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Urheberrecht: Das Wichtigste zum Schutz geistigen Eigentums!

  • 6 Minuten Lesezeit
Urheberrecht: Das Wichtigste zum Schutz geistigen Eigentums!

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Verwenden Sie ohne die Erlaubnis des Urhebers dessen Werk, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht. Wird Ihnen folglich eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, wie Sie gegen eine solche vorgehen können.

Die wichtigsten Fakten

  • Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Werke, wie z. B. Filme, Bilder, Texte, Musikstücke sowie Software.
  • Bei der Nutzung des geistigen Eigentums anderer muss stets deren Zustimmung eingeholt werden.
  • Verwenden Sie ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers dessen Werk, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Ihnen droht eine Abmahnung oder sogar eine Geldstrafe.
  • Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen.

So gehen Sie vor

  1. Bleiben Sie ruhig, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben.
  2. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
  3. Treten Sie nicht mit der Gegenseite in Kontakt.
  4. Unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig die beigefügte Unterlassungserklärung.
  5. Überweisen Sie nicht die geforderte Entschädigungssumme.

Welche Grundsätze gelten beim Urheberrecht?

Die durch das Urheberrecht geschützten Werke sind in den §§ 2 bis 6 UrhG festgehalten. Das sind vorrangig Werke aus den Bereichen der Wissenschaft, Kunst und Kultur, wie beispielsweise Texte, Fotografien, Filme, Bauwerke, Musikstücke und Software. Außerdem werden durch das Urheberrecht Tänze und Skizzen geschützt.

Damit ein Werk Urheberrechtsschutz genießt, muss es einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Der Urheber ist der Schöpfer des Werks. Nur derjenige, der das Werk persönlich erschaffen hat, erhält daran das Urheberrecht. Auch bei einem Werk im Auftrag oder für einen Arbeitgeber erhält nur der Urheber das Urheberrecht. Haben mehrere ein Werk gemeinsam erschaffen und lässt es sich nur gemeinsam verwerten, sind diese Miturheber.

Das Urheberrecht bedarf keiner Anmeldung wie etwa ein Patent oder Design. Es ist nicht auf Dritte übertragbar, hat über den Tod des Urhebers bestand, ist aber ausnahmsweise vererblich. Erben des Urhebers können bis zu 70 Jahre nach dessen Tod das Urheberrecht geltend machen.

Es existieren aber auch Werke, die das Urheberrecht nicht abdeckt. Darunter fallen beispielsweise

  • wissenschaftliche Erkenntnisse,
  • Theorien und Lehren, Ideen, die spontan aber nicht patentiert sind, sowie
  • amtliche Werke, wie amtliche Bekanntmachungen, Gesetze und Verordnungen.

Was ist urheberrechtlich geschützt?

WerkeBeispiele
SprachwerkeBücher, Reden & Computerprogramme
FilmwerkeVideos & Filme
MusikwerkeSongtexte & Noten
LichtbildwerkeFotografien
Pantomimische WerkeTanz & Schauspiel
Werke der bildenden KünsteBilder & Zeichnungen
Technische und wissenschaftliche DarstellungenPläne, Karten, Tabellen & plastische Darstellungen

Urheberrechtsverletzung: Abmahnung erhalten?

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wurden die Rechte des Urhebers beeinträchtigt, d. h. das Werk wurde beispielsweise unerlaubt genutzt oder vervielfältigt. Auch wenn das urheberrechtlich geschützte Werk entweder geändert oder bearbeitet wurde, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Haben Sie eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen, müssen Sie häufig mit einer Abmahnung rechnen.

Üblicherweise liegt einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung bei, die Sie als Abgemahnter unterschreiben sollen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich jedoch, der in der Unterlassungserklärung angegebenen Forderung nachzukommen. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der Sie lebenslang bindet. Leisten Sie die Unterschrift und verstoßen Sie gegen die Unterlassungserklärung – sei es absichtlich oder nicht – trotzdem weiter, müssen Sie mit einer regelmäßig vereinbarten Zahlung einer hohen Vertragsstrafe rechnen.

