3.553 Anwälte für Waffengesetz | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
Anwaltskanzlei Buchhorn, Bahnhofstraße 49, 56410 Montabaur 6755.1934505417 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Aynur Buchhorn im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Gute und verständliche Beratung (21.09.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Klötzer
Rechtsanwalt Robert Klötzer
Rechtsanwaltskanzlei | Steuerbüro Klötzer, Ernst-Thälmann-Straße 31, 09350 Lichtenstein 7031.4818368411 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Klötzer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
(08.01.2021) - kompetent - zuverlässig - exakt
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Francesco Wicki LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Francesco Wicki LL.M.
Studio Legale e Notarile Wicki, Via Soave 9, 6901 Lugano, Schweiz 7074.308745802 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Francesco Wicki LL.M.
(31.07.2021) Alle unsere Fragen wurden nachvollziehbar beantwortet
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Frantzen
Rechtsanwältin Saskia Frantzen
Anwaltskanzlei Frantzen, Augustastraße 43, 52070 Aachen 6630.2518040283 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Saskia Frantzen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 7 Bewertungen Frau Frantzen hat mich schnell und kompetent beraten. Ich hab mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt. (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Hansen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Ich hatte erneut das Vergnügen, einen Termin in der Anwaltskanzlei Hansen wahrzunehmen, diesmal bei Frau Hansen zum … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Matthes
Rechtsanwalt Thomas Matthes
Kanzlei Thomas Matthes, Hattinger Str. 847, 44879 Bochum 6662.2727406603 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Matthes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
(28.01.2024) Ein kompetenter und aufrichtiger Rechtsanwalt, der im Sinne des Mandanten handelt und nicht nur monetäre Ziele …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Dominik LL.M. Oec.
Rechtsanwalt Dr. Philipp Dominik LL.M. Oec.
Kanzlei FALK.law, Philipp-Loewenfeld-Strasse 19, 80339 München 7116.6550747478 km
Medizinrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Dominik LL.M. Oec. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
(18.05.2024) Endlich fühle ich mich bei dem Rechtsanwalt meines Vertrauens angekommen! Nachdem ich drei reine Strafverteidiger …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Schuh
Rechtsanwalt Sven Schuh
Kanzlei Sven Schuh, Bahnhofstr. 48, 75417 Mühlacker 6900.0790059551 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Sven Schuh
(20.09.2018) Herr Schuh hat mich wirklich umfassend und gründlich beraten. Ich konnte schnell telefonisch bzgl. jeglicher …
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Krieger
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Krieger
Kanzlei Krieger & Lauber, Grabenstraße 39, 65549 Limburg an der Lahn 6772.7134913869 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henning Krieger gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Herr RA Krieger hat uns sehr gut beraten. Die Abwicklung war sehr zuverlässig. Über jeden Schritt wurden wir in Kopie … (19.05.2024)
Profil-Bild Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra
sehr gut
Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra
Jesús Becerra. Derecho penal, Provenza, 278, 08008 Barcelona, Spanien 6865.5074277478 km
Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra
aus 20 Bewertungen Eine absolute Empfehlung für jeden, der Beratung und oder Unterstützung braucht. Der gesamte Prozess ist sehr … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aytekin Acar-Riemann
Rechtsanwalt Aytekin Acar-Riemann
Kanzlei Aytekin Acar-Riemann, Feldstr. 60, 20357 Hamburg 6718.6634738959 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Aytekin Acar-Riemann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Mit Herr Acar-Riemann an meiner Seite gekämpft und Gewonnen 🏆 Ganz klare Empfehlung ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ (07.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marek van Hattem
sehr gut
Rechtsanwalt Marek van Hattem
Rechtsanwalt Marek van Hattem, Friedrichstr. 6, 53111 Bonn 6694.3425409372 km
Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Marek van Hattem bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 103 Bewertungen Herr van Hattem hat mich sehr gut beraten und mir bei meinem Anliegen weiter geholfen - genau so wie ich es mir … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Bert Heimanns
Kanzlei Hans-Bert Heimanns, Püllenweg 17, 41352 Korschenbroich 6636.262835902 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Bert Heimanns ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon Krämer
sehr gut
Kanzlei Gordon Krämer, Hegelallee 54, 14467 Potsdam 6961.4673120384 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gordon Krämer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 161 Bewertungen War sehr mit der Anwaltskanzlei Krämer voll und ganz zufrieden. Ich bräuchte mich um nichts zu kümmern, würde ständig … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hippe
Rechtsanwalt Carsten Hippe
Anwaltskanzlei Carsten Hippe, Magdeburger Allee 140, 99086 Erfurt 6920.8136761493 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Hippe im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne
§KaG – Kanzlei am Gericht, Bahnhofstr. 63, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.6121408589 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne
aus 223 Bewertungen Ich wurde von Herrn Dr. Rohne in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten und vertreten und kann mich den … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Illing
sehr gut
Rechtsanwältin Linda Illing
Anwaltskanzlei Steinert, Hartensteiner Str. 3b, 09350 Lichtenstein/Sachsen 7031.3627197539 km
Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Linda Illing vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 22 Bewertungen Frau Illing und ihr Team hat mir kompetent und schnell bei einem Parkschaden geholfen. Die Kommunikation war stets … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Teuber
sehr gut
Kanzlei Bianka Teuber, Bäckerstr. 3, 44532 Lünen 6674.6778073559 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Bianka Teuber
aus 32 Bewertungen Sehr kompetent und zuverlässig (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Davut Yildiz
sehr gut
Kanzlei Davut Yildiz, Luisenplatz 4, 64283 Darmstadt 6837.2291246098 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Davut Yildiz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 63 Bewertungen Eine Untätigkeitsklage durch Ra Yildiz, bewirkte eine schnelle Einbürgerung. Zuvor gab es ein faire Beratung. (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Baiker
Rechtsanwalt Tim Baiker
BAIKER Rechtsanwälte, Fronackerstr. 68, 71332 Waiblingen 6936.155734643 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Baiker hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Heindl
sehr gut
Rechtsanwalt Tom Heindl
Heindl & Lang Rechtsanwälte, Promenadeplatz 11, 80333 München 7118.9158056983 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Heindl bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
aus 21 Bewertungen Unser Sohn befand sich in Untersuchungshaft. Durch umfangreiche Recherche haben wir Herrn Heindl gefunden. Vorneweg: … (21.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Becker
Kanzlei für Straf- und Jugendstrafverfahren, Aachener Straße 60-62, 50674 Köln 6673.6755428325 km
Verteidigung im Straf- und Jugendstrafverfahren
Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Steffen Becker - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 30 Bewertungen Ich bin Herrn Rechtsanwalt Becker sehr dankbar. Er hat mich bei jedem Schritt begleitet und dafür gesorgt, dass ich … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Brüning
Kanzlei Antje Brüning, Bahnhofstraße 87, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6666.7648180138 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Brüning
aus 5 Bewertungen Meine Anfrage wurde sehr schnell und freundlich von der Anwältin beantwortet. Da es nicht das richtige Fachgebiet war, … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Doelfs
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Doelfs
W&B Anwaltssozietät, Hofkamp 86, 42103 Wuppertal 6670.5513889138 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Doelfs
aus 62 Bewertungen RA Doelfs hat mich mit hoher juristischer Kompetenz bei einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren erfolgreich vertrten. (10.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

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