3.530 Anwälte für Waffengesetz | Seite 140

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hertsch
Rechtsanwälte Hertsch und Walter, Luitpoldstr. 32, 87700 Memmingen 7040.3869763991 km
Ich setze mich stets für Ihre Interessen ein !
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Hertsch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwälte Riedel, Riedel & Riedel, Bleichstr. 18, 90429 Nürnberg 7010.8226910009 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt York Riedel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 6 Bewertungen Sehr kompetent und freundlich. (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefania Secolo
Kanzlei Stefania Secolo, Chaussestr. 22, 10115 Berlin 6973.0723309146 km
Strafrecht • Migrationsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Stefania Secolo
(03.07.2023) Alles in allem bin ich äußerst zufrieden mit der Leistung meiner Anwältin. Sie hat meine Erwartungen übertroffen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stelling
Rechtsanwalt Ralf Stelling
Kanzlei Ralf Stelling, Am Teich 10-12, 24534 Neumünster 6691.7824240705 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Stelling - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Drösser
Rechtsanwalt Christoph Drösser, Gumbertstr. 137, 40229 Düsseldorf 6654.0730778009 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Drösser vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 6 Bewertungen Alles gut (26.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Knapp
Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Knapp
Knapp Rechtsanwälte, Rheinstraße 3, 63225 Langen (Hessen) 6832.6617614438 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Knapp
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Büchel
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Büchel
Kanzlei M. Büchel, Im Sommershausfeld 49, 50129 Bergheim 6661.0224832312 km
Ich mache Ihr Problem zu meinem Problem, damit Sie wieder mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens haben.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Büchel
aus 13 Bewertungen Wir moechte uns bei Herrn Büchel wirklich sehr, für die große Hilfe bedanken. Herr Büchel ist ein sehr kompetenter … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klein
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Klein
KleinKlefenz - Kanzlei für Strafrecht, Bismarckstraße 27-29, 50672 Köln 6673.5547514885 km
Fachanwalt Strafrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klein - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 87 Bewertungen In kann die Expertise von Herrn Klein und seinem überaus freundlichen und geduldigen Team nur weiterempfehlen, da sie … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Hoepffner, Gebhardtstr. 2, 90762 Fürth 7005.358217152 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
aus 63 Bewertungen Ich kann Herrn RA Hoepffner nur bestens empfehlen! Er hatte mich sowohl jetzt, als auch in der Vergangenheit immer … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcin Czabański
Rechtsanwalt Marcin Czabański
Kanzlei Czabański, ul. Pułaskiego 1/5, 70-322 Stettin, Polen 6987.2046210344 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcin Czabański vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliane Steinhofer-Raab
Rechtsanwältin Juliane Steinhofer-Raab
Kanzlei Juliane Steinhofer-Raab, Nürnberger Str. 30, 90513 Zirndorf 7005.1758201161 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Juliane Steinhofer-Raab
(31.10.2022) Wir sind sehr zufrieden mit Frau Steinhofer-Raab und empfehlen sie auf jeden Fall weiter. Hervorzuheben, sie kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Junker
Rechtsanwalt Daniel Junker
GKS Rechtsanwälte, Morianstr. 3, 42103 Wuppertal 6670.1951002305 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Junker
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Amrehn & Hornek, Hauffstr. 6, 73728 Esslingen am Neckar 6941.4828709796 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Amrehn gerne zur Verfügung
(06.04.2021) Herr Amrehn ist ein sehr engagierter und kompitenter Anwalt, der gewissenhaft an seine Aufgabe herangeht. Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Braun
Rechtsanwalt Manfred Braun
Dr. Schloz · Braun · Kiefer & Partner mbB, Bertha-von-Suttner-Str. 7, 77654 Offenburg 6869.7158505428 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Manfred Braun
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Klefke LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Klefke, Schiffertorsstraße 26, 21682 Stade 6686.5489680073 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Klefke LL.M. Eur. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 31 Bewertungen Ich habe Frau Klefke zwecks Beratung zur Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall aufgesucht. Diese … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Bergmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Bergmann
Piper & Partner Rechtsanwälte, Storkower Str. 158, 10407 Berlin 6977.3322809809 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Bergmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
aus 108 Bewertungen Sehr geehrter Herr Bergmann, ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre Dienste bedanken. Die deutsche Verwaltung … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Kanzlei Ralf Bergmann, Braugasse 12, 50859 Köln 6666.7217727192 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Bergmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
(13.11.2017) Der Anwalt hoerte sich den Sachverhalt kurz am Telefon an, wartete dann auf einige Detail-Infos per E-mail und liess …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Eils
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Eils
Rechtsanwälte Gerharts & Eils Partnerschaftsgesellschaft, Gewerbeschulstr. 13, 42289 Wuppertal 6672.8326156609 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Eils
aus 124 Bewertungen Beste anwalt (17.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Fusser
Kanzlei Adelaida & Fusser, Sprendlinger Landstraße 5, 63069 Offenbach am Main 6831.419104241 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Arno Fusser
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Wunsch
Rechtsanwältin Petra Wunsch
Kanzlei Petra Wunsch, Schildergasse 14-16, 50667 Köln 6675.023973273 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Wunsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
(03.02.2023) Klare und freundliche Kommunikation
Profil-Bild Rechtsanwalt Ariel Zimmermann
Rechtsanwalt Ariel Zimmermann
Kanzlei Ariel Zimmermann, Alt-Moabit 110, 10559 Berlin 6971.614501289 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ariel Zimmermann
(23.04.2021) Ich kam mit einem dritten Abmahnung meines Arbeitgebers und ging mit einer nicht denkbaren Abfindung aus dem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Buhren
Rechtsanwalt Daniel Buhren
Dr. Strecker & Hane GbR, Parkstrasse 6, 44532 Lünen 6674.5245127402 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Buhren ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert
Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert
ULLMANN ZACH LANG GEHLERT KRIETER Rechtsanwälte, Hauptstr. 1, 82319 Starnberg 7112.6294183396 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
(21.01.2017) Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Gehlert, ich möchte mich für Ihre ehrliche und hilfreiche Beratung herzlichst …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Josephine Bednarek
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Josephine Bednarek
rls Rechtsanwälte Retzlaff, Sommer, Horn, Wallstraße 1, 02625 Bautzen 7113.5359085294 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Familienrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Frau Rechts- und Fachanwältin Josephine Bednarek
aus 69 Bewertungen Dank Frau Bednarek kann ich meinen Sohn weiter unkompliziert besuchen. Kann ich nur jedem empfehlen der Hilfe beim … (14.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffengesetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.