Die wichtigsten Schritte nach Erhalt einer Abmahnung

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst.
  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Nehmen Sie am besten anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch.
  • Treten Sie mit dem Abmahner nicht in Kontakt.
  • Liegt eine Unterlassungserklärung bei, unterschreiben Sie diese nicht ohne anwaltlichen Rat.
  • Vermeiden Sie eine voreilige Überweisung von geforderten Kosten.

Wer die Unterlassungserklärung nicht oder nicht wie verlangt abgibt, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Mit einer einstweiligen Verfügung lässt sich die Abgabe der Unterlassungserklärung gerichtlich durchsetzen. Deshalb muss immer eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen – am besten mit anwaltlicher Hilfe.

Anspruch auf Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung

Wurden Sie hingegen durch eine Urheberrechtsverletzung geschädigt, steht Ihnen in der Regel ein finanzieller Ausgleich in Form von Schadensersatz zu. Somit können Sie vom Rechtsverletzer Ihre finanziellen Einbußen zurückfordern. Sie müssen aber nachweisen können, dass der Verletzer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.  

Die Höhe des finanziellen Schadens kann jedoch nicht pauschal festgelegt werden, sondern es handelt sich stets um eine individuelle Berechnung. Der Verletzte hat die Wahl zwischen folgenden drei Möglichkeiten, um seinen Schadensersatz zu erhalten:

  • Ersatz des entgangenen Gewinns
  • Herausgabe des Verletzergewinns
  • Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr

Entgangener Gewinn wird erstattet

Ist der Urheber durch einen Verstoß gegen das Urheberrecht von einer Vermögenseinbuße betroffen, kann ihm der tatsächliche Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns erstattet werden. Folglich wird dem Rechtsverletzer der entsprechende Geldbetrag in Rechnung gestellt. Der Verletzte muss dazu offenlegen, was er tatsächlich verdient hätte.

Verletzergewinn wird herausgegeben

Die Einnahmen, die ein Rechtsverletzer durch die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken erhalten hat, können ihm wieder abgesprochen werden. Man spricht dann vom Verletzergewinn. Diesen muss der Verletzer als Schadensersatz an den Verletzten zahlen, wobei er aber eigene Kosten abziehen darf, z. B. für die Herstellung von Raubkopien.

Lizenzgebühr wird gezahlt

Mittels der Lizenzgebühr wird der Schadensersatzanspruch auf der Grundlage des Betrages berechnet, den der Verletzer als Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er sich die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts im Voraus eingeholt hätte. Grundlage für die Lizenzgebühr ist der Lizenzvertrag.

Welche dieser drei Möglichkeiten der Schadensberechnung in Ihrem Fall am besten ist, sollten Sie am besten mithilfe eines Anwalts, der mit dem Urheberrecht vertraut ist, entscheiden.

Polizeilich erfasste Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen in Deutschland von 1996 bis 2017 (Quelle: Statista 2019)

Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing

Filesharing ist eine technische Möglichkeit, Dateien online im Internet zu tauschen. Das kann sowohl auf legalem als auch auf illegalem Weg geschehen. Legales Filesharing liegt vor, wenn die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt oder wenn es sich um lizenzfreie Werke handelt.

Werden jedoch Lieder, PC-Spiele, Musikalben oder Filme über Tauschbörsen im Internet ohne diese Voraussetzungen angeboten, ist das meistens illegal. Oftmals ist in den Tauschbörsen voreingestellt, dass Dateien, die heruntergeladen werden, auch gleichzeitig automatisch für andere Nutzer zum Downloaden freigegeben werden. Schnell wird aus einem Download ein illegaler Upload. Dieses Anbieten, d. h. der Upload, von urheberrechtlich geschützten Inhalten wird in der Regel von darauf spezialisierten Kanzleien geahndet.

