3.567 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Annike Drüeke
Rechtsanwältin Annike Drüeke
Rechtsanwaltskanzlei Drüeke, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen 6799.9973648212 km
Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Annike Drüeke gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Frau Annike Drüecke ist mit Abstand die beste Anwältin die man sich wünschen kann. Eigentlich hatte mir eine … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt/Ügyvéd Attila Visnyei
sehr gut
Rechtsanwalt/Ügyvéd Attila Visnyei
Rechtsanwaltskanzlei Visnyei, Münchnerstr. 18, 85774 München 7120.2951844486 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt/Ügyvéd Attila Visnyei
aus 27 Bewertungen Sehr gute und ausgesprochen kompetente Beratung! 1 A (26.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus P. Löffler
Rechtsanwalt Klaus P. Löffler
Kanzlei Klaus P. Löffler, Waldweg 18, 22393 Hamburg 6721.680409394 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus P. Löffler im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anasheh Losch LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Anasheh Losch LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Losch, Marktplatz 8, 65582 Diez 6770.2365471947 km
Datenschutzrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Anasheh Losch LL.M.
aus 166 Bewertungen Ich hatte ein Schufa Negativeintrag, trotz viele Beschwerden gabs von der Bank keine Reaktion! Nachdem ich Frau Losch … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk Werhahn
sehr gut
Rechtsanwalt Falk Werhahn
LWK Rechtsanwälte Leyhe, Werhahn und Keseberg, Opernstr. 2, 34117 Kassel 6810.5029460195 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Falk Werhahn ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 23 Bewertungen Vielen Dank für die tolle Rechtsberatung. Herr Werhahn ist sehr einfühlsam, vertrauenswürdig und sehr kompetent! Ich … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Heindl
sehr gut
Rechtsanwalt Tom Heindl
Heindl & Lang Rechtsanwälte, Promenadeplatz 11, 80333 München 7118.9158056983 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Heindl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 21 Bewertungen Unser Sohn befand sich in Untersuchungshaft. Durch umfangreiche Recherche haben wir Herrn Heindl gefunden. Vorneweg: … (21.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Braun
Rechtsanwältin Kristin Braun
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.478034034 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Kristin Braun - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Jones
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Jones
Dittmar Germer Jones + Partner Rechtsanwälte mbB, Bödekerstraße 7, 30161 Hannover 6768.4912455073 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Christopher Jones
aus 19 Bewertungen Schnelle Reaktion, kompaktes Wissen, freundliches Auftreten! (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Brill
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Brill
Fachanwaltskanzlei Brill, Georgstraße 38, 30159 Hannover 6768.0036752684 km
Einsatz - Spezialisierung - Vertrauen
Fachanwalt Strafrecht • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Brill
aus 14 Bewertungen Herr Brill hat mich erfolgreich verteidigt und das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde mangels hinreichenden … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Exner
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Exner
Rechtsanwaltskanzlei Exner, Oberdörnen 69, 42283 Wuppertal 6672.2199990595 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Exner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 23 Bewertungen Liebe Leserinnen und Leser, ich hatte das außerordentliche Privileg, Frau Yvonne Exner als meine Anwältin in … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch
Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch
Stuckensen - Hoffmann - Rössler, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ackerstr. 7, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.1449977537 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Ruppert
Rechtsanwalt Daniel Ruppert
Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Am Bahnhof 6, 66822 Lebach 6752.6120890763 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Ruppert
(20.03.2021) Sehr netter Rechtsanwalt, top Beratung, schnelle Reaktionszeit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Keller
Rechtsanwalt Andreas Keller
Keller Höfer Fitting | Rechtsanwälte & Mediatoren Partnerschaft, Höllgasse 24/26, 73614 Schorndorf 6951.6269621901 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Keller ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
(11.08.2021) Sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Reisenhofer LL.M.
Rechtsanwältin Marion Reisenhofer LL.M.
Lutz und Dr. Hepach Rechtsanwälte PartGmbB, Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt 7070.9803380919 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Sportrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Marion Reisenhofer LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
(17.04.2024) Frau RA Reisenhofer hat mich sehr kompetent beraten und vor Gericht vertreten. Eine sehr freundliche und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Murat Yalcin
Anwaltskanzlei Yalcin, Oligsbendengasse 5-7, 52070 Aachen 6630.0821643582 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Murat Yalcin
(18.03.2024) Ich wollte einen Termin vereinbaren
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Abel
Rechtsanwalt Christian Abel
Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer Partnerschaftsgesellschaft mbB, Gaswerkstraße 5b, 77652 Offenburg 6869.0880297235 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Christian Abel
(01.02.2024) Herr RA Abel hat mich kompetent und fachlich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ozan Soylu
sehr gut
Rechtsanwalt Ozan Soylu
Ozan Soylu & Partners Law Firm, Bulgurlu Mah. Toygar Sit., 14, 34696, Istanbul, Türkei 8695.5748196652 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ozan Soylu
aus 10 Bewertungen Wir arbeiten mit Herrn Ozan in Unternehmensangelegenheiten zusammen. Ein professioneller und ehrlicher Anwalt (09.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jochen G. Schneider
sehr gut
Kanzlei Dr. Schneider, Weißdornweg 33, 60433 Frankfurt am Main 6822.3159791574 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen G. Schneider im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 65 Bewertungen Dr . Schneider ist seit Jahren mein Anwalt und vertretet mich in allen Angelegenheiten! Ich wurde noch nie … (12.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch
Maisch.law Rechtsanwälte | IT | Datenschutz | Cybercrime, Neuhauser Straße 15, 80331 München 7118.8853925869 km
Unser Team aus Anwälten, Ermittlern und Hackern hat Cybercrime den Kampf angesagt. Sind Sie auch Opfer von Broker-Betrug geworden? Kostenlose Fallanalyse, schnelle erste Hilfe!
Fachanwalt IT-Recht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch
aus 25 Bewertungen Durch die Veröffentlichung seiner Hinweise wurde ich vor schlimmeren bewahrt. Danke dafür. Auch habe ich noch Tipps … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Jankowitsch
sehr gut
Kanzlei Ulrich Jankowitsch, Friedenstr. 2, 70190 Stuttgart 6931.3688574233 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Jankowitsch
aus 30 Bewertungen Herr Jankowitsch hat mich stets Kompetent und menschlich beraten und informiert. Er nahm sich Zeit für das Gespräch … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Marko °
sehr gut
Rechtsanwalt Gunther Marko °
Rechtsanwaltskanzlei Gunther Marko, Obere Hauptstrasse 1, 72172 Sulz am Neckar 6919.4715159728 km
Ehrlich währt am Längsten !
Arbeitsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Gunther Marko ° - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 70 Bewertungen Ich habe eine sehr kompetente, freundliche und schnelle Rechtsberatung erhalten. Daher kann ich die Rechtsberatung … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Marx
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Marx
Kanzlei Carsten Marx, Birlenbacherstr. 15e, 57078 Siegen 6741.5019416298 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Marx gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Sehr Nett,hilfsbereit,einfach Top💪 (31.08.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle
Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle
Rechtsanwaltskanzlei Reinke & Reinke, Moltkestr. 10A, 31582 Nienburg (Weser) 6722.5188199079 km
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Swoboda
sehr gut
Kanzlei Ulrich Swoboda, Maximilianstraße 83, 86150 Augsburg 7063.4814132164 km
Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Swoboda ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 294 Bewertungen Anwalt Swoboda hat sich als äußerst kompetenter und einfühlsamer Rechtsberater erwiesen. In jeder Situation hat er … (22.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.