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Schonvermögen: Wann bleibt das eigene Vermögen unangetastet?

  • 2 Minuten Lesezeit
Schonvermögen: Wann bleibt das eigene Vermögen unangetastet?

Was ist das Schonvermögen?

Der Begriff Schonvermögen findet sich vornehmlich im deutschen Sozialrecht und Unterhaltsrecht und bezeichnet das Vermögen, das bei der Beantragung von Leistungen bzw. der Zahlung von Leistungen nicht angetastet werden muss. Was zählt zum Schonvermögen? 

Das Schonvermögen ist im Fall der Sozialhilfe in § 90 Abs. 2 im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt und nennt Ausnahmen, in denen das eigene Vermögen vor der Beantragung von Leistungen nicht eingesetzt werden muss. Hierzu zählen:

  • Staatlich geförderte Altersversorgung (Riester-Rente, Betriebsrente, Rürup-Rente) 
  • Vermögen, das aus anderen öffentlichen Zuwendungen besteht, zum Beispiel Hilfe für behinderte Menschen 
  • Gegenstände, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind 
  • Gegenstände, die zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse dienen und deren Besitz kein Luxus ist 
  • Vermögen, das zum Kauf oder zum Erhalt eines Grundstücks genutzt wird, soweit das Grundstück Menschen mit einer wesentlichen (drohenden) Behinderung zu Wohnzwecken dient. 
  • ein angemessenes Hausgrundstück, wenn es vom Leistungsberechtigten bewohnt wird 
  • Gegenstände des Hausrats, sofern sie zu einer angemessenen Grundausstattung gehören 
  • Familien- oder Erbstücke, wenn es eine besondere Härte darstellen würde, die Gegenstände zu veräußern 
  • Ein angemessenes Kraftfahrzeug 
  • Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte, solange der Freibetrag des Leistungsempfängers 10.000 € nicht übersteigt. Für jede weitere Person, die vom Leistungsempfänger unterhalten wird, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 500 €.

Schonvermögen beim Bürgergeld

Bürgergeldempfänger dürfen im ersten Jahr, in dem sie Bürgergeld beziehen – in der sogenannten Karenzzeit – ein Schonvermögen von 40.000 € besitzen. Jeder weiteren Person, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, steht ein Schonvermögen von 15.000 € zu. Danach gewährt das Jobcenter Bürgergeldempfängern einen Freibetrag von 15.000 €. Ersparnisse in dieser Höhe darf man also behalten, auch wenn man Bürgergeld bezieht.  

Das vom Bürgergeldempfänger selbst bewohnte Haus oder die selbst genutzte Wohnung können als Schonvermögen außen vor bleiben, solange sie eine gewisse Größe nicht überschreiten. Geld, das für die Altersvorsorge aufgewendet wurde und in staatlich geförderten Versicherungsverträgen steckt, wird ebenfalls nicht als Vermögen berücksichtigt (§ 12 Abs. 1 SGB II). 

Schonvermögen beim Elternunterhalt

Auch im Unterhaltsrecht gibt es ein Schonvermögen, das vor allem für Kinder gilt, die Elternunterhalt zahlen müssen. Durch das Schonvermögen sollen die Betroffenen den gewohnten Lebensstandard nicht dauerhaft senken müssen. 

Können Eltern nicht für die eigene Pflege aufkommen und erhalten finanzielle Hilfe zur Pflege vom Staat, werden ihre Kinder für sie unterhaltspflichtig. Seit Januar 2020 müssen Kinder jedoch nur noch ab einem Brutto-Jahreseinkommen von mehr als 100.000 € Elternunterhalt bezahlen und sich dadurch an den Pflegekosten beteiligen. Ihnen steht jedoch ebenfalls ein Schonvermögen zu, das meist nach einer vom BGH entwickelten Formel berechnet wird und sehr hoch sein kann. 

Kosten für Pflege müssen Pflegebedürftige oder deren Ehepartner zunächst selbst übernehmen. Dabei steht ihnen ein einmaliges Schonvermögen von jeweils 10.000 € zu, das nicht für die anfallenden Kosten eingesetzt wird. Zum anrechnungsfreien Schonvermögen zählen ebenfalls eine selbst genutzte Immobilie sowie Leistungen aus Versicherungen, wie der Renten- oder Pflegeversicherung

anwalt.de-Tipp: Sie haben Fragen zum Schonvermögen? Lassen Sie sich von einem Anwalt für Sozialrecht oder einem Anwalt für Unterhaltsrecht beraten, um Fehler oder Nachteile für Sie auszuschließen.

