Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie wirksam?
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung
- Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
- Gründe für eine fristlose Kündigung
- Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster
- Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?
- Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung
- Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung
Vor einer außerordentlichen Kündigung ist üblicherweise eine Abmahnung erforderlich.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, es gilt dennoch eine Ausschlussfrist von zwei Wochen.
Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erklärt werden.
Der Arbeitgeber darf außerordentlich kündigen, wenn ihm weder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch eine ordentliche Kündigung zugemutet werden kann.
Eine außerordentliche Kündigung ist aus personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen möglich.
Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss schwerwiegend sein und die Auswirkungen auf den Betrieb müssen gravierend sein.
Auch aus einem begründeten Verdacht heraus kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Eine außerordentliche Kündigung von behinderten und schwangeren Beschäftigten ist ebenfalls möglich. Hierfür ist die Zustimmung der zuständigen Behörden erforderlich.
Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Der Arbeitgeber darf nicht nach Gutdünken von einem Tag auf den anderen jemandem kündigen, sondern muss strenge Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Regelungen zur außerordentlichen Kündigung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Der Arbeitgeber darf nur dann außerordentlich – also fristlos – kündigen, wenn es keine anderen Maßnahmen gibt, um das Arbeitsverhältnis wie gewohnt oder mindestens bis zum Ende einer ordentlichen Kündigungsfrist in einer Weise fortzusetzen, die für den Arbeitgeber zumutbar ist. Denkbare Maßnahmen wären etwa eine Abmahnung, eine Änderungskündigung, die Versetzung oder Freistellung des Arbeitnehmers. Die außerordentliche Kündigung darf also immer nur das letzte Mittel sein. Bei der Abwägung, ob eine außerordentliche Kündigung angemessen ist, muss der Arbeitgeber folgende Überlegungen miteinbeziehen:
Wie schwerwiegend ist das Fehlverhalten? Welche betrieblichen Auswirkungen hat es?
War das Verschulden vorsätzlich oder fahrlässig? War es entschuldbar? Ging der Arbeitnehmer eventuell irrtümlich davon aus, dass sein Verhalten erlaubt war? Kam das Fehlverhalten regelmäßig vor?
Wie alt ist der Arbeitnehmer? Wie lange ist er schon Mitarbeiter? Welche Folgen hätte die Kündigung für den Arbeitnehmer? Welche Möglichkeiten hat er, zeitnah eine neue Arbeitsstelle zu finden? Muss er Kindesunterhalt zahlen?
Der Arbeitgeber ist bei einer außerordentlichen Kündigung generell nicht verpflichtet, den betroffenen Mitarbeiter vorher anzuhören. Die einzige Ausnahme ist eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Verdachts.
Kann der Arbeitgeber ohne Abmahnung fristlos kündigen?
Auch bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber üblicherweise eine Abmahnung aussprechen und dem betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Verbessert sich die Arbeitsmoral des Arbeitnehmers nicht, obwohl er abgemahnt worden ist, darf der Chef annehmen, dass der Arbeitnehmer sich auch in Zukunft nicht bessern wird. Ihm steht nun berechtigterweise die Möglichkeit zu, außerordentlich zu kündigen. Ausnahmen bestehen nur bei besonders schweren Verletzungen des Arbeitsvertrags, wie etwa bei Veruntreuung hoher Geldbeträge.
Gründe für eine fristlose Kündigung
Ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wirklich nicht zugemutet werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine definitive Liste von Kündigungsgründen, die ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, gibt es daher nicht. Eine außerordentliche Kündigung kann aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen werden.
Personenbedingte Kündigung
Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die dafür sorgen, dass er seinen Arbeitsvertrag dauerhaft nicht erfüllen kann. Ein Beispiel hierfür ist die krankheitsbedingte Kündigung.
Verhaltensbedingte Kündigung
Die Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung ist ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsvertrag nicht zugemutet werden kann.
Mögliche Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind rechtswidrige Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Beispiele sind etwa Diebstahl, Beleidigung von Vorgesetzten oder Kollegen, sexuelle Belästigung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Krankfeiern.
Eine außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen darf der Chef üblicherweise nur aussprechen, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nicht nur rechtswidrig, sondern auch vorsätzlich oder fahrlässig ist.
Allerdings kann in Sonderfällen auch ein sogenanntes schuldloses Verhalten – das heißt, ein Verhalten, das nicht fahrlässig oder vorsätzlich ist – für eine außerordentliche Kündigung ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter durch eine psychische Erkrankung zwar schuldunfähig ist, den Betrieb aber trotzdem regelmäßig und schwerwiegend stört.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn sich die Struktur des Unternehmens ändert. Sie muss aufgrund von Veränderungen im Betrieb erforderlich sein. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn es notwendig ist, Arbeitsplätze abzubauen, oder wenn die Firma gezwungen ist, zu schließen.
Wer erfährt den Kündigungsgrund?
Das Kündigungsschreiben selbst muss nicht die Kündigungsgründe enthalten. Verlangt der Gekündigte allerdings, dass ihm nach dem Ausspruch der außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgrund schriftlich mitgeteilt wird, muss der Arbeitgeber seinem Wunsch nachkommen.
Mögliche Ausnahmen sind die Beendigung einer Berufsausbildung durch eine Kündigung sowie die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin. In beiden Fällen muss der Kündigungsgrund zwingend genannt werden. Auch in einem Tarifvertrag kann festgelegt sein, dass der Kündigungsgrund anzugeben ist. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, ist die Kündigung unwirksam.
Einen Anspruch, den Kündigungsgrund zu erfahren, hat üblicherweise außerdem derjenige, der die Kündigung aussprechen soll. Das können der Arbeitgeber, der Vorstand oder der Geschäftsführer sein. Der Arbeitgeber kann allerdings auch weiteren Personen – etwa Mitarbeitern in der Personalabteilung – die Vollmacht zur Kündigung erteilen.
Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
Die sogenannte Ausschlussfrist, innerhalb derer eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden darf, beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Verhalten des Arbeitnehmers erfährt. Der Tag, an dem er davon Kenntnis erhält, wird nicht mitgezählt. Die Ausschlussfrist läuft daher zwei Wochen nach Ende des betreffenden Wochentags ab.
Erfährt ein Arbeitgeber etwa am Donnerstag, den 01.06., davon, dass einer seiner Mitarbeiter im großen Stil Firmendaten an einen Konkurrenten verkauft hat, ist das ein berechtigter Grund für eine außerordentliche Kündigung. Damit die Kündigung allerdings wirksam wird, muss die Kündigung den Mitarbeiter spätestens am Donnerstag, den 15.06., erreichen. Eine fristlose Kündigung, die dem Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist zugeht, ist unwirksam. Die Ausschlussfrist kann weder mündlich noch schriftlich geändert oder ausgeschlossen werden.
Ausschlussfrist bei Dauertatbeständen
Fährt ein Arbeitnehmer ohne Genehmigung des Arbeitgebers zwei Wochen in den Urlaub, liegt ein sogenannter Dauertatbestand vor. Mit jedem Tag, an dem er nicht zur Arbeit kommt, ist ein neuer Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben. Daher kann die Kündigung noch innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitnehmer zurückgekehrt ist.
Tritt ein Fehlverhalten, das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, wiederholt auf, beginnt die Ausschlussfrist mit dem letzten Vorfall. Auch eine Krankheit, aufgrund derer der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag auf lange Sicht nicht erfüllen kann, gilt als Dauertatbestand.
Anhörung des Betriebsrats ist Pflicht
Besitzt das Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist angehört werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist, innerhalb der der Betriebsrat seine Bedenken gegen die Kündigung mitteilen muss, lediglich drei Tage. Eine ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist unwirksam.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitnehmers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Außerordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ zum TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr __________________,
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom XX.XX.XXXX außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigung ist aufgrund [wichtiger Grund] notwendig.
Vor Ausspruch dieser Kündigung wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß dazu angehört. Die entsprechende Stellungnahme dessen liegt diesem Schreiben bei.
Wir bedauern diesen Entschluss und bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Für Ihren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitgebers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr__________________,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ.
Aufgrund [wichtiger Grund] ist mir die Erfüllung des Arbeitsvertrages ab sofort nicht mehr möglich.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum TT.MM.JJJJ.
Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und die Ausbezahlung meiner ausstehenden Überstunden sowie des Resturlaubs.
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]
Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?
Auch ein Verdacht auf eine schwere Vertragsverletzung oder eine Straftat – z. B. eine Unterschlagung oder ein Diebstahl – kann Grund genug für eine außerordentliche Kündigung sein. Eine solche Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer nicht mehr vertrauen kann.
Bloße Verdächtigungen ohne Beweise reichen allerdings nicht aus. Zudem muss der Arbeitgeber sich bemüht haben, den Sachverhalt selbst aufzuklären, und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, zu dem vorliegenden Verdacht Stellung zu nehmen.
