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sehr gut
Rechtsanwalt Frederik Gassert
Rechtsanwälte Gassert & Wainer, Vorstadtstraße 2, 66793 Saarwellingen 6749.0214493833 km
Arbeitsrecht • Betriebliche Altersversorgung • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Sozialversicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Brandschaden hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frederik Gassert
aus 27 Bewertungen Ich kann Herrn Gassert uneingeschränkt empfehlen, er beweist stets eine sehr hohe Kompetenz und ist immer für seine … (12.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Brandschaden

Fragen und Antworten

  • Brandschaden: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Brandschaden umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Brandschaden und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brandschaden: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Brandschaden sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Ein Brandschaden an der Einrichtung und an beweglichen Gegenständen ist in der Regel von der Hausratversicherung abgedeckt. Brandschäden an Gebäuden zahlt die Feuerversicherung bzw. Brandversicherung. Oft beinhaltet diesen Schutz inzwischen eine sogenannte Gebäudeversicherung. Bei Immobilien, die zum Wohnen dienen, wird diese auch als Wohngebäudeversicherung bezeichnet.

Begleitschäden und Schädigung Dritter

Zusätzliche Schäden – wie Rauchschäden oder ein durch den Einsatz von Löschwasser der Feuerwehr entstandener Wasserschaden – sind als Begleitschäden regelmäßig von der Versicherung mit abgedeckt.

Ist ein Nachbar durch einen Brandschaden betroffen, weil es z. B. beim Grillen auf dem angrenzenden Grundstück zu Funkenflug kam, so kann dieser eventuell Schadenersatz aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs fordern.

Fahrzeugschäden durch Feuer

Einen Brandschaden bzw. die dadurch entstehenden Reparaturkosten an einem Fahrzeug deckt hingegen die Kasko-Versicherung ab. Die Teilkasko zahlt jedoch nur, wenn die Brandursache im Wagen selbst lag. Die Vollkasko übernimmt auch Brandschäden, die etwa durch das mutwillige Anzünden entstanden sind. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Oft sind fehlerhafte Elektrogeräte, durchschmorende Stromleitungen, unvorsichtiger Umgang mit brennbaren Stoffen oder eine defekte Heizung die Ursache.

Folgen bei Brandstiftung

Lässt sich ein Brandschaden auf menschliches Verhalten zurückführen, droht einem Täter auch wenn lediglich aufgrund von Fahrlässigkeit verursacht, ein Strafverfahren und eine daraus resultierende Geldstrafe oder Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung. Insbesondere bei einer im Einvernehmen mit dem Versicherten von einem anderen oder vom Versicherten selbst vorsätzlich begangenen oder auch nur grob fahrlässig verursachten Brandstiftung kann der Versicherungsschutz gemäß der vereinbarten Versicherungsbedingungen und nach dem VVG entfallen. Gegen den Brandstifter besteht ein Schadensersatzanspruch. Zudem droht bei Meldung des Brandes an die Versicherungsgesellschaft eine Strafe wegen Versicherungsmissbrauchs oder gar Versicherungsbetrugs.

Wegen der erheblichen Gefahren durch Brände verpflichtet das Bauordnungsrecht in immer mehr Bundesländern  zum Einbau von Rauchmeldern.

(GUE)

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