3.443 Anwälte für Miete | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwältin Tina Engemann
Rechtsanwältin Tina Engemann
Engemann & Wölke - Rechtsanwälte, Kollegienwall 17, 49074 Osnabrück 6672.6187778348 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Miete steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tina Engemann gerne zur Verfügung
(08.11.2022) Nachdem die Versicherung zunächst nicht gezahlt hat, obwohl ihr Versicherungsnehmer aufgefahren ist (fehlender Abstand …
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Freifrau von Ledebur
Kanzlei Freifrau von Ledebur, Lübsche Str. 146, 23966 Wismar 6785.3008269862 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Freifrau von Ledebur bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Miete
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Rippich
Lauenroth und Partner Rechtsanwälte, Gellertstraße 6, 30175 Hannover 6769.0190822139 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht • Werkvertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Miete bietet Herr Rechtsanwalt Jan Rippich
(23.03.2023) Ausgezeichnete vorab Beratung mit guten Tips . Sehr guter Rechtsanwalt schnell und unkompliziert.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
J I H Rechtsanwaltskanzlei, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin 6971.6649703213 km
Damit Sie auch bekommen was Ihnen zusteht. Dafür gehen wir alle nötigen juristischen Schritte.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Miete unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
aus 9 Bewertungen Ich habe mit Rechtsanwältin Jasmin Hamdi ausnahmslos gute Erfahrung gemacht. Sehr kompetent, freundlich und motiviert. … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin (fiRAK) Maria Andersson
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin (fiRAK) Maria Andersson
Anwaltskanzlei Andersson, Schloßstr. 65, 70176 Stuttgart 6930.1633623303 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin (fiRAK) Maria Andersson ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Miete
aus 14 Bewertungen Frau Andersson war bei unserem ersten Treffen offen, sich meine komplizierte Situation anzuhören. Sie zeigte mir … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Siebert
Rechtsanwältin Ute Siebert
Rechtsanwälte Siebert und Winkler, Schifferstr. 24, 06862 Dessau-Roßlau 6943.235708017 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Miete hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ute Siebert
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
Hölder Rechtsanwälte, Wandsbeker Marktstr. 85-87, 22041 Hamburg 6723.1570692813 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Miete
aus 16 Bewertungen Herr Hölder hat vor dem Familiengericht sehr kompetent den Versuch des Jugendamtes abgewehrt, mir Teile des … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Weißenborn
Kanzlei Torsten Weißenborn, Dülkenstraße 9, 51143 Köln 6683.5409672545 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Weißenborn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Miete
aus 7 Bewertungen Herr Weißenborn hat mir nach über 4 Jahren Rechtsstreit zu meinem Erbe verholfen. Ich kann ihn nur empfehlen, er ist … (12.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph
Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph
Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph, Am Kreuzstein 11a, 95326 Kulmbach 6996.5946632789 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph bietet im Bereich Miete Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz
sehr gut
Anwaltskanzlei Rosenkranz, Ottostr. 29, 50823 Köln 6672.1723454374 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz bietet im Bereich Miete Rechtsberatung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Antwortet schnell. (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kleifeld
Rechtsanwalt Martin Kleifeld, Wilhelmstr. 62, 53721 Siegburg 6697.7124518322 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Kleifeld ist Ihr Ansprechpartner für Miete

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Miete

Fragen und Antworten

  • Miete: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Miete umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Miete und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Miete: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Miete sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Miete ist der Mietzins, den der Mieter dem Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses  in Geld als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung der Sache bezahlt (§ 535 Absatz 2 BGB). Die vom Mieter vertraglich übernommenen Nebenkosten (bei Wohnraummiete nur Betriebskosten der BetriebsKV) gehören ebenfalls zum Mietzins. Die Zahlung der Miete inklusive Nebenkosten ist eine Hauptleistungspflicht des Mieters. Je nachdem, was im Mietvertrag vereinbart ist, können die Nebenkosten ganz oder teilweise in der Miete enthalten sein.

Achtung: Nicht zur Miete zählen Nebenkostennachzahlungen und die Kaution.

