1.463 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 57

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fertig
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Fertig
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Fertig, Aschaffenburger Straße 148, 63773 Goldbach 6863.9071665424 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Fertig ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
aus 25 Bewertungen Herr Fertig hat mich in all meinen Themen zu jedem Zeitpunkt gut und informativ begleitet. Es war immer Raum für … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Stolze
Rechtsanwältin Annett Stolze
Heublein, Stolze & Bürner Rechtsanwälte, Neuhauser Str. 3, 80331 München 7118.948746174 km
Fachanwältin Versicherungsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Annett Stolze – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 5 Bewertungen Frau Stolze hat mich in zwei Angelegenheiten sehr gut vertreten. Zum Einen bei einer Schmerzensgeldforderung nach … (23.01.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Lemmnitz
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Lemmnitz
Lemmnitz Anwaltskanzlei, Hubertusstraße 2d, 50354 Hürth 6669.5858128361 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Lemmnitz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 50 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Herrn Lemmnitz war äußerst zufriedenstellend. Seine Ehrlichkeit, klare Beratung und … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Otten
Rechtsanwalt Thomas Otten
Anwaltskanzlei Otten, Ludwig–Wolker–Str. 16, 49124 Georgsmarienhütte 6672.5698187259 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Otten im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
(07.08.2020) Alles professionell und große Lob
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Quirmbach
Rechtsanwalt Martin Quirmbach
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Robert-Bosch-Str. 12, 56410 Montabaur 6754.9560510622 km
Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Quirmbach
(30.10.2021) Meine Fragen zu einem Behandlungsfehler wurden sehr schnell, akkurat und kostenfrei beantwortet und haben mir gute …
Profil-Bild Rechtsanwalt Onur Kent LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Onur Kent LL.M.
Anwaltskanzlei KWA & Anwaltskanzlei Motorrechte, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main 6825.8277871613 km
Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Onur Kent LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 55 Bewertungen Meine Erfahrung mit der Anwaltskanzlei Motorrechte und Anwalt Herrn O. Kent habe ich nur positives erfahren! Ich … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Böhme Fachanw. StrafR
sehr gut
Rechtsanwalt Hans Böhme Fachanw. StrafR
Kanzlei Hans Böhme, Vangerowstr. 33, 69115 Heidelberg 6864.2274285781 km
Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Böhme Fachanw. StrafR ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
aus 16 Bewertungen Herr RA Böhme hat mich bei einem Strafverfahren am 18.10.2022 vor dem Landgericht Stuttgart vertreten. Ich sollte … (19.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Wagner
sehr gut
Anwalts- & Fachanwaltskanzlei WAGNER, Hildastraße 38, 77654 Offenburg 6869.9529900272 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Tanja Wagner
aus 11 Bewertungen Sehr zufrieden gewesen mit Frau Wagner, hat Ahnung und ist gewissenhaft. Hat mich sehr gut durch die ganzen Verfahren … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophie Neldner
sehr gut
Rechtsanwältin Sophie Neldner
Kanzlei Neldner, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg 6719.5742955867 km
Ich verurteile nicht und bleibe parteiisch - auf Ihrer Seite.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Sophie Neldner
aus 31 Bewertungen Immer schnelle Reaktion und freundliche Beratung. Sie hat uns aus dem meisten rausgehalten und am Ende gab es einfach … (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Christoph Stöhr
Rechtsanwalt Mag. Christoph Stöhr
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Christoph Stöhr, Theatergasse 11/ W3, 4810 Gmunden, Österreich 7271.7289540748 km
Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. Christoph Stöhr
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gelhard
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Gelhard
Rechtsanwälte Kattelmann, Gelhard & Stoffels, Auf der Töterlöh 44, 33100 Paderborn 6745.0811440038 km
Mit Recht in guten Händen!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Gelhard ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
aus 15 Bewertungen Herr Gelhard hat mich bereits in mehreren, völlig unterschiedlichen Verfahren sehr unterstützt. Immer gerne wieder! (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Dammer
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Dammer
