3.492 Anwälte für Waffengesetz | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Placidus
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Placidus
Kanzlei Jörg Placidus, Krim 1, 58540 Meinerzhagen 6708.6112500576 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Placidus
aus 12 Bewertungen Herr Placidus und sein Team haben mir sehr geholfen. Ich bin sehr dankbar, dass die Sache so gut ausgegangen ist. … (27.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Hartung
Kanzlei Olaf Hartung, Merseburger Str. 52, 06110 Halle (Saale) 6951.4980740138 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Olaf Hartung
aus 8 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt der mich sehr gut beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten hat. (27.02.2016)
Profil-Bild Rechtsanwalt C. Sam
sehr gut
Rechtsanwalt C. Sam
Anwaltskanzlei Sam, Kreuzbergstraße 3, 63811 Stockstadt am Main 6858.8038455816 km
Siegreich kann nur derjenige sein, der es auch versucht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt C. Sam ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 11 Bewertungen Schnell und umfangreich. (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Verena Wester
Kanzlei Dr. Verena Wester, Matthias-Claudius-Str. 85, 42699 Solingen 6667.3700779877 km
Agiere stets so, dass Du morgen noch in den Spiegel schauen kannst.
Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Verena Wester ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Weber
Rechtsanwältin Renate Weber
Kanzlei Renate Weber, Theresienstr. 12, 85049 Ingolstadt 7073.0083332506 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Renate Weber
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Noll
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Noll
Fachanwalt für Strafrecht Mathias Noll, Schopenhauerstr. 27, 14467 Potsdam 6961.0286444786 km
Eine erfolgreiche Strafverteidigung orientiert sich am Interesse des Mandanten. Sie erfordert Fachwissen, Erfahrung, Strategie und Mut.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Mathias Noll
aus 32 Bewertungen Super top Anwalt, zügig und mit Sachverstand mein Anliegen gelöst (06.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
sehr gut
Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht Hamburg, Landwehr 25, 22087 Hamburg 6721.9138158104 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 118 Bewertungen Frau RAin Ahmadi ist sehr kompetent und sie und ihre Kanzlei-Mitarbeiterinnen jederzeit verständnisvoll, freundlich … (23.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Pusch
Rechtsanwältin Sandra Pusch
Kanzlei Pusch, Bebelstr. 13, 06493 Ballenstedt 6892.0868302619 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Pusch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
(14.06.2021) Frau Pusch hat mich gut, schnell, zuverlässig und kompetent beraten. Ich kann ihr und ihre Kanzlei nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Flemming
Rechtsanwalt Jürgen Flemming
Dr. Flemming & Partner, Wandsbeker Marktstraße 75, 22041 Hamburg 6723.1425949991 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Flemming bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Seine Ehrlichkeit, Ünterstützung in der Erbsache meiner Eltern und Bruder. (25.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Rothholz
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Rothholