Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
- Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
- Der Nachlass geht an den oder die Erben.
- Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
- Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
- Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.
Was ist ein Nachlass?
Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.
Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Wertpapiere
- Sammlungen
- Forderungen
- Nutzungsrechte
- Patente
- Gesellschaftsanteile
- Darlehensschulden
- Mietverhältnisse
- Versicherungsverträge
- Steuernachzahlung
Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:
- persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
- Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
- Online-Guthaben
- Kryptowährungen
Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.
Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.
Nachlass regeln
Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.
Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.
Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen
Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.
Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.
Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.
Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.
Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.
Nachlassgericht
Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:
- Verwahrung von Testamenten
- Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
- Unterrichtung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Führen der Nachlassakte
Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.
Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.
Nachlasspfleger
Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Ermittlung des oder der Erben
- Bezahlung der Bestattungskosten
- Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
- Kontakt mit etwaigen Gläubigern
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Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 60
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10.11.2017 Anwalt Armin Gutschick„… (Eltern, Kinder) handelte. Die Erben 1. Ordnung einer Finca auf Ibiza bezahlten vollkommen unabhängig von dem Wert des Nachlasses also nur ein Prozent Erbschaftssteuer. Sollten die Erben jedoch …“ Weiterlesen
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09.11.2017 Rechtsanwalt Vesterling„… Den Regelfall einer Testamentsvollstreckung stellt die Abwicklungstestamentsvollstreckung dar, wonach dem Testamentsvollstrecker die Inbesitznahme des Nachlasses, die (kurzzeitige) Verwaltung …“ Weiterlesen
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07.09.2019 Rechtsanwalt Georg Sandtner„… zwischen den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt wird. In den Nachlass fällt jedoch dann ein Abfindungsanspruch der sich gegen die Gesellschaft als solche richtet. Um für die Gesellschaft …“ Weiterlesen
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05.11.2017 Rechtsanwalt Vesterling„… von den Erben gewählt werden, wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet. Es müssen hierbei nur die Unterschriften der Erben unter der Vereinbarung von einem Notar beglaubigt werden; eine kostspielige …“ Weiterlesen
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04.11.2017 Rechtsanwalt Vesterling„… herausstellt, dass im Nachlass mehr Schulden vorhanden sind als ursprünglich angenommen, so kann der Erbe seine Erbschaftsannahme noch anfechten. Die Erbschaftsannahme kann wegen eines Irrtums über …“ Weiterlesen
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03.11.2017 Rechtsanwalt Vesterling„Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, haben grundsätzlich alle Erben aus einer Erbengemeinschaft das Recht, die Immobilie mit zu nutzen. Die Erben müssen eine Regelung über die Nutzung …“ Weiterlesen
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30.10.2017 Rechtsanwalt Arno Wolf„… die EMRK verstoßen habe, in dem es einem vor dem 01.07.1949 außerhalb einer Ehe geborenen Kind jegliche erbrechtlichen Ansprüche auf den Nachlass seines 1998 verstorbenen Vaters versagte. Der deutsche …“ Weiterlesen
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24.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier„… des Pflichtteils voll berücksichtigt, für jedes weitere vergangene Jahr können zehn Prozent des Wertes der Schenkung abgezogen werden, sodass die Schenkung nach zehn Jahren für den Wert des Nachlasses …“ Weiterlesen
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18.10.2017 Rechtsanwalt Anselm Maximilian Löweneck„… sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein, d. h., wenn der erste Ehepartner stirbt, wird der überlebende Ehepartner Alleinerbe und erhält dessen Nachlass zu seinem Eigentum …“ Weiterlesen
