Mahnung - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Mahnung vs. Zahlungserinnerung
- Wann erhält man eine Mahnung?
- Fristenrechner: Schuldner in Verzug setzen
- Wozu Verzug?
- Wie viele Mahnungen sind nötig?
- Wie sieht ein Mahnschreiben aus?
- Muster Zahlungserinnerung
- Mahnung: Vorlage
- Muster Letzte Mahnung
- Was passiert, wenn man die Mahnung ignoriert?
- Wie hoch dürfen die Mahngebühren sein?
- Wann ist eine Mahnung nicht nötig?
- Keine Unterbrechung der Verjährungsfrist
Mahnung vs. Zahlungserinnerung
Bei einer Mahnung handelt es sich um eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine geschuldete Leistung zu erbringen. Kurz gesagt ist die Mahnung also eine Zahlungsaufforderung.
Oft erhalten säumige Kunden zunächst ein Schreiben mit der Überschrift „Zahlungserinnerung“. Entgegen der weitläufigen Meinung handelt es sich dabei nicht um eine Vorstufe zur Mahnung. Vielmehr haben eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung die gleiche Wirkung. Durch die mild formulierte Überschrift soll lediglich ein Wohlwollen gegenüber dem nichtzahlenden Kunden ausgedrückt werden.
Wann erhält man eine Mahnung?
Voraussetzung für eine Mahnung ist immer, dass der Schuldner tatsächlich im Verzug ist. Deshalb kann eine Mahnung erst erteilt werden, wenn die Zahlung fällig ist. Das Fälligkeitsdatum der Zahlung wird meist beim Vertragsschluss vereinbart und ist im Vertrag enthalten. Wird nichts Konkretes vereinbart, darf der Gläubiger nicht einfach nachträglich ein Fälligkeitsdatum in die Rechnung schreiben.
Um eine Zahlung verlangen zu können, muss die Forderung fällig sein. Wurde eine Zeit für die Zahlung nicht vereinbart, ist in der Regel eine Forderung sofort nach Erbringung der vertraglichen Leistung fällig. Ein gesonderter Hinweis auf der Rechnung „sofort fällig“ ist nicht erforderlich. Allerdings gelten bei bestimmten Vertragsarten Ausnahmen: So ist beispielsweise im Werkvertragsrecht eine Forderung erst nach Abnahme fällig. Bei einem Arbeitsvertrag wird in der Regel eine monatliche Vergütung vereinbart, und daher ist die Vergütung nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig. Wurde bei einem Darlehensvertrag eine Zeit nicht vereinbart, ist die Rückzahlung nach Kündigung des Darlehensvertrags fällig.
Wird bei Vertragsschluss nicht geregelt, wann die Zahlung fällig ist, tritt der Verzug gemäß § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Bei Geschäften mit Verbrauchern ist darauf zu achten, dass die Rechnung einen Hinweis darauf enthält, dass der Verzug eintritt, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird. Einen automatischen Verzug ohne einen solchen Hinweis gibt es nur bei B2B-Geschäften.
Fristenrechner: Schuldner in Verzug setzen
Ist die Forderung fällig, kann der Schuldner durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden. Zwar muss eine Mahnung nicht schriftlich erfolgen, aber es ist aus Gründen der Beweissicherung empfehlenswert, dem Schuldner per Einwurfeinschreiben, Fax und/oder E-Mail eine angemessene Frist zur Zahlung zu setzen. Dabei sollte dem Schuldner ein konkretes Datum (z. B.: 01.03.2017) gesetzt werden, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung zu erfolgen hat, und ein Konto benannt werden. Verstreicht diese gesetzte Frist, ohne dass der Schuldner Zahlung leistet, gerät der Schuldner in Verzug. Dabei ist ein Mahnschreiben ausreichend – eine zweite oder dritte Mahnung ist nicht erforderlich.
Wozu Verzug?
