Grundzüge des Waffenrechts: Regeln für den Umgang mit Waffen und Munition
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Das Waffenrecht in Deutschland regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 1 Abs. 1 Waffengesetz, WaffG). Das deutsche Waffengesetz ist demzufolge auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgerichtet. Neben dem Umgang mit Waffen oder Munition regelt es das Führen von und Schießen mit Waffen, deren Aufbewahrung, Herstellung und den Handel mit Waffen.
Waffenrechtliche Regelungen sind auch in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) enthalten. Das Beschussgesetz (BeschG) und die Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (BeschussV) enthält hinsichtlich der Verwendungssicherheit Bestimmungen zur technischen Prüfung von Waffen. Aufgrund der weitreichenden Folgen bei Straftaten für Inhaber von Waffenscheinen haben sich einige Anwälte auf das Waffenrecht spezialisiert.
Neuregelung und Verschärfung des Waffenrechts 2003
Am 01. April 2003 wurde mit dem in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) das Waffengesetz neu strukturiert und verschärft. Die Änderungen wurden beeinflusst vom Amoklauf von Erfurt am 26. April 2002. Es ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:
Der kleine Waffenschein für Schreckschusswaffen wurde eingeführt. Änderungen ergaben sich bei den Altersgrenzen.
Das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen des Jagdscheins wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben.
Waffensammler, Waffensachverständige und Sportschützen müssen statt 18 Jahre jetzt mindestens 21 Jahre alt sein.
Personen unter 25 Jahren müssen ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, um eine Waffenbesitzkarte für großkalibrige Waffen zu erhalten.
Waffenhändler müssen jedes Überlassen von meldepflichtigen Schusswaffen der zuständigen Behörde des Erwerbers melden. Zusätzlich besteht eine Protokollpflicht beim Verkauf von Schreckschusswaffen.
Grundzüge des Waffenrechts in Deutschland
Die Grundsätze sind in § 2 WaffG geregelt: Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
In § 2 WaffG wird außerdem auf Anlage 2 verwiesen. Darin findet sich eine Liste der
erlaubnispflichtigen Waffen
Waffen und Munitionen, mit denen der Umgang verboten ist
Waffen und Munitionen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist
Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Einstufung haben, und die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder können auf Antrag bei der zuständigen Behörde die Einstufung klären lassen.
Verbotene Waffen
Verboten sind Scheinwaffen, bestimmte Vorderschaftrepetierflinten, Waffen, die mit Gegenständen verkleidet sind (z. B. Taschenlampenpistolen), schnell zusammenklappbare oder zerlegbare Waffen. Eine vollständige Aufzählung aller Varianten der verbotenen Waffen findet sich in Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes.
Elektroschocker (Elektroimpulswaffen)
Der Besitz und das Führen von Elektroimpulswaffen – auch Elektroschocker genannt –, die nicht das amtliche Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen (Anlage 2 WaffG), ist verboten. Ein Zertifikat der PTB ist zwingend notwendig. Es gibt derzeit kein Modell, das in Deutschland erlaubt ist. Elektroschocker darf man somit nur als Export ins Ausland veräußern.
Kriegswaffen
Kriegswaffen unterliegen dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und sind ausnahmslos verboten. Kriegswaffen nach dem KrWaffKontrG sind Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Flugkörper, Kampfflugzeuge und -hubschrauber, Kriegsschiffe und schwimmende Unterstützungsfahrzeuge, Kampffahrzeuge, Maschinengewehre und Maschinenpistolen sowie bestimmte halbautomatische Gewehre, vollautomatische Schusswaffen, leichte Panzerabwehrwaffen, Flammenwerfer, Minenleg- und Minenwurfsysteme, Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige Munition, sonstige bestimmte Munition und Bestandteile, Dispenser und Laserwaffen.
Verbot erlaubnisfreier Waffen
Die Behörde kann gemäß § 41 WaffG jemandem den Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition, die keiner Erlaubnis bedürfen, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist. Gleiches gilt, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige
abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist
psychisch krank oder debil ist
die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt
die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt
Kategorien der Waffenerlaubnis
Eine Waffenbesitzkarte benötigt man, um erlaubnispflichtige Waffen zu besitzen beziehungsweise zu erwerben (§ 10 WaffG). Das Führen oder Verwenden der Waffen wird durch sie nicht erlaubt. Der große Waffenschein erlaubt, erlaubnispflichtige Waffen (z. B. Pistolen) für den Notfall einsatzbereit in der Öffentlichkeit mitzuführen. Der kleine Waffenschein muss für erlaubnisfreie Waffen (z. B. Schreckschusspistolen in der Öffentlichkeit) beantragt werden.
Voraussetzungen für die Erteilung
Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt. Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen gemäß § 6 WaffG nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
geschäftsunfähig sind,
abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln sind,
psychisch krank oder debil sind,
aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können,
oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Wie auch die Verkehrsbehörden können die Waffenbehörden gemäß § 6 Abs. 1 WaffG beim Bekanntwerden von Tatsachen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Abs. 1 begründen, oder wenn begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen bestehen, der betroffenen Person aufgeben, ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige oder körperliche Eignung vorzulegen. Die Kosten dafür trägt die betroffene Person.
