3.890 Anwälte für Glücksspiel | Seite 163

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Mangold
sehr gut
Anwaltskanzlei Mangold, Ludwigstraße 29, 89231 Neu-Ulm 7004.6085526329 km
Für Sie und Ihre Rechte setze ich mich parteiisch und unabhängig ein! Ihr Ziel bestimmt unsere gemeinsame Strategie.
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Ulrike Mangold im Bereich Glücksspiel bietet Beratung und Vertretung
aus 50 Bewertungen Frau Mangold, wenn es mehr Menschen wie Sie geben würde, dann wäre die Welt ein sehr viel besserer Ort. (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Önsel Ipek
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Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Glücksspiel unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Önsel Ipek
aus 6 Bewertungen Sehr zu empfehlen, gut Rechtsanwalt (14.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Glücksspiel

Fragen und Antworten

  • Glücksspiel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Glücksspiel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Glücksspiel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Glücksspiel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Glücksspiel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Beim Glücksspiel wird zunächst ein Einsatz getätigt. Ausgang und damit Gewinn des Glücksspiels hängen im Wesentlichen vom Zufall ab. Klassische Glücksspiele sind beispielsweise Roulette, Würfeln oder der Münzwurf „Kopf oder Zahl". Bei anderen Spielen, in denen der Spieler mehr oder weniger Einfluss auf den Spielausgang nehmen kann, beispielsweise mit Karten oder an Automaten, ist die Zuordnung als Glücksspiel weniger eindeutig. Beim Lotto gibt der Spieler seinen ausgefüllten Tippschein ab. Ob die darauf angekreuzten Zahlen bei der Lotterie gezogen werden, hängt vom Zufall ab. Auch Wetten zählen gem. § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ausdrücklich zu den Glücksspielen.

Anspruch auf Spielgewinn/Wettgewinn

Spiel oder Wette stellt einen Vertrag nach Zivilrecht dar. Allerdings können Glücksspielverträge aus rechtlichen Gründen unwirksam sein. Doch selbst bei grundsätzlicher Wirksamkeit des Vertrages bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass durch Spiel oder Wette keine Verbindlichkeit begründet wird. Das heißt, es besteht kein durchsetzbarer Anspruch auf Auszahlung eines etwaigen Gewinnes. Eine Rückforderung von bereits erfüllten Forderungen scheidet nach § 762 Abs. 1 Satz 2 BGB aber aus. Diese Regeln gelten auch für ein Schuldanerkenntnis zur Erfüllung einer Glücksspielschuld.

Strafbarkeit öffentlicher Glücksspiele

Die Veranstaltung von öffentlichen Glücksspielen ohne Erlaubnis der Behörde ist in Deutschland strafbar nach § 284 Strafgesetzbuch (StGB) und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Mitspieler beim Glücksspiel können sich nach § 285 StGB strafbar machen. Die private Pokerrunde wird kaum als öffentliches Glücksspiel anzusehen sein und interessiert Staatsanwalt und Polizei daher nicht. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass es sich tatsächlich um eine private Veranstaltung handelt. „Geld zurück"-Aktionen nach dem Kauf einer Ware, beispielsweise wenn es an einem bestimmten Tag regnet, sollen nach einem Urteil kein verbotenes Glückspiel darstellen, da der Kaufpreis nicht für das Glücksspiel, sondern für die Ware bezahlt wird.

Staatliches Glücksspielmonopol

Oft wird vom staatlichen Glückspielmonopol gesprochen, nach dem in Deutschland Glücksspiele nur vom Staat angeboten werden dürfen. Solche Glücksspiele sind vor allem Lotto, Sportwetten (Oddset) und die staatlichen Spielbanken. Der entsprechende Glücksspielstaatsvertrag wurde zwischen den Bundesländern abgeschlossen und ist aber sehr umstritten. Durch das Verbot privater Anbieter wird in deren Grundrechte eingegriffen. Diese Einschränkung soll der Spielsuchtprävention und auch dem Jugendschutz dienen und daher gerechtfertigt sein. Dem könnte allerdings das EU-Recht entgegenstehen. Insbesondere durch das Internet sind Glückspiele und Wetten auch bei im Ausland zugelassenen Anbietern recht einfach möglich.

Wettskandale und Betrug

Während gezinkte Karten und magnetisch manipulierte Roulettetische eher aus alten Filmen bekannt sind, ging in den letzten Jahren vor allem der Sportwettenbetrug durch die Medien. Eigentlich soll anhand besserer Quoten für Favoriten ein Ausgleich stattfinden, sodass auch bei Sportwetten über einen längeren Zeitraum vor allem der Zufall über einen Totalgewinn entscheiden soll. Dieses Glückspielprinzip wurde im Rahmen dieser sog. Wettskandale aber ausgehebelt. Dafür wurden Spieler oder Schiedsrichter gewonnen, Spiele vor allem in strittigen oder schwierigen Situationen zu manipulieren. Dann wurde auf den insoweit vorhersehbaren Spielausgang Geld gesetzt. Falschspielen, also die Manipulation des vermeintlichen Zufalles, kann als Betrug nach § 263 StGB strafbar sein. Hinzu können je nach Einzelfall auch beim Glücksspiel Forderungen nach Schadenersatz kommen.

(ADS)

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