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11.10.2017 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… ein und enterbt damit ihren zweiten Sohn. Dem hat sie allerdings 4 Jahre vor ihrem Tod schon 200.000 € geschenkt. Ihr Vermögen, der Nachlass, beläuft sich auf 1,6 Millionen €. 1. Situation nach dem Tod …“ Weiterlesen
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10.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Armin Kraft„… Auskunft verlangen, allerdings nur an alle Miterben gemeinschaftlich, da der Anspruch zum Nachlass gehört (§ 2039 S. 1 BGB). Zwischen einer Auskunft über den „Bestand der Erbschaft“ (§ 2127 BGB …“ Weiterlesen
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10.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede„… . Eine Besonderheit für die Erben besteht hier darin, dass die Haftung, anders als bei Nachlassverbindlichkeiten, nicht auf den Nachlass beschränkt werden kann. Die Erben haften in Höhe der ausstehenden Hafteinlage …“ Weiterlesen
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08.02.2019 Rechtsanwältin Stephanie Metzger„… des Erblassers hatte, denn eigentlich müsste man nun prüfen, ob der Nachlass überschuldet ist. Denn erben kann man nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Ist Vermögen vorhanden, sollte man zudem …“ Weiterlesen
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09.10.2017 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… Monate nach seiner Ehefrau starb der Vater. Als Alleinerben seines Vermögens hatte er den einzigen Sohn eingesetzt. In seinen Nachlass im Wert von über 2,6 Millionen € fiel auch der – nicht geltend …“ Weiterlesen
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07.09.2019 Rechtsanwalt Georg Sandtner„… , der Testamentsvollstrecker, der Nachlass- und der Nachlasskonkursverwalter, der verwaltungsberechtigte Ehegatte bei der Gütergemeinschaft, nicht jedoch der Nachlasspfleger. Auch Nachlassgläubiger …“ Weiterlesen
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25.01.2019 Rechtsanwältin Stephanie Metzger„… Testamente überprüfen! Fazit: Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein ungeliebtes Thema, das gern auf die lange Bank geschoben wird. Aus meiner Praxis weiß ich, dass viele sich zwar ungern damit …“ Weiterlesen
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06.10.2017 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„… werden, dass die Firma vom Zugewinn bei einer Scheidung ausgeschlossen ist. Sinnvoll ist ein Ehevertrag auch für alle, die größere Erbschaften erwarten, insbesondere dann, wenn der Nachlass Immobilien …“ Weiterlesen
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07.09.2019 Rechtsanwalt Georg Sandtner„… des Pflichtteilsanspruchs wird bestimmt durch den gesetzlichen Erbteil (davon 1/2), dem Geldwert des Nachlasses. Der gesetzliche Erbteil bestimmt sich nach der Anzahl der Miterben. Hierbei ist zu beachten …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwalt Dr. Christian Sieg'l„Der Fall Bei einem Händler erwirbt eine Verbraucherin ein Gebrauchtfahrzeug, das aufgrund nachlässiger Produktion extremen Rostbefall aufweist. Nach einem Jahr verlangt sie Nachbesserung. Der Händler …“ Weiterlesen
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22.09.2017 Rechtsanwalt Jörg Streichert„… . Bei der Verpflichtung zur Auskunft wird der Erbe persönlich verpflichtet. Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Nachlass, der Anordnung der Nachlasspflegschaft oder der Nachlassverwaltung sind neben …“ Weiterlesen
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19.09.2017 Rechtsanwalt Burkhardt Jordan„… zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge beeinflusst werden. Denn durch die lebzeitige Übertragung wird der künftige Nachlass vermindert und Pflichtteilsansprüche insoweit reduziert. Schenkungen …“ Weiterlesen
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19.09.2017 Rechtsanwältin Ewelina Löhnenbach„… einer Entziehungskur bei Alkoholabhängigkeit als Gründe anerkannt, die grundsätzlich die sofortige Scheidung rechtfertigen können. Hingegen reichen nachlässige Haushaltsführung oder andauernde Eifersucht …“ Weiterlesen
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14.09.2017 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.„… in ihrer Verfügungsmacht über den Nachlass beschränkt werden sollen. Genau das wollte der Erblasser aber offenbar vermeiden. Nur beaufsichtigende Testamentsvollstreckung angeordnet Der im Alter von 85 …“ Weiterlesen
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12.09.2017 Rechtsanwalt Marco Lott„Leider kommt es unter Miterben immer wieder zu Streitereien um das Erbe, bzw. wie mit dem Nachlass umzugehen ist. Dies könnte leicht durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung verhindert …“ Weiterlesen