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Vertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

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Vertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Ein Vertrag ist eine Übereinkunft zwischen mindestens zwei Personen. Er kommt durch zwei übereinkommende Willenserklärungen zustande und ist in der Regel auf eine bestimmte Handlung gerichtet.

Es gibt zivilrechtliche Verträge, was die Regel ist. Doch unter bestimmten Umständen können auch öffentliche-rechtliche Verträge geschlossen werden.

Am bekanntesten sind wohl die alltäglichen Kaufverträge, bei denen man sich darüber einigt, dass die sogenannte Kaufsache an den Käufer übergehen soll und dieser den Kaufpreis dafür bezahlt. Wann und wie dieser zu leisten ist, ist von den vertraglichen Inhalten abhängig, kann also von Fall zu Fall variieren.

Wichtig dabei ist, dass die Parteien sich jedoch über den Vertragsinhalt einig sind und dementsprechend Kenntnis über diesen haben. Irrelevant ist, dass beide Parteien auch inhaltlich etwas ausgestaltet haben. Es genügt, wenn eine Partei beispielsweise bereits einen fertigen Vertrag vorstellt und die andere Partei einwilligt, diesen zu schließen.

Das Prinzip der Vertragsfreiheit

Geprägt ist das Vertragsrecht vom Prinzip der Vertragsfreiheit. Das bedeutet, jeder kann seinen Vertragspartner frei wählen und mit diesem auch den Inhalt des Vertrags ausmachen.

Unter die Vertragsfreiheit zählt die Abschlussfreiheit, also die Freiheit, ob man einen Vertrag überhaupt abschließen möchte. Daneben ist sie geprägt von der Partnerwahlfreiheit, also der Wahl, wen man gerne als Vertragspartner haben möchte.

Die Inhaltsfreiheit bzw. Gestaltungsfreiheit gibt jedem die Möglichkeit, frei zu entscheiden, was Inhalt des Vertrags werden und wie dies geschehen soll. So gibt es im deutschen Zivilrecht zwar vorgesehene Vertragsarten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Ein Abweichen davon ist jedoch grundsätzlich möglich, sodass auch vollkommen vom BGB losgelöste Vertragsarten entstehen können.

Die Formfreiheit gibt an, dass Verträge ohne Einhaltung einer bestimmten Form geschlossen werden können. Lediglich dann, wenn das Gesetz selbst eine bestimmte Form für ein Rechtsgeschäft vorschreibt, muss diese eingehalten werden. So müssen Verträge bei Grundstücksgeschäften in jedem Fall schriftlich verfasst und sodann notariell beurkundet werden. Dies hat den Grund, dass beispielsweise bei Immobiliengeschäften große Summen verschoben werden bzw. wertvolle Immobilien veräußert werden und der Verkäufer bzw. Käufer sich dessen bewusst sein soll (sog. Warnfunktion).

Die Aufhebungsfreiheit gibt an, dass man sich von Verträgen auch wieder lösen kann, wenn man dies im Einvernehmen tut. Eine einseitige Lösung vom Vertrag ist nicht ohne Weiteres möglich.

 

Wie ist ein Vertrag aufgebaut?

Oft ist es so, dass Vertragsparteien genannt werden und dann der eigentliche Vertragsinhalt genannt wird.

Dazu gehört der Vertragsgegenstand, also was genau geschuldet wird von beiden Parteien. Handelt es sich um eine fristgebundene Sache, wird die Frist benannt, innerhalb derer die Handlung bzw. Leistung vorzunehmen ist.

Oft werden Vertragsurkunden am Schluss mit Unterschrift und Datum versehen.

Gängige Verträge sind zum Beispiel der Kauf-, Werk-, Schenkungs-, Arbeits- und Mietvertrag. Diese sind zum Teil im BGB geregelt.

Grenzen der Vertragsfreiheit

Die Grenzen der Vertragsfreiheit befinden sich im geltenden Recht sowie den guten Sitten.

Wird durch den Vertrag eine Person diskriminiert bzw. weigert sich eine der Parteien, aufgrund bestimmter Merkmale einen Vertrag mit jemandem zu schließen, kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Tragen kommen. Wenn also eine Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Herkunft, Rasse, Religion usw. stattfindet und ein Vertragsschluss aus einem dieser Gründe abgelehnt wird, wird gegen geltendes Recht verstoßen.

Ist einer der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des BGB, müssen ebenfalls bestimmte Grundsätze zugunsten des Verbrauchers berücksichtigt werden.

Hinsichtlich wichtiger, essenzieller Güter besteht ein Zwang, einen Vertrag abzuschließen, sodass die Vertragsfreiheit hier ebenfalls eingeschränkt wird. So müssen Versicherungen teilweise Verträge abschließen, wenn es sich um eine Pflichtversicherung handelt, etwa eine Krankenversicherung.

 

Foto(s): ©Pexels/Andrea Piacquadio

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