Der Bewerber muss weiterhin einen Sachkundenachweis gemäß § 7 Abs. 1 WaffG und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro vorweisen können. Voraussetzung für den großen Waffenschein ist, dass außer Geld-, Jugend- und Freiheitsstrafen unter 60 Tagessätzen keine Vorstrafen bestehen, kein Verfahren anhängig ist und keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit besteht.
Die Behörde kann die Erlaubnis mit Beschränkungen gemäß § 9 WaffG versehen. Möglich ist beispielsweise eine zeitliche Beschränkung. In der Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Eine Waffenbesitzkarte über Schusswaffen kann auf mehrere Personen ausgestellt werden.
Waffenrecht: Aufbewahrung von Waffen
Die für die Lagerung bestimmten Vorschriften finden sich in § 36 Waffengesetz (WaffG) sowie in den §§ 13 und 14 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Wer Waffen oder Munition besitzt, hat gemäß § 36 WaffG die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Die Maßnahmen sind gemäß § 36 Abs. 3 WaffG der Behörde nachzuweisen.
Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Waffenrecht in Europa: Ein Vergleich
Österreich
Die Wartefrist ist mit drei Tagen in Österreich europaweit am kürzesten. Eine Pistole darf nach Inkrafttreten der Novelle des Waffengesetzes von 2018 jetzt nur Magazine mit maximal 20 Schuss haben. Ein halbautomatisches Gewehr darf nur zehn Schuss im Magazin enthalten.
Schweiz
Die Schweiz hat in Europa eines der liberalsten Waffenrechte. Kauf und Besitz von Waffen und Munition sind allen Bürgern gestattet. Armeeangehörige dürfen ihre Dienstwaffe üblicherweise zu Hause aufbewahren.
Frankreich
In Frankreich werden Waffen in die Kategorien A bis D eingestuft. Der Besitz von Verteidigungswaffen wurde stark reguliert.
Griechenland
Klare Regelungen gibt es in Griechenland zumindest bei Messern nicht. Der Besitz und die Einfuhr von Messern, bei denen eine Klinge nach vorn aus dem Griff austritt, wie z. B. Balisong, OTF, Automatikmessern und Stilette, ist in Griechenland verboten.
Slowakei
In der Slowakei wird ein Waffenschein benötigt, um die meisten Waffen kaufen zu können. Der Besitz ist zum Selbstschutz, zum Schutz zu Hause, für Arbeitszwecke, für Langwaffen (Jagd), zum Sportschießen und Waffensammeln gestattet. Es gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, erforderlich sind auch Vorstrafenfreiheit sowie geistige und körperliche Gesundheit.
Großbritannien
In Großbritannien ist das Waffenrecht sehr streng. Durch eine Reform des Feuerwaffengesetzes (Firearms Amendment Act) ist der Besitz aller Handfeuerwaffen verboten.
Norwegen
In Norwegen wurden nach dem Massaker auf der Insel Utøya die Waffengesetze verschärft. Beispielsweise wurden halbautomatische Waffen, die bei dem Anschlag verwendet worden waren, danach verboten.
Finnland
Das Waffenrecht in Finnland war im Vergleich nicht sehr streng. Die Altersgrenze für Schusswaffen lag bei 15 Jahren. Aufgrund zweier Amokläufe wurden die Regelungen jedoch verschärft.
Für Messer gilt: Bei Outdooraktivitäten (Tauchen, Angeln, Wandern etc.) wird das zweckgebundene Tragen von Messern akzeptiert.