Wann der Mietzins zu entrichten ist, können die Vertragsparteien grundsätzlich frei vereinbaren. Möglich ist, dass er einmal für die gesamte Mietzeit zu zahlen ist (z.B. bei der kurzfristigen Miete eines Raumes o.Ä.) oder in wiederkehrenden Zeitabständen (monatlich, vierteljährlich etc.). Ist keine Vereinbarung getroffen, so geht das Bürgerliche Gesetzbuch davon aus, dass der Vermieter zur Vorleistung verpflichtet ist. Hinweis: Anderes gilt bei der Vermietung von Wohnraum. Hier ist die Miete gemäß § 556b BGB im Voraus spätestens bis zum dritten Werktag des ihrer Berechnung unterliegenden Zeitraumes (regelmäßig pro Monat) zu entrichten.

Die Pflicht zur Bezahlung trifft den Mieter auch, wenn er tatsächlich nicht den Gebrauch der Sache ausüben kann, § 537 BGB. Die Zahlungspflicht besteht auch, wenn der Mieter unverschuldet erkrankt, aus persönlichen Gründen den Wohnort wechselt etc. Allerdings entfällt die Zahlungspflicht beispielsweise, wenn der Vermieter dem Mieter die Wohnung zugänglich macht.

Mietfestsetzung und Mieterhöhung

Abgesehen von der Wohnraummiete ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt, die Höhe der Miete festzulegen. Bei der Vermietung von Wohnraum kann der Vermieter ebenfalls beim erstmaligen Abschluss in der Regel die Miethöhe frei festlegen. Achtung: Allerdings ist die Grenze zum Mietwucher zu beachten, wenn der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete um weit mehr als 20 Prozent überschreitet. Dann ist die Vereinbarung zur Miethöhe gemäß § 134 BGB nichtig, der übrige Mietvertrag bleibt jedoch weiterhin wirksam.

Die Erhöhung der Miete beim laufenden Mietverhältnis kann regelmäßig von beiden Parteien frei neu vereinbart werden, ausgenommen ist lediglich der soziale Wohnungsbau. Vermieter und Mieter können außerdem auch eine Staffelmiete vereinbaren, wo die der Mietzins für verschiedene Zeiträume abgeändert wird. Hinweis: Die Staffelmiete muss jedoch mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Einseitige Mieterhöhung durch Vermieter

Wegen der unterlegenen wirtschaftlichen Stellung des Mieters gegenüber dem Vermieter billigt das Wohnraummietrecht dem Vermieter nur ein eingeschränktes Recht auf Mieterhöhung zu: Einseitig und ohne Einwilligung des Mieters kann er im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses nur eine Mieterhöhung verlangen, wenn sie nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Allerdings kann er dann auch nur eine Erhöhung des Mietzinses auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die Miethöhe in den letzten 15 Monaten vor der Erhöhung unverändert geblieben ist. Zudem ist die Kappungsgrenze von § 558 Absatz 4 BGB zu beachten, der eine Erhöhung von maximal 20 Prozent vorschreibt.

Auch Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters können eine Mieterhöhung unter den Voraussetzungen des § 559 BGB rechtfertigen.

Nach einer Mieterhöhung hat der Mieter das Recht auf eine außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Erklärung und kann das Mietverhältnis bis zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Mietminderung und Mietrückstand

Liegen Mängel an der Mietsache vor, so ist der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. Vorsicht: Bevor die Miete gemindert wird, muss der Mieter dies dem Vermieter mindestens 1 Monat vor Fälligkeit der Mietrate anzeigen.

Kommt der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht nach, so gerät er in Verzug. Stehen zwei aufeinander folgende Monatsmieten aus oder ist der Mieter mit mehreren Mieten bis zu einem Betrag, der zwei Monatsmieten entspricht, im Rückstand, hat der Vermieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Hinweis: Bezahlt der Mieter vor Kündigung die ausstehende Miete, entfällt der Kündigungsgrund.

Als Miete bezeichnet man umgangssprachlich auch das Rechtsverhältnis, das sich aus einem Mietvertrag ergibt.

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