1.100 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Müller
Anwaltskanzlei Birgit Müller, Museumstr. 14, 72458 Albstadt 6953.0649581399 km
Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Müller ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Frau Müller ist sehr gut aufgestellt, was Ihre Beratung betrifft. Sie erklärt die verschiedenen Möglichkeiten die … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Fricke
sehr gut
Rechtsanwältin Maren Fricke, Markgrafenstr. 133, 44139 Dortmund 6676.9128680087 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schwerbehindertenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Maren Fricke
aus 13 Bewertungen Sehr nett und freundlich (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karola Brandt
Rechtsanwältin Karola Brandt
Kanzlei Brandt, Sittarder Str. 40, 52511 Geilenkirchen 6620.8511388234 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Karola Brandt ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 8 Bewertungen Wurde von der Kanzlei bestens beraten. Frau Brandt konnte seinerzeit bereits telefonisch eine positive Einschätzung … (13.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
Rechtsanwältin K. Klaus-Koch, Spessartstr. 93, 46286 Dorsten 6638.9485078641 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
(14.05.2019) Sehr freundlich und kompetent!!! Immer wieder gerne !
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Kanzlei Thomas Zavadil, Oberkainaer Straße 25, 02625 Bautzen 7114.5267499348 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Zavadil ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Knopp
Günter Knopp, Burgdorfer Str. 22, 31275 Lehrte 6781.3953777943 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Knopp - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Für meine Sozialrechtsangelegenheiten hat Herr Knopp und sein Team sich schon zweimal zu meiner vollsten zufeiedenheit … (09.01.2015)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Müggenburg
Kanzlei Doris Müggenburg, Ueckerstr. 52, 17373 Ueckermünde 6941.435043834 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Doris Müggenburg gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Eine sehr gute Anwältin... Auf jedenfall Empfehlenswert. Danke für alles. (27.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Huelmann
Rechtsanwalt Frank Huelmann, Soetenkamp 28, 48149 Münster 6660.602966164 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Frank Huelmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Worm
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Worm, Holsterhauser Str. 81, 45147 Essen 6651.3551492004 km
Fachanwältin Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Worm ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 137 Bewertungen Top und schnell kann ich nur empfehlen die Frau (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Hye
Rechtsanwälte Schmauß, Weber & Pompl, Simonshofer Straße 18, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.7718439067 km
Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Hye ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Ich wurde zügig von der Anwältin angerufen, wir haben einen Termin vereinbart welcher Ende April stattfindet. Weiteres … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher
Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher
Rechtsanwaltskanzlei Stuhlmacher, Steinweg 11, 38518 Gifhorn 6809.6039086462 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Bedingt durch Krankheit benötigte ich in mehreren Verfahren juristische Unterstützung in den Bereichen Arbeit- und … (13.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amina Smajic
sehr gut
Rechtsanwältin Amina Smajic
Rechtsanwältin Amina Smajic, Münsterstr. 119, 52076 Aachen 6636.1374345898 km
Fachanwältin Medizinrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Amina Smajic
aus 18 Bewertungen Nach der Ablehnung meines Visumantrags hat mir Frau Smajic außerordentlich geholfen, die Remonstration erfolgreich … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Kanzlei Hubertus Strüber, Industriestr. 6, 83395 Freilassing 7224.2225889828 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hubertus Strüber - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
(30.11.2023) gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schmidt
sehr gut
Anwaltskanzlei Christoph Schmidt, Westenhellweg 85-89, 44137 Dortmund 6675.9590650196 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schmidt bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 43 Bewertungen Herr Schmidt ist so kompetent, hilfsbereit, menschlich, freundlich und man fühlt sich sehr gut beraten, er hilft … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz
Schardey & Partner Rechtsanwälte, Homberger Str. 31, 47441 Moers 6628.515980948 km
"Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus !"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 42 Bewertungen Wir nutzen die anwaltliche Beratung von Herrn Dr. Lorenz regelmäßig und sind immer hoch zufrieden von seinen … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Döchert
Rechtsanwältin Annett Döchert
Kanzlei Annett Döchert, Wilhelm-Pieck-Str. 2, 07426 Königsee 6943.9645467052 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Annett Döchert gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen -nettes Umfeld -zuvorkommende Mitarbeiter vermitteln zeitnah einen Beratungstermin - sehr freundliche Anwältin, … (02.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Stender
gut
Rechtsanwältin Gabriele Stender
Anwaltskanzlei Stender, Mülheimer Str. 61, 47058 Duisburg 6638.7107753717 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Medizinrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Stender
aus 14 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden,Sie ist Sehr fürsorglich und kraftvoll (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander von Bauer
Rechtsanwaltskanzlei von Bauer, Seidlstrasse 18A, 80335 München 7117.7375356766 km
Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander von Bauer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Ich finde die Beratung sehr nett und freundlich (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Rechtsanwaltskanzlei Dornhoff und Arnal, Bahnhofstr. 36, 57548 Kirchen (Sieg) 6739.152481688 km
Medizinrecht • Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff vertritt uns wegen Anerkennung eines Impfschaden. (Grippeschutzimpfung im … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mona Schlolaut
sehr gut
Rechtsanwältin Mona Schlolaut
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Uhlichstraße 13, 09112 Chemnitz 7043.0245159571 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Mona Schlolaut
aus 23 Bewertungen Frau Schlolaut hat meine Schwester und mich kompetent und allgemein verständlich die uns am Herzen liegende … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Fischer
Rechtsanwalt Sven Fischer
Kanzlei Sven Fischer, Magdeburger Str. 9, 14770 Brandenburg an der Havel 6930.8641898202 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Fischer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
(02.06.2021) Herr Fischer war zu einem kurzfristigen Telefontermin bereit und konnte mir umfassend über meine Möglichkeiten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Wagner
advomeda Rechtsberatung, Hans-Thoma-Str. 26, 76593 Gernsbach 6877.48738597 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Christian Wagner
aus 28 Bewertungen Herr Wagner vertrat mich in einer mehrmonatigen sozialrechtlichen Streitsache, die jetzt zu einem positiven Abschluss … (10.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Lippert
sehr gut
Kanzlei Lippert, Bahnhofstr. 49, 08523 Plauen 7016.1139569678 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Lippert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 19 Bewertungen Sehr kompetent. Konnte mir zwar nicht helfen, da Google falsch informiert, aber dennoch bekam ich einen sehr netten … (24.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Kanzlei Jan Kracht, Bernauer Str. 53, 16515 Oranienburg 6952.1802595654 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
aus 7 Bewertungen Sehr zu empfehlen. Ich war in einem Finanzamtliche Beratung bezüglich Grundsteuern und wurde erfolgreich zu meinem … (02.01.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.