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Briefkastenfirma: Was ist das und ist sie legal?

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Briefkastenfirma: Was ist das und ist sie legal?

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Als Briefkastenfirma wird im Allgemeinen eine Firma bezeichnet, die zwar auf dem Papier existiert, aber tatsächlich keine physische Präsenz hat, sondern lediglich eine Postadresse oder eine virtuelle Adresse. Bei der Briefkastenfirma handelt es sich nicht um einen rechtlich definierten, sondern lediglich um einen umgangssprachlichen Begriff. Briefkastenfirmen werden auch als Briefkastengesellschaften, funktionslose Basisgesellschaften, Domizilgesellschaften oder Offshore-Firmen betitelt.  

Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten von Briefkastenfirmen in Deutschland, insbesondere mit den Fragen, was eine Briefkastenfirma ist, in welchen Ländern die meisten Briefkastenfirmen ihren Sitz haben, ob die Gründung einer Briefkastengesellschaft in Deutschland legal ist, aber auch, welche möglichen Konsequenzen bei Missbrauch einer Briefkastenfirma drohen. 

Was ist eine Briefkastenfirma? 

Wie bereits eingangs erwähnt, ist eine Briefkastenfirma eine Gesellschaft, die zwar gegründet wurde – meistens als Kapitalgesellschaft –, aber keine feste Geschäftsstelle besitzt. Stattdessen verfügt sie über eine Adresse, an der sie Post empfangen kann. In den meisten Fällen handelt es sich um eine virtuelle Adresse, die lediglich für administrative Zwecke verwendet wird. Es gibt zahlreiche Anbieter, die virtuelle Geschäftsadressen für Briefkastenfirmen zur Miete offerieren. Das heißt, die Briefkastenfirma ist im Handelsregister offiziell als rechtsfähige Gesellschaft eingetragen.  

Eine wirtschaftliche Tätigkeit übt eine Briefkastenfirma jedoch in der Regel nicht aus, zumal sie faktisch über keine Geschäftsräume, Büroausstattung oder nennenswertes Personal verfügt. In manchen Fällen wird eine solche betriebliche Funktion der Firma vorgetäuscht. Zudem übernehmen bei Briefkastenfirmen meistens Strohmänner die Rolle der Geschäftsführung.  

In welchen Ländern sind Briefkastenfirmen typischerweise ansässig? 

Briefkastenfirmen können in verschiedenen Ländern gegründet werden. Oft werden sie in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen oder weniger strengen Vorschriften gegründet, um Steuern zu sparen oder andere Vorteile zu erzielen. Als Steueroasen und Länder mit „flexiblen Wirtschaftsgesetzen“, in denen Briefkastenfirmen typischerweise ansässig sind, gelten: 

  • in Europa insbesondere Irland, das Königreich Isle of Man (eine Insel in der Irischen See), Liechtenstein, Luxemburg und die Schweiz  

  • die Kanalinseln (eine Inselgruppe im südwestlichen Teil des Ärmelkanals) 

  • in der Karibik insbesondere die Bahamas, Barbados, Bermuda, die Cayman Islands, die Jungferninseln 

  • Panama (in Mittelamerika) 

Unter welchen Voraussetzungen sind Briefkastenfirmen in Deutschland legal? 

Briefkastenfirmen sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dies bedeutet, dass sie als Unternehmen registriert sein und Steuern zahlen müssen, wenn sie als steuerlich ansässig gelten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Briefkastenfirmen oft als Mittel zur Steuervermeidung oder zur Vermeidung von Vorschriften verwendet werden.  

Bekanntlich werden Briefkastenfirmen vorwiegend genutzt, um illegal erzielte Gewinne, zum Beispiel aus Geschäften im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Drogenhandel, zu verschleiern. Wenn eine Briefkastenfirma für illegale Aktivitäten oder zur Vermeidung von Steuern verwendet wird, kann dies schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Aus guten Gründen gelten Briefkastenfirmen in der öffentlichen Kritik als wenig legitim und zwielichtig. 

