1.094 Anwälte für ALG II | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sophie Viertel
Rechtsanwältin Sophie Viertel
Wagner Brandhoff Viertel Fachanwälte, Rudolf-Breitscheid-Str. 11a, 04600 Altenburg 7005.5993551498 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sophie Viertel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
(04.01.2023) Erstkontakt war sehr freundlich und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole D. Brabant
sehr gut
Kanzlei Brabant, Beethovenstr. 8, 80336 München 7118.3509511099 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicole D. Brabant
aus 46 Bewertungen Frau Brabant ist eine sehr kompetente und erfahrene Anwältin, die für mich stets erreichbar war und mir genau die … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Wöstmann
sehr gut
Kanzlei Wöstmann, Friedrich-Ebert-Str. 151, 48153 Münster 6663.9632563707 km
Nehmen Sie Ihre Rechte gegenüber Behörden wahr und setzen Sie Ihre Ansprüche durch!
Fachanwalt Sozialrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mirco Wöstmann
aus 86 Bewertungen Vielen Dank für die tolle Beratung!! (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Hohenstein
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Hohenstein
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Hohenstein
aus 19 Bewertungen TOP! Frau Hohenstein hat sich alle Zeit genommen und alles ausführlich, und vor allem auch verständlich, erklärt. Sehr … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Wagner
Kanzlei Christoph Wagner, Karl-Marx-Str. 214, 12055 Berlin 6979.8910265378 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Wagner
aus 55 Bewertungen Herr Wagner hat sich um die Beantragung gekümmert. Nach dem Widerspruch wurde Klage eingereicht, die letztendlich … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
Kanzlei Höfler-Loff, Buchholzstr. 49, 06618 Naumburg (Saale) 6959.1536530742 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Alles sehr top würde nie wieder wechseln (05.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Schorn-Heidkamp, Oberdorf 39a, 53804 Much 6704.5640697596 km
Vertrauen ist gut - Beratung ist besser.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 18 Bewertungen Einen Rechtsstreit, wer möchte das schon ? Die Gedanken kreisen um den Sachverhalte zum Streitfall, der Magen spielt … (10.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Lisa Müller
sehr gut
Kanzlei Petra Lisa Müller, Berger Str. 40 - 42, 60316 Frankfurt am Main 6826.5094062543 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Petra Lisa Müller
aus 25 Bewertungen Sie nimmt sich sehr sehr viel Zeit im Beratungsgespräch und auch die Termine danach werden nicht einfach schell … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
sehr gut
Kanzlei Dirk Helmenstein, Steinstr. 9, 51645 Gummersbach 6707.7446005013 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Helmenstein ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 11 Bewertungen Herr helmenstein konnte mir wegen seinem urlaub zwar nicht konkrett helfen, aber super das er auch in seinem urlaub … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Christ
sehr gut
Rechtsanwältin Elke Christ
Rechtsanwälte Bleibaum & Christ, Augustinerstr. 22, 97070 Würzburg 6921.2498507592 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Elke Christ
aus 17 Bewertungen Sehr gute Anwältin, mit sehr guter Kompetenz und Aussagekraft. Geht sehr sachlich mit den Themen um und versucht, … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Linack
sehr gut
Kanzlei Dirk Linack, Industriering 44, 41751 Viersen 6620.4362827298 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Linack
aus 83 Bewertungen Herr Linack hat mich in vielen Angelegenheit vertreten und tolle Arbeit geleistet, auch vor Gericht. Danke dafür (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc-Yaron Popper LL.M.Eur.
sehr gut
Rechtsanwalt Marc-Yaron Popper LL.M.Eur.
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc-Yaron Popper LL.M.Eur. gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen sehr gute Beratung (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Cziupka
Rechtsanwalt Bernd Cziupka, Pagenstecherstr. 143, 49090 Osnabrück 6669.1050982282 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Cziupka ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
(11.10.2018) schnell, kompetent und zuverlässig
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Beyer
Kanzlei Joachim Beyer, Dortmunder Str. 34, 45731 Waltrop 6666.6673601131 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Joachim Beyer
aus 7 Bewertungen SUPER - Anwalt !!! (08.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Mehr
Rechtsanwältin Barbara Mehr
Kanzlei Barbara Mehr, Marburger Straße 14, 10789 Berlin 6972.0394802353 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Mehr - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorwald Ruff
sehr gut
Kühn und Ruff Rechtsanwälte, Blumenstr. 27, 70182 Stuttgart 6931.8080158636 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Thorwald Ruff ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 29 Bewertungen Herr RA Ruff kann ich nur weiterempfehlen. Er nimmt sich Zeit und arbeitet fachlich und professionell. Man fühlt … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Steininger
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Schulz & Steininger (Einzelanwaltskanzlei), Raiffeisenstr. 4 b, 63939 Wörth am Main 6873.7198232382 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Steininger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Sehr freundlich und zuverlässig (06.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Marschall
sehr gut
Rechtsanwalt Winfried Marschall
Kanzlei Winfried Marschall, Otto-Grotewohl-Ring 72, 15344 Strausberg 7000.2865919524 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Winfried Marschall - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 26 Bewertungen Kompetente schnelle Beratung Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt...super Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Fischer
Rechtsanwalt Sven Fischer
Kanzlei Sven Fischer, Magdeburger Str. 9, 14770 Brandenburg an der Havel 6930.8641898202 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Fischer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
(02.06.2021) Herr Fischer war zu einem kurzfristigen Telefontermin bereit und konnte mir umfassend über meine Möglichkeiten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Flume
Rechtsanwälte Börner und Flume, Bredeneyer Straße 2b, 45133 Essen 6652.6329734073 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Roland Flume
(07.11.2020) wurde eingehend informiert
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
Kanzlei Ortmüller, Museumstr. 31, 22765 Hamburg 6716.6608623511 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
(03.04.2022) Herr Ortmüller hat keine Absage gesendet. Zudem verlangt er, im Voraus, keine Bearbeitungsgebühr. Negatives kann ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Deterding
sehr gut
Kanzlei Regine Deterding, Quetschenweg 104, 95030 Hof 7010.8324679094 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Regine Deterding ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 23 Bewertungen Sehr gute Anwältin. Sehr freundlich , einwandfreie und leicht verständliche Beratung. Sie arbeitet sehr schnell und … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Hennig
Rechtsanwalt Michael Hennig
RECHTWEBER LEGAL - Kanzlei Dr. Weber & Kollegen - Rechtsanwälte - Fachanwälte, Peter-Irmen-Str. 4, 41352 Korschenbroich 6634.8560820339 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Hennig ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wiech
sehr gut
Anwaltskanzlei Wiech, Barbarossastr. 6, 09112 Chemnitz 7043.5419302399 km
Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Wiech vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 20 Bewertungen Ich kann über Herrn Rechtsanwalt Wiech auch nur Positives berichten. Er hat mir in einer SGB II-Leistung geholfen. … (08.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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