Pflichtteilsrechner 2024: So berechnen Sie die Höhe Ihres Pflichtteils!
- 4 Minuten Lesezeit
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Nahe Angehörige des Erblassers, die vom Erbe ausgeschlossen – also enterbt – wurden, haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Das Gleiche gilt auch für Erben, denen zu wenig vermacht wurde. Der Pflichtteilsanspruch ist gesetzlich in § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach haben folgende Personen ein Recht auf den Pflichtteil:
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
- Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
- Eltern
Kein Anrecht haben Geschwister, Großeltern und weiter entfernte Verwandte des Erblassers. Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss explizit eingefordert werden. Nicht allen Berechtigten steht auch ein Anspruch auf den Pflichtteil zu. Kinder haben z. B. einen vorrangigen Anspruch; die Eltern des Erblassers erhalten deshalb nur einen Pflichtteil, wenn es keine Abkömmlinge gibt. Ehegatten hingegen haben eine Sonderstellung inne – sie haben immer Anspruch auf den Pflichtteil.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Das bedeutet: Zur Berechnung des Pflichtteils muss man zuerst berechnen, wie hoch der eigentliche Erbanspruch des Pflichtteilsberechtigten wäre. Dieser wiederum hängt im Einzelfall von der Höhe des Erbes und von der gesetzlichen Erbquote ab.
Für die Berechnung sind folgende Angaben notwendig:
- Beziehung zum Erblasser
- Familienstand des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes
- Güterstand des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes
- Anzahl lebender Kinder des Erblassers
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil berechnet sich über die Pflichtteilsquote. Man muss also zunächst herausfinden, welchen Anteil am Erbe der gesetzliche Erbanspruch der pflichtteilsberechtigten Person ausmachen würde.
Pflichtteilsquote für Ehegatten
Wie hoch die Pflichtteilsquote des Ehegatten des Verstorbenen ist, hängt davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben:
Fall 1: Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Das bedeutet: Vereinbaren die Eheleute per Ehevertrag keinen anderen Güterstand, leben sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das ist bei den meisten Ehepaaren der Fall.
Der gesetzliche Erbanspruch von Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft beträgt 1/2. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte, also 1/4 vom Erbe.
Aber: Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat der Ehegatte ggf. weitere Ansprüche gegenüber den Erben. Hat der verstorbene Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen als der überlebende, so hat Letzterer im Erbfall Anspruch auf die Hälfte des Überschusses.
Fall 2: Gütertrennung
Haben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung gelebt, so kommt es für die Erbquote des Ehepartners darauf an, wie viele Kinder der Erblasser hatte. Denn: Der überlebende Partner und die Kinder erben jeweils zu gleichen Teilen. Der gesetzliche Erbanspruch bei einem Kind wäre für den Ehepartner somit 1/2, der Pflichtteil also 1/4. Bei zwei Kindern ist das gesetzliche Erbe 1/3, der Pflichtteil 1/6 usw.
Fall 3: Gütergemeinschaft
Lebten die Ehegatten in einer Gütergemeinschaft, gehört dem überlebenden Partner automatisch die Hälfte des Nachlasses. Diese Hälfte erhält er auch im Falle einer Enterbung. Die Hälfte des restlichen Erbes (also 1/4) steht als gesetzlicher Erbteil ebenfalls dem Ehegatten zu. Im Falle einer Enterbung beträgt der Pflichtteil also 1/8 des Erbes.
Pflichtteilsquote für Kinder
Der Pflichtteil der Kinder des Erblassers ist davon abhängig, wie hoch die Pflichtteilsquote des Ehegatten ist. Es wird immer zuerst berechnet, wie viel dem Ehegatten zusteht – der Rest wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt.
War der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet, erben die Kinder nach gesetzlicher Erbfolge zu gleichen Teilen: bei zwei Kindern jeweils 1/2, bei drei Kindern 1/3 usw. Im Falle einer Enterbung beträgt der Pflichtteil der Kinder also 1/4 bei zwei Kindern, 1/6 bei drei Kindern usw.
Achtung: Ist ein Kind bereits vor dem Erblasser gestorben, so gehen dessen Ansprüche auf seine eigenen Kinder über.
Pflichtteilsquote für Eltern
Die Eltern des Erblassers gelten als Erben zweiter Ordnung. Das bedeutet: Sie sind gesetzlich nur erbberechtigt, wenn der Erblasser keine Kinder hinterlassen hat. War der Erblasser verheiratet, steht den Eltern ein gesetzlicher Erbteil von 1/2 zu. Der Pflichtteil beträgt dann also 1/4. War der Erblasser sowohl kinderlos als auch unverheiratet, umfasst der gesetzliche Erbteil das gesamte Erbe. Der Pflichtteil wäre in dem Fall also 1/2.
