
Wallasch & Gärtner Rechtsanwälte + Fachanwälte für Strafrecht, Fichardstraße 30, 60322 Frankfurt am Main 6825.3603753646 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Verfassungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Fachanwalt für Strafrecht Oliver Wallasch
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Kalweit
Rechtsanwältin Katrin Kalweit
Kalweit & Kraußlach Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Faustgäßchen 4, 99084 Erfurt 6922.3237738782 km
Schwerpunkt: Strafrecht und Arbeitsrecht - Verhalten im Notfall: Keine Panik, Keine Angaben, Kontakt zum Anwalt aufnehmen Notfallnummer: 01787568060
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Kalweit ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Sehr gute Beratung , freundliche und offene Ehrlichkeit . Beratung auf den Punkt gebracht. Sehr zu empfehlen. Würde … (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin/Avokate Xhevahire Klöppner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin/Avokate Xhevahire Klöppner LL.M.
Rechtsanwalt-Avokat-Xhevahire Klöppner,LL.M.-Kosovo-Pristina-Albanien-Tirana, Bulevardi Nena Tereze 47/8, 10000 Pristina, Kosovo 8081.700377444 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin/Avokate Xhevahire Klöppner LL.M. im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 78 Bewertungen Ein einziges Telefonat hat ausgereicht, um ein großes Problem zu lösen. Eine Anwältin mit diesem Format gehört in die … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Rosenstock
rosenstock Rechtsanwaltskanzlei, Am Krautgarten 2, 07751 Jena 6962.7784428424 km
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Rosenstock vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
(22.06.2022) gut so
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Dahm
Rechtsanwalt Andreas Dahm
DAHM Rechtsanwälte, Breiter Weg 202, 39104 Magdeburg 6893.6495824462 km
Wir können nicht zaubern - aber kämpfen!
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Dahm gerne zur Verfügung
(10.08.2023) Super freundlich und fachlich sehr kompetent - ich wurde ernst genommen und mir wurde optimal geholfen - klare …
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Aden
Kanzlei Max Aden, Dingelstedtwall 42, 31737 Rinteln 6739.0045842968 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Max Aden im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Säverin
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Säverin
Rechtsanwalt Klaus Säverin – Fachanwalt für Verkehrsrecht, Knaackstr. 86, 10435 Berlin 6974.4446589486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Klaus Säverin
aus 118 Bewertungen Kurzes Gespräch. Alles weitere auf meinem Wunsch per Mail. Herr Severin hat meine Angelegenheit zu meiner vollsten … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aline Mömken
sehr gut
Rechtsanwältin Aline Mömken
Kanzlei Löwenberg & Kollegen, Friedrich-Ebert-Ring 1, 97072 Würzburg 6922.0893064077 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Aline Mömken ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
aus 25 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Frau Mömken war sehr positiv, angenehm und zielführend. Das Ergebnis hat meine Erwartungen … (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Kanzlei Dr. Klaus-P. Budke, Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster 6663.1529909732 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Leschniok hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
(14.12.2023) Ich wurde von Herrn Leschniok vertreten und kann nur positiv berichten: Sehr nett, kompetent und zuverlässig. Vielen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

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