Markenrecht – Vorsicht, Verwechslungsgefahr!
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Experten-Autor dieses Themas
Der Stern am Auto, der Apfel auf dem Handy, die Streifen am Turnschuh … das alles sind sehr bekannte Wiedererkennungsmerkmale bestimmter Marken. Auch bei Lebensmitteln oder Bekleidung haben viele Menschen ihre Lieblingsmarken, die sie bevorzugen. In der Praxis geht es bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Markenrechts meist um die Verwechslungsgefahr von älteren, bereits eingetragenen Marken mit neuen, ähnlich aussehenden Marken. Heute gebe ich Ihnen einen kurzen Einblick ins Markenrecht.
Wo sind die Dinge bezüglich des Markenrechts eigentlich geregelt? Seit 01.01.1995 gibt es das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG). Darin ist alles über Vorschriften, Marken, Zeichen, Rechtsverletzungen, Schutzdauer usw. nachzulesen. So benennt zum Beispiel § 3 MarkenG u. a. als Marke schutzfähige Zeichen:
„1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen […] geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“
Seit 2019 gibt es Neuerungen im Markengesetz. Es können seitdem beispielsweise auch moderne Formen wie Klänge und Hologramme geschützt und eingetragen werden.
Markenrechtsverletzung
Eine Verletzung des Markenrechts liegt beispielsweise vor, wenn jemand anders
eine geschützte Marke verwendet.
ein geschütztes Markenlogo oder einen geschützten Markennamen verwendet.
ähnliche Zeichen oder Buchstaben verwendet.
Ausnahme: Markenparodie und Markensatire können erlaubt sein.
Vielleicht haben Sie auch schon den einen oder anderen lustigen Spruch auf T-Shirts, Beuteln oder Tassen gesehen, der eine bestimmte Marke verhohnepipelt. Da wird aus einem Puma schon mal ein springender Pudel. Oder aus einer bekannten Jeansmarke ein „Elvis“. Die einen finden es witzig. Die Inhaber der satirisch aufs Korn genommenen Marken wohl eher nicht unbedingt. Diesbezüglich werden vor Gericht immer die Einzelfälle angesehen, denn gerade die Nachahmung ist ja ein Merkmal einer Parodie. Und deshalb müssen gemäß Grundgesetz (GG) die geschützte Meinungsfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 GG) und auch die Kunstfreiheit (Artikel 5 Abs. 3 GG) bei Markenparodien mitberücksichtigt werden.
Markenrechte sichern
Haben Sie eine zündende Geschäftsidee, von der Sie überzeugt sind? Dann sollten Sie diese durch eine eigene, individuelle Bezeichnung und mit einem Wiedererkennungswert versehen und sich so von der Konkurrenz abgrenzen. Auch wenn Sie nicht direkt loslegen können, ist eine vorherige Sicherung Ihrer Marke (ob nun für ein Produkt oder eine Dienstleistung) durchaus sinnvoll.
Kennzeichenrecht
Patent- und Urheberrecht schützen eine Erfindung, das Kennzeichenrecht hingegen schützt die Zuordnungsmöglichkeit (hier wieder der Punkt „Verwechslungsgefahr“). Dritte dürfen nicht die gleichen oder sehr ähnliche Kennzeichen verwenden. Kennzeichenrechte sind Eigentumsrechte.
Markenrecherche
Es ist unabdingbar, dass vor der Anmeldung und nach Eintragung einer Marke Markenrecherche betrieben wird. Vor der Anmeldung einer Marke sollte sehr gründlich geprüft werden, dass die neue Marke keine älteren Rechte verletzt. Denn ansonsten können Markeninhaber der älteren Marke die neue Marke löschen lassen, Sie könnten abgemahnt oder auch verklagt werden.
Warum sollte auch nach Eintragung der Marke noch recherchiert werden? Weil Sie sicherlich nicht wollen, dass jemand anders bei Ihnen „abkupfert“, Grundsätzliches oder Bezeichnendes von Ihrer Marke übernimmt, oder dass eine neue Marke nach Ihnen mit Ihrer Marke verwechselt werden kann. Sie verteidigen Ihre Marke also mit Ihrer Recherche.
Recherchiert werden kann in verschiedenen Registern wie dem DPMAregister (Register des Deutschen Patent- und Markenamts). Bei folgenden Institutionen können Sie kostenfrei eingetragene Marken recherchieren:
Ist eine Markenrechtsverletzung strafbar? Ja, das ist sie. Der Inhaber einer Marke wird durch das Markenrecht geschützt. Nur er darf diese im geschäftlichen Verkehr benutzen. Nutzt jemand anders widerrechtlich vorsätzlich diesen Markennamen – also ohne Zustimmung des Markeninhabers –, dann wird dies nicht nur zivilrechtlich von den Behörden verfolgt, sondern es liegt auch eine strafbare Handlung nach den §§ 143 ff. MarkenG vor.
