Die Künstlersozialabgabe: Das sollten vor allem Auftraggeber wissen
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Die Künstlersozialabgabe ist ein sozialer Baustein und Bestandteil der Künstlersozialkasse. Diese Kasse befindet sich in Wilhelmshaven. Sie hat eine verwaltende Funktion und ist für die Erhebung der Beiträge und die Abwicklung mit der Künstlersozialversicherung zuständig. Sie leitet die Beiträge an die entsprechenden Versicherungen weiter.
Durch die Zahlung der Künstlersozialabgabe wird der Künstler/Publizist in puncto Renten-, Pflege- und Krankenversicherung unterstützt und sozial abgesichert. So wie bei anderen Arbeitnehmern auch, tragen Künstler und Publizisten nur 50 % der Versicherungsbeiträge selbst. Die anderen 50 % trägt hier die Künstlersozialkasse. Finanziert wird dies durch die Künstlersozialabgabe und durch Bundeszuschüsse.
Wer zahlt die Künstlersozialabgabe?
Grundsätzlich zahlt das Unternehmen, das einen Künstler oder Publizisten beauftragt, diese Sozialabgabe – nicht der leistende Künstler! Wer regelmäßig oder wiederkehrend als Unternehmen kreative Leistungen von selbstständig arbeitenden Künstlern oder Publizisten einkauft, ist abgabepflichtig.
Dabei muss der Künstler oder Publizist eine natürliche Person sein. Sie fragen sich, wann eine Person „natürlich“ ist? Das ist ganz einfach: Wir unterscheiden im deutschen Recht zwischen der „natürlichen“ und der „juristischen“ Person. Als natürliche Person gilt erst einmal jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten (sogenanntes „Rechtssubjekt“). Dagegen ist eine juristische Person keine Person an sich, sondern ein Rechtsgebilde, das durch einen Rechtsakt (wie ein Eintrag ins Handelsregister) entsteht. Juristische Personen sind zum Beispiel ein Verein oder eine Aktiengesellschaft. Fällt also die Künstlersozialabgabe auch bei Zahlungen an eine GmbH an? Nein, weil auch diese eine juristische Person ist.
Viele Unternehmer sind sich allerdings gar nicht darüber im Klaren, dass sie zum Beispiel schon durch den Auftrag an einen freischaffenden Webdesigner die Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten müssen. Doch Vorsicht: Auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung kontrollieren bei ihren Betriebsprüfungen die Fälligkeit der Künstlersozialabgabe sehr genau. Eine unterlassene Meldung oder eine fehlende Abgabe kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Zusätzlich werden Sie als Unternehmen rückwirkend geschätzt.
Wie und wo meldet ein Unternehmen die Abgabe für den Künstler/Publizisten an?
Wichtig: Es besteht eine Meldepflicht bei der Künstlersozialkasse! Die Erfassung Ihres Unternehmens erfolgt ganz einfach mithilfe eines Anmeldebogens. Nachdem Sie als Unternehmen registriert wurden, erhalten Sie eine Abgabenummer. Unter dieser Nummer müssen bis zum 31. März eines Jahres alle Aufträge, die Sie an Künstler/Publizisten erteilt haben, für das Vorjahr gemeldet werden. Die Künstlersozialkasse informiert Sie dann über die Höhe der zu zahlenden Abgabe. Ein Unternehmen, das sich einmal bei der Künstlersozialkasse registriert hat, muss über alle relevanten Posten in diesem Bereich sämtliche Belege mindestens fünf Jahre aufbewahren und sorgfältig Buch führen.
Künstlersozialabgabe Freibetrag
Gerade für sehr kleine Unternehmen ist interessant: Es gibt eine Geringfügigkeitsgrenze bis zur Erhebung einer Künstlersozialabgabe: Beträgt die Gesamtsumme aller im Jahr angefallenen Aufträge an Künstler/Publizisten nicht mehr als 700 € netto (1.000 € ab 2026), wird die Künstlersozialabgabe nicht erhoben.
Künstlersozialabgabe berechnen
Die Künstlersozialabgabe berechnet sich prozentual. Der Abgabesatz wird jährlich neu durch den Bundesarbeitsminister festgelegt. Wie schon im Vorjahr beträgt er auch 2025 5,0 %. Die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe ist im seit 1983 existierenden Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verankert. So besagt § 25 KSVG sehr verständlich und eindeutig unter anderem:
„(1) Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein nach § 24 Abs. 1 oder 2 zur Abgabe Verpflichteter im Rahmen der dort aufgeführten Tätigkeiten im Laufe eines Kalenderjahres an selbständige Künstler oder Publizisten zahlt, auch wenn diese selbst nach diesem Gesetz nicht versicherungspflichtig sind. Bemessungsgrundlage sind auch die Entgelte, die ein nicht abgabepflichtiger Dritter für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen zahlt, die für einen zur Abgabe Verpflichteten erbracht werden.
