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Kurz und knapp 51 (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Reiserecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Keine Barzahlung!

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können ermäßigt bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Doch Vorsicht! Nun hat das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschieden, dass diese Steuerermäßigung nicht bei Barzahlung beansprucht werden kann (Az.: 1 K 791/07).

Denn § 35a Absatz 2 Einkommensteuergesetz setzt voraus, dass der Steuerpflichtige dem Finanzamt zumindest einen Bankbeleg für die Überweisung auf das Konto vorlegt.

 
Nur Teilabfindung für Teilzeitkraft

Eine Flugbegleiterin, die zunächst Vollzeit beschäftigt war und später wegen ihres Erziehungsurlaubs immer wieder in Teilzeit arbeitete, hatte von ihrem Arbeitgeber für ihr freiwilliges Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfindung erhalten, die jedoch ihrer Teilzeit anteilig begrenzt war. 

Die anteilige Abfindung ist rechtmäßig und stellt keine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar, entschied das Bundesarbeitsgericht. (BAG, Az.: 9 AZR 729/05)

 
Patientenverfügung genau formulieren

Will man für den Ernstfall bestimmte medizinische Behandlungsmethoden dem Arzt vorschreiben oder untersagen, kann man dies in einer so genannten Patientenverfügung tun. Dabei sollte man darauf achten, genau und deutlich formulieren, was der Arzt darf und was nicht.  

Wenn beispielsweise nicht erkennbar ist, wie der Patient zur Sondenernährung steht, darf diese nicht aufgrund der Empfehlung des Arztes unterbleiben. (AG Siegen, Az.: 33 XVII B 710)

 
Reisepreisminderung wegen FKK-Hotel

Ein Ehepaar hatte seinen Traumurlaub auf Cuba gebucht. Doch vor Ort mussten sie feststellen, dass es sich bei ihrer Unterkunft um ein Hotel mit FKK handelte. Doch das hatten beide nicht gebucht. Verärgert verklagten die Urlauber nach ihrer vorzeitigen Rückkehr schließlich das Reisebüro auf Reisepreisminderung.
 

Das Oberlandesgericht Frankfurt gab den Urlaubern Recht und sprach ihnen eine Minderung des Reisepreises von 20 Prozent zu. (Az.: 16 U 143/02)

(WEL)


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