Pflichtteil berechnen: Berechnungsbeispiele 2024
Beispiel 1
Der Erblasser Herr Müller hatte bei seinem Tod zwei Kinder und war bereits verwitwet. Der Wert seines Nachlasses beträgt 100.000 Euro. Nach gesetzlicher Erbfolge hätten seine Kinder jeweils Anspruch auf 1/2 des Erbes. Ihr Pflichtteil beträgt demnach jeweils 1/4, also 25.000 Euro.
Beispiel 2
Die Erblasserin Frau Meier hatte zwei Kinder und war unverheiratet. Ihr Nachlass hat einen Wert von 50.000 Euro. Per Testament hat sie ihrem Sohn 40.000 Euro vermacht und ihrer Tochter 10.000 Euro. Der gesetzliche Erbteil der Tochter beträgt 1/2, also 25.000 Euro. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte davon, also 12.500 Euro. Die Differenz zu ihren geerbten 10.000 Euro kann die Tochter von ihrem Bruder einfordern, also 2500 Euro.
Beispiel 3
Der Erblasser Herr Schmidt war verheiratet und hatte zwei Kinder. Der Nachlasswert beträgt 200.000 Euro. Per Testament hat er seine Frau und Tochter als Erben eingesetzt, seinen Sohn hat er enterbt. Der gesetzliche Erbanspruch des Sohnes würde in diesem Fall 1/4 betragen. Als Pflichtteil steht ihm demnach 1/8 des Erbes zu, also 25.000 Euro.
Beispiel 4
Die Erblasserin Frau Schneider war schon verwitwet und hatte drei Kinder. Der Nachlass hat einen Wert von 80.000 Euro. Ihr erster Sohn hat bereits zu ihren Lebzeiten auf sein Erbe verzichtet. Per Testament hat sie ihren zweiten Sohn als Alleinerben eingesetzt. Ihre Tochter wurde enterbt. Nach gesetzlicher Erbfolge hätte die Tochter Anspruch auf 1/2 des Nachlasses. Ihr Pflichtteil beträgt demnach 1/4. Sie kann also 20.000 Euro von ihrem Bruder einfordern.
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Rechtstipps zu "Pflichtteil berechnen" | Seite 6
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28.01.2021 Rechtsanwältin Stephanie Metzger„… einen Pflichtteilsanspruch haben. Was bedeutet „Pflichtteil“? Aufgrund der besonderen Stellung von Ehe und Familie in unserer Verfassung gibt es für Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Ehegatten und in manchen …“ Weiterlesen
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25.01.2024 Rechtsanwältin Nazanin Reißler„… diese Immobilie zum Zeitpunkt ihres Ablebens nicht mehr zum Nachlass gehört. Dies hat zur Folge, dass der Wert dieser Immobilie bei der Berechnung des Pflichtteils des enterbten Kindes keine Berücksichtigung …“ Weiterlesen
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26.03.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… , § 1586 b, Abs. II BGB. Nach dieser Vorschrift bleiben für die Berechnung des Pflichtteils Besonderheiten aufgrund des Güterstandes, in dem die geschiedenen Ehegatten gelebt haben, außer Betracht …“ Weiterlesen
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22.03.2018 Rechtsanwalt Dr. Burkhard Opitz-Bonse„… als ein Pflichtteilberechtigter. Wie wird der Pflichtteil berechnet? Zunächst wird für die Berechnung des Pflichtteils das Reinvermögen des Erblassers ermittelt, was dadurch geschieht …“ Weiterlesen
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05.03.2018 Rechtsanwalt Thomas Unrath„… . Bei der Berechnung des Pflichtteils wird Vermögen, das der Erblasser innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall verschenkte, dem Nachlass wieder hinzugerechnet. Dabei werden pro Jahr zehn Prozent des Wertes …“ Weiterlesen
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13.02.2018 Rechtsanwalt Reinhard Schauwienold„… nicht geboten. 3. Höhe des Pflichtteilsanspruchs Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dementsprechend ist zunächst zu prüfen, mit welcher Quote der pflichtteilsberechtigte …“ Weiterlesen
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13.02.2018 Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade„… . Die Kinder Ist ein Kind vorhanden, beträgt sein Pflichtteil 1/2 des Nachlasses , sind zwei vorhanden, steht jedem Kind 1/3 des Nachlasses zu, bei drei Kindern jedem Kind 1/4 und bei einer noch …“ Weiterlesen
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31.01.2018 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… . Zur Berechnung der Höhe des Pflichtteils ist neben der Quotenhöhe vor allem der Nachlasswert zu ermitteln. Dies ist allerdings nur bei einer Kenntnis des Nachlassbestandes und des Wertes …“ Weiterlesen
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30.01.2018 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier„… . Dies bedeutet, dass für die konkrete Berechnung eines Pflichtteils immer zunächst ermittelt werden muss, wer in welchem Ausmaß nach der gesetzlichen Erbfolge berufen wäre. Dabei werden alle Personen mitgezählt …“ Weiterlesen