Wird der Schuldner in Verzug gesetzt, besteht für ihn die Gefahr, dass er Schadensersatz leisten und Zinsen zahlen muss. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass sobald der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, in Verzug gerät, der Gläubiger von diesem eine Pauschale von 40 € verlangen kann. Schalten Sie also nach Eintritt des Verzugs noch einen Anwalt ein, muss der Schuldner die entstandenen Rechtsanwaltskosten als Verzögerungsschaden erstatten, allerdings muss auf diese Kosten die 40-€-Pauschale angerechnet werden. Ab Eintritt des Verzugs besteht für den Schuldner auch die Gefahr, sämtliche Kosten einer Klage zahlen zu müssen.
Vorsicht: Wird der Anwalt vor Eintritt des Verzuges beauftragt und tätig, entstehen diese außergerichtlichen Anwaltskosten bereits vor Verzugseintritt und können nicht erstattet verlangt werden. Eine Besonderheit gilt noch für das Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht muss unabhängig des Verzugs bzw. der Berechtigung der Forderung oder des Ausgangs des Verfahrens jeder seine eigenen Anwaltskosten selbst bezahlen.
Handelt es sich um eine Forderung unter Kaufleuten aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft, ist die Forderung bereits ab Fälligkeit zu verzinsen.
Wie viele Mahnungen sind nötig?
Viele denken, dass man erst zwei oder drei Mahnungen erhalten haben muss, bevor der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten kann. Das ist ein Irrtum! Es ist nur eine Mahnung notwendig, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Eine zweite oder dritte Mahnung ist zwar möglich, verpflichtet ist der Gläubiger hierzu aber nicht! Säumige Schuldner sollten deshalb spätestens nach der ersten Mahnung ihre Rechnung begleichen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.
Wie sieht ein Mahnschreiben aus?
Für eine Mahnung ist keine besondere Form vorgegeben. Das heißt, sie ist grundsätzlich auch mündlich möglich. Aus Beweisgründen sollte sie jedoch immer schriftlich ausgestellt werden. In dem Schreiben muss der Schuldner eindeutig und bestimmt zur Begleichung der Leistung aufgefordert werden. Es ist nicht erforderlich, die Mahnung als „Mahnung“ zu bezeichnen, aber sinnvoll. Es ist zulässig, den Schuldner darauf hinzuweisen, dass ihm mit Verzug weitere Kosten entstehen können. Wird der Schuldner auf diese Folgen hingewiesen, besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner die Forderung vor Ablauf der Frist bezahlt.
Folgende Punkte sollten deshalb unbedingt enthalten sein:
- Name und Anschrift des Gläubigers
- Name und Anschrift des Schuldners
- Forderungsgrund
- Forderungshöhe/Rechnungsbetrag
- Rechnungsnummer
- Höhe und Begründung der Verzugszinsen (falls vorhanden)
- Höhe der Mahngebühren (falls vorhanden)
- Bankverbindung
- konkretes Zahlungsziel
Muster Zahlungserinnerung
Eine Zahlungserinnerung hat zwar die gleiche Wirkung wie eine Mahnung. Dennoch unterscheiden sich Schreiben, die mit „Zahlungserinnerung“ überschrieben sind, häufig von einer „Mahnung“. Sie sind in der Regel wohlwollender formuliert und unterstellen dem Schuldner eher ein Vergessen statt ein absichtliches Nichtzahlen der Rechnung. So könnte eine Zahlungserinnerung aussehen:
Zahlungserinnerung
Rechnung Nr. ... vom [DATUM]
Sehr geehrte(r) [NAME],
auf die o. g. Rechnung konnten wir noch keinen Zahlungseingang feststellen.
Falls unsere o. g. Rechnung Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ist, haben wir Ihnen eine Kopie dieser Rechnung beigefügt. Wir bitten Sie, die Begleichung der Rechnung nachzuholen, und sehen dem Eingang Ihrer Zahlung entgegen.
Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich bereits beglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Mahnung: Vorlage
Ein Schreiben, das mit „Mahnung“ überschrieben ist, schlägt meist bereits einen etwas strengeren Ton an und enthält konkretere Informationen zum Zahlungsziel, z. B. so:
Mahnung
Rechnung Nr. ... vom [DATUM]
Sehr geehrte(r) [NAME],
leider haben Sie auf unsere Zahlungserinnerung vom [DATUM] nicht reagiert. Wir bitten Sie daher, den überfälligen Betrag in Höhe von [BETRAG] bis zum [DATUM] auf unser unten angegebenes Konto zu überweisen. Sofern Sie den vorgenannten Termin nicht einhalten, werden wir Ihnen Verzugszinsen und Mahnkosten berechnen müssen.
Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich bereits beglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Muster Letzte Mahnung
Obwohl eine Mahnung bereits ausreicht, senden viele Gläubiger auch eine zweite oder dritte Mahnung an den Schuldner, bevor sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das letzte Schreiben vor dem Weg zum Gericht ist meist mit „Letzte Mahnung“ überschrieben:
Letzte Mahnung
Rechnung Nr. ... vom [DATUM]
Sehr geehrte(r) [NAME],
trotz unserer schriftlichen Zahlungserinnerung(en) vom [DATUM] (und vom [DATUM]) konnten wir bisher keinen Zahlungseingang feststellen.
Folgende Beträge sind zur Zahlung offen:
Rechnungsbetrag: ... Euro
Verzugszinsen (... %): ... Euro
Mahnkosten: ... Euro
Summe: ... Euro
Wir bitten Sie daher letztmalig, den fälligen Betrag bis zum [DATUM] auf unser Konto einzuzahlen.
Sollte auch dieser Termin ohne Geldeingang auf unserem Konto verstreichen, sehen wir uns gezwungen, ohne erneute Aufforderung gerichtliche Schritte einzuleiten. Beachten Sie bitte, dass dadurch für Sie erhöhte Kosten entstehen.
Hat sich diese Mahnung mit Ihrer Zahlung überschnitten, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Was passiert, wenn man die Mahnung ignoriert?
Reagiert der Schuldner nicht auf die Mahnung und bezahlt weiterhin die offene Forderung nicht, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten. Dabei kann er sich zwischen einem Mahnverfahren vor dem Mahngericht und einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht entscheiden.
Wie hoch dürfen die Mahngebühren sein?
Es gibt keine festen gesetzlichen Regeln dafür, wie hoch die Mahngebühren pro Mahnung ausfallen. Grundsätzlich kann ein Gläubiger auch gänzlich auf Mahngebühren verzichten. Da der Schuldner bei der ersten Mahnung noch nicht im Verzug ist, enthält dieses Schreiben in der Regel noch keine Mahngebühren. Erst ab der 2. Mahnung werden regelmäßig Gebühren verlangt.
Die Mahngebühren darf der Gläubiger nicht beliebig hoch ansetzen. Sie sollten angemessen sein, um die durch die Mahnung entstandenen Mehrkosten des Gläubigers zu ersetzen, also Materialkosten, Druckkosten und Portokosten. Durchschnittlich liegen die Mahngebühren bei etwa 1 Euro bis 2,50 Euro pro Mahnung.
Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass etwa eine Mahnkostenpauschale von 5 Euro zu hoch angesetzt ist, so z. B. das Oberlandesgericht München im Jahr 2001 (Az.: 29 U 634/11).
Wann ist eine Mahnung nicht nötig?
Das Gesetz regelt, dass der Schuldner einer Zahlungsforderung spätestens dann in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet. Ist aber der Schuldner Verbraucher, so gilt diese 30-Tage-Klausel nur, wenn in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Rechtsfolge hingewiesen wird. Auch ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner ernsthaft und endgültig die Zahlung verweigert. Für die Annahme einer solchen Weigerung werden aber hohe Anforderungen gestellt. Eine Mahnung ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Schuldner sich bereits selbst gemahnt hat, also die Zahlung kurzfristig zugesagt hat, aber nicht bezahlt hat. In den letzten beiden Fällen sollte im Zweifel die Forderung gemahnt werden, um kein unnötiges Risiko einzugehen. Auch ist eine Mahnung entbehrlich, wenn die Zahlung nach dem Kalender bestimmt ist. Das ist bei Arbeitsverhältnissen in der Regel der Fall. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn auch nur einen Tag zu spät, kann der Arbeitnehmer Zinsen und die 40-€-Pauschale verlangen.
