1.110 Anwälte für Pfändung | Seite 47

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz
Kanzlei Tanja Hennigfeld-Lafrentz, Reichensteiner Weg 30, 56305 Puderbach 6733.1260609672 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz bietet im Bereich Pfändung Rechtsberatung und Vertretung
aus 58 Bewertungen Wir sind rundum zufrieden mit Frau Hennigfeld-Lafrentz. Alles lief unkompliziert und quasi von alleine. Wir wurden top … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Haverkamp
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Haverkamp
AHS Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln 6673.8217170211 km
Probleme mit Kompetenz lösen.
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Pfändung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nina Haverkamp
aus 52 Bewertungen Privatinsolvenz als beschämendes Thema - diesen Eindruck hat mir Frau Haverkamp gleich bei der ersten Begegnung … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christos Daglianakis
Kanzlei Christos Daglianakis, Rösrather Str. 565, 51107 Köln 6683.56946303 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Christos Daglianakis bietet Rat und Unterstützung im Bereich Pfändung
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kilgus
Rechtsanwältin Eva Kilgus
Anwaltskanzlei Eva Kilgus, Hauptstraße 19, 76547 Sinzheim 6867.7516641978 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Eva Kilgus bietet im Bereich Pfändung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Silvana Dzerek
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Silvana Dzerek
Kanzlei Silvana Dzerek, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln 6674.2451705214 km
Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht- schnell, kompetent und engagiert!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Pfändung steht Ihnen Frau Rechts- und Fachanwältin Silvana Dzerek gerne zur Verfügung
aus 59 Bewertungen Sie suchen eine Top-Anwältin für Arbeitsrecht? Ich habe sie in Frau Dzerek gefunden und bin 100%ig von Ihrem Können … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrika Rundel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rundel, Mooserstrasse 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7710474118 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Recht rund ums Tier
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Ulrika Rundel für Rechtsfragen rund um den Bereich Pfändung
aus 17 Bewertungen Frau Rundel hat mich durch meine Scheidung begleitet. Sie ist menschlich und fachlich einfach top und ich kann sie nur … (16.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pfändung

Fragen und Antworten

  • Pfändung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pfändung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pfändung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pfändung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pfändung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Eine Pfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung und kann sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht stattfinden. Sinn und Zweck einer Pfändung beim Schuldner ist die Befriedigung des Gläubigers. Im Folgenden sollen zunächst die wichtigsten Schritte der zivilrechtlichen Pfändung dargestellt werden und zum Schluss auf die Unterschiede bei der öffentlich-rechtlichen Pfändung eingegangen werden.

Pfändung einer beweglichen Sache

Die Pfändung einer beweglichen Sache führt der Gerichtsvollzieher durch, wenn alle Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung vorliegen. Dabei hat er die für die Pfändung maßgeblichen Vorschriften der Zivilprozessordung (ZPO) zu beachten. Der Gerichtsvollzieher pfändet eine bewegliche Sache des Schuldners, indem er sie in Besitz nimmt. Meist wird die Pfandsache beim Schuldner belassen. Dann macht der Gerichtsvollzieher die Pfändung kenntlich, indem er ein Pfandsiegel - den sog. Kuckuck - an dem gepfändeten Gegenstand anbringt.

Die Verwertung gepfändeter beweglicher Sachen erfolgt durch öffentliche Versteigerung.

Aus dem Versteigerungserlös wird dann zunächst der Gläubiger befriedigt. Wird bei der Zwangsversteigerung mehr erzielt als die Forderungshöhe des Gläubigers, erhält der Schuldner den Überschussbetrag ausgezahlt. Von einer sogenannten Taschenpfändung spricht man, wenn der Gerichtsvollzieher Geld pfändet, das der Schuldner bei sich trägt.

Pfändung einer Forderung

Auch eine Forderung und andere Vermögensrechte können gepfändet werden. Hierzu zählen insbesondere Geldforderungen, Herausgabe- und Lieferansprüche und andere Vermögenswerte. Die Pfändung erfolgt in diesen Fällen durch Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder Überweisungsbeschlusses des Vollstreckungsgerichts.

Pfändungspfandrecht

Als Pfändungspfandrecht wird das Recht bezeichnet, das der Gläubiger nach der Pfändung erwirbt. Das Pfändungspfandrecht resultiert aus der Verstrickung und ist in § 804 ZPO geregelt. An einem Gegenstand können mehrere Pfändungspfandrechte aufgrund einer sogenannten Anschlusspfändung bestehen, d. h. wenn eine bereits gepfändete Sache erneut gepfändet wird. Hier besteht dann zwischen den Pfändungspfandrechten ein Rangverhältnis gemäß § 804 Abs. 3 ZPO, wonach die frühere Pfändung der späteren vorgeht.

Pfändungsschutz und Pfändungsfreigrenze

Bestimmte zum Leben notwendige Gegenstände darf der Gerichtsvollzieher nicht pfänden. Sie unterliegen dem Pfändungsschutz. Eine genaue Aufstellung der unter Pfändungsschutz stehenden Gegenstände ist in § 811 ZPO enthalten.

Damit dem Schuldner durch die Pfändung nicht jede Lebensgrundlage entzogen wird, gilt für Einkommen des Schuldners eine Pfändungsfreigrenze bei einer Lohnpfändung. Die Pfändungsfreigrenze für die Lohnpfändung ergibt sich durch § 850c Zivilprozessordnung und die sogenannte Pfändungstabelle, die alle zwei Jahre an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wird. Die dort vorgeschriebenen Beträge müssen dem Schuldner verbleiben, wobei auch Zahlungen für Unterhalt zu berücksichtigen sind.

Eine Sonderform des Pfändungsschutzes gewährt das sogenannte P-Konto, das von der Bank auf Wunsch des Schuldners von einem normalen zu einem P-Konto umgewandelt werden muss. Mit dem P-Konto ist dann eine Kontosperrung nicht mehr möglich.

Rechtsmittel gegen eine Pfändung

Den von einer Pfändung Betroffenen stehen unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung. So kann der Schuldner gegen das Vorgehen des Gerichtsvollziehers mit einer sogenannten Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) vorgehen oder mittels einer Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) gegen den Vollstreckungstitel vorgehen. Wurde vom Gerichtsvollzieher beispielweise ein beweglicher Gegenstand gepfändet, der nicht im Eigentum des Schuldners stand, so kann der Eigentümer des Gegenstandes unter bestimmten Voraussetzungen sein Recht mittels der sogenannten Drittwiderspruchsklage (§771 ZPO) gerichtlich durchsetzen.

Öffentlich-rechtliche Pfändung

Auch im öffentlich-rechtlichen Bereich kann eine Pfändung vollstreckt werden. Sie wird dann nicht vom Gerichtsvollzieher, sondern von einem Vollziehungsbeamten durchgeführt, der die sogenannte Vollstreckungsanordnung (ähnlich dem zivilrechtlichen Vollstreckungstitel) durchsetzt.

(WEL)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Pfändung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Pfändung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.