3.533 Anwälte für Waffengesetz | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Harschneck
Rechtsanwalt Michael Harschneck
Kanzlei Doganay & Harschneck, Bismarckring 2, 65185 Wiesbaden 6799.7569320986 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Harschneck gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Fitzner
sehr gut
Sabine Fitzner, Unter den Zindeln 3, 38855 Wernigerode 6859.412440058 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Sabine Fitzner
aus 11 Bewertungen Sehr geehrte Frau Fitzner, wir bedanken uns heute nochmals in aller Form für ihre hervorragende und zügige … (25.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilona Dudek
Rechtsanwältin Ilona Dudek
Kanzlei Ilona Dudek, Oskar-von-Miller-Ring 31, 80333 München 7118.8065318283 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Ilona Dudek
(26.05.2024) Sehr freundlich, sehr kompetent, schnelle und positive Abwicklung. Dankeschön
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
Anwaltsbüro Bonn, Hausdorffstr. 9, 53129 Bonn 6695.7449865111 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Astrid Aengenheister - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
(05.09.2020) Nachvollziehbare Einschätzung, sehr prompte Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Bonorden
Rechtsanwalt Christian Bonorden
Bonorden Knecht Rechtsanwälte, Schillerplatz 8, 71638 Ludwigsburg 6925.1487616144 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Bonorden ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
(02.02.2015) Wurde von Herrn Knecht, dem Kollegen von Herrn Bonorden aus der Kanzlei Bonorden Knecht, beraten und vertreten. War …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Brauer Rechtsanwälte, Thomas-Mann-Straße 41, 53111 Bonn 6694.212353609 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
aus 214 Bewertungen Ich war sehr zufrieden ! vielen lieben Dank für Ihre sehr kompetente und hilfreiche Antwort ! :) Mit freundlichen … (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
aus 5 Bewertungen Die Erstberatung war kompetent, kurz und bündig. (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Regenbogen
gut
Anwaltskanzlei Regenbogen, Ruhrstr. 10, 59939 Olsberg 6747.2616423244 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Volker Regenbogen
aus 14 Bewertungen Ich empfehle Herrn Rechtsanwalt Regenbogen uneingeschränkt. Ein sehr kompetenten Anwalt, bei dem ich mich mit meinem … (15.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Oehlmann
Rechtsanwalt Carsten Oehlmann
Oehlmann Rechtsanwälte – Fachanwälte – Steuerberater, Heiligenstädter Str. 20, 37327 Leinefelde 6856.3193959348 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Carsten Oehlmann
aus 5 Bewertungen Die Kanzlei Oehlmann ist aufgrund ihrer Spezialisierung auf Erbrecht sehr zu empfehlen.Danke für die kompetente und … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Frings
sehr gut
Rechtsanwalt Guido Frings
Rechtsanwalt Guido Frings, Herzogstraße 31, 52070 Aachen 6630.3018174562 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Frings im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Ich habe vom Amtsgericht eine Ladung zur Vernehmung in eigener Sache erhalten. Zuerst hatte ich mir von diesem Portal … (03.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Lucas Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Lucas Strafrecht
Kanzlei LUCAS Strafrecht, Neuhauser Straße 1, 80331 München 7118.9623864532 km
IHRE RECHTE SIND UNSER AUFTRAG
Fachanwalt Strafrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stephan Lucas Strafrecht
aus 23 Bewertungen Toller Anwalt ,mehr braucht man nicht zu sagen. (10.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Reitmeier
Rechtsanwalt Karl Reitmeier
DNK Rechtsanwälte PartGmbB, Adalbertstr. 110, 80798 München 7117.7788777157 km
Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Karl Reitmeier hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
(27.02.2024) Ich bin den Rechtsanwälten Maximilian Krämer und Karl Reitmeier sehr dankbar für die erfolgreiche Vertretung. Der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidi Schairer
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Schairer, Ludwigkirchplatz 2, 10719 Berlin 6971.4139987755 km
Setzen Sie sich mit mir in Verbindung - dann setze ich mich für Sie ein!