Keine Unterbrechung der Verjährungsfrist
Auch wenn der Schuldner wirksam gemahnt wurde, läuft die Verjährungsfrist weiter. Dabei darf die Mahnung nicht mit dem gerichtlichen Mahnverfahren verwechselt werden. Mit der Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids an den Schuldner wird die Verjährung unterbrochen.
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Rechtstipps zu "Mahnung" | Seite 29
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22.07.2017 Rechtsanwalt Ulrich Sefrin„… der Rechnung überprüfen. Eine Mahnung durch ein Inkassobüro, welche in der Regel mit weiteren Kosten verbunden ist, ist nur dann berechtigt, wenn Sie mit der Zahlung tatsächlich im Verzug sind, was den vorherigen wirksamen Zugang einer Rechnung über die Vertragsstrafe erfordert.“ Weiterlesen
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19.07.2017 Rechtsanwalt Stefan Loebisch„… -routenplaner-pro.com: Alles beim Alten bei den Mahnungen? Ob auch bei den Mahnungen der Abofallen-Betreiber alles beim Alten geblieben ist, ob die immer gleichen Drohungen mit Zwangsvollstreckung …“ Weiterlesen
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11.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann„… . Zu diesem Zeitpunkt hat sich das Schnupperangebot der D.I.E. GmbH bereits zu einem regulären Abo mit einer mehrwöchigen Laufzeit verwandelt. Mahnungen der Jedermann Inkasso GmbH für D.I.E. GmbH Können die Beträge …“ Weiterlesen
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13.07.2017 AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser„… eine nicht titulierte Forderung ein Da es sich um eine nicht titulierte Forderung handelt, war lediglich die Frage zu klären, ob die Mahnungen und Kündigungen in rechtmäßiger Weise erfolgten …“ Weiterlesen
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Die Insolvenz des Unister-Konzerns könnte für viele Gläubiger sehr teuer werden – Rückzahlungsrisiko12.07.2017 Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert„… und der jeweilige Gläubiger dies wusste. Derzeit sammele er dafür gerichtsfeste Beweise. „Auf diese Kenntnis des Gläubigers wird anhand von Beweisanzeichen sehr schnell geschlossen. Schon mehrfache Mahnungen …“ Weiterlesen
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28.06.2017 Rechtsanwalt Martin J. Warm„Ein Kunde, der seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, gerät gem. § 286 BGB spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er eine Mahnung erhält. Kunden, die ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen …“ Weiterlesen
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26.06.2017 Rechtsanwalt Karsten Zobel„… verlangten Urlaub nicht gewährt, verfällt dieser nach einem Urteil des BAG vom 06.08.2013 – 9 AZR 956/11 – nicht. Der Arbeitnehmer kann als Schadenersatz Ersatzurlaub verlangen. Einer Mahnung bedarf …“ Weiterlesen
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24.06.2017 AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser„… nicht geschafft werden und eine Mahnung folgt, gilt es diese Mahnung zu beachten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Hürden für einen negativen Schufa-Eintrag nicht sehr hoch sind und Betroffene …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwältin Katrin Freihof„… weitreichenden Schutz zu erlangen. 11. „Damit Abmahnungen rechtliche Folgen haben, muss man erst noch eine anschließende Mahnung erhalten haben.“ Das ist falsch. Abmahnungen sollten in jedem Fall …“ Weiterlesen
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27.03.2024 Rechtsanwalt Oliver Schöning„… Monate (Februar und April) zu Beginn des Jahres nicht nachgekommen. Auf eine Mahnung des Vermieters, der katholischen Kirche, reagierte die Mieterin nicht. Sodann kündigte ihr die Kirche gegen Ende …“ Weiterlesen
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08.05.2017 Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz„… meiner Mandantin und Vodafone GmbH aufgrund eines wirksamen Rücktritts kein Vertrag zustande gekommen war. Berechtigt wäre der Eintrag dann, wenn zuvor zwei Mahnungen erfolgt sind, in denen eine Frist …“ Weiterlesen