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07.01.2023 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… , oder auch bei der Berechnung von Ansprüchen auf Pflichtteilsrecht zu beachten (§2316 BGB, da sich der Pflichtteil u. a. auch danach bestimmt, wie eine Zuwendung des Erblassers oder Leistungen der in § 2057a bezeichneten …“ Weiterlesen
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16.01.2018 Rechtsanwältin Eva Finster„Rund um das Thema Pflichtteil gibt es einiges, was nicht nur die Leute wissen sollten, die etwas vererben möchten, sondern auch diejenigen, die erwarten, etwas zu erben. Oftmals ist nämlich …“ Weiterlesen
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24.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier„… in Deutschland gibt es einen gesetzlich verankerten Pflichtteil. Was das ist und was deshalb zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Rechtstipp. Der Pflichtteil Normalerweise kommt …“ Weiterlesen
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22.09.2017 Rechtsanwalt Jörg Streichert„… Zusammenstellung aller Aktiva und Passiva des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Sie ist eine Wissenserklärung. Die Berechnung des Pflichtteils richtet sich nach dem Bestand und dem Wert …“ Weiterlesen
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25.08.2017 Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte„… durch das Testament ausgeschlossen werden. Diese haben dann nur noch Pflichtteilsansprüche gegen die im Testament bedachten Erben. Der Pflichtteilsberechtigte bekommt nur Geld. Wem ein Pflichtteil zusteht …“ Weiterlesen
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11.08.2017 Rechtsanwältin Dr. jur. Susann Richter„Werden dem Erblasser nahestehende Personen durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, haben diese gegen den Erben Pflichtteilsansprüche. Voraussetzung für die Berechnung des Pflichtteils …“ Weiterlesen
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11.08.2017 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.„… die Berechnung der Steuer das Verhältnis zwischen demjenigen, der auf seinen Pflichtteil verzichtet, und dem künftigen Erblasser zu Grunde gelegt. Nun ist bei einem Pflichtteilsverzicht vor Eintritt …“ Weiterlesen
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04.08.2017 Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar„… erfolgte, etwa in einem Testament. Für die Berechnung des Ausgleichs wird gem. § 2055 BGB der Nachlass um den Wert des ausgleichspflichtigen Vorempfangs erhöht und anschließend unter den Erben aufgeteilt …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwalt Philipp Spoth„… ? Die einzige Gewissheit ist für viele der Pflichtteil – und das ist auch in vielen Fällen richtig. Aber nicht in allen. 1. Wer bekommt den Pflichtteil? Einen Pflichtteilsanspruch haben nur die sog …“ Weiterlesen
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19.07.2017 Rechtsanwalt Bernd Nagel„… kann den Pflichtteil aber dadurch verringern, dass er sein Vermögen schon zu Lebzeiten verbraucht oder verschenkt. Nach Schenkungen hat der Pflichtteilsberechtigte unter Umständen einen sogenannten …“ Weiterlesen
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10.07.2017 Rechtsanwalt Thomas Dehner„… ) Schenkungen an Dritte vorgenommen, die den Nachlass gemindert haben, so können auch diese in den Wert des Nachlasses zur Berechnung des Pflichtteils mit eingerechnet werden. Dies gilt jedoch nur für …“ Weiterlesen
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04.04.2017 Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.„Auch ein Pflichtteilsanspruch kann weitervererbt werden. Der geerbte Pflichtteilsanspruch unterliegt bereits vom Tag des Erbanfalls an der Erbschaftsteuer und nicht erst dann, wenn der Pflichtteil …“ Weiterlesen
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07.03.2017 Rechtsanwälte Fletcher & Fletcher„… . 1. Welches Erbrecht ist im deutsch-spanischen Erbfall anwendbar? Seit dem 17.08.2015 ist immer das anwendbare Erbrecht (wer erbt ohne Testament? Wie hoch ist der Pflichtteil?) nach der Europäischen …“ Weiterlesen
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09.03.2020 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… als Darlehen gewähren. Doch gilt das auch beim Pflichtteil? Oder kann der Leistungsempfänger die Geltendmachung des Pflichtteils verweigern und trotzdem ALG II verlangen? Pflichtteil berechnen …“ Weiterlesen
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10.09.2016 Rechtsanwalt Ralf Gerdes„… sich Vorabschenkungen an. Dabei werden alle Schenkungen der letzten zehn Jahre bei der Berechnung des Pflichtteiles berücksichtigt. Nicht zu empfehlen ist die gesetzliche Erbfolge. Bei Fehlen …“ Weiterlesen