Fachanwältin Migrationsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heidi Schairer gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Frau Schairer konnte mir leider nicht helfen, hat dies aber begründet und sich auch zurückgemeldet. (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Willecke
Kanzlei Willecke, Marktplatz 5, 97775 Burgsinn 6884.1528023821 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anette Willecke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
(15.12.2018) Alles von Sie war wunderbar!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Dorschner
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Dorschner
Adp-Verkehrsrecht Rechtsanwalt Sebastian Dorschner, Westerstr. 23a, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6635.9656847461 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Dorschner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 55 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Herrn RA Dorschner war zum zweiten Mal einfach nur perfekt, angefangen von der Kommunikation … (25.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Olga Haag
sehr gut
Kanzlei Haag, Olivaer Platz 15, 10707 Berlin 6970.8650695687 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Olga Haag
aus 57 Bewertungen Frau Haag ist eine kompetente und willensstarke Anwältin welche die Interessen Ihrer Mandanten immer im Blick hat und … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Cellar
Kanzlei Anna Cellar, Lehnerstr. 5, 45481 Mülheim an der Ruhr 6645.6213024281 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Jagdrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Cellar unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
(21.03.2024) Frau Cellar bringt es auf den Punkt, sieht die Details und hat die entsprechende Energie mit der nötigen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Schumacher & Partner, Mattentwiete 5, 20457 Hamburg 6720.098094439 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
(06.12.2020) s. o.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Gitzinger
Rechtsanwalt Martin Gitzinger
Rechtsanwälte Dr. Gitzinger & Partner, Prälat Subtil Ring 12, 66740 Saarlouis 6747.7542937587 km
Für Ihr Recht gehen wir meilenweit
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Steuerrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martin Gitzinger
(29.05.2021) Ich habe meinen Rechtsstreit erst selbst geführt über 20 Monate. Da ich es leid hatte beauftragte ich RA Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier , LL.M. (UCT)
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier , LL.M. (UCT)
Hillingmeier | Dörge Strafverteidigung, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig 6983.1739115471 km
Am Ende wird alles gut. Und wenn's noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier , LL.M. (UCT)
aus 10 Bewertungen Ich weiß nicht genau wie ich es ausdrücken soll. Sehr Nett und verständnisvoll. Immer freundlich, hat ein offenes Ohr, … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gunhild Bühler
Rechtsanwältin Gunhild Bühler
Rechtsanwaltskanzlei Gunhild Bühler, Erlenwiesen 3, 73614 Schorndorf 6950.7988803597 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gunhild Bühler – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Sehr sympathisch und freundlich Sehr gute und hilfreiche Beratung (21.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Seidel
Rechtsanwalt Stefan Seidel
Kanzlei Seidel, Graben 19, 97421 Schweinfurt 6925.6770807977 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Seidel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
(22.01.2022) Sehr gewissenhaft, zuferlässig, freundlichen . Kann ich nur weiter empfehlen. Mit freundlichen Grüßen Achim …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian W. Denzel
Rechtsanwalt Christian W. Denzel
Kanzlei Christian W. Denzel, Schanzenstraße 1, 20357 Hamburg 6717.8593371984 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian W. Denzel
(23.09.2022) Ein super Anwalt. Ich konnte mich entspannt zurück lehnen Herr Denzel hat alles andere gemacht. Super Beratung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Isaak Schumann
sehr gut
Rechtsanwalt Isaak Schumann
Isaak Schumann, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Ich stehe für kompetente und engagierte Strafverteidigung. Gerne stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in der Frankfurter Innenstadt, aber auch bequem telefonisch zur Verfügung.
Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Isaak Schumann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 14 Bewertungen Er ist sehr gut in seiner Arbeit und hat mir bis jetzt sehr geholfen. Ich würde immer wieder zu ihm gehen und mich von … (28.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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