Förderverein: Warum und wie wird er gegründet?
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Experten-Autor dieses Themas
Ganz einfach ausgedrückt, sammelt und beschafft ein Förderverein Gelder und Mittel und leitet sie weiter. Aber ganz so einfach ist es dann letztlich doch nicht.
Viele soziale Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindertagesstätten (Kitas) oder Schulen, benötigen die Hilfe von Fördervereinen, da öffentliche Mittel allein schon lange nicht mehr ausreichen. Bleiben wir der Einfachheit halber beim Beispiel Kita: Die meisten Einrichtungen wünschen sich für die Kita-Kinder schönere Räume, pädagogisch wertvolles Spielzeug oder auch hochwertigere Lebensmittel in ihrer Kita-Küche. Auch für regelmäßige Ausflüge mit den Kindern fehlt den Kitas leider oft das Geld. Hier kann ein Förderverein helfen, indem er Anschaffungen, die pädagogische Arbeit der Erzieherinnen oder auch geplante Projekte durch gesammelte Spenden unterstützt. Und auch die Kita-Kinder aus einkommensschwachen Familien können durch den Förderverein extra bezuschusst werden.
Gründung eines Fördervereins: Wie geht das?
Wie wird das Ganze nun umgesetzt? Wir bleiben beim Beispiel Kita. Um einen Förderverein zu gründen, sollte schon vorab Interesse von mehreren Personen (Eltern, Erziehern …) bestehen, den zu gründenden Verein tatkräftig zu unterstützen. Es müssen sich mindestens sieben Personen finden und zusammenschließen, um einen Förderverein gründen zu können.
Schritt 1: Gründungsversammlung
Die potenziellen Gründungsmitglieder müssen die sogenannte Gründungsversammlung einberufen. Diese bildet gleichzeitig den Startschuss zur Vereinsgründung. In der Gründungsversammlung wird ein Vorstand gewählt und die Vereinssatzung verabschiedet. In der Satzung wird zum Beispiel der Zweck des Fördervereins, der Name des Vereins und die Höhe der Mitgliedsbeiträge festgelegt. Während der Versammlung muss Protokoll geführt werden.
Schritt 2: Die Unterschriften notariell beglaubigen lassen
Die Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet werden. Sie wird dem Notar vorgelegt und von diesem beglaubigt.
Schritt 3: Die Gemeinnützigkeit des Vereins vom Finanzamt prüfen lassen
Das Finanzamt prüft dabei, ob die Satzung den Voraussetzungen gemäß Abgabenordnung (AO) §§ 51, 59, 60 und 61 entspricht. Daraufhin ergeht ein sogenannter „Feststellungsbescheid“. Im Bescheid selbst („Gem 7 – Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen“) wird auch festgelegt, dass der Verein Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen darf.
Schritt 4: Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister
Beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) wird nun die Eintragung in das Vereinsregister beantragt. Dieses ist für jeden öffentlich einsehbar. Aus dem Vereinsregister geht hervor, wer in Ihrem Verein handelt und wofür er verantwortlich ist. Ebenfalls dort ist auch die Satzung hinterlegt.
Schritt 5: Eröffnung eines Geschäftskontos
Um beispielsweise Mitgliedsbeiträge und Spenden zu verwalten und natürlich zur steuerlichen Abwicklung des Vereins, muss eigens auch ein Bankkonto eingerichtet werden. Viele Banken bieten dafür Vereinskonten an. Um ein solches zu eröffnen, wird ein beglaubigter Auszug aus dem Vereinsregister oder ein Protokoll der Gründungsversammlung (wenn der Verein noch nicht eingetragen ist) benötigt. Sämtliche finanziellen Belange des Vereins laufen nun über dieses Konto.
Mustersatzung eines Fördervereins am Beispiel einer Kita
Um es Ihnen möglichst leicht zu machen, habe ich im Folgenden einmal eine Mustersatzung entworfen.
Satzung des Fördervereins „Kita Musterbeispiel in Musterstadt“ § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit)
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Kündigung aus dem Verein
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 7 Mitgliedsbeiträge
§ 8 Organe des Vereins
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Fördervereine sind meist hauptsächlich für die Beschaffung von Mitteln für andere Körperschaften, die diese Mittel dann für steuerbegünstigte Zwecke einsetzen, zuständig. Trotzdem profitieren sie von steuerlichen Begünstigungen. Gerade in puncto Umsatzsteuer, Gewerbe- und Körperschaftsteuer sind oft keine oder nur geringe Steuerabgaben zu zahlen, wenn die Einnahmen des Vereins satzungskonform dem Ehrenamt unterliegen und in der Hauptsache kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. In § 58 der AO ist die Anerkennung des Fördervereins als steuerbegünstigte Körperschaft (Zusammenschluss/Vereinigung von Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen) gesetzlich verankert. Darin heißt es unter anderem:
„Steuerlich unschädliche Betätigungen:
Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass […]
1 1 eine Körperschaft einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet.
2Mittel sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft.
3Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
4 Beabsichtigt die Körperschaft, als einzige Art der Zweckverwirklichung Mittel anderen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zuzuwenden, ist die Mittelweitergabe als Art der Zweckverwirklichung in der Satzung zu benennen.“
Wie man sieht, kann die Gründung eines Fördervereines für bestimmte Vorhaben sehr vorteilhaft und interessant sein. Bei für Sie konkret auftretenden Detailfragen sollten Sie sich unbedingt juristisch und steuerrechtlich beraten lassen.
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