3.941 Anwälte für Leasingrate | Seite 165

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Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Heilig
Rechtsanwaltskanzlei Regina Heilig, Wilhelmstraße 19, 77654 Offenburg 6869.8732297683 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Heilig ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Leasingrate
aus 6 Bewertungen Sie braucht manchmal bis sie einem antwortet, aber bis jetzt ist sie eine tolle Anwältin. Sobald das Endergebnis … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Strater
Kanzlei Alexander Strater, Bayerische Str. 30, 10707 Berlin 6970.9912697256 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Strater - Ihr juristischer Beistand im Bereich Leasingrate
aus 7 Bewertungen Ich habe von Herrn Strater sehr kompetente Hilfe bekommen, wofür ich sehr dankbar bin. Die Kommunikation war angenehm … (20.04.2023)
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Rechtsanwalt Rainer Schons
Rechtsanwalt Rainer Schons, Hawstr. 1a, 54290 Trier 6717.4440264846 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Schons - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Leasingrate
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Winning
Rechtsanwalt Jörg Winning
Kanzlei Jörg Winning, Marktstr. 55, 56564 Neuwied 6733.0532377667 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Winning vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Leasingrate
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Sandra Ströbele
Ströbele & Ströbele, Rechtsanwälte und Notare, Siesmayerstraße 58, 60323 Frankfurt am Main 6824.1142602959 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Ströbele - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Leasingrate

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Leasingrate

Fragen und Antworten

  • Leasingrate: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Leasingrate umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Leasingrate und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Leasingrate: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Leasingrate sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Leasingrate bezeichnet eine Geldzahlung im Rahmen eines Leasingvertrages. Der Leasinggeber stellt das Leasingobjekt, beispielsweise ein Auto, zur Verfügung. Dafür erhält er vom Leasingnehmer die regelmäßigen Leasingraten gezahlt. Leasing hat je nach genauem Vertrag mehr oder weniger Ähnlichkeit zur Miete, zum Mietkauf oder auch zu einem Darlehen.

Im Leasingrecht wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing unterschieden. Leasingraten sind in beiden Fällen zu zahlen. Nachdem das gesetzlich nicht geregelte Operating-Leasing sehr nahe an einen Mietvertrag herankommt, sprechen hier einige von Mietraten statt von Leasingraten.

Das Eigentum am Leasingobjekt bleibt unabhängig von der Leasingratenzahlung beim Leasinggeber, meist einer Bank. Der Leasingnehmer erhält aber ein umfassendes Nutzungsrecht. Jedenfalls im Finanzierungsleasing trägt er darüber hinaus die Rechte und Pflichten sowie das Risiko eines Schadens.

Die Leasingraten im Finanzierungsleasing decken während der im Vertrag vereinbarten Mietzeit zumindest einen Teil der Kosten für das Leasingobjekt, oft auch die Gesamtkosten und zusätzliche Zinsen ab.

Über die Leasingraten hinaus ist bei manchen Verträgen der Leasingnehmer nach Ende der vereinbarten Laufzeit zum Kauf des geleasten Gegenstandes verpflichtet. Statt von einem Kaufpreis spricht man hier auch von einer Abschlussrate. Eine Verlängerung der Mietzeit oder eine Kündigung des Leasingvertrages sind andere Optionen, wie es nach Ende der vereinbarten Grundmietdauer weitergehen kann.

Wird der Vertrag fortgesetzt, sind auch weiterhin Leasingraten zu zahlen. Bei Kündigung gibt der Leasingnehmer dem Leasinggeber den geleasten Gegenstand zurück. Das ist der Normalfall. Ein Unternehmen beispielsweise kann so sicherstellen, stets einen relativ neuen Fuhrpark zu haben. Dazu sind feste Leasingraten gut kalkulierbar und können auch für die Bilanz bzw. im Steuerrecht Vorteile bringen.

Inzwischen zahlen auch viele Privatleute lieber Leasingraten, als bei der Bank einen Kredit aufzunehmen, um sich beispielsweise ein Auto direkt kaufen zu können. Wer mit seinen Leasingraten in Rückstand gerät, muss nicht nur mit einer Zahlungsklage rechnen, sondern ggf. auch mit einer Kündigung des Leasingvertrages.

(ADS)

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