Foto(s): ©Pixabay/niekverlaan

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Rechtstipps zu "Schonvermögen" | Seite 3

  • 07.12.2016 Kanzlei Thümlein & Kollegen | Partnerschaftsgesellschaft
    „… auf den Barunterhalt angerechnet. Beim Volljährigenunterhalt gelten hingegen folgende Grundsätze: Vermögen ist zu verwerten, sofern es sich nicht nur um ein Schonvermögen handelt. Für den Unterhaltsbedarf …“ Weiterlesen
  • 30.11.2016 Rechtsanwältin Sybill Offergeld
    „… den Unterhalt ausgegeben werden. Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie wird in der Regel zum Schonvermögen gezählt. Über die Höhe des Schonvermögens entscheidet im Zweifel ein Gericht. Im Einzelnen …“ Weiterlesen
  • 24.11.2016 Pilz Rechtsanwälte
    „… es das so genannte Schonvermögen übersteigt. Der Freibetrag ist für verschiedene Lebenssituationen unterschiedlich hoch. Bei über 60-jährigen beträgt dieser beispielsweise 2.600 €. Daneben können …“ Weiterlesen
  • 24.11.2016 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion
    „… und sich dadurch ihr Vermögen bereits deutlich verringert hat – schließlich muss ihr noch ein sogenannter Notgroschen verbleiben, dessen Höhe hier 4493,07 Euro beträgt und sich genau zwischen dem Schonvermögen i. H. v …“ Weiterlesen
  • 24.11.2016 Rechtsanwalt Martin Javitz
    „… als Schonvermögen nach § 90 SGB XII gelten, denn häufig werden sinnvolle Maßnahmen vor Eintritt des Pflegefalls schlicht und ergreifend aus Unkenntnis der Möglichkeiten unterlassen, die einem die Rechtsordnung bietet.“ Weiterlesen
  • 13.10.2016 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… eine besondere Härte. Sie hätten die Immobilie selbst gebaut und lebten nach wie vor dort. Das Gebäude sei daher Schonvermögen und müsse nicht verwertet werden, vgl. § 12 III Nr. 4 SGB II. Der Streit …“ Weiterlesen
  • 20.09.2016 Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB
    „… es Schonvermögen, das nicht angetastet werden darf, z.B. für die Altersvorsorge, die Instandsetzung von Immobilien und die Ausbildung der Kinder oder als Notgroschen. In gewissem Maße ist es möglich …“ Weiterlesen
  • 14.04.2016 Rechtsanwalt Martin Javitz
    „… unerheblicher Höhe besitzen, tut im Übrigen gut daran, auch hierfür sich anwaltlich frühzeitig beraten zu lassen, um eventuelles Schonvermögen zu bilden, wofür es dann in aller Regel allerdings noch keinen Rechtsschutz gibt.“ Weiterlesen
  • 01.04.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert
    „… ist, es durch berechtigte Belastungen in der Höhe zu verringern. Zudem steht den elternunterhaltspflichtigen Kindern Schonvermögen zu, z. B. für die eigene Altersvorsorge. Dieses Schonvermögen darf für …“ Weiterlesen
  • 03.03.2016 Kanzlei Wöbken, Braune & Kollegen
    „… . Auch Leistungen aus der Pflegekasse sind vorrangig zur Bedarfsdeckung zu berücksichtigen. Das Vermögen des Unterhaltsbedürftigen ist bis auf ein Schonvermögen von 2.600,00 € ebenfalls vorrangig zu verbrauchen …“ Weiterlesen
  • 21.09.2015 Rechtsanwältin Judith Weidemann
    „… der nicht erwerbstätigen, verheirateten Tochter ein Schonvermögen zu verbleiben habe. Vor dem Hintergrund der bestehenden Vermögenswerte der Ehegatten erscheint es nach Ansicht des BGH möglich, dass die Tochter …“ Weiterlesen
  • 02.09.2015 Rechtsanwältin Grit Koschinski
    „… für die eigene Altersvorsorge, den Notgroschen, Rücklagen für Ersatzbeschaffungen oder Rücklagen zur Finanzierung einer künftigen Ausbildung der Kinder als Schonvermögen? Allein bei der Berechnung …“ Weiterlesen
