3.902 Anwälte für Erbschaftsanfechtung | Seite 163

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Isabel Meßmer
Rechtsanwältin Dr. Isabel Meßmer
Kanzlei Meßmer, Stadionstr. 6, 79843 Löffingen 6928.1128592586 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Isabel Meßmer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbschaftsanfechtung
aus 7 Bewertungen Frau Dr. Meßmer hat uns in zwei Fällen in Sachen Verkehrsrecht und Mietrecht nicht nur gut beraten, sondern auch beide … (08.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kapp
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Kapp
SOJURA, Merckstr. 8, 64283 Darmstadt 6837.7774637748 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Kapp bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbschaftsanfechtung
aus 41 Bewertungen Herr RA Kapp ist ein sehr geduldiger und erfahrener, kompetenter Anwalt. Er hat unsere Wünsche gut und klar … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz
Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz
Dr. Lars Barnewitz (Fachanwalt für Strafrecht), Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.156717861 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbschaftsanfechtung
aus 7 Bewertungen Bin sehr zufrieden mit der kompetenten Beratung und dem zuverlässigen Service und empfehle ihn weiter! (23.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mandlik
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Mandlik
Anwaltskanzlei Mandlik, Ingolstädter Str. 32, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm 7091.8282371563 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Mandlik hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbschaftsanfechtung
aus 15 Bewertungen 1a Beratung und Vertretung in Rechtsfragen (30.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Fricke
Kanzlei RITTGER - FRICKE - SPECHT, Dr.-Külz-Str. 8, 09599 Freiberg 7063.8806025373 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Fricke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbschaftsanfechtung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Ristau
Rechtsanwalt Frank Ristau, Gmeinwieser Straße 32, 83620 Feldkirchen-Westerham 7152.4277213133 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbschaftsanfechtung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Ristau
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Schmelmer
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Schmelmer
Schmelmer Rechtsanwalt, Johannisstr. 5, 90419 Nürnberg 7010.9515143657 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbschaftsanfechtung bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Schmelmer
aus 36 Bewertungen Ich bin ca seit 20 Jahren bei RA Ulrich Schmelmer, nicht zu übertreffen❗️Selbstverständlich sollte jeder wissen, wenn … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Otto
Rechtsanwalt Dr. Christian Otto
Otto & von Stetten Rechtsanwälte, Freisinger Str. 6, 85435 Erding 7130.0117340265 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Otto vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbschaftsanfechtung
(27.10.2022) Die Beratung in der Angelegenheit war sehr Aufschlussreich das man bei privaten Verträgen genau abwägen muss was …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Kanzlei Ortwin Sarx, Opmünder Weg 50, 59494 Soest 6713.8297706534 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbschaftsanfechtung
(28.05.2020) Fühlte mich super aufgehoben und verstanden. Sehr verständnisvoll und immer ein offenes Ohr auch wenn es mal vom …
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Spiegel
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Spiegel
Rechtsanwälte Ulbrich, Rathenauplatz 2, 02625 Bautzen 7113.6156489382 km
Rechtsberatung mit Herz & Verstand
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbschaftsanfechtung beantwortet Frau Rechtsanwältin Cornelia Spiegel
aus 70 Bewertungen Fr. Spiegel hat mich in einem Beratungsgespräch bezüglich Erbrecht kompetent, nett und sehr freundlich beraten. Ich … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Löhlein-Ehrler
Kanzlei Löhlein-Ehrler, Schlossmühlgasse 11, 74653 Künzelsau 6935.1726903286 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbschaftsanfechtung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Verena Löhlein-Ehrler
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schweyer
Schweyer | Andres Rechtsanwälte, Hugo von Königseggstr. 11, 87534 Oberstaufen 7054.2907847198 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbschaftsanfechtung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Schweyer
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Gregor
Rechtsanwalt Björn Gregor
Kanzlei Gregor Steuern und Recht, Petzoltstr. 5, 97828 Marktheidenfeld 6897.9081438767 km
"Beratung basiert auf Vertrauen und Austausch."
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Gregor bietet im Bereich Erbschaftsanfechtung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Dorn
Rechtsanwältin Mandy Dorn
Anwaltskanzlei Mandy Dorn, Eigenheimstr. 13, 04279 Leipzig 6987.042960707 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbschaftsanfechtung bietet Frau Rechtsanwältin Mandy Dorn

