Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
- Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
- Der Nachlass geht an den oder die Erben.
- Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
- Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
- Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.
Was ist ein Nachlass?
Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.
Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Wertpapiere
- Sammlungen
- Forderungen
- Nutzungsrechte
- Patente
- Gesellschaftsanteile
- Darlehensschulden
- Mietverhältnisse
- Versicherungsverträge
- Steuernachzahlung
Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:
- persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
- Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
- Online-Guthaben
- Kryptowährungen
Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.
Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.
Nachlass regeln
Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.
Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.
Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen
Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.
Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.
Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.
Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.
Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.
Nachlassgericht
Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:
- Verwahrung von Testamenten
- Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
- Unterrichtung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Führen der Nachlassakte
Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.
Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.
Nachlasspfleger
Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Ermittlung des oder der Erben
- Bezahlung der Bestattungskosten
- Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
- Kontakt mit etwaigen Gläubigern
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Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 74
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28.07.2015 Rechtsanwältin Martina Spintig„… wird es dann nötig sein, ein auf die Besonderheiten der Familienkonstellation abgestimmtes Testament zu errichten. Die Errichtung eines Testaments ist ferner dann erforderlich, wenn nicht der Nachlass als Ganzes …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… wegen – also in einem Testament oder Erbvertrag. Darin kann die vererbende Person festlegen, dass in jedem Fall deutsches Erbrecht gelten soll – dann allerdings nur für den gesamten Nachlass …“ Weiterlesen
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23.07.2015 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… , dass in diesem Fall die Kinder den Nachlass des Erstversterbenden erhalten. Im Testament wird das mit folgender Regelung erreicht: Bei einer erneuten Eheschließung oder Verpartnerung wird der Überlebende …“ Weiterlesen
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16.07.2015 Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote„… sind, wenn der Erbe sich gleich doppelt irrt. Ein Erbe hatte im Jahr 1996 die 6-wöchige Ausschlagungsfrist versäumt. Er war davon ausgegangen, dass der Nachlass überschuldet war. Nachdem er nun rechtwirksam Erbe …“ Weiterlesen
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14.07.2015 Rechtsanwältin Ricarda Spiecker„… aus einem Nachlass verkaufe, meldete sich ein Mann. Bei seinem anschließenden Besuch bei der Frau interessierte dieser sich nur für die antiken Möbel im Haus. Sofort bot er für mehrere antike Möbel einen Gesamtbetrag …“ Weiterlesen
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13.07.2015 Rechtsanwältin Kirsten Höner-March„… Verteilzeitraums von sechs Monaten möglicherweise auch wieder in Vermögen umwandeln. Da sich die Rechtsverhältnisse jedoch grundsätzlich ändern, wenn es sich um Erbe, Nachlass, Vorerbenregelung …“ Weiterlesen
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10.07.2015 Rechtsanwalt Dr. Roland Veh„… , bei einem vergleichsweise geringen Wert des Mietobjekts, wenn sich die Mietvertragsparteien untereinander gut kennen oder manchmal schlicht aus Nachlässigkeit. Im gewerblichen Mietrecht sind – anders …“ Weiterlesen
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07.07.2015 Rechtsanwalt Martin Javitz„… eines gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten, meist …“ Weiterlesen
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06.07.2015 Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber„… der Erblasserin nicht annehmen zu wollen. Ihr sei die Frist zur Ausschlagung nicht bekannt gewesen, deshalb fechte sie die Versäumnis der Ausschlagungsfrist an und schlage die Erbschaft aus. Der Nachlass sei …“ Weiterlesen
