1.463 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 60

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Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.
Linkhorst Popken & Kollegen Rechtsanwälte, Alt-Moabit 108 A, 10559 Berlin 6971.5413825254 km
Spezialisierung, Professionalität, Transparenz beim Honorar und klare Sprache. Meine Mandanten sollen mich verstehen, damit sie das Verfahren verstehen.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 151 Bewertungen Top, ganz einfach online ein Beratungsgesprächstermin vereinbart und Herr Popken arrangiert. Die Regressforderung … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Nikolaos Penteridis
sehr gut
Rechtsanwalt und Mediator Nikolaos Penteridis
Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB, Technologiepark 32, 33100 Paderborn 6745.6118939099 km
Spezialist für Arzthaftungsrecht und Personenschäden nach Unfällen . TOP-Anwalt Medizinrecht/ Sozialrecht seit 2017 (FOCUS) und TOP-Anwalt Medizinrecht 2019 und 2021 (WirtschaftsWoche).
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mediation • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Mediator Nikolaos Penteridis ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 42 Bewertungen Wer einen Anwalt sucht, der sich Zeit nimmt, für einen da ist und alles mögliche dafür macht um zu helfen ist beim … (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stein
Rechtsanwalt Thomas Stein
Stein Rechtsanwalt, Steinweg 5, 07743 Jena 6958.7940933307 km
Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Stein ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophie Neldner
sehr gut
Rechtsanwältin Sophie Neldner
Kanzlei Neldner, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg 6719.5742955867 km
Ich verurteile nicht und bleibe parteiisch - auf Ihrer Seite.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sophie Neldner bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 31 Bewertungen Immer schnelle Reaktion und freundliche Beratung. Sie hat uns aus dem meisten rausgehalten und am Ende gab es einfach … (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Paessler
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Paessler
Kanzlei Andreas Paessler, Richard-Strauß-Str. 2, 82194 Gröbenzell 7103.0108249887 km
Dinge im richtigen Licht sehen, vermitteln, verfolgen!
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Paessler
aus 33 Bewertungen Herr Paessler hat uns sehr gut und vor allem umfangreich beraten, so dass wir zügig ein positives Ergebnis in unserem … (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gelhard
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Gelhard
Rechtsanwälte Kattelmann, Gelhard & Stoffels, Auf der Töterlöh 44, 33100 Paderborn 6745.0811440038 km
Mit Recht in guten Händen!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Gelhard unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 15 Bewertungen Herr Gelhard hat mich bereits in mehreren, völlig unterschiedlichen Verfahren sehr unterstützt. Immer gerne wieder! (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Schohl
sehr gut
Kanzlei Georg Schohl, Kaiserstr. 18, 66386 Sankt Ingbert 6772.6460609168 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Georg Schohl
aus 37 Bewertungen Herr Schohl beantwortete meine Anfrage zeitnah und professionell. (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz
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Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz
Rechtsanwaltskanzlei Hüseyin Yilmaz, Heumarkt 50, 50667 Köln 6675.3474693277 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz gerne zur Verfügung
aus 30 Bewertungen Ich hab die Erfahrung gemacht das einiger Menschen das Geld andere Menschen nicht zurückgeben obwohl sein Recht Geld … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Neufang
Anwaltskanzlei KLAUS NEUFANG, Poppelsdorfer Allee 40b, 53115 Bonn 6694.6041168187 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Neufang bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
(14.06.2024) Ich habe Herrn Neufang telefonisch kontaktiert, um Informationen über einem Fall (nicht von mir) sondern von einer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt
Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt
Kanzlei Dr. Georg Haunschmidt, Stadiongasse 6-8, 1010 Wien, Österreich 7411.3569044077 km
Wir lieben Immobilien!
