Wie viel Macht hat der Betriebsrat wirklich?
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Wenn es um Unternehmensfusionen, Rationalisierungsmaßnahmen oder Entlassungen geht, hat der Betriebsrat ein gewisses Mitspracherecht. Doch wie weit reicht die Macht des Betriebsrates wirklich? Welche Aufgaben hat er zu erfüllen und welche Regeln müssen bei der Einsetzung eines Betriebsrates beachtet werden?
Betriebsrat: Vermittler zwischen Arbeitgeber und Belegschaft
Die gesetzlichen Grundlagen zur Wahl des Betriebsrates und seines Aufgabenbereiches finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darüber hinaus bestimmen andere Arbeitsgesetze weitere Aufgaben des Betriebsrates, z. B. sein Mitbestimmungsrecht im Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Gemäß § 2 BetrVG arbeiten Arbeitgeber und Betriebsrat „vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen.”
Damit wird deutlich, dass ein Betriebsrat in erster Linie als Vermittler zwischen der Belegschaft und dem Arbeitgeber fungiert. Er muss also beim Arbeitgeber Anfragen, Wünsche und Forderungen der Beschäftigten vorbringen und mit ihm, wenn möglich, darüber einen Kompromiss erzielen.
Achtung: Der Betriebsrat wird zwar häufig als Vertreter der Arbeitnehmer angesehen, ist aber in Wahrheit nicht an Weisungen der Arbeitnehmer gebunden. Er ist lediglich Repräsentant der Belegschaft.
Welche Rechte hat der Betriebsrat?
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass dem Arbeitgeber ein weites Feld an Entscheidungsautonomie zuzugestehen ist, er ist derjenige, der letztlich die Unternehmensziele festlegt und konkrete Entscheidungen im Firmenalltag trifft. Daher ist die Macht des Betriebsrates begrenzt, dennoch ist er keinesfalls ein zahnloser Tiger.
Den größten Einfluss hat der Betriebsrat, wenn Entscheidungen des Arbeitgebers von seiner Zustimmung abhängig sind (Zustimmungsrechte), z. B. bei den Personalfragebögen oder persönlichen Angaben in Arbeitsverträgen gem. § 94 BetrVG.
Verweigert der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Zustimmung, kann dieser wiederum die Einigungsstelle anrufen, deren Entschluss dann die fehlende Zustimmung des Betriebsrates ersetzt. Die Einigungsstelle besteht je zur Hälfte aus Personen, die von Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeberseite berufen werden und einem unabhängigen Vorsitzenden (§§ 76 ff. BetrVG).
Darüber hinaus steht dem Betriebsrat mit bestimmten Widerspruchsrechten ein echtes Mitbestimmungsrecht zu, das insbesondere bei Kündigungen zum Tragen kommt. Dabei kann es sich sowohl um verhaltensbedingte als auch betriebsbedingte Kündigungen handeln.
Hier muss der Betriebsrat vor der Kündigung über diese vom Arbeitgeber informiert werden. Kommt er zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Kündigung nicht vorliegen, muss er dies dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen und kann der Kündigung widersprechen, § 102 BetrVG.
Achtung: Dadurch wird die Kündigung zwar nicht unwirksam. Wenn aber ordnungsgemäß Kündigungsschutzklage erhoben wurde, hat der Arbeitnehmer dann bis zum Ende des Gerichtsverfahrens einen Weiterbeschäftigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Weitere Themen, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann, sind Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Betriebsordnung, Urlaub, Prämiensätze, Zielvereinbarungen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen.
Beratungsrecht, Anhörungsrecht und Informationsrecht des Betriebsrats
Wesentlich weniger Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat über das ihm zustehende Beratungsrecht, d. h. bei einer bestimmten Arbeitgeberentscheidung ist der Betriebsrat in die Beratung und Verhandlung mit einzubeziehen, z. B. hat er ein Beratungsrecht gemäß § 85 BetrVG, wenn es um Beschwerden von Arbeitnehmern geht.
Deutlich schwächer ist die Position des Betriebsrates, wenn es um sein Anhörungsrecht und Vorschlagsrecht geht (§ 86a BetrVG), z. B. wenn er die Meinungen der Belegschaft dem Arbeitgeber zur Kenntnis bringt.
Schließlich ist noch das Informationsrecht des Betriebsrates zu erwähnen. Danach muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren, wenn dieser die Information zur Erfüllung seiner Aufgabe benötigt, etwa gem. § 80 Abs. 2 BetrVG.
Wer darf in den Betriebsrat?