Die Panama Papers und ihre Folgen 

Großes Aufsehen erregte im Jahr 2016 die Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers. Die Panama Papers waren ein umfangreiches Datenleck, das im April 2016 durch eine gemeinsame Recherche von Journalisten aufgedeckt wurde. Sie enthüllten eine Vielzahl von Informationen über Offshore-Firmen und Briefkastenfirmen, die von einer Anwaltskanzlei auf Panama für ihre Kunden gegründet wurden. Die Dokumente zeigten, dass zahlreiche prominente Persönlichkeiten und Politiker weltweit Offshore-Firmen oder Briefkastenfirmen nutzten, um Vermögen zu verstecken, Geld zu waschen oder Steuern zu vermeiden.  

Die Panama Papers deckten vor allem Steuervermeidungs- und Geldwäschepraktiken auf. Die Enthüllungen hatten aber weltweit auch politische und wirtschaftliche Auswirkungen im Hinblick auf die Bekämpfung illegaler Aktivitäten von Briefkastenfirmen. Insgesamt haben die Panama Papers gezeigt, wie weitverbreitet die Nutzung von Briefkastenfirmen und Offshore-Firmen ist, um Vermögen zu verstecken oder Steuern zu vermeiden. Die Veröffentlichung der Dokumente hat aber auch dazu beigetragen, durch die Anpassung von Gesetzen und verstärkte Kontrollen für mehr Transparenz und Steuergerechtigkeit zu sorgen. 

Briefkastenfirma gründen: Welche Hürden gibt es? 

Eine Briefkastenfirma zu gründen, ist relativ einfach. Ob die Gründung einer Briefkastenfirma in Deutschland hingegen sinnvoll ist, ist eine andere Frage.  

Der erste Schritt zur Gründung einer Briefkastenfirma besteht darin, einen Namen und die Gesellschaftsform für das Unternehmen zu wählen und die Firma beim Finanzamt und gegebenenfalls beim zuständigen Registergericht zu registrieren. Es muss auch eine Adresse angegeben werden, an der das Unternehmen Post empfangen kann. Dies kann eine reale Adresse sein, beispielsweise ein Büro oder ein Geschäftsraum, oder eine virtuelle Adresse, die von einem Dritten zur Verfügung gestellt wird. 

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Briefkastenfirma in Deutschland eine feste Geschäftsstelle oder einen ständigen Vertreter haben muss, um als steuerlich ansässig zu gelten. Dies bedeutet, dass das Unternehmen Steuern in Deutschland zahlen muss, auch wenn es seine Aktivitäten ausschließlich im Ausland durchführt. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, da eine Verletzung zu hohen Bußgeldern oder Strafen führen kann. 

Briefkastenfirma anzeigen: Was tun bei Verdacht auf illegale Aktivitäten? 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Briefkastenfirma illegal verwendet wird oder gegen das Steuerrecht verstößt, können Sie dies den zuständigen Behörden melden. Die Finanzbehörden in Deutschland haben das Recht, anonyme Anzeigen zu bearbeiten und Untersuchungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Unternehmen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Zudem ist das kriminelle Potenzial von Briefkastenfirmen seit Jahrzehnten bekannt und es wird durch den Erlass entsprechender Gesetze stets versucht, gegen die illegale Nutzung von Briefkastenfirmen, Steuerbetrug und Geldwäsche anzukämpfen.  

Dafür wurde unter anderem das Transparenzregister der EU-Staaten geschaffen, das offenlegen soll, wer als wahrer wirtschaftlicher Berechtigter hinter einem Unternehmen steht. Das Transparenzregister ist von jedermann öffentlich einsehbar. Insbesondere Unternehmen sollten es für Recherchen zu ihren eigenen Vertragspartnern nutzen, und wenn sie dabei Auffälligkeiten feststellen, diese den Behörden umgehend melden. 

Foto(s): ©Adobe Stock/rh2010

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