3.562 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Egerland
sehr gut
EGERLAND - Kanzleigemeinschaft für Insolvenz-, Rüdesheimer Str. 8, 14197 Berlin 6972.4082131816 km
Im Knast, zerstritten, abgebrannt; stets hilft Dir Anwalt Egerland
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz Egerland bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 56 Bewertungen Man wird absolut kompetent beraten und unterstützt. (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roger Gaufny
Rechtsanwalt Roger Gaufny
Schumacher & Partner, Zollstockgürtel 59, 50969 Köln 6675.3673647584 km
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Roger Gaufny bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Herr Gaufny hat mich im Zusammenhang mit verschiedenen insolvenzrechtlichen Problemen beraten und vertreten. Er hat … (20.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Fuhr
Rechtsanwältin Jasmin Fuhr
Rechtsanwälte Wolfgang Benedikt-Jansen, Parkstr. 9, 35066 Frankenberg (Eder) 6781.8197857757 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Jasmin Fuhr
Profil-Bild Rechtsanwalt Andrej Janietz
sehr gut
Rechtsanwalt Andrej Janietz
ATM Rechts und Steuerberatung GbR, Juststr. 4, 02763 Zittau 7152.9929339047 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andrej Janietz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Herr Janietz hat uns schnell, zuverlässig und kompetent beraten. Die unberechtigten Forderungen unseres ehemaligen … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Bose
sehr gut
Kanzlei Michaela Bose, Gibbinghausen 35, 53804 Much 6703.6040565114 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Bose unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 44 Bewertungen Bei Frau Bose ist man in den besten Händen. Sehr kompetent und absolut professionell. Sehr nette Anwältin, bei der man … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Horacek
Rechtsanwalt Peter Horacek
Horacek Rechtsanwälte, Hasenplatz 1, 71083 Herrenberg 6921.8177342119 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Horacek gerne zur Verfügung
(04.10.2023) Herr Horacek meldete sich zeitnah mit einer sehr ausführlichen Ersteinschätzung meiner Anfrage. Nochmals vielen Dank …
Profil-Bild Rechtsanwältin Shari Neufeldt
Kanzlei Shari Neufeldt, Moltkestraße 10, 35390 Gießen 6800.3944248847 km
Individuelle Mandantenbetreuung als Vertrauensbasis.
Strafrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Shari Neufeldt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Hallo, ich möchte Frau Neufeldt, als sehr kompetente Rechtsanwältin bewerten. Die sich der Problematik angekommen hat … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR.
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR.
Rechtsanwältin Nina Atallah LL.M. EUR., Schloßstr. 116, 12163 Berlin 6973.7110011299 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 35 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Atallah und ihr Team haben mich mit ihrer Fachkenntnis und ihrem Engagement beeindruckt. Als … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Matthias Göbel
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Matthias Göbel
Rechtsanwälte Göbel & Partner, Düsseldorfer Straße 25A, 40545 Düsseldorf 6647.5555269686 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Matthias Göbel im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 162 Bewertungen Mit seiner Fachkompetenz und seinem Engagement hat Herr Göbel meine Erwartungen weit übertroffen. Seine Beratung war … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Cramer
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Cramer
Kanzlei Ferlings, Cramer & Kollegen, Giersmauer 5, 33098 Paderborn 6744.2023412757 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Matthias Cramer
aus 33 Bewertungen Fast wäre ich auf einen angeblichen Verkehrsverstoß reingefallen. Mir wurde vorgeworfen zu schnell gefahren zu sein … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Kochan
gut
Rechtsanwalt Oliver Kochan
Kanzlei Oliver Kochan, Gutenbergstr. 29, 14467 Potsdam 6961.5633377164 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Kochan
aus 12 Bewertungen Ich habe den Rechtsanwalt im Prüfungsrecht um Hilfe gebeten. Er hat mir Mittel und Möglichkeiten aufgezeigt gegen eine … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić
sehr gut
Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić
Kanzlei Lange-Markić, Vom-Rath-Straße 9, 47051 Duisburg 6637.7443771767 km
Verteidigung ist Kampf. Ich kämpfe um Gerechtigkeit mit Engagement und Empathie.
Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 61 Bewertungen Ich meldete mich bei fr. Markic mit einem dringenden Anliegen bezüglich Bedrohungen. Diese nahm sie sehr ernst und … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Bender-Paukens
sehr gut
Kanzlei Gabriele Bender-Paukens, Schwester-Esdras Weg 6, 65779 Kelkheim (Taunus) 6805.7313437036 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Bender-Paukens ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 50 Bewertungen I can only recommend the services of Frau Paukens. I unfortunately found myself in a position of needing legal advice … (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Rechtsanwaltskanzlei Dornhoff und Arnal, Bahnhofstr. 36, 57548 Kirchen (Sieg) 6739.152481688 km
Medizinrecht • Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff vertritt uns wegen Anerkennung eines Impfschaden. (Grippeschutzimpfung im … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Stroth
Rechtsanwältin Kerstin Stroth
Rechtsanwaltskanzlei Stroth, Liebenauer Str. 180, 06110 Halle (Saale) 6950.5123605209 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Stroth im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Wir haben Frau Stroth bereits mehrfach beauftragt - auch für Arbeits-, und Verkehrsrecht - und sie hat uns auch vor … (31.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vassilios Mpouras
Rechtsanwalt Vassilios Mpouras
Henrich | Mpouras | Geisendörfer | Nuñez ||| Notar & Fachanwaltskanzlei, Walter-Kolb-Str. 9-11, 60594 Frankfurt am Main 6826.7183769419 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Vassilios Mpouras
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Vasiliki Chalkiadaki LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Vasiliki Chalkiadaki LL.M.
Themida Legal - Kanzlei Dr. Chalkiadaki, LL.M., Ledererstraße 19, 80331 München 7119.5345809761 km
Themida Legal — Wo Gerechtigkeit auf Expertise trifft
Arbeitsrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Vasiliki Chalkiadaki LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner
Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner
Böhmer, Schwarz, Wagner & Partner - Rechtsanwälte und Notare, Langendiebacher Str. 43-45, 63526 Erlensee 6841.9561098262 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth
sehr gut
Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth
Morgenroth & Zick Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rathausstraße 9, 58239 Schwerte 6686.1142472534 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 149 Bewertungen Ich kann Herr Morgenroth nur wärmstens empfehlen! Er hat mir äußerst professionell und effizient geholfen, als ich … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Humboldtstraße 63, 41061 Mönchengladbach 6629.5968480395 km
"Die richtige Taktik entscheidet!"
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 140 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der Anwaltskanzlei Hartung. Das Team unter der Leitung von Herrn Dr. Hartung war absolut … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Dammer
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Dammer
Rechtsanwälte Boyxen, Berge, Dammer, Am Amtsgericht 2, 41334 Nettetal 6614.0490381888 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Dammer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 29 Bewertungen Herr Dammer, hat mein bei einem EBay-Dreieckbetrug erlangtes Geld, wieder zurückgeholt. Kommunikation per Mail lief … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Axel Höper
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Axel Höper
Axel Höper - Rechtsanwalt, Holstenbrücke 2, 24103 Kiel 6687.4987366995 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Axel Höper im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Vorab möchte ich sagen, das mein Prozess noch läuft und ich meine Bewertung, anders als andere , nicht an den Ausgang … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Guenther
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Rechtsanwältin Sandra Guenther
Anwaltskanzlei Sandra Guenther- Kanzlei am Kaiserbrunnen, Arndtstrasse 73, 44135 Dortmund 6677.4654919222 km
Für jedes Problem gibt es mindestens eine Lösung! Sprechen Sie uns an!
Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sandra Guenther für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 74 Bewertungen Hat mir in sehr weitergeholfen (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Georg Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Georg Müller
Kanzlei Alexander Georg Müller, Podbielskistr. 40, 30177 Hannover 6768.0153889605 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Georg Müller ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 42 Bewertungen Guten Tag, dies ist das zweite Mal, dass ich die Hilfe von Herrn Müller in Anspruch nehme. Mein Problem stand im … (20.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.