Da der Betriebsrat verpflichtet ist, zum Wohle der Arbeitnehmer zu handeln, hat dies Folgen für die Wahlberechtigung und Zusammensetzung des Betriebsrates. Ausschließlich Arbeitnehmer können einen Betriebsrat wählen und in den Betriebsrat gewählt werden. Aufgrund der Interessenlage sind damit Geschäftsführer, Vorstände, Mitglieder von Personengesellschaften, Ehegatten des Arbeitgebers, Prokuristen und insbesondere leitende Angestellte weder wahlberechtigt noch wählbar.
Ergänzung: Leitende Angestellte werden innerbetrieblich durch den sog. Sprecherausschuss vertreten, der die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber regelt.
Die Größe des Betriebsrates insgesamt, also die Anzahl der Betriebsratsmitglieder, hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab, die im Betrieb beschäftigt sind (§ 9 BetrVG).
Sonderrechte für Mitglieder des Betriebsrats
Bei der Betriebsratsmitgliedschaft handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, so dass für die Tätigkeit kein Entgelt gezahlt wird. Deshalb – und wegen ihrer besonderen Stellung – genießen Betriebsratsmitglieder zahlreiche Sonderrechte, die ihnen einerseits die Erfüllung ihrer Aufgaben innerhalb des Betriebes ermöglichen und andererseits ihre Unabhängigkeit vom Arbeitgeber stärken sollen.
Als Beispiele seien hier genannt:
Entgeltschutz: Arbeitslohn trotz Tätigkeit für Betriebsrat (§ 37 BetrVG)
Tätigkeitsschutz: keine niederen oder zu anspruchsvolle Aufgaben, keine Strafversetzung
Weiterbildungsschutz: Freistellungsanspruch für Fortbildungsmaßnahmen
Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG, der nur eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds und nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässt.
Einige dieser Sonderrechte bestehen nicht nur während der Dauer der Betriebsratsmitgliedschaft, sondern entfalten auch Nachwirkungen für die Zeit nach Beendigung der Mitgliedschaft.
Der Entgeltschutz besteht über ein Jahr fort, der Kündigungsschutz ebenfalls und der Tätigkeitsschutz für ein bis zwei Jahre (bei drei Amtszeiten infolge).
Wahl des Betriebsrats
Ein Betriebsrat kann regulär in Betrieben ab mindestens fünf regulär beschäftigte, volljährige Arbeitnehmer gewählt werden. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen, die mindestens sechs Monate im Jahr beschäftigt werden oder Mitarbeiter in Elternzeit, wenn für sie kein Ersatz eingestellt wurde.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab dem 18. Lebensjahr, also auch Zeitarbeiter, die in der Firma mindestens drei Monate eingesetzt sind. Gewählt werden können alle Arbeitnehmer, außer sie haben ihr Recht auf öffentliche Wählbarkeit verloren, etwa weil sie vorbestraft sind.
Die Wahl wird vom Wahlvorstand organisiert und durchgeführt. Dabei wird in geheimer, unmittelbarer Wahl aufgrund des Verhältnis- und Mehrheitswahlrechts ein Betriebsrat bestimmt (§ 14 BetrVG).
Die reguläre Amtszeit eines Betriebsrates beträgt vier Jahre, Ausnahmen gelten etwa wenn Betriebe veräußert, gespalten oder fusioniert werden. Gewählt ist, wer mindestens ein Zwanzigstel aller Stimmen erhalten hat, wer von mindestens drei Wahlberechtigten (oder zwei bei Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten) gewählt wurde und jedenfalls wenn er 50 Stimmen erzielen konnte.
Ein vereinfachtes Verfahren ist für Kleinbetriebe in § 14a Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen.
