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Ausbildungsvergütung: Was Azubis über ihre Bezahlung wissen sollten

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Ausbildungsvergütung: Was Azubis über ihre Bezahlung wissen sollten

Experten-Autorin dieses Themas

Der Beginn einer Ausbildung markiert nicht nur einen neuen Lebensabschnitt, sondern auch den Einstieg in die Berufswelt. Während der Ausbildung sollen Auszubildende praktische Fähigkeiten und Kenntnisse erlernen.  

Die Ausbildungsvergütung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Sie dient dazu, ihnen während dieser Zeit eine finanzielle Grundlage zu bieten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung zu decken, wie zum Beispiel für Bücher oder Werkzeuge, die sie für ihre Ausbildung benötigen. 

Was versteht man unter einer Ausbildungsvergütung? 

Die Ausbildungsvergütung ist ein Begriff, der sich speziell auf die finanzielle Vergütung bezieht, die Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit erhalten. Sie ist nicht gleichbedeutend mit einem Gehalt oder Arbeitslohn im herkömmlichen Sinne, da Auszubildende in erster Linie in einem Ausbildungsverhältnis stehen und noch in der Ausbildung sind. Im Gegensatz zu regulären Gehältern oder Löhnen, die an Arbeitnehmer gezahlt werden, basiert die Ausbildungsvergütung auf dem Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb.  

Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert je nach Beruf, Ausbildungsjahr, Branche und regionalen Unterschieden. Es gibt gesetzliche Regelungen und Tarifverträge, die Mindestvergütungen für Auszubildende festlegen, um sicherzustellen, dass sie während ihrer Ausbildung eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten. 

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung 2024?  

Die Frage nach dem Verdienst während der Ausbildung ist nicht pauschal zu beantworten. Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) betrug im Jahr 2022 die durchschnittliche – tarifliche – Ausbildungsvergütung 1.028 Euro brutto pro Monat.  

Es hängt aber vor allem von der Art der Ausbildung ab, wie hoch das Azubi-Gehalt ist. Manche Ausbildungen bringen ein ordentliches Gehalt mit sich, während bei anderen die Ausbildungsvergütung etwas bescheidener ausfällt. Selbst innerhalb derselben Ausbildung kann es zu Unterschieden im Azubi-Gehalt kommen und das liegt oft am Ausbildungsbetrieb. Bei der Frage: „Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?“, sind insbesondere die folgenden Faktoren relevant: 

  • Größe des Betriebs: Größere Unternehmen können im Vergleich zu kleinen Familienbetrieben in der Regel höhere Ausbildungsgehälter zahlen. 

  • Standort des Betriebs: Der Standort spielt eine Rolle. In großen Städten ist die Ausbildungsvergütung in der Regel höher als in ländlichen Gebieten. 

  • Tarifvertrag: Die Anwendung eines Tarifvertrags kann das Ausbildungsgehalt festlegen. Beispiel: Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes in der Pflege (TVAöD-P) regelt die Ausbildungsvergütung für Pflegefachkräfte. Dieser Tarifvertrag gilt sowohl für den Bund als auch für die Kommunen und betrifft Auszubildende in der Pflege, die beispielsweise im Krankenhaus, in der Psychiatrie oder in der Altenpflege ausgebildet werden. Das Azubi-Gehalt nach TVAöD-P im ersten Ausbildungsjahr beträgt aktuell 1190,69 € und im dritten Ausbildungsjahr 1353,38 €. 

Gilt bei der Ausbildungsvergütung Mindestlohn? 

Ja! Seit dem 01.01.2020 gilt ein gesetzlicher Azubi-Mindestlohn für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Die Einführung dieses Mindestlohns zielt darauf ab, jedem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewährleisten. Ab 2024 beträgt der Mindestlohn im ersten Ausbildungsjahr monatlich mindestens 649 Euro.  

Seit diesem Jahr wird die Mindestausbildungsvergütung jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird jeweils spätestens bis zum 01. November des entsprechenden Jahres die neue Vergütung bekannt geben. 

Zusätzlich ist vorgesehen, dass die Ausbildungsvergütung im Verlauf der Ausbildung ansteigt. Im zweiten Ausbildungsjahr erhöht sie sich um 18 Prozent, im dritten Ausbildungsjahr um 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr um 40 Prozent, basierend auf dem Gehalt im ersten Lehrjahr. 

Gilt die Mindestausbildungsvergütung auch bei tarifgebundenen Verträgen? 

