219 Anwälte für Tierarzthaftung | Seite 10

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Rechtsanwalt Jürgen Althaus
tiermedrecht - Anwaltskanzlei Althaus, Feldstiege 102, 48161 Münster 6655.6479413478 km
Tierarztrecht? Wir können das erklären!
Recht rund ums Tier • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Strafrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Jürgen Althaus ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Tierarzthaftung
aus 17 Bewertungen Herr Althaus betreute die Umwandlung meiner bisherigen Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis und die für später … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Frenzel-Greif
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Rechtsanwältin Jana Frenzel-Greif
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwältin Versicherungsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierarzthaftung bietet Frau Rechtsanwältin Jana Frenzel-Greif
aus 36 Bewertungen Die Baratung durch die Anwaltskanzlei war hoch profesionell und wir haben uns zu jeder Zeit optimal vertreten gefühlt. (25.05.2024)
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Kanzlei Vera Krug von Einem, Robert-Koch-Str. 2, 37075 Göttingen 6824.8392201417 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Mediation • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Tierarzthaftung bietet Rechtsanwältin Frau Rechtsanw.u.Fachanw. Vera Krug von Einem
aus 34 Bewertungen Klar im Kopf, fokussiert auf die gestellte Frage, ohne das Umfeld der Problematik auszublenden, kein Blatt vor'm … (30.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierarzthaftung

Fragen und Antworten

  • Tierarzthaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierarzthaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Tierarzthaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierarzthaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierarzthaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Im Rahmen der Tierarzthaftung muss der Tierarzt für Fehler einstehen, die er im Rahmen der Begutachtung oder Behandlung eines Tieres verursacht hat. Aus Haftungssicht kommt es zunächst nicht darauf an, ob es sich dabei um ein Haustier oder ein Nutztier handelt. Dies spielt an anderer Stelle eine Rolle, wenn es beispielsweise um die Bemessung von Schadensersatz geht. 

Der Behandlung in der Tierarztpraxis liegt ein Vertrag zugrunde, der keiner bestimmten Form bedarf und auch durch konkludentes, also schlüssiges Verhalten, zustande kommt. Welche Vertragsart konkret vorliegt, hängt vom Einzelfall ab und wird von Juristen nicht einheitlich beantwortet. Bei einer Impfung kann davon ausgegangen werden, dass ein Behandlungserfolg erwartet wird und somit ein Werkvertrag anzunehmen ist. Bei einer Notoperation eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Hundes ist allerdings nicht immer klar, ob man eine vollständige Heilung erwarten darf. In letztem Fall würde ein Dienstvertrag vorliegen.

Je nach Vertragsart im konkreten Fall kann der Tiereigentümer bei einem Mangel Nachbesserung verlangen und den Tierarzt unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dazu auffordern. Kommt der Tierarzt dem nicht nach, muss er die Kosten für die Behandlung bei einem anderen Veterinär tragen. Ist wegen des Pfusches des Tierarztes die Vertrauensgrundlage so gestört, dass dem Eigentümer des Tieres nicht mehr zugemutet werden kann, sein Tier von diesem Veterinär behandeln zu lassen, kann gleiches gelten.

Einem Tierarzt kann bereits beim Ankauf eines Tieres - bei der sogenannten Ankaufsuntersuchung - bei der Begutachtung ein Fehler unterlaufen. Ist dieser für einen Schaden ursächlich, löst das die Tierarzthaftung aus. Allerdings liegt die Beweislast hier beim Tiereigentümer, wenn der sich auf die fehlerhafte Begutachtung beruft. In aller Regel wird dieser Nachweis nur über ein entsprechendes Sachverständigengutachten zu führen sein.

Bei der Behandlung eines Tieres kann ebenfalls eine Tierarzthaftung eintreten. In gewissem Sinn muss der Veterinär über Risiken der konkreten Behandlungsmaßnahmen aufklären, allerdings nicht so umfassend, wie das insbesondere in der Humanmedizin der Fall ist. Auch für einen Diagnosefehler muss er gegebenenfalls haften. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Tierarzt besteht, wenn er nicht die sicherste oder risikoärmste Behandlungsmethode wählt oder den Eingriff nicht nach den anerkannten Regeln der medizinischen Lehre und Praxis durchführt (lat.: lege artis).

Weitere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Tierarzthaftung können zum Beispiel beim Haftungsausschluss auftauchen. Ein auf das Tierrecht spezialisierter Anwalt kann beiden Seiten helfen, ob es nun um die vertragliche Absicherung des Tierarztes mit AGB oder Individualvertrag oder den Kunden geht, dessen Tier nicht fachgerecht behandelt wurde.

(WEL)

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