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt
aus 8 Bewertungen Hat mir großartig geholfen eine Beschwerde versachlicht und professionell zu beantworten. (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Liske (MHMM)
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Liske (MHMM)
Kanzlei Liske, Brunowstr. 9, 13507 Berlin 6964.143337291 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nadine Liske (MHMM) bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 53 Bewertungen Bin sehr zufrieden, hat mir viel Ärger erspart. (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Lehmann
Rechtsanwalt Markus Lehmann
Rechtsanwälte Lehmann & Dagli, Georgstraße 17, 88214 Ravensburg 7014.6318000879 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Lehmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 8 Bewertungen Herr Lehmann konnte vor Gericht für mich die Einstellung des Verfahrens gegen eine kleine Geldauflage erreichen. Dafür … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber
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Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber
Anwaltskanzlei Weber, Gartenstraße 75, 74076 Heilbronn 6913.3476989999 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 62 Bewertungen Frau Weber hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten – vom Erstgespräch bis zur Einigung: verständliche … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Finger
Rechtsanwalt Matthias Finger
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Matthias Finger
(05.08.2023) Ich bin voll zufrieden immer ein offenes Ohr und ist immer an einer Lösung bestrebt aber auch an das Sekretariat ein …
Profil-Bild Rechtsanwältin Margo M. Kroll LL.M.
Rechtsanwältin Margo M. Kroll LL.M.
Kanzlei Kroll, Nymphenburger Str. 154, 80634 München 7115.8563197633 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Margo M. Kroll LL.M. – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Stephan
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Kanzlei Stephan Rechsanwälte Fachanwälte, Carl-Schurz-Straße 16, 13597 Berlin 6962.2852135436 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Stephan
aus 23 Bewertungen Die Kanzlei hat mein Recht auf Entschädigung bei der gegnerischen Versicherung erfolgreich geltend gemacht. Ich war … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner
Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner
Kanzlei Thomas Lechner, Hauptplatz 19, 3040 Neulengbach, Österreich 7384.6627514216 km
Ich begleite Sie auf dem Weg zum Erfolg und setze Ihr Recht durch!
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Erdmann
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Kanzlei Marion Erdmann, Hauptstraße 40, 26197 Großenkneten 6649.3118687261 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Erdmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 10 Bewertungen Eine schnelle und erfolgreiche Schadens Regulierung durchgeführt (15.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
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Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
Salvador & Partner, Avda. Alfahuir, 41 F 34, 46019 Valencia, Spanien 6785.6442490068 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 29 Bewertungen Carlos war zu jederzeit gut erreichbar, hat immer sehr schnell reagiert und alles verständlich erklärt. Fühle mich … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eberhard Möller
Rechtsanwalt Eberhard Möller
Rechtsanwälte Möller & Gehentges, Reuterstr. 116, 53129 Bonn 6695.8281520047 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Eberhard Möller unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
(28.03.2023) Nach jahrelangem Ärger mit einer mäßig engagierten, wenig kompetenten und überheblichen Anwältin wurde mir Herr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Vildan Nalbant
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Rechtsanwältin Vildan Nalbant
KANZLEIHAUS Rechtsanwältin Vildan Nalbant, Bahnstr. 16, 46535 Dinslaken 6629.3008400307 km
Arbeitsrecht • Schwerbehindertenrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Vildan Nalbant – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 28 Bewertungen Alles gut (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Đokić LL.M.
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Rechtsanwalt Stefan Đokić LL.M.
Anwaltskanzlei Đokić, Veronska 7, 52100 Pula, Kroatien 7464.0543581237 km
Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Đokić LL.M.
aus 68 Bewertungen Schnelle Antwort und zuverlässige Adresse mfg (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Petrikowski-Dau
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Fachanwaltskanzlei Petrikowski, Brunowstr. 9, 13507 Berlin 6964.1323759027 km
Fachanwältin Medizinrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Petrikowski-Dau vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 14 Bewertungen Frau Petrikowski-Dau wurde mir von ihrem ehemaligen Kollegen für ein Verfahren bei der Verkehrsopferhilfe … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
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Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
Olivio & Kirsch Fachanwälte, Werastr 22, 70182 Stuttgart 6931.662460727 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Giuseppe Olivo ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist sehr wundervoll. Er hat meinen Fall in Dresden übernommen. Die Anklagepunkte lauteten: Beitritt zu … (09.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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