3.530 Anwälte für Waffengesetz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Kanzlei Marcus Seltzsam, Mühlsteingasse 8, 94315 Straubing 7137.7744112028 km
Die bestmögliche Lösung Ihres Anliegens ist unsere Motivation!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Engesser
Rechtsanwalt Matthias Engesser
Kanzlei Blei & Engesser, Hauptstr. 17, 79650 Schopfheim 6906.9154257411 km
Fachanwalt Familienrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Engesser hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
(18.09.2020) Nach den Enttäuschungen seiner Vorgänger-Kollegen die mit desinteresse und unkompetenz glänzten, konnte Herr Engesser …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Sommer
sehr gut
Rechtsanwalt Roman Sommer
rls Rechtsanwälte Retzlaff, Sommer, Horn, Wallstraße 1, 02625 Bautzen 7113.5359085294 km
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roman Sommer
aus 50 Bewertungen Herr Sommer ist bedenkenlos zu empfehlen. Wir haben nur positive Erfahrungen gemacht. Weiterhin auf gute … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Müller
Gnjidic, Aehle & Partner Rechtsanwälte, Karl-Schefold-Str. 9, 89073 Ulm 7003.7912510361 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Harald Müller
(22.03.2024) RA Müller wurde mit der Abwehr einer Verkehrs-OWi beauftragt. Bereits nach seinem fundierten Akteneinsichtsgesuch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Martin
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwalt Andreas Martin, Marzahner Promenade 22, 12769 Berlin 6981.8154556616 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Martin ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 129 Bewertungen Kann mir ich nur empfehlen. Habe den Anwalt direkt am Telefon gehabt und schnelle, hilfreiche und nette Antworten … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Fuchs
sehr gut
Rechtsanwalt Timo Fuchs
Fachanwaltskanzlei am Fuchseck - Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht, Marienstraße 2, 73479 Ellwangen (Jagst) 6980.7094362561 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Timo Fuchs bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 126 Bewertungen Hatte einer Autounfall. Herr Fuchs hat meine Rechtssache sehr professionell abgewickelt. Konnte jederzeit ihn … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Wichmann
sehr gut
Rechtsanwalt Wichmann, Karolinenweg 3, 32805 Horn-Bad Meinberg 6747.5108139098 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Ralph Wichmann
aus 56 Bewertungen Herr Wichmann ist ein ausgezeichneter Anwalt und steht lhnen mit Rat und Tat zur Seite. Der ganze Ablauf war … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Kock LL.M.
Rechtsanwalt Oliver Kock LL.M.
KLÄNE, FRYE RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbH, Hauptstr. 10, 48346 Ostbevern 6671.8000979133 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Oliver Kock LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
(10.01.2024) Schnelle Bearbeitung alles was dazu gehört. Sehr nett und freundlich. Alles erreicht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Breymann
sehr gut
D. Breymann Rechtsanwälte, Pescher Str. 156, 41065 Mönchengladbach 6630.6147904667 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dieter Breymann
aus 31 Bewertungen Herr Breymann hat mich durch seine beeindruckende Verhandlungssicherheit und seine rhetorische Stärke nachhaltig … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Finke
sehr gut
Rechtsanwalt Thilo Finke
Kanzlei RechtEffizient - Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Wilhelmstr. 53, 49808 Lingen (Ems) 6615.5561155446 km
Erfahren - kompetent - zuverlässig
Steuerrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Thilo Finke
aus 16 Bewertungen Hallo zusammen, ich habe den Support von Herrn Finke ein 2. Mal in Anspruch genommen, wieder mit erfolgreichem … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Barz
Rechtsanwalt Patrick Barz
Rechtsanwaltskanzlei Barz, Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen 6811.7776379129 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Barz
Profil-Bild Rechtsanwalt Semir Al-Lami
sehr gut
Rechtsanwalt Semir Al-Lami
Kanzlei Al-Lami, Togostraße 1, 13351 Berlin 6969.9869556307 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Semir Al-Lami
aus 26 Bewertungen Facet wie co robi!! Mnie wyciągną! (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Heil
Dr. Thomas Heil – Anwaltskanzlei, Wildunger Str. 1, 60487 Frankfurt am Main 6823.4882416887 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Heil