Auch im Fall einer Verdachtskündigung besteht eine zweiwöchige Ausschlussfrist, die mit Kenntnis des Vorfalls beginnt, der den Verdacht ausgelöst hat. Die Ausschlussfrist darf aber nicht beginnen, bevor der Arbeitnehmer seine Stellungnahme abgegeben hat.
Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung
Die außerordentliche Kündigung einer Schwangeren ist nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig. Üblicherweise muss hier das Gewerbeaufsichtsamt kontaktiert werden. Für Arbeitnehmer in Elternzeit gilt das Gleiche. Auch hier ist eine Kündigung ohne Zustimmung der Behörde unwirksam.
Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitgeber innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist mit der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung treten und ihr die Kündigungsgründe mitteilen. Die Schwerbehindertenvertretung muss die Gelegenheit erhalten, sich zu den Kündigungsgründen zu äußern. Sorgt der Arbeitgeber nicht hierfür, ist die Kündigung unwirksam.
Zudem muss das Integrationsamt kontaktiert werden und dieses muss der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters zustimmen. Der Zustimmungsantrag muss innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist bei der Behörde eintreffen. Trifft die Behörde innerhalb von zwei Wochen ab dem Erhalt des Antrags keine Entscheidung, gilt die Kündigung als wirksam. Wird die Entscheidung des Integrationsamts bekannt, muss der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung sofort aussprechen.
Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Wie bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Kommt es dann zum Gerichtsstreit, muss der Arbeitgeber Beweise liefern für die Tatsachen, die seiner Meinung nach die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Arbeitsgerichte klären in einem Kündigungsschutzverfahren üblicherweise zwei Fragen, um zu entscheiden, ob eine außerordentliche Kündigung wirksam ist:
1. Ist allein durch das Verhalten des Arbeitnehmers tatsächlich ein Grund für die Kündigung gegeben?
Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig die Arbeit verweigert oder aber den Arbeitgeber bestiehlt. Aber auch geringfügige Pflichtverletzungen wie etwa regelmäßiges Zuspätkommen können genügen, wenn der Arbeitnehmer sie trotz einer Abmahnung regelmäßig wiederholt.
2. Welche Auswirkungen kann das Verhalten des Arbeitnehmers haben, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung – also eine Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss – aussprechen würde?
Je schwerwiegender der Grund für die Kündigung ist und je länger das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung andauern würde, desto eher ist davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung nicht zumutbar ist und er außerordentlich kündigen darf.
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Rechtstipps zu "außerordentliche Kündigung" | Seite 26
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17.05.2022 Rechtsanwalt Kai Simon Faix„… den Arbeitnehmer abmahnen oder diesem sogar die ordentliche bzw. außerordentliche (fristlose) Kündigung aussprechen. I. Verhaltensbedingte Kündigung Hat der Arbeitnehmer einen (schwerwiegenden …“ Weiterlesen
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02.02.2022 Rechtsanwalt Stephan Kersten„… in dem Übergriff des Klägers eine erhebliche Pflichtverletzung zu erkennen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertige . Für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung muss ein wichtiger Grund gegeben …“ Weiterlesen
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02.02.2022 Rechtsanwalt Dr. Ulrich Rösch„… sich die Frage, ob nun eine Seite deshalb den Mietvertrag wegen fehlender Schriftform außerordentlich kündigen kann. Entscheidungsgründe Der BGH führt in Übereinstimmung mit seiner bisherigen …“ Weiterlesen
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02.02.2022 Rechtsanwalt Guido Kluck„… . Und die Stromanbieter machen direkt "Nägel mit Köpfen" erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck. Denn aufgrund der außerordentlichen fristlosen Kündigung melden die Stromanbieter diese Kunden dann direkt bei dem regionalen …“ Weiterlesen
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31.01.2022 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… eine Kündigung , dabei ist auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Arbeitnehmers denkbar. Aus personenbedingten bzw. verhaltensbedingten Gründen könnte der Arbeitgeber den nicht geimpften …“ Weiterlesen
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23.01.2023 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… einen verlorenen Job nach Kündigung. Doch auch diese Einmalzahlung ist für das Finanzamt interessant: Sie ist steuerpflichtig und jeder Arbeitnehmer muss seine Abfindung versteuern . Auf eine Abfindung …“ Weiterlesen
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29.01.2022 Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal„… eine außerordentliche Kündigung aussprechen zu können. Bei dem Bürostuhl ginge es schließlich um einen „Gegenstand von durchaus erheblichem Wert“, dessen Mitnahme „illegal“ gewesen sei. Dagegen wehrte …“ Weiterlesen