  • 08.08.2015 Rechtsanwältin Judith Weidemann
    „… in der Regel in Betracht, wenn jemand über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt und auch kein Vermögen hat, welches über das Schonvermögen hinausgeht. Wird VKH bewilligt, wird anhand der Einkünfte …“ Weiterlesen
  • 10.07.2015 Rechtsanwältin Oleksandra Cofala
    „… Altersvorsorgebedarf ist, kann nie abschließend bestimmt werden. Gleichwohl hat der BGH ein Berechnungsmodell entwickelt, mit dem die Höhe des sog. Schonvermögens erstmal pauschal ermittelt werden …“ Weiterlesen
  • 06.07.2015 Rechtsanwalt Benjamin Deutscher
    „… bei der Berechnung sog. Schonvermögens teilweise uneinheitlich und es muss im Einzelfall geschaut werden, wie juristisch argumentiert werden kann. Abwägungskriterien sind u.a. das Lebensalter …“ Weiterlesen
  • 07.05.2015 Rechtsanwältin Erika von Heimburg
    „… , Zinsen, Leistungen der Pflegeversicherung usw.) decken. Auch das Vermögen des Berechtigten wird herangezogen. Es gibt ein Schonvermögen. Dieses beträgt ca. € 2.600,00. Wenn der Berechtigte ein höheres …“ Weiterlesen
  • 28.08.2014 Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
    „… nicht zu bewerkstelligen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Einkommen im steuerrechtlichen Sinne und von einem geringen Schonvermögen abgesehen um den wesentlichen Teil des Vermögens der Eltern. Hervorzuheben …“ Weiterlesen
  • 23.07.2014 Rechtsanwältin Manuela Möller
    „… einsetzen, um ihrer Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Ihnen steht jedoch ein gewisses und großzügiges „Schonvermögen“ zu, welches sie nicht einsetzen müssen. Hier hat eine Einzelfallberechnung zu erfolgen …“ Weiterlesen
  • 23.07.2014 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… Lebensbedarf sind eigene Einkünfte abzuziehen. Dazu zählen neben Rente oder Pension auch Leistungen aus der Grundsicherung nach den §§ 41 ff. SGB XII. Soweit es sich nicht um Schonvermögen handelt …“ Weiterlesen
  • 25.04.2014 BREUER • GUTOWSKI
    „… nicht das sogenannte Schonvermögen, z. B. also das selbstbewohnte angemessene Familienheim. Darüber hinaus bleibt auch weiteres Vermögen unangetastet, das etwa wegen der zuzubilligenden eigenen Altersvorsorge …“ Weiterlesen
  • 22.04.2014 Rechtsanwältin Anja Groeneveld
    „… (BGH) hat in einer Entscheidung vom 7. August 2013 (AZ: XII ZB 269/12) bestätigt, dass der Wert einer selbst bewohnten Immobilie auf das Schonvermögen eines seinen Eltern gegenüber unterhaltspflichtigen …“ Weiterlesen
  • 28.02.2014 Rechtsanwältin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger
    „Nach Auffassung des LG Kassel unterfällt nicht mehr dem Schonvermögen eines sozialhilfebedürftigen Erben, was dieser zur Abgeltung von Ansprüchen aus einem sog. Behindertentestament erhält …“ Weiterlesen
  • 15.11.2013 Rechtsanwältin Oleksandra Cofala
    „… von 5 % des Jahresbruttoeinkommens mit einer jährlichen Kapitalverzinsung von 3-4 % als Schonvermögen anzuerkennen. In dem zu entscheidenden Fall hat das erkennende Gericht ein Altersvorsorgevermögen …“ Weiterlesen
  • 01.10.2013 Kanzlei Thümlein & Kollegen | Partnerschaftsgesellschaft
    „… €. Das Schonvermögen wäre demnach um 23.000 € überschritten, sodass eine Unterhaltspflicht aus dem Vermögen entstehen würde. Nach der neuen BGH Entscheidung bleibt der Wert der Eigentumswohnung aber unberücksichtigt …“ Weiterlesen