(2) Entgelt im Sinne des Absatzes 1 ist alles, was der zur Abgabe Verpflichtete aufwendet, um das Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, abzüglich der in einer Rechnung oder Gutschrift gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer. Ausgenommen hiervon sind
1. die Entgelte, die für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige Rechte des Urhebers oder Leistungsschutzrechte an Verwertungsgesellschaften gezahlt werden,
2. steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen."
Ausgangspunkt der Berechnung sind alle Rechnungen (netto), die für künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Kreativen in einem Kalenderjahr gestellt wurden.
Abgabepflichtig ist grundsätzlich alles, was der Künstler oder Publizist als Entgelt erhält, also z. B.:
- Gagen
- Honorare
- Tantiemen
- Lizenzzahlungen
- Sachleistungen
- Auslagenersatz
- Materialkosten
- Fremdkosten
- Transportkosten
Nicht abgabepflichtig sind:
- ausgewiesene Umsatzsteuer
- Zahlungen an juristische Personen (GmbH, UG, AG, e. V. etc.), an KG oder OHG
- Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Bild-Kunst, VG Wort)
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen
- nachgewiesene Reisekosten (in den steuerlichen Grenzen)
- steuerfreie Zahlungen gem. § 3 Nr. 26 EStG („Übungsleiterpauschale“)
- nachträgliche Vervielfältigungskosten
- rein durchlaufende Posten
- Zahlungen für Verwertung von Namensrechten
Um selbst einen Überblick zu erhalten, was später in etwa an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist, hier einmal eine ganz einfache Formel dazu:
Ihre Bemessungsgrundlage x Vomhundertsatz (derzeit 4,2 %) = Künstlersozialabgabe
Beträgt Ihre Bemessungsgrundlage für das vorherige Geschäftsjahr beispielsweise 50.000 €, so ist an die Künstlersozialkasse ein Betrag in Höhe von 2100 € zu entrichten.
Wer gilt als selbstständiger Künstler/Publizist?
Die Vielfalt und Vielschichtigkeit der verschiedenen Berufsgruppen erschweren das genaue Einordnen, wer nun als Künstler/Publizist im Sinne der Sozialversicherung tätig ist. So zählen Influencer mittlerweile auch zur Gruppe der Künstler/Publizisten. Dazu hat die Künstlersozialkasse einen Katalog zusammengestellt, der eine grobe Übersicht darüber gibt. Allerdings ist diese nicht abschließend. Um ganz sicher zu sein, lohnt sich der Kontakt zur Künstlersozialkasse. Dort gibt man Ihnen Auskunft, denn wie immer gilt: Fragen kostet nichts. Wie oben aufgezeigt, können Fehler hingegen teuer werden.
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Rechtstipps zu "Künstlersozialabgabe"
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22.04.2025 Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-/MedienR Dennis Tölle„… Informationen, Formulare und Beratungsmöglichkeiten. Für Unternehmen: Unternehmen, die regelmäßig kreative Leistungen beauftragen (z. B. für Webdesign, Werbefilme oder Grafik), können zur Künstlersozialabgabe …“ Weiterlesen
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30.03.2025 Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-/MedienR Dennis Tölle„… oder Publizist:innen beauftragt, muss dafür Künstlersozialabgabe zahlen. Diese beträgt derzeit 4,2 % der gezahlten Honorare (Stand: 2022). Die Abgabe ist fällig, wenn: das Unternehmen zur klassischen …“ Weiterlesen
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04.03.2025 Rechtsanwältin Susan Krauße„… . Meldung abgabepflichtiger Entgelte für 2024 bis zum 31. März 2025 Finanziert wird die Künstlersozialkasse durch Beiträge der Versicherten, einen Zuschuss des Bundes und die Künstlersozialabgabe …“ Weiterlesen
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14.10.2024 Rechtsanwalt Raik Pentzek„… - und Rentenversicherung) Umlagen zu Entgeltfortzahlungen bei Krankheit und bei Mutterschaftsgeld Zahlungen für die Künstlersozialabgabe Zahlungen für die Insolvenzgeldumlage Zahlungen für …“ Weiterlesen
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11.09.2024 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… 2024. Wenn ein Unternehmen nach § 24 Abs. 1 KSVG typische Verwerter:in ist muss es regelmäßig Künstlersozialabgabe (KSA) abführen und die gezahlten Entgelte an Künstler:innen …“ Weiterlesen
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19.10.2023 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… der Künstlersozialabgabe. Die Künstlersozialkasse arbeitet daran, die Honorarzahlungen der Plattformen an die Kreativen der Abgabepflicht zu unterwerfen. Agenturen und Unternehmen Bei Zahlungen von Agenturen …“ Weiterlesen
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26.09.2024 Rechtsanwalt Philipp Scholl„… im Einzelfall geklärt werden. Außerdem: Im Zusammenhang mit der Leistung von Musikern kann auch die Künstlersozialabgabe anfallen. Infos zur Künstlersozialabgabe im Zusammenhang mit Leistungen …“ Weiterlesen
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04.05.2023 Rechtsanwalt Philipp Scholl„… der Künstlersozialabgabe durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sehr wahrscheinlich rechtswidrig war. Der Fall betraf Eigenwerbemaßnahmen einer Schokoladenmanufaktur. Es ging hierbei auch um Leistungen von Influencern …“ Weiterlesen