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25.06.2015 Rechtsanwältin Kristina von Ehren„… der spanischen Nachlassgegenstände befindet. Bei Nachlässen, die sich auf den Balearen befinden, würde der steuerpflichtige Erbe somit Steuerbefreiungen von bis zu 99% erzielen! Bei Nachlässen …“ Weiterlesen
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17.06.2015 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… verwalteten Nachlass befand, geltend zu machen. In diesem Zusammenhang geht es um folgende Angelegenheit: Der Erblasser war am 02.03.2010 verstorben. Er hatte am 15.02.2010 ein Testament errichtet …“ Weiterlesen
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11.06.2015 Rechtsanwalt Maik Hieke„Befindet sich im Nachlass eine landwirtschaftliche Besitzung, ist es für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen entscheidend, ob es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO oder ein Landgut …“ Weiterlesen
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08.06.2015 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… wertete dies als Offenbarung zum einen als nachlässige Einstellung zu den Regeln des ruhenden Verkehrs, aber auch als Hinweis auf eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber …“ Weiterlesen
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27.05.2015 Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer„… einen Grundgedanken – den Nachlass möglichst ohne große Abzüge an die Kinder weiterzugeben. „Das typische Eigenheim ist von den aktuellen Diskussionen um die Erbschaftssteuer auch weitgehend ausgenommen. Fakt …“ Weiterlesen
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26.05.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ist (LG Berlin, Urteil vom 16. September 2014 – 63 S 322/13 –, Rn. 13, juris) . Tipp für Vermieter: Mahnen Sie den nachlässigen Mieter ab. Zahlt er weiter unpünktlich, besteht die Möglichkeit der Kündigung …“ Weiterlesen
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20.05.2015 Rechtsanwalt Tilman Schneider„Wer trifft eigentlich für mich Entscheidungen, wenn ich infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder durch Nachlassen meiner geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage …“ Weiterlesen
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30.04.2015 Rechtsanwalt Martin Javitz„… Sachverhalt zu Grunde. Ein Sohn hatte bei der Erbausschlagung genau diesen Passus gewählt und wollte danach vom Erben Auskunft über den Nachlass. Der Erbe war der Ansicht, mit der Erklärung habe man …“ Weiterlesen
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30.04.2015 Rechtsanwalt Torben Swane„… Unterhaltsansprüchen von nahen Angehörigen gegen den Nachlass nach dem „Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975“ berate ich Sie gerne.“ Weiterlesen
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30.04.2015 Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | FachanwälteIch werde häufig als Nachlasspfleger bei Gericht bestellt und bin daher ständig mit der Lösung erbrechtlicher Probleme befasst. Eine aktuelle Entscheidung möchte ich Ihnen gern vorstellen: Das Erben v … Weiterlesen
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22.04.2015 Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer„… vererbt. Nach dem neuen EU-Erbrecht gilt dann das französische Erbrecht für den gesamten Nachlass, wenn Frankreich der letzte gewöhnliche Aufenthalt war. Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer: „Auf den ersten …“ Weiterlesen
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16.04.2015 Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar„… auf seinen gesamten Nachlass das Recht seiner Staatsangehörigkeit anwendbar ist; Die Mitgliedstaaten verpflichten sich zur gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen, öffentlichen Urkunden …“ Weiterlesen
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30.03.2015 Traphan Graute Bremer Rechtsanwälte und Fachanwälte„… nicht mehr, geht dessen Anteil am Nachlass an dessen Kinder, also an die Geschwister des Ehepartners. Befindet sich in dem Nachlass eine Immobilie, dann werden die Schwiegereltern oder Schwager …“ Weiterlesen
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30.03.2015 Rechtsanwältin Helena Meißner„… einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, unwirksam ist. Der Vermieter hatte in dem Rechtsstreit dem Mieter einen Nachlass in Höhe einer halben …“ Weiterlesen
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26.03.2015 GKS Rechtsanwälte„… , das im Falle ihres Todes zunächst den Ehepartner als Alleinerbe einsetzt. Sobald auch dieser verstirbt, geht der Nachlass auf einen oder mehrere Dritte – beispielsweise die Kinder – über. Da das Erbrecht …“ Weiterlesen