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbschaftsanfechtung

Fragen und Antworten

  • Erbschaftsanfechtung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbschaftsanfechtung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erbschaftsanfechtung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbschaftsanfechtung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbschaftsanfechtung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Erbschaftsanfechtung erfolgt mit dem Ziel, eine nicht vom Verstorbenen gewollte, aber von ihm per Testament oder Erbvertrag getroffene Erbfolge hinsichtlich der Erbschaft zu verhindern. Zur Anfechtung der Erbschaft ist jede Person berechtigt, die durch die Erbschaftsanfechtung einen unmittelbaren Vorteil erlangt, sei es auch nur durch den Wegfall einer für sie nachteiligen Folge. In der Regel können daher nur einzelne in einem Testament oder Erbvertrag enthaltene Anordnungen angefochten werden, wie etwa ein Vermächtnis oder eine Enterbung. Ein solches Vermächtnis gibt einen Anspruch gegenüber dem oder den Erben auf einen einzelnen Gegenstand aus dem Nachlass wie etwa Aktien oder eine Eigentumswohnung. Da das Vermächtnis eine Beschwer der Erben darstellt, würde es diese zur Anfechtung berechtigen, wenn das Vermächtnis nicht oder nicht mehr dem wahren Willen des Vererbenden entsprach. Die Anfechtung einer Enterbung brächte hingegen dem Pflichtteilsberechtigten einen Vorteil, da er durch deren Wegfall nicht mehr enterbt wäre und so mehr als nur seinen Pflichtteil erhalten würde.

Die Erbschaftsanfechtung ist allerdings erst zulässig, nachdem eine Auslegung den wahren Erblasserwillen nicht ergründen konnte. Jede Anfechtung von Testamenten oder Erbverträgen setzt zunächst eine erfolglose Auslegung ihres Inhalts voraus. Dabei ist stets die Sicht des Vererbenden, nicht aber die Sicht des oder der Erben bzw. anderweitig unmittelbar betroffenen Personen maßgebend. Nur ein Gemeinsames Testament lässt es zu, auch auf die Sicht des Ehegatten oder Lebenspartners abzustellen, wenn wechselbezügliche Verfügungen ebenfalls von der Anfechtung betroffen sind. Da jedoch nur in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenlebende Personen ein gemeinschaftliches Testament errichten können, bleibt das die Ausnahme.

Schlägt die vorrangige Testamentsauslegung fehl, kennt das BGB zwei die Anfechtung einer Erbschaft betreffende Regelungen mit unterschiedlichen Anfechtungsfolgen. Zum einen betrifft dies Irrtumsfälle und aufgrund von Drohungen zustande gekommenen Erbfolgeregelungen. Zum anderen können übergangene pflichtteilsberechtigte Personen die Erbschaft anfechten, wenn sie dem Erblasser bei Errichtung seines Testaments bzw. Abschluss des Erbvertrags nicht bekannt waren bzw. sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboren oder erst später ein Pflichtteilsrecht erlangt haben.

Ein Beispiel für einen Irrtum bildet der Erblasser, der sich in seinem Testament verschrieben oder vor dem Notar versprochen hat. Irrtümer können aber auch aus rechtlichen Fehlannahmen des Erblassers folgen. Etwa, dass ein Vermächtnis die bedachte Person zum Alleinerben mache. Ein Anfechtungsgrund kann beispielsweise auch darin liegen, dass ein Verein vom Erblasser zum Alleinerben eingesetzt wurde, der Erblasser sich aber danach heillos mit den Vereinsmitgliedern zerstritten hat, sodass sein ursprünglicher Wille nicht mehr seinem mutmaßlichen Willen zur Zeit seines Todes entspräche. Des Weiteren können auch Drohungen gegenüber dem Erblasser zur Erbschaftsanfechtung berechtigen, wenn der Erblasser aus Angst vor einem angedrohten Übel eine entsprechende Erbfolgeregelung getroffen hat. Dabei geht die Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung aber nur soweit, wie sich der Anfechtungsgrund auf die von ihm getroffene Regelung der Erbfolge ausgewirkt hat. Im Gegensatz dazu hat die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten die Nichtigkeit des Testaments oder Erbvertrags zur Folge. Eine Nichtigkeit kann im Übrigen auch die Erbschaftsanfechtung herbeiführen, weil der Verstorbene generell nicht mehr in der Lage war, ein Testament zu errichten, weil der Vererbende etwa bei Testamentserrichtung dement oder betrunken gewesen sei. Der vom Anfechtenden zu erbringende Nachweis der Testierunfähigkeit begegnet vor Gericht jedoch hohen Anforderungen.

Die Beweislast für den Anfechtungsgrund trägt dabei bei behauptetem Irrtum oder Drohung der, der die Anfechtung der Erbschaft erklärt. Bei dem, der vom Erblasser unbewusst übergangen wurde, wird dies hingegen als Grund für einen falschen Erblasserwillen vermutet. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden.

Die Anfechtung der Erbschaft muss im Übrigen ein Jahr nach Kenntnis vom Anfechtungsgrund erfolgen, sonst ist sie verfristet. Sie ist frühestens nach dem Tod des Erblassers möglich. Betrifft die anzufechtende Regelung die Einsetzung eines Erben, eine Enterbung, eine Ernennung zum Testamentsvollstrecker bzw. die Aufhebung derartiger Anordnungen sowie die Anfechtung einer Auflage oder eine Verfügung, durch die ein Recht nicht begründet wird, erfolgt die Erklärung der Anfechtung gegenüber dem Nachlassgericht. Die Anfechtung einer Teilungsanordnung oder eines Vermächtnisses wird dagegen gegenüber den dadurch begünstigten Personen erklärt.

(GUE)

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