Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!
- 4 Minuten Lesezeit
Die wichtigsten Fakten
- Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
- Der Nachlass geht an den oder die Erben.
- Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
- Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
- Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.
Was ist ein Nachlass?
Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.
Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Wertpapiere
- Sammlungen
- Forderungen
- Nutzungsrechte
- Patente
- Gesellschaftsanteile
- Darlehensschulden
- Mietverhältnisse
- Versicherungsverträge
- Steuernachzahlung
Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:
- persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
- Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
- Online-Guthaben
- Kryptowährungen
Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.
Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.
Nachlass regeln
Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.
Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.
Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen
Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.
Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.
Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.
Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.
Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.
Nachlassgericht
Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:
- Verwahrung von Testamenten
- Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
- Unterrichtung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Führen der Nachlassakte
Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.
Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.
Nachlasspfleger
Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Ermittlung des oder der Erben
- Bezahlung der Bestattungskosten
- Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
- Kontakt mit etwaigen Gläubigern
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Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 72
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06.11.2015 Rechtsanwältin Simone Huckert„… . Wenn der erste Ehegatte verstirbt, wird der überlebende Ehegatte uneingeschränkt Alleinerbe. Der überlebende Ehegatte erhält den Nachlass des verstorbenen Ehegatten zu Eigentum, das heißt, der Nachlass …“ Weiterlesen
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05.11.2015 Rechtsanwalt Valentin Zinkhahn„… hatten, hat der Erbe keine Kenntnis, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist. Da er grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Nachlasses haftet, ist es für ihn eminent …“ Weiterlesen
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04.11.2015 Rechtsanwälte Kochanski & Peschke„… auseinanderzusetzen. Ein Mann verstarb und wurde von seinem Sohn allein beerbt. Im Nachlass befand sich ein vom Erblasser selbst genutztes Einfamilienhaus. Der Sohn war an einer weit entfernten …“ Weiterlesen
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27.10.2015 Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse„… und bereits vorhandene Systeme beständig und kritisch hinterfragen. Die Gefahr bei Nachlässigkeiten in der Sicherheit besteht in der absehbaren Presseberichterstattung. Das kann für die Banken …“ Weiterlesen
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23.10.2015 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… . Dessen Nachlass besteht – im Idealfall – aus dem eigenen und dem vom Ehegatten geerbten Vermögen. Die Kinder profitieren so indirekt auch vom Nachlass des Erstverstorbenen. Dieser Plan gerät …“ Weiterlesen
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14.10.2015 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… im Vordergrund stand. So konnte es sogar dazu kommen, dass zu einem Erbfall gerichtliche Entscheidungen verschiedener Staaten auch zu verschiedenen Vermögensmassen des Nachlasses erfolgten …“ Weiterlesen
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08.10.2015 Rechtsanwalt Dominik Weiser„… Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht. Das objektive Gewicht der Tat allein führt nicht zur Annahme einer groben Pflichtverletzung (vergleiche BGH, 1997-09-11, 4 StR 638/96, NZV 1997, 525).““ Weiterlesen
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02.07.2019 Rechtsanwältin Katrin Henß„… die Pflichtteilsquote kann vom Laien falsch ermittelt werden. Beim Nachlass ist darauf zu achten, ob zusätzlich zu dem tatsächlich vorhandenen Nachlass weiteres Vermögen hinzukommt, z. B …“ Weiterlesen
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24.09.2015 Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen„… sein Vermögen (Nachlass). Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Regelungen zu kennen, damit der letzte Wille auch wie gewünscht umgesetzt wird. Zwar legt die gesetzliche Erbfolge unverrückbar …“ Weiterlesen
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22.09.2015 Rechtsanwalt Sven Peitzsch„… verstirbt und nach der gesetzlichen Erbfolge deren Geschwister erben. Dann erscheint eine Auseinandersetzung des Nachlasses fast utopisch, wenn der Sohn zu ein Halb und die Geschwister der Stiefmutter …“ Weiterlesen
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17.09.2015 Rechtsanwältin & Fachanwältin Kathrin Bünger„… Rechtsbehelfe keinen Erfolg hatten. Das Gericht kann jedoch die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe aufheben, wenn der Antragsteller absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige oder ungenügende …“ Weiterlesen
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17.09.2015 anwalt.de-Redaktion„… ohne Regelung zum Nachlass Es ging um das Erbe einer alten Dame, die ein Jahr nach ihrem Ehemann verstorben war. Ihre Bestattung hatten die beiden in einem Testament geregelt, welches …“ Weiterlesen
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15.09.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… und Sparkassen durch ein anwaltliches Schreiben schon häufig nachlassen. „Selbst wenn es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt, steht immer noch der Klageweg offen“, so Rosenbusch-Bansi …“ Weiterlesen
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11.09.2015 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… Sie diese Rechnung nicht. Rufen Sie dort auch nicht an. Lassen Sie sich nicht auf Nachlässe ein. Lassen Sie sich anwaltlich vertreten. Wer wegen eines versehentlich unterschriebenen Formulars eine Rechnung …“ Weiterlesen
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10.09.2015 Rechtsanwältin Sylvia Weiße„… deren Kinder an seine Stelle. Ehegatten erben neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses, unabhängig davon, wie viele Kinder vorhanden sind. Leben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
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06.09.2015 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… sich der Nachlass mit der Person und dem Vermögen des Erben. Eine Vollstreckung in dessen Eigenvermögen ist grundsätzlich möglich. Wenn schon einmal gegen den Schuldner vollstreckt worden ist, muss …“ Weiterlesen
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04.09.2015 Rechtsanwälte Kochanski & Peschke„… . Im Nachlass befand sich auch ein Grundstück, welches mit verschiedenen Grundschulden bzw. Sicherungshypotheken belastet war. Die Ehefrau übertrug ihren Erbteil durch einen notariellen Schenkungsvertrag …“ Weiterlesen
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28.08.2015 Rechtsanwalt Philipp Spoth„… sie gleichzeitig zur Erfüllung eines Geldvermächtnisses in Höhe von 500,- €, wofür ihr die transmortale Vollmacht erteilt worden war. Der Wert des Nachlasses betrug im Übrigen ca. 50.000 …“ Weiterlesen
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24.08.2015 Rechtsanwalt Dr. Roland Veh„… Pflichtteilsansprüche in erheblicher Höhe auflaufen können. Dies gilt es zu verhindern, denn regelmäßig ist der ganz überwiegende Teil des Nachlasses im Unternehmen gebunden und folglich die mögliche …“ Weiterlesen
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20.08.2015 Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer„Eheleute regeln ihren Nachlass häufig mit einem gemeinschaftlichen Testament. Dieses sog. Berliner Testament kann problematisch werden, wenn es geändert oder widerrufen werden soll. Entfaltet …“ Weiterlesen
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18.08.2015 Anwaltsbürogemeinschaft Rößner & Merle/Datenschutzbüro Rößner„… zur Bereitstellung von Gelder aus dem Nachlass gegenüber dem behinderten Erben diesem einmal Teile seines Erbe stückchenweise zukommen lassen, ohne dass es dem Zugriff Dritter ausgesetzt ist. Denn er nimmt …“ Weiterlesen
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17.08.2015 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… der Nachlass an ihre Tochter Johanna fallen soll. Weitere Gedanken über ihr Erbe haben sie sich nicht gemacht – insbesondere nicht darüber, dass sich ihr Erbe einmal vor spanischen Gerichten nach spanischem …“ Weiterlesen