aus 5 Bewertungen Herr Dr. Heil hat keine Kosten und Mühen gescheut und hat in Nordhorn - ca. 380 km von seinem Wohnsitz entfernt - ein … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ettlinger
Kanzlei Rausch • Meder • Münchmeier, Gotengasse 7, 97070 Würzburg 6921.2632539112 km
Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füg' auch keinem andern zu. Für mich ist ein ehrlicher, offener Umgang wichtig.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Ettlinger
(20.02.2024) Mit meinem rechtlichen Anliegen habe ich mich bei Herrn Ettlinger sehr gut aufgehoben gefühlt. Er nimmt sich nicht nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Kempner
Rechtsanwalt Gerd Kempner
Rechtsanwälte Melzer und Kempner, Breitscheidstr. 65, 70176 Stuttgart 6930.1048461006 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Gerd Kempner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 8 Bewertungen Herr Kempner hat eine zeitliche Dringlichkeit meiner Angelegenheit sofort richtig eingeschätzt und trotz Termindrucks … (01.04.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Waschke
Rechtsanwalt Frank Waschke
Waschke | Kuba | Zimmermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH., Porschestr. 88, 38440 Wolfsburg 6827.3653203454 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Waschke bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Kiriakos Sfatkidis
sehr gut
Kanzlei Kiriakos Sfatkidis, Badstr. 9, 70372 Stuttgart 6931.9847967948 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Kiriakos Sfatkidis
aus 15 Bewertungen Herr Sfatkidis setzte sich mich Herzblut für meine Rechte ein. Er holte das maximal mögliche heraus sodass ich … (17.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Elisabeth Zettner, Angerstr. 33, 94227 Zwiesel 7170.1660374143 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
(02.11.2023) Ich kann Frau Zettner sehr weiterempfehlen, sie ist eine gute Anwältin und auch als Person eine sehr nette Frau. Wir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schürmann
sehr gut
Kanzlei Joachim Schürmann, Breite Str. 59, 47798 Krefeld 6630.3357593012 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Migrationsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Joachim Schürmann
aus 27 Bewertungen Herr Schürmann hat unverzüglich auf meine Anfrage reagiert und uns telefonisch erste wertvolle Informationen … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
Anwaltskanzlei Daniel F. SCHÜTZ, Cours des Bastions 5, 1205 Genf, Schweiz 6877.2189564489 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel F. Schütz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
(12.07.2022) Herr RA Daniel F. Schütz war uns, der Ruby Hotelgruppe, u.a. mit Sitz in Zürich, zur Erlangung der Betriebsbewilligung …
Profil-Bild Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra
sehr gut
Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra
Jesús Becerra. Derecho penal, Provenza, 278, 08008 Barcelona, Spanien 6865.5074277478 km
Strafrecht
Herr Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
aus 20 Bewertungen Eine absolute Empfehlung für jeden, der Beratung und oder Unterstützung braucht. Der gesamte Prozess ist sehr … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Krieger
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Krieger
Kanzlei Krieger & Lauber, Grabenstraße 39, 65549 Limburg an der Lahn 6772.7134913869 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Krieger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 10 Bewertungen Herr RA Krieger hat uns sehr gut beraten. Die Abwicklung war sehr zuverlässig. Über jeden Schritt wurden wir in Kopie … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar
Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar
D.O.C. Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 Hamburg 6719.1090903761 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar
(06.05.2024) Ein super kompetenter Anwalt. Bei uns ging das Verfahren Jahre lang und immer netter und hilfsbereiter Anwalt. Würde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Brokamp
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Rechtsanwalt Andreas Brokamp
Kanzlei Matissek & Brokamp, Epplergasse 3, 67657 Kaiserslautern 6805.3741658639 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Brokamp
aus 10 Bewertungen Sehr netter kompetenter Anwalt. Er hat sich viel Zeit genommen und ich wurde super beraten. (01.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

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