Illegales Filesharing wird in der Regel mit einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung geahndet. Liegt eine gewerblich motivierte Urheberrechtsverletzung vor, droht zudem oft ein Strafverfahren. Je nach Tatbestand sieht das Urheberrechtsgesetz entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vor.

Checkliste

Wie können Sie sich vor einer urheberrechtlichen Abmahnung schützen?

  • Lizenzen prüfen: Wird Ihnen beispielsweise eine Grafik oder ein Video von einem Kunden zur eigenen Verwendung überlassen, sollten Sie die zugehörigen Lizenzen dazu prüfen. Denn die Rechte gehen nicht immer automatisch auf Sie über.
  • Lizenz erwerben: Sie sollten immer die Lizenz des Rechteinhabers erwerben, wenn Sie z. B. Bilder für Werbematerial, Videos oder auch Tonaufnahmen benötigen.
  • Namen nennen: Wichtig ist es, bei der Veröffentlichung eines jeden Bilds stets die Quellenangabe zu nennen.
  • Inhalte kontrollieren: Falls Sie Links auf externe Inhalte publizieren möchten, sollten Sie die Inhalte, auf die Sie verweisen, gewissenhaft prüfen. Wenn sich auf der betreffenden Seite urheberrechtliche Verstöße befinden, kann es passieren, dass Sie bezüglich der Verlinkung haften müssen. Eine Überprüfung der Inhalte kann jedoch unzumutbar sein.
Foto(s): ©AdobeStock

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Rechtstipps zu "Urheberrecht" | Seite 302

