3.568 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Luyken
Kanzlei Günter Luyken, Bachemer Str. 89, 50931 Köln 6673.0807268781 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Günter Luyken
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Matthes
Rechtsanwalt Thomas Matthes
Kanzlei Thomas Matthes, Hattinger Str. 847, 44879 Bochum 6662.2727406603 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Matthes
(28.01.2024) Ein kompetenter und aufrichtiger Rechtsanwalt, der im Sinne des Mandanten handelt und nicht nur monetäre Ziele …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Semmler
Rechtsanwalt Thomas Semmler
Semmler Rechtsanwalt / Fachanwalt, Danzstr. 12, 39104 Magdeburg 6893.8524030664 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Semmler im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Erst durch die fachliche Unterstützung durch Herrn Semmler, kam Bewegung in die Schadensregulierung. Wir danken … (28.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Schoon
Rechtsanwalt André Schoon
Kanzlei Schoon, Zirkusweg 4, 20359 Hamburg 6718.6055801063 km
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt André Schoon
(16.12.2021) Ein sehr sachkundiger Anwalt in beamtenrechtlichen Fragen, der mich in einem Streit mit dem ZPD wirkungsvoll und stets …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Reichert
Kanzlei Reichert, Pfarrgasse 2, 63916 Amorbach 6885.3311044191 km
Fiat iustitia, et pereat mundus!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Holger Reichert
(21.09.2023) Herr Reichert ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Egal bei welchen Rechtsfragen, man fühlt sich bei ihm direkt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Smolka
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Smolka
Fachanwalt für Familienrecht & FA für Sozialrecht & FA für Strafrecht, Müggenbusch 14, 39539 Havelberg 6881.8398845892 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Smolka ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 49 Bewertungen Super tolle Arbeit in jeder Hinsicht. Kurzfristige Terminvereinbarung, kompetente Beratung und sichere Unterstützung … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Fladerer
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Fladerer
Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg 7011.1329045944 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Fladerer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Sehr gut (24.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Luigi Cerino
Kanzlei Luigi Cerino, Schloßstr. 42, 66953 Pirmasens 6808.0061880441 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Luigi Cerino vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
(22.03.2023) Sehr gute Beratung, angepasster zeitlicher Umfang, gutes Einfühlen, sehr sichere Atmosphäre!
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Gebro Doganay
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Gebro Doganay
Dr. Doganay & Doganay, Biebricher Allee 163, 65203 Wiesbaden 6801.9822115615 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Gebro Doganay ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 213 Bewertungen Leider bin ich bei Rot über die Ampel gefahren und wurde geblitzt. Dank des Einsatzes von Herrn Doktor Doganay konnte … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexa Schwinn
sehr gut
Kanzlei Alexa Schwinn, Werkstr. 25, 64732 Bad König 6866.5100652932 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Alexa Schwinn ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 18 Bewertungen Beste Rechtsanwältin die ich kenne und sehr zu empfehlen. (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Teuber
sehr gut
Kanzlei Bianka Teuber, Bäckerstr. 3, 44532 Lünen 6674.6778073559 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Bianka Teuber gerne zur Verfügung
aus 32 Bewertungen Sehr kompetent und zuverlässig (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Metten
Rechtsanwalt Joachim Metten
Sozietät Metten & Theissen-Graf Schweinitz, Hochstraße 113, 58095 Hagen 6684.6339936892 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Metten ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Ein sehr netter Rechtsanwalt. Ehrlich und kompetent. Danke Herr Metten (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner, Silbergasse, 18, Bozen, Italien 7202.1629052459 km
Kompetenz. Engagement. Erfolg
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen Herr Kollege Dr. Brenner hat uns sehr im Rahmen eines Immobilienerwerbes in Italien geholfen. Herr Dr. Brenner ist … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kira Gammersbach
sehr gut
Kanzlei Kira Gammersbach, Hofsteder Straße 174, 44809 Bochum 6661.3689480006 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sportrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kira Gammersbach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 25 Bewertungen Frau RAin Gammersbach hat uns nach einem Pferdekauf auf einer Pferdeauktion super vertreten und klar gewonnen . Wir … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Senhen
Rechtsanwalt Jürgen Senhen
Anwaltskanzlei Jürgen Senhen, Bonner Strasse 22 b, 53773 Hennef (Sieg) 6703.7880713125 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Senhen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen Sehr netter Anwalt werd mich wenn alles zusammen habe bei ihnen melden p.görgens (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Adrienne Wehner
sehr gut
Rechtsanwältin Adrienne Wehner
Kanzlei Wehner, Weimarer Str. 1, 63322 Rödermark 6843.8832245608 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Adrienne Wehner
aus 11 Bewertungen Ich habe Frau Wehner bezüglich eines Privatdarlehens, welches nicht fristgerecht zurückgezahlt wurde beauftragt. … (20.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Boine
Kanzlei Andreas Boine, Turnerweg 6, 01097 Dresden 7079.6390342898 km
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ Dieter Hildebrandt
Fachanwalt Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Boine
(19.03.2024) Vielen Dank an Herr Andreas Boine
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
Anwaltskanzlei Dipl. Jur. Stefanie Lindner, Alte Poststr. 22A, 94036 Passau 7206.4576674158 km
Geht nicht, gibts nicht!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
aus 6 Bewertungen Man fühlt sich bei Herrn Rufle in guten Händen. Der Sachverhalt wurde im Detail analysiert und man bekommt eine sehr … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur.
Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur., Kurt-Eisner-Str. 24, 04275 Leipzig 6982.8176044561 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Frau Wegener hat mir schnell und sogar kostenlos in einer telefonischen Beratung zu Verfügung gestanden. Das Problem … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Jaskiewicz, Rathausplatz 3-5, 66346 Püttlingen 6757.3349833961 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
aus 119 Bewertungen Herr Jaskiewicz war der Einzige, der mich aus einer Situation herausholen konnte, in der die anderen hat nix gemacht. … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Knapheide
sehr gut
Rechtsanwalt André Knapheide
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt André Knapheide ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 57 Bewertungen Herr Knapheide ist ein sehr kompetenter Anwalt, der das Beste für seine Mandanten herausholt. Sehr zu empfehlen. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nurgül Akyüz
sehr gut
Rechtsanwältin Nurgül Akyüz
Kanzlei Nurgül Akyüz, Burgundenring 13, 65428 Rüsselsheim 6815.1119398469 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Nurgül Akyüz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 26 Bewertungen Fr.Akyüz ist ein Anwalt,dem ich jederzeit vertrauen kann,sie hört Ihnen unvoreingenommen zu,kann sich in Sie … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ruprecht J. Mehring
Rechtsanwalt Ruprecht J. Mehring
Kanzlei Ruprecht J. Mehring Mehring, Solbergweg 84, 44225 Dortmund 6676.0400022139 km
Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ruprecht J. Mehring
Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Schlabach
Kanzlei Peggy Schlabach, Karl-Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg 6853.7173874146 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Peggy Schlabach

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.