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28.01.2022 Rechtsanwalt Dr. Markus Rente„… gezahlt? Im Fall einer Kündigung besteht nicht etwa "von selbst“ ein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung. Eine Abfindung wird regelmäßig gezahlt, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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28.01.2022 Rechtsanwalt Mirco Lehr„… oder den AGB. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Strom- bzw. Gasanbieter auch außerordentlich kündigen. Das ist aber nicht so einfach möglich. Dieser Grund muss schon sehr erheblich …“ Weiterlesen
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27.01.2022 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… eines Aufhebungsvertrages freigestellt. Dabei spielt die Art der Kündigung kaum eine Rolle; sie kann aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Bei fristlosen beziehungsweise außerordentlichen …“ Weiterlesen
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04.10.2022 Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg„… . Es besteht lediglich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung , wobei es eines wichtigen Grunds bedarf. Infolge einer Kündigung ist der Leasingvertrag für die Zukunft beendet , d.h …“ Weiterlesen
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23.01.2022 Rechtsanwalt Dr. Markus Rente„… , so werden die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes über Abfindungen angewendet. Das bedeutet: Dem Arbeitnehmer kann es bei einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung …“ Weiterlesen
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21.01.2022 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… Arbeitsverhältnissen normalerweise unwirksam und außerordentliche Kündigungen haben vor dem Arbeitsgericht häufig keinen Bestand. Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsklage Für den Fall, dass die Kündigung unwirksam …“ Weiterlesen
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21.01.2022 Rechtsanwalt Klaas Peters„Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.05.2021 – 18 Sa 1124/20 Die Drohung mit einer fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige; die Anwesenheit eines „Anwalts für Arbeitsrecht“ – wie viel Druck …“ Weiterlesen
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18.03.2022 Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl„Wichtig ist, dass Sie wissen, dass man nur dann eine Kündigung angreifen kann, wenn man sich rechtzeitig gegen eine Kündigung wehrt. Dies muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang …“ Weiterlesen
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13.06.2023 Rechtsanwältin Anja Richter„… entspricht. Daneben können Anleger ihre Beteiligung außerordentlich kündigen, wenn sie falsch beraten oder über die Risiken der Anlage nicht richtig informiert wurden. Durch Erklärung des Widerrufs …“ Weiterlesen
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18.01.2022 Rechtsanwalt Stephan Kersten„Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit aktuellen Urteil entschieden. Gegenstand des Verfahrens war die Wirksamkeit einer durch den Beklagten ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung …“ Weiterlesen
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18.01.2022 Rechtsanwalt Hansjörg Looser„… zum Totalverlust rechnen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLMANN Rechtsanwälte. Um das zu vermeiden, können verschiedene rechtliche Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung …“ Weiterlesen
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18.01.2022 Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops„… regelmäßig berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich (fristlos) zu kündigen. Auf ein Verschulden des Mieters kommt es hierbei in der Regel nicht an. Allerdings hat der Mieter die Möglichkeit …“ Weiterlesen
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17.01.2022 Rechtsanwalt Holger Breidbach„… , dass die sogenannte Selbstbeurlaubung des Arbeitnehmers, mithin der eigenmächtige Antritt eines vom Arbeitgeber nicht gewährten Urlaubs "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche fristlose Kündigung …“ Weiterlesen
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17.01.2022 Rechtsanwalt Dr. Christian Ruso„… . eines Mitunternehmeranteils im Sinne von § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG dar. Der Kaufpreis ist daher als außerordentlicher Veräußerungsgewinn zu versteuern, wobei ggf. gesetzliche Steuervergünstigungen …“ Weiterlesen
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15.01.2022 Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann„… unterrichtet wurde. Zudem wurde er vor die Wahl gestellt, seine Kündigung aufrechtzuerhalten und einen Rückzahlungsbetrag in Höhe von 0,00 EUR entgegenzunehmen oder aber seine Kündigung zurückzunehmen …“ Weiterlesen
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29.09.2022 Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg„… die Schließung dauere zwei Monate – nach mietrechtlichen Wertungen genüge dies auch für eine außerordentliche Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB . Die Kaltmiete sei damit um die Hälfte zu reduzieren …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechts- und Fachanwalt Maximilian Bachmann„Die arbeitsrechtliche Abmahnung gilt als Vorstufe zur Kündigung. Zu Recht, denn in vielen Fällen ist vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen. Ist jedoch …“ Weiterlesen