  • 02.10.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… des Gutachtens jegliche urheberrechtliche Nutzungsrechte durch schlüssiges Verhalten oder Stillschweigen mit erworben hat. Hier ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten. Der Vertragszweck müsste eindeutig …“ Weiterlesen
  • 24.09.2009 Rechtsanwalt Florian Sievers
    „… ://www.recht-hat.de/internetrecht/rechtsanwalt-urheberrecht-berlin-abmahnung/) Tel.: 030 323 015 90 Fax: 030 323 015 911“ Weiterlesen
  • 23.09.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… auf sein Urheberrecht. (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 01.09.2009 - Az. 11 U 51/08) Mitgeteilt von RA Alexander Meyer anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de“ Weiterlesen
  • 17.09.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Im streitgegenständlichen Fall hatte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob durch das Aufstellen von Möbeln in einem öffentlich zugänglichen Gebäude Urheberrechte verletzt werden. Dabei …“ Weiterlesen
  • 15.09.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Liegen keine vertraglichen Urkunden oder Ähnliches vor, aus denen sich unmittelbar ergibt, dass Verwertungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken übertragen wurden, muss das Gericht sämtliche …“ Weiterlesen
  • 10.09.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… , der Urheberrechte, insbesondere an den im Lied vorkommenden Jodeleinlagen, beanspruchte. Die Erben des Karl Ganzer beantragten daher die Verpflichtung des Komponisten einer abermaligen Änderung bei der GEMA …“ Weiterlesen
  • 10.09.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… urheberrechtlich geschützte Musik- und Filmdateien , gegen dessen Herunterladen die Film- und Musikindustrie mit den Abmahnungen vorgeht. Aber auch das unerlaubte Downloaden von Bildern, Rundfunksendungen …“ Weiterlesen
  • 09.09.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Der Inhaber von Urheberrechten hatte einem Unternehmen das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Computerprogramm vertraglich übertragen einschließlich der Berechtigung weitere einfache …“ Weiterlesen
  • 08.09.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… gerade ein qualitativ und quantitativ hochwertiger Teil des Inhalts der Gedichttitelliste übernommen. Die Anlehnung der CD-ROM an die Auswahl der Internet-Anthologie verletzt damit Urheberrechte und war …“ Weiterlesen
  • 08.09.2009 Kanzlei Recht und Recht
    „Neue Abmahnungen der Kanzlei Winterstein Aktuell verschickt die Kanzlei Winterstein neue Abmahnungen in Sachen Ed Hardy. Der Vorwurf lautet meist auf Verletzung von Urheberrechten aufgrund …“ Weiterlesen
  • 07.09.2009 Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg
    „… Verstoß auch aus der Sicht der Antragstellerin erst aufgedeckt wurde. (...)" Sollten Sie Fragen zum Thema Abmahnungen - seien sie wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher oder urheberrechtlicher Art …“ Weiterlesen
  • 01.09.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Sind Aussagen, die während eines Interviews getätigt wurden, urheberrechtlich überhaupt schutzfähig? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Köln zu beschäftigen. Der Anlass dafür war das bundesweit …“ Weiterlesen
  • 28.08.2009 Rechtsanwalt Florian Sievers
    „… zum Download (Herunterladen) urheberrechtlich geschützter Musikstücke über Tauschbörsen wie beispielsweise BitTorrent, Kazaa, eMule, eDonkey etc. Die Sony Music Entertainment Germany GmbH hat …“ Weiterlesen
  • 24.08.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Im Urheberrecht gelten generell strenge und hohe Sorgfaltsanforderungen, wenn ein Werk in irgendeiner Weise urheberrechtlich genutzt wird. Insbesondere wenn solche Werke zum Download in Internet …“ Weiterlesen
  • 21.08.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Ist auf einem gebrauchten Computer bei dessen Verkauf ein Echtheitszertifikat angebracht, weil zuvor ein urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm installiert war, stellt der Verkauf in der Regel …“ Weiterlesen
  • 20.08.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Das Buch „Die doppelte Pippielotta" stellt eine unfreie Bearbeitung der „Pippi Langstrumpf"-Bücher im Sinne von § 23 UrhG dar und verletzt damit Urheberrechte. Entscheidend ist bei der Beurteilung …“ Weiterlesen
  • 19.08.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Wer eine Software anbietet, bewirbt oder in den Verkehr bringt, die eine Datenabfrage durch Auslesen von Datenbanken Dritter bewerkstelligt, handelt urheberrechtlich unzulässig …“ Weiterlesen
  • 18.08.2009 Rechtsanwalt Florian Sievers
    „Die Sony Music Entertainment Germany lässt zurzeit, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte aus München, zunächst Ebay Accounts von Verkäufern sperren, die angeblich urheberrechtlich geschützte Ton …“ Weiterlesen
  • 13.08.2009 Rechtsanwalt Florian Sievers
    „… Matthew Tasa Uptunes GmbH Urheberrechtlich geschützte Werke: Die Aergo Trade GmbH ist Rechteinhaberin der folgenden Musikwerke, deren illegale Nutzung Gegenstand von aktuellen Abmahnungen ist: Titel: „So …“ Weiterlesen
  • 12.08.2009 Rechtsanwalt Florian Sievers
    „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an verschiedenen Hörbüchern Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf aus München für diverse Hörbuchverlage die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich …“ Weiterlesen
  • 10.08.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Werden urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzt, ist in der Regel der Verletzergewinn herauszugeben, allerdings nach § 97 UrhG nur insoweit, wie er auf der Rechtsverletzung beruht. Bei dem Verkauf …“ Weiterlesen
  • 07.08.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Gegenstände der angewandten Kunst müssen zwar einen größeren Grad an Individualität aufweisen, um urheberrechtlichen Schutz genießen zu können, sind aber grundsätzlich durch das UrhG geschützt …“ Weiterlesen
  • 05.08.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… eines einheitlichen Wirtschaftsraums sollen einmal in Verkehr gebrachte urheberrechtlich geschützte Werke frei zirkulieren können, die Verkehrsfähigkeit soll also nicht durch das Urheberrecht …“ Weiterlesen
  • 05.08.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… , dass ein Kunstwerk zwar einen Umweltbezug aufweisen kann, der so dann auch urheberrechtlich geschützt ist, aber eben gerade nur, wenn es sich um ein ortsspezifisches Kunstwerk handelt, welches von Anfang …“ Weiterlesen