(WEL)
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Rechtstipps zu "Betriebsrat" | Seite 85
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30.05.2011 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer„… geschuldeten Arbeitszeit und entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten oder vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts ggf. unter Beteiligung des Betriebsrats festzulegender Verteilung ab, bedarf …“ Weiterlesen
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26.05.2011 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… die Wirksamkeit der bereits seitens des Arbeitgebers ausgesprochenen Kündigung. In dem Verfahren (9 BV 183/10) begehrte der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung …“ Weiterlesen
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09.05.2011 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… erfolgt. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um 636 Personen - im Januar 2010 waren insgesamt ca. 12.500 Arbeitnehmer beschäftigt -, die kraft dieser Statusbeurteilung nicht an der Betriebsrats …“ Weiterlesen
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05.05.2011 Rechtsanwalt Jens Riesbeck„… zu lassen, ob das berechtigterweise geschah. Das gilt auch für den eigenverantwortlich handelnden Betriebsrat. Mit seinem Beurteilungsspielraum korrespondiert das Risiko, ihn überschritten zu haben …“ Weiterlesen
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02.05.2011 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„(Stuttgart) Arbeitgeber und Betriebsrat dürfen bei der Bemessung der Abfindungshöhe in einem Sozialplan gemäß § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG Altersstufen bilden, weil ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt …“ Weiterlesen
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21.04.2011 Rechtsanwälte Franke • Ruf in Bürogemeinschaft„… Betriebsrat im Rahmen einer Umstrukturierung des Unternehmens auf einen Sozialplan geeinigt. Die Höhe der vorgesehenen Abfindungen sollte nach der Betriebszugehörigkeit und dem Bruttomonatsgehalt berechnet …“ Weiterlesen
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28.03.2011 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… die Entscheidung des Arbeitgebers, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz durch einen externen Dritten wahrnehmen zu lassen, noch die Mitgliedschaft im Betriebsrat stellen einen solchen …“ Weiterlesen
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21.03.2011 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„… in § 7 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge). In Betrieben mit Betriebsrat stellt sich die Frage, ob und welche Beteiligungsrechte der BR in diesem Umfeld hat. Der schriftliche Auftrag …“ Weiterlesen
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17.03.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… . Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, kann sich der Arbeitnehmer bei diesem beschweren, falls der Arbeitgeber kein Zwischenzeugnis erteilen sollte. Der Arbeitgeber muss sich dann auch noch …“ Weiterlesen
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14.03.2011 Rechtsanwalt Jens Riesbeck„Arbeitgeber mit einer Unternehmensgröße von in der Regel mehr als zwanzig Arbeitnehmern, in deren Betrieb/en Betriebsräte gebildet sind und deren Betriebsräte sollten in ihrer täglichen Praxis …“ Weiterlesen
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08.03.2011 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„Bei der Einstellung von Kita-Erzieherinnen der Arbeiterwohlfahrt ist die Zustimmung des Betriebsrates nicht erforderlich. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine Zustimmung des Betriebsrates …“ Weiterlesen
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15.02.2011 Rechtsanwältin Olivia Holik„… der Betriebsrat / die Personalvertretung vor Ausspruch der Kündigung angehört worden sein, etc. Darüber hinaus unterliegen alle Arbeitnehmer einem besonderen Kündigungsschutz, die schwanger …“ Weiterlesen
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02.02.2011 Rechtsanwalt Tim Varlemann„Das durch den AG ausgesprochene Verbot der Handynutzung zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit entfacht auch kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 …“ Weiterlesen
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02.02.2011 Rechtsanwalt Olaf Haußmann„… den Ernstfall für die Beweisbarkeit der mündlich getroffenen Nebenabrede sorgen (Zeugen, z.B. ein Mitglied des Betriebsrats).“ Weiterlesen
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24.01.2011 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen nicht beseitigt. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn , Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz …“ Weiterlesen
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21.01.2011 Rechtsanwalt Markus Czech„… eines Insolvenzverfahrens sowie Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Wir klären Sie darüber auf, welche Rechte Sie selbst wahrnehmen müssen und welche Sie besser über Ihren Betriebsrat einfordern lassen …“ Weiterlesen
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21.01.2011 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… betrifft. Gegenstand des Rechtsstreits war u. a. auch die Anordnung des Tragens von - Unterwäsche - das „Kurzhalten” von Fingernägeln. Der Betriebsrat des Arbeitgebers hatte gegen entsprechende …“ Weiterlesen
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12.11.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… , der jetzt das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen wollte. Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nur möglich mit Zustimmung des Betriebsrats, der hier die Zustimmung verweigerte. Daher zog der Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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02.11.2010 Rechtsanwalt Mathias Henke„… . Der Vorgang wurde dem Arbeitgeber anonym zur Kenntnis gebracht, der daraufhin dem Betriebsratsvorsitzenden fristlos kündigen wollte und sodenn die erforderliche Zustimmung zur Kündigung vom Betriebsrat …“ Weiterlesen
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28.10.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… werden, weil er einem ehemaligen Kollegen drei Schrauben im Wert von 28 Cent des Arbeitgebers geschenkt hatte. Nachdem sich der Betriebsrat geweigert hatte, der Kündigung zuzustimmen, beantragte …“ Weiterlesen
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28.10.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„(Stuttgart) Führt der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung nicht ordnungsgemäß durch, kann der Betriebsrat die Unterlassung vereinbarungswidriger Maßnahmen verlangen. Auf seinen Antrag …“ Weiterlesen
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04.10.2010 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„… , wie auch die Verlängerung sind Einstellungen. Der Betriebsrat muss also nach § 99 BetrVG zustimmen und kann auch die Ausschreibung der Stelle verlangen. Fazit: Anhörung nach § 99 BetrVG …“ Weiterlesen