Gerichtskosten - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
- Die Kosten, die für gerichtliche Verfahren an die Staatskasse zu zahlen sind, werden auf Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und anderen Nebengesetzen berechnet.
- Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Streitgegenstandes, dem sogenannten Streitwert.
- Das Gesetz enthält ein Kostenverzeichnis, in dem die jeweilige Gebührenhöhe oder Gebührensätze stehen.
Wofür entstehen Gerichtskosten?
Da dem Gericht für Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher, für deren Anreise sowie für die Versendung von Akten oder Abschriften Kosten bzw. Auslagen entstehen, werden für das Verfahren sowie für einzelne Verfahrensteile Gebühren erhoben. Einige dieser Gebühren sind feste Beträge bzw. richten sich nach den konkreten Kosten, die bspw. dem Sachverständigen entstanden sind. Die Ausgaben sind dann genau zu diesem Betrag zu erstatten.
Bei Zivilprozessen bildet der Streitwert den Ausgangspunkt für die Berechnung der Gerichtskosten. Der Streitwert bzw. Gegenstandswert entspricht häufig der Sache, um die gestritten oder zu der beraten wird. Würde es im Verfahren um einen Autokauf gehen, und das Auto wurde für 5.000 Euro verkauf, ist der Gegenstandswert 5.000 Euro.
Auch die Anwaltskosten richten sich, zumindest bei der Standardabrechnung über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nach dem Streitwert. Bei der Berechnung der Anwaltsgebühren gilt einfach gesagt: Je höher der Wert, um den gestritten wird, umso höher sind auch die gesetzlichen Gebühren.
Für welche Verfahren entstehen Kosten?
Für welche Verfahren und Verordnungen Kosten anfallen, ist in § 1 Abs. 1 GKG festgelegt. Dies gilt unter anderem für Verfahren vor
- Arbeitsgerichten
- Finanzgerichten
- Sozialgerichten
- Verwaltungsgerichten
- Familiengerichten
- Jugendgerichten
ebenso wie für
- Zivilverfahren
- Strafverfahren und
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Verfahren bei Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
- Verfahren nach der Insolvenzordnung
Wer muss Gerichtskosten zahlen?
Handelt es sich um ein Zivilverfahren, z. B. um eine Kaufsache, zahlt in der Regel der Prozessverlierer die Gerichtskosten. Kommt es zu einem Vergleich, werden die Kosten häufig gleichmäßig aufgeteilt, fallen aber deutlich niedriger aus, als wenn das Gericht ein Urteil verfassen muss. Bei Verfahren vor dem Familiengericht, z. B. bei einer Scheidung, tragen die beiden Parteien meistens 50 Prozent der Kosten. Bei Unterhaltsklagen dagegen muss der Unterliegende zahlen. Jedes Urteil deutscher Gerichte enthält die Entscheidung darüber, wer die Prozesskosten zu übernehmen hat.
Gerichtskostentabelle
Streitwert bis ... € | Gebühr … € | Streitwert bis ... € | Gebühr … € |
500 | 38,00 | 50 000 | 601,00 |
1 000 | 58,00 | 65 000 | 733,00 |
1 500 | 78,00 | 80 000 | 865,00 |
2 000 | 98,00 | 95 000 | 997,00 |
3 000 | 119,00 | 110 000 | 1 129,00 |
4 000 | 140,00 | 125 000 | 1 261,00 |
5 000 | 161,00 | 140 000 | 1 393,00 |
6 000 | 182,00 | 155 000 | 1 525,00 |
7 000 | 203,00 | 170 000 | 1 657,00 |
8 000 | 224,00 | 185 000 | 1 789,00 |
9 000 | 245,00 | 200 000 | 1 921,00 |
10 000 | 266,00 | 230 000 | 2 119,00 |
13 000 | 295,00 | 260 000 | 2 317,00 |
16 000 | 324,00 | 290 000 | 2 515,00 |
19 000 | 353,00 | 320 000 | 2 713,00 |
22 000 | 382,00 | 350 000 | 2 911,00 |
25 000 | 411,00 | 380 000 | 3 109,00 |
30 000 | 449,00 | 410 000 | 3 307,00 |
35 000 | 487,00 | 440 000 | 3 505,00 |
40 000 | 525,00 | 470 000 | 3 703,00 |
45 000 | 563,00 | 500 000 | 3 901,00 |
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Rechtstipps zu "Gerichtskosten" | Seite 41
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04.06.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… seine Kosten selbst tragen und anteilig die Hälfte der Gerichtskosten - und zwar unabhängig davon, wie der Prozess entschieden wurde. Doch Arbeitnehmer können sich auch in dieser Hinsicht schützen …“ Weiterlesen
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19.11.2008 Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz„… gering ist kann der Rechtsanwalt einen Prozesskostenhilfeantrag (PKH) bei Gericht für Sie stellen, so dass das Gericht möglicherweise für Sie die Anwaltskosten bzw. die Gerichtskosten trägt. Hierzu …“ Weiterlesen
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08.05.2007 Scheidungsanwalt Eric Schendel„… als auch die Gerichtskosten nach diesem Streitwert, soweit nicht ein anderes vereinbart ist. Durch eine Vergütungsvereinbarung können die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden, wenn es um das gerichtliche …“ Weiterlesen
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