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03.05.2023 Rechtsanwalt Philipp Scholl„Fällt im Rahmen von Postproduktion die Künstlersozialabgabe an? Das Sozialgericht Hamburg hat diese Frage in einem Urteil vom 13. April 2023 mit „Nein“ beantwortet. Es ging in diesem Fall um …“ Weiterlesen
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15.10.2024 Rechtsanwalt Philipp Scholl„… -Agenturen, die mit Influencern arbeiten, geprüft und es soll Künstlersozialabgabe nachgezahlt werden. Auch ManagerInnen von Talents und Brands selber sind häufig von Prüfungen und Nachforderungen …“ Weiterlesen
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17.04.2023 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Eine Krankschreibung per Telefon ist für bis zu 7 Tage möglich und kann auf diese Weise einmalig für maximal 7 weitere Tage verlängert werden. Künstlersozialabgabe bis Märzende melden Unternehmen …“ Weiterlesen
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05.05.2023 Rechtsanwalt Philipp Scholl„Keine grundsätzliche Pflicht zur Künstlersozialabgabe auf die Zahlungen der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer Das Sozialgericht Stuttgart (Urteil vom 24.03.2021, Az.: S 4 KR 2996/17) hat …“ Weiterlesen
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18.05.2022 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… Künstlersozialabgabe? Wenn ein Unternehmen nach § 24 Abs. 1 KSVG typische Verwerter:in ist muss es regelmäßig Künstlersozialabgabe (KSA) abführen und die gezahlten Entgelte an Künstler:innen …“ Weiterlesen
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25.01.2022 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… zwei Konfliktfelder aufgegriffen und es wird beantwortet, wo Lösungsmöglichkeiten bestehen. Beleg für Zahlung der Künstlersozialabgabe für den Verwendungsnachweis Im Rahmen von künstlerischen …“ Weiterlesen
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12.04.2024 Rechtsanwalt Philipp Scholl„Die KSK-Abgabe bei der Kommanditgesellschaft Die Gesellschaftsform der KG bietet, nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG), im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe …“ Weiterlesen
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15.10.2023 Rechtsanwalt Philipp Scholl„Was sind die Künstlersozialkasse und die Künstlersozialabgabe? Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Behörde mit Sitz in Wilhelmshaven, die unter Anderem für die Erhebung der Künstlersozialabgabe …“ Weiterlesen
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08.09.2021 Rechtsanwältin Sonja Laaser„Muss auf das Gehalt, das Gesellschafter:in einer GmbH für die Geschäftsführer:innentätigkeit erhält, Künstlersozialabgabe abgeführt werden? Künstlersozialabgabe fällt an, wenn Gesellschafter:in …“ Weiterlesen
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07.04.2025 Rechtsanwalt Philipp Scholl„GmbH und KSK-Abgabe Bei einer „Kreativ-GmbH“ kann auf das Gehalt der GeschäftsführerIn(en) die Künstlersozialabgabe („KSK-Abgabe“) in Höhe von zurzeit 5 % (2023) anfallen. Das Gehalt …“ Weiterlesen
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20.01.2021 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… aber wiederum auch die Künstlersozialabgabe anfallen. Diese beträgt 4,2%. Künstlerische Haupttätigkeit als Designerin innerhalb einer GbR Sollten die:der Designer:in aber diese Variante nicht wollen …“ Weiterlesen
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05.02.2021 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… bestätigt. Achtung: Dies führt jedoch nicht zwangsläufig dazu, dass die Künstlersozialabgabe (KSA) auf die Gewinne entfällt, vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 2. 4. 2014 – B 3 KS 3/12 R. Es ist somit …“ Weiterlesen
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15.01.2021 Rechtsanwältin Patricia Hauto LL.M.„… wird durch einen Zuschuss des Bundes und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Der Versicherungsschutz tritt ein, wenn das jährliche …“ Weiterlesen
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09.12.2020 Rechtsanwalt Alexander Seltmann„… Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Künstlersozialabgabe Insolvenzgeldumlage Insolvenzschutz von Wertguthaben Pflegeversicherung Umlage U1 …“ Weiterlesen
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05.09.2019 Rechtsanwalt Alexander Seltmann„… als Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe heranzuziehen sei. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das an einen aufgrund seiner maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Stellung …“ Weiterlesen
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05.10.2024 Rechtsanwalt Philipp Scholl„… dann, dass keine Versicherungspflicht nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) besteht. Zum Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid zur Künstlersozialabgabe gibt es Infos unter …“ Weiterlesen