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Rechtstipps zu "Waffenrecht"
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03.02.2025 Rechtsanwalt/Strafverteidiger Dr. Frank K. Peter„Das deutsche Waffenrecht gehört zu den strengsten weltweit und dient in erster Linie dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. 1. Frei erhältliche Waffen Bestimmte Waffen können in Deutschland ohne …“ Weiterlesen
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02.02.2025 Rechtsanwalt/Strafverteidiger Dr. Frank K. Peter„… und Herausforderungen a) Gesetzesverschärfungen: Das Waffenrecht (§ 42a WaffG) wurde dahingehend verschärft, dass das Mitführen bestimmter Messerarten verboten ist. b) Diskussion um Mindeststrafen …“ Weiterlesen
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08.01.2025 Rechtsanwalt Vincent Trautmann„… Mitglied der AfD sind, zu überprüfen. Aber wann kann die Behörde die Waffenbesitzkarte entziehen? Ist allein die Mitgliedschaft in einer Partei Grund genug, dass man waffenrechtlich unzuverlässig …“ Weiterlesen
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06.01.2025 Rechtsanwalt Steffen Hammer„… nicht ausreichen, um weitreichende Einschränkungen beim Waffenrecht zu rechtfertigen. Jede Entscheidung müsse individuell und auf Grundlage konkreter Gefahren geprüft werden. (VGH München, Urteil vom 16.12.2024)“ Weiterlesen
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07.01.2025 Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch„… sollen die Waffenbehörden des Landes bekannte Mitglieder von AfD und JA, die eine Waffe besitzen, genau prüfen. Hält der Entzug einer gerichtlichen Überprüfung stand? Das deutsche Waffenrecht zählt …“ Weiterlesen
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19.11.2024 Rechtsanwalt Andreas Junge„… nicht, wie Sie mit dieser Situation umgehen sollen. Dabei drohen hohe Geldstrafen und es sind auch Freiheitsstrafen möglich. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und spezialisiert auf das Waffenrecht …“ Weiterlesen
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07.10.2024 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„… kann die Waffen auch an einen Berechtigten verkaufen. Der Käufer muss ebenfalls die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Der Verkauf muss der Waffenbehörde …“ Weiterlesen
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03.09.2024 Rechtsanwalt Josef Mühlenbein„… als auch das Waffenrecht sehen vor, dass die Erteilung oder Wiedererteilung von Jagdschein und Waffenbesitzkarte eine individuelle Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde ist. Die Verweigerung muss …“ Weiterlesen
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02.07.2024 Rechtsanwalt Simon Bender„… – HIER ABRUFBAR ) zum einen um die Frage, inwieweit die ehemalige Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland und der Junge Alternative eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen …“ Weiterlesen
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28.06.2024 Rechtsanwalt Simon Bender„… nach dem Beschluss des Gerichts wieder aufgehoben! Was können Betroffene tun? Wer sich einem Widerruf von waffenrechtlichen oder jagdrechtlichen Erlaubnissen oder sogar einem Waffenverbot ausgesetzt sieht …“ Weiterlesen
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27.02.2024 Rechtsanwalt Josef Mühlenbein„… , dass die Einhaltung dieser Anforderung jederzeit im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle gemäß § 36 Abs.3 WaffG bei Ihnen überprüft werden kann…“ und es wird Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis angekündigt sowie …“ Weiterlesen
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13.02.2024 Rechtsanwalt Josef Mühlenbein„… einzuziehen. Die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit führt zudem grundsätzlich dazu, dass gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 BJG die Neuerteilung eines Jagdscheines zu versagen ist. 1. Festsetzung der Sperrfrist bei Entzug …“ Weiterlesen
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20.01.2024 Rechtsanwalt Simon Bender„In einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Eilverfahren zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen vorgeworfenem Alkoholkonsum während der Jagdausübung und damit behauptetem Wegfall …“ Weiterlesen
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17.01.2024 Rechtsanwalt Simon Bender„Bei den Verwaltungsgerichten ist es mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, dass „Reichsbürger oder Selbstverwalter“, nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen …“ Weiterlesen
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10.09.2024 Rechtsanwalt Sören Grigutsch„… Waffen und Munition selbst. Gleichzeitig begründet ein Verstoß hiergegen jedoch noch keine Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne, da die Anforderungen an die Sicherheitsstandards zur Aufbewahrung …“ Weiterlesen
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02.10.2023 Rechtsanwalt Josef Mühlenbein„Waffenrecht, Jagdpachtrecht und Erbrecht Waffenrecht, Jagdpacht und Erbrecht.docx - Stand 2023 Mit dem Tod eines Jägers erlöschen Jagdschein und Waffenbesitzkarte. Hatte der Verstorbene ein eigenes …“ Weiterlesen
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06.09.2023 Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt„… das Beamten-, das Familien-, das Fahrerlaunbis- und das Waffenrecht. Der Strafverteidiger sollte alle denkbaren Rechtsgebiete kurz mit seinem Mandanten durchgehen, um eine eventuelle Relevanz zu prüfen …“ Weiterlesen
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06.09.2023 Rechtsanwalt Jan Kühne„… sind, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Den damit verbundenen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen …“ Weiterlesen
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01.07.2024 Rechtsanwalt & Notar René Varelmann„… Waffenbesitzern wie Jägern und Sportschützen geführt. Hintergrund: Nur waffenrechtlich zuverlässige Personen dürfen Inhaber eines Jagdscheins bzw. einer Waffenbesitzkarte sein. Die Zuverlässigkeit …“ Weiterlesen
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01.09.2023 Rechtsanwalt Josef Mühlenbein„www.Jagdrecht.de und WWW.Waffenrecht.de dort erfahren Sie alles zum Thema Der Bereich Jagd- und Waffenrecht mit Forst- und Fischereirecht deckt alle mit der Jagdausübung, dem legalen Waffenbesitz …“ Weiterlesen
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31.08.2023 Rechtsanwältin Dr. Susanne Selter„Rechtsanwaltskanzlei Jordan Fuhr Meyer erstreitet wegweisendes Urteil im Waffenrecht vor dem OVG NRW Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem richtungsweisenden Urteil …“ Weiterlesen
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