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13.03.2017 Rechtsanwalt Boris Zimmermann„… , die sich auf diese Art von Fällen spezialisiert haben und Ihnen helfen, die Emotionen mit klaren Zahlen zu sortieren. Aber auch dann, wenn Sie schon diverse Mahnungen und Post vom Gerichtsvollzieher …“ Weiterlesen
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24.02.2017 SALEO Rechtsanwälte PartGmbB„… erstattet verlangen kann. Grundsätzlich kommt der Schuldner einer fälligen Forderung durch den Zugang einer (schriftlichen) Mahnung des Gläubigers in Verzug. In der Praxis ist es jedoch häufig schwierig …“ Weiterlesen
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22.02.2017 Rechtsanwalt René Piper„Fast täglich liegen in ganz Deutschland zahllose Mahnungen von Inkassobüros mit nicht immer klaren Informationen warum und wofür eine Forderung eingezogen wird in den Briefkästen. Dabei hat …“ Weiterlesen
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20.02.2017 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„… . Dieser Auffassung müssen wir mit Vehemenz widersprechen. Hierbei wird nämlich der Umstand verkannt, dass bei sogenannten unbestrittenen Forderungen es spätestens nach der zweiten Mahnung zu Schufa-Einträgen …“ Weiterlesen
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17.02.2017 Rechtsanwalt Mario Kroschewski„… - oder Geschwindigkeitsverstößen. An den Leser, der sich jetzt bereits entspannt zurücklehnt, da immerhin lediglich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, jedoch ein Wort der Mahnung. Auch Straftatbestände …“ Weiterlesen
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01.02.2017 Rechtsanwalt Dr. Ole Damm„… formale oder inhaltliche Fehler, kann der abgemahnte Gegner – rechtsanwaltlich vertreten – gegen Sie, und zwar ohne vorherige Mahnung, sofort vor Gericht auf Unterlassung vorgehen …“ Weiterlesen
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30.01.2017 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… säumigen Kunden eine Mahnung um die Mitteilung ergänzt, dass das Unternehmen verpflichtet sei, die unbestrittene Forderung der Schufa mitzuteilen. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass eine solche …“ Weiterlesen
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30.01.2017 Rechtsanwältin Virabell SchusterDas Problem: Eine nicht neue Variante der Branchenbuchakquise betreibt die Firma Rocket Concept AG aus Zürich. Die Rocket Concept AG betreibt das Onlinebranchenbuch Branchenpro.de. Die Akquise wird wi … Weiterlesen
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27.01.2017 Rechtsanwalt Marc E. Evers„… Pflicht zur „kriminalistischen Aufklärungsarbeit gegenüber Familienangehörigen“ besteht. Das Amtsgericht Oldenburg hingegen hielt eine pauschale Mahnung der Eltern, „nichts Verbotenes im Internet zu tun …“ Weiterlesen
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07.01.2017 Rechtsanwalt Azur Prnjavorac„… . Unter das Zivilprozessrecht fallen auch Mahnungen und Zwangsvollstreckungen. Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht in Bosnien und Herzegowina regelt Besitz- und Eigentumsangelegenheiten …“ Weiterlesen
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19.09.2017 LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte„Die German Collection Service Financial Pro GmbH aus Berlin betreibt neuerdings das Inkasso für die Europe Reg Services Limited aus Malta. Nachdem bislang lediglich Mahnungen versandt wurden, handelt …“ Weiterlesen
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16.12.2016 Rechtsanwalt Sebastian F. Hockel„… die Forderungen rechtzeitig durchzusetzen ist es erforderlich, vor Eintritt der Verjährung die Forderung verjährungshemmend geltend zu machen. Hierzu reicht eine einfache Mahnung nicht aus. Schon …“ Weiterlesen
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13.12.2016 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter„… einen dynamischen Unterhaltstitel, müssen Sie nichts veranlassen, der Unterhaltstitel passt es sich automatisch an. Zahlt der Unterhaltsverpflichtete nicht, empfehlen wir eine Mahnung und danach …“ Weiterlesen