Falls eine Bindung an einen Tarifvertrag besteht, hat die im Tarifvertrag festgelegte Ausbildungsvergütung Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz, BBiG). Wenn kein tarifgebundener Ausbildungsvertrag existiert, für die Branche aber ein einschlägiger Tarifvertrag vorliegt, darf der Ausbildungsbetrieb höchstens 20 Prozent weniger Gehalt zahlen als branchenüblich. Diese Regelung gilt jedoch nur, solange die Mindestvergütung nicht unterschritten wird. 

Ausbildungsvergütung: Brutto oder netto? 

Die Ausbildungsvergütung wird immer brutto angegeben. Wenn im Ausbildungsvertrag eine Vergütung von 1000 Euro pro Monat steht, handelt es sich dabei um den Bruttobetrag. Das Bruttogehalt ist der Betrag vor Abzug von Sozialabgaben und Steuern.  

Das Nettogehalt hingegen ist der Betrag, der nach den Abzügen übrig bleibt und letztendlich auf dem Konto des Auszubildenden landet. Der Bruttobetrag im Ausbildungsvertrag ist also die Summe, bevor Abzüge vorgenommen werden. 

Ausbildungsvergütung: Welche Steuern werden fällig? 

Auszubildende gelten als Arbeitnehmer und sind je nach Höhe ihrer Ausbildungsvergütung steuerpflichtig. Neben der Lohnsteuer kann unter Umständen auch Kirchensteuer anfallen.  

In der Praxis bedeutet das: Azubis müssen sich nicht selbst um die Steuern kümmern, sondern das übernimmt der Ausbildungsbetrieb. Ein Teil der Ausbildungsvergütung wird einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. 

Lohnsteuer bei Ausbildungsvergütung 

Die Lohnsteuer betrifft Auszubildende erst, wenn sie im Jahr 2023 mehr als den Grundfreibetrag von 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro) verdienen. Das entspricht ungefähr einer monatlichen Ausbildungsvergütung von knapp 1335 Euro brutto. Verdient ein Azubi mehr als diesen Betrag, ist Lohnsteuer auf den Teil zu zahlen, der den Grundfreibetrag übersteigt.  

Wer also nur knapp über dem Freibetrag liegt, für den fällt die Lohnsteuer entsprechend gering aus. Ob und wie viel Lohnsteuer während der Ausbildung gezahlt werden muss, kann man mit dem offiziellen Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) einfach berechnen. 

Anspruch auf Unterhalt: Wird die Ausbildungsvergütung angerechnet? 

Kinder und Jugendliche haben während ihrer Ausbildung grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern, selbst wenn sie bereits volljährig sind (§ 1610 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Während ihrer Ausbildung erhalten Auszubildende aber gestaffelte Vergütungen je nach Ausbildungsjahr. Diese Vergütung wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, zumindest teilweise, und zwar ab dem Erhalt der ersten Ausbildungsvergütung.  

Falls beide Eltern unterhaltspflichtig sind, wird die Ausbildungsvergütung zu gleichen Teilen angerechnet. Die Vergütung wird vorher aber um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf bereinigt. Ohne Vorlage konkreter Belege als Nachweis erfolgt der Abzug einer Pauschale von 100 Euro. Dies bedeutet, dass die Ausbildungsvergütung zunächst um 100 Euro reduziert wird. Der Unterhaltspflichtige eines minderjährigen Auszubildenden kann dann seinen Barunterhalt um die Hälfte des verbleibenden Betrags kürzen. 

Für volljährige Auszubildende wird die Ausbildungsvergütung vom Bedarf abgezogen, wie in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Falls die Ausbildungsvergütung nicht den gesamten Bedarf deckt, wird der Rest zwischen den unterhaltspflichtigen Eltern aufgeteilt. Auch bei dieser Berechnung muss die Ausbildungsvergütung um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf gekürzt werden, der Ausgaben wie Bücher, Lehrmittel sowie möglicherweise Fahrtkosten für die Berufsschule und die praktische Ausbildung umfasst. Die Frage, ob zusätzliche Fahrtkosten abgesetzt werden können, ist umstritten.  

Anderweitige finanzielle Unterstützung während der Ausbildung 

Wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht und Azubis finanzielle Unterstützung benötigen, gibt es verschiedene staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, um Hilfe zu erhalten, zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Schüler-BAföG und Wohngeld. Diese Programme bieten finanzielle Hilfe für Auszubildende, die Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt mit ihrer Ausbildungsvergütung zu bestreiten. 

Foto(s): ©Adobe Stock/industrieblick

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