Rechtsanwälte Boyxen, Berge, Dammer, Am Amtsgericht 2, 41334 Nettetal 6614.0490381888 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Dammer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 30 Bewertungen Klage mit Erfolg abgewehrt (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
IBESICH, Josefstädter Straße 11, 1080 Wien, Österreich 7411.1428906182 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wienecke
Rechtsanwalt Stephan Wienecke
Wienecke und Partner mbB, Schandauer Str. 46, 01796 Pirna 7097.8227193054 km
Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wienecke bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Engelhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Dominik Engelhardt
Anwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht | Engelhardt Rechtsanwaltskanzlei, Platz-der-Einheit 2, 93047 Regensburg 7099.4185266186 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dominik Engelhardt gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Herr Engelhardt nahm sich wirklich Zeit für meinen Fall und hat uns überaus kompetent und freundlich vertreten. (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer
Fachkanzlei Dr. Hollitzer, Holtenauer Str. 114a, 24105 Kiel 6686.6704955334 km
Ich arbeite, um etwas Bedeutsames zu schaffen – denn nur in wirklich bedeutsamer Arbeit kann ich all meine Kreativität, Freude, Energie und Entschlossenheit freisetzen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 175 Bewertungen Herr Hollitzer hat mich ruhig und umfassend beraten und damit meine Aufregung über die Kündigung meines Arbeitsplatzes … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett
Kanzlei Konzett, Gänsbacher Str. 3, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.1497252517 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 12 Bewertungen Kompetent, schnell und erfolgreich. Wir haben uns bestens betreut gefühlt. (31.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Rüttgen
Rechtsanwalt Holger Rüttgen
bootsanwalt.de, Apostelnstraße 2, 50667 Köln 6674.3736829215 km
Der Bootsanwalt - Ihr Spezialist im Recht rund um das Sportboot
Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Rüttgen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
(17.08.2021) Dank vorzüglicher Expertise und vorbildlicher Beratung habe ich meinen Mietrechtsstreit bis in die zweite Instanz …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Goerz
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Rechtsanwalt Dietmar Goerz
Bergmann, Jaekel, Waßelewsky, Pichelsdorfer Straße 61, 13595 Berlin 6962.9884771641 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Reiserecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dietmar Goerz
aus 30 Bewertungen Sehr gerne nehme ich die Bewertung des Herrn Goerz wahr, denn nach ganz genau 6 Wochen wurde mein erstrebtes Ziel … (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Bornhorst
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Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Bornhorst
Kanzlei Dr. Bornhorst, Eichhornstr. 21, 97070 Würzburg 6921.3257790411 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Bornhorst ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
aus 22 Bewertungen Nettes Personal. Herr Bornhorst ist sehr freundlich , die Gespräche und Aufklärung waren sehr gut und verständlich … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lennart Achtmann
Rechtsanwalt Lennart Achtmann
Hüttemann Hoepner Lori & Achtmann, Saarstr. 19, 51375 Leverkusen 6676.2948877977 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Lennart Achtmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Ruđer Anić
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Rechtsanwaltsgesellschaft Anić und Partner, Ulica Ljudevita Gaja 53/II, 10000 Zagreb, Kroatien 7538.7774807605 km
Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Ruđer Anić bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 55 Bewertungen Unkomplizierte Abwicklung des Falles, hervorragende Deutschkenntnisse, uneingeschränkt gute Kommunikation. (01.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
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Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky, Jürgen-Graef-Allee 2, 59065 Hamm 6689.8628670542 km
Erfahren. Empathisch. Ihre Expertin für Patientenrechte. Bei Krankheit und Pflege können Sie auf meine Stärken vertrauen.
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 29 Bewertungen Sehr sympathisch und einfühlsam, sehr gute Beratung (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Kolb
Kanzlei Thomas Kolb, Brühlsbachstr. 2b, 35578 Wetzlar 6791.2598558276 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Kolb ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
(26.01.2024) ...Herr Thomas Kolb, Absolut kompetent u erfahren im Strafrecht.. Verfahren wurde komplett gekippt,u die unschuld …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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