Vermehrt sind solche scheinbar „kleineren“ Fälle auf Internetverkaufsportalen wie beispielsweise auf eBay oder auch bei diversen Kleinanzeigen Strafverfahren wegen Urheber- und auch Markenrechtsverletzungen ausgesetzt. Deshalb sollten auch private Verkäufer zumindest schon einmal vom Markenrecht gehört haben, bevor sie zum Beispiel ihre Mitbringsel aus dem letzten Urlaub verkaufen möchten.
Denn auch wenn sie privat verkaufen, müssen Sie nicht mal ein Gewerbe angemeldet haben, um als „geschäftlich handelnd“ eingestuft zu werden. Dafür reichen oftmals Anhaltspunkte wie die Anzahl Ihrer Verkäufe, der Umstand, dass Sie meistens neue Waren verkaufen, oder auch die Tatsache, dass Sie zeitgleich mehrere Artikel gleicher Art zeitnah verkaufen.
Es sind dabei die fahrlässige und die vorsätzliche Markenrechtsverletzung zu unterscheiden. Wenn jemand die fremde Marke infolge von Nichtbeachtung wegen fehlender „im Verkehr erforderlicher Sorgfalt“ schlichtweg nicht kennt, wird derjenige das Gericht von seiner unverschuldeten Unkenntnis von einer bereits existierenden Marke überzeugen müssen und hat dann vielleicht „nur“ mit zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. (Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, § 276 II BGB)
Wer vorsätzlich handelt, wird, wie bereits erwähnt, auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Von Vorsatz ist schon dann auszugehen, wenn der sogenannte Verletzer des Markenrechts es zumindest für möglich gehalten und dennoch billigend in Kauf genommen hat, wobei auch der Versuch schon strafbar ist. Zu bedenken ist: Gemäß § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung übrigens mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Beispiel zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Interessant zum Thema „Verwechslungsgefahr im Markenrecht“ ist ein Beschluss des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 07.10.2019 (Az. 29 W (pat) 26/15). In diesem Fall wollte der international bekannte Moderiese „MANGO“ gegen die Eintragung der ebenfalls bekannten Marke „limango“ (Onlineshop für Mode) vorgehen.
Im genannten Beschluss ist nachzulesen, dass „Mango“ „der Auffassung sei, dass zumindest für die Waren ,Bekleidungsstücke‘ von einer weit überdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft auszugehen sei. Weiter bestehe klangliche Ähnlichkeit zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen. Die Beschwerdeführerin beantragte daraufhin im Beschwerdeverfahren vor dem BPatG, die Beschlüsse des DPMA aufzuheben und die Löschung der angegriffenen Marke (limango) anzuordnen.“
In der Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 07.10.2019 (Az. 29 W (pat) 26/15) heißt es, dass „zwischen den sich gegenüberstehenden Marken teilweise eine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG gegeben ist. Während eine Verwechslungsgefahr für manche Klassen bejaht wurde (u. a. Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen), wurde für andere Klassen eine solche Gefahr der Verwechslung verneint.
Weiter heißt es: „Das BPatG stellte fest, dass hinsichtlich der sich gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen zum Teil Identität oder Ähnlichkeit, zum Teil Unähnlichkeit bestehe. Weiter wohne der Widerspruchsmarke MANGO lediglich eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft inne. Mango sei der Name einer tropischen Frucht, die in weiten Teilen der Welt angebaut werde und in Deutschland allgemein bekannt sei. Von den angesprochenen Verkehrskreisen werde „MANGO“ daher ohne weitere Erläuterung nicht als beschreibende Sachangabe, sondern allenfalls als Frucht verstanden. Die Kennzeichnungskraft sei insgesamt als durchschnittlich einzustufen.“
Hier sieht man, wie kompliziert das Markenrecht sein kann. Unbedingt anzuraten ist daher, sich vor den entsprechenden Schritten in der Wirtschaftswelt juristisch beraten zu lassen.
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Rechtstipps zu "Markenrecht" | Seite 166
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28.09.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„Ein Merchant haftet für Werbung, mit denen er Affiliates beauftragt hat. Denn die Affiliates sind Beauftragte im Sinne des Markenrechts, so dass der Auftraggeber für Markenverletzungen …“ Weiterlesen
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27.09.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Weitere Informationen zum Thema „Filesharing" finden Sie auf unserer Internetseite www.kanzlei-heidicker.de und www.kanzlei-filesharing.de. Wir vertreten bundesweit!“ Weiterlesen
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23.09.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter den Adressen www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-filesharing.de Wir vertreten bundesweit!“ Weiterlesen
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21.09.2010 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… - was mit ungleich höheren Kosten verbunden sein kann. Achten Sie auf Ihnen in dem Schreiben gesetzte Fristen. Überprüfen Sie, wer Sie abmahnt. Im Urheber- und Markenrecht ist nur der Rechteinhaber berechtigt …“ Weiterlesen
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17.09.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter den Adressen www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-filesharing.de Wir vertreten bundesweit!“ Weiterlesen
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16.09.2010 MWW Rechtsanwälte | Dr. Psczolla - Zimmermann PartG mbB„… der Schmuckwaren als „Sehnsuchtsmotiv" sehr beliebt und werde für die figürliche Ausgestaltung von Produkten verwendet. Der Schutz dieses Begriffs liege letztlich auf einen markenrechtlich …“ Weiterlesen
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Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Urmann u. Collegen aus Regensburg für verschiedene Rechteinhaber14.09.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… . Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter den Adressen www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-filesharing.de Wir vertreten bundesweit!“ Weiterlesen
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13.09.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… , Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Wir vertreten bundesweit! Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter den Adressen www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-filesharing.de.“ Weiterlesen
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13.09.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… diese nicht existenzgefährdend, allerdings treffen sie die Klägerin schwer. Andererseits gelang dem Markeninhaber nicht der Nachweis, dass er durch die Werbung in seinen Markenrechten in irgend …“ Weiterlesen
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10.09.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… " kann nicht als Marke eingetragen werden. Grundsätzlich kann eine Wortfolge natürlich den Schutz des Markenrechts beanspruchen und als Marke eingetragen werden. Die Voraussetzung hierfür …“ Weiterlesen
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07.09.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… " die Markenrechte von Apple verletzt. Das "iPod" ist nämlich zum einen auch für den Bereich Haushaltswaren von Apple eingetragen worden und der "eiPott" greift somit unmittelbar in die Markenrechte …“ Weiterlesen
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03.09.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.) Auf unserer Internetseite unter den Adressen www.kanzlei-heidicker.de und www.kanzlei-filesharing.de finden Sie weitere nützliche Informationen rund um das Thema Filesharing und Abmahnungen. Wir vertreten bundesweit!“ Weiterlesen
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02.09.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.) Wir vertreten bundesweit! Auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de, www.kanzlei-filesharing.de finden Sie neben einer Gegnerliste …“ Weiterlesen
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27.08.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… , Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.) Wir vertreten bundesweit! Auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de, www.kanzlei-filesharing.de finden Sie neben einer Gegnerliste, die ein Teil unserer …“ Weiterlesen
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24.08.2010 MWW Rechtsanwälte | Dr. Psczolla - Zimmermann PartG mbB„… von markenrechtlicher Verwechslungsgefahr aus. Weiterhin sah es eine Verletzung der Markenrechte von Apple auch darin, dass durch die Verwendung des Begriffs EiPott die Unterscheidungskraft der bekannten Marke „IPOD …“ Weiterlesen
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24.08.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„Nachdem markenrechtliche geschützte Waren zunächst mit Zustimmung des Rechteinhabers auf den Markt gebracht worden sind, wurden eben diese nachträglich von Dritten mit einem Echtheitszertifikat …“ Weiterlesen
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09.08.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… ! Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig! Holen Sie rechtlichen Rat ein! Lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht …“ Weiterlesen
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04.08.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… . Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.) Wir vertreten bundesweit! Auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de …“ Weiterlesen
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03.08.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.) Wir vertreten bundesweit! Auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-abmahnung.de finden Sie neben einer Gegnerliste …“ Weiterlesen
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30.07.2010 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… Sie die Abmahnung nicht! Notieren Sie sich, wann und wie die Abmahnung bei Ihnen eingegangen ist sowie die Ihnen gesetzten Fristen. Überprüfen Sie, wer Sie abmahnt. Im Urheber- und Markenrecht ist nur …“ Weiterlesen
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23.07.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… zu Gunsten des Goldhasen aus. Der goldene Hase der Firma Riegelein verstößt gegen die Markenrechte des Lindt-Hasen, weil möglicherweise eine Verwechslungsgefahr besteht. Dies schloss der BGH jedoch …“ Weiterlesen
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15.07.2010 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… iPod nano und dem Apple iPod Shuffle ähneln und nicht lizensiertes Zubehör, auf dem das Apple-Logo abgebildet ist. Dieses Logo ist markenrechtlich weltweit geschützt. Der von den Apple-Anwälten Bird …“ Weiterlesen
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15.07.2010 MWW Rechtsanwälte | Dr. Psczolla - Zimmermann PartG mbB„… markenrechtlicher Erschöpfung rechtsverletzend ist, wenn der Markeninhaber dem Inverkehrbringen nicht zugestimmt hat. Eine konkludente Zustimmung zum Inverkehrbringen sieht der EuGH im vorliegenden Fall …“ Weiterlesen
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06.07.2010 MWW Rechtsanwälte | Dr. Psczolla - Zimmermann PartG mbB„Der Beklagte hatte die Domain „dsds-news.de" für sich registriert und in markenrechtsverletzender Weise genutzt. Er wurde daraufhin von der Inhaberin der Markenrechte an der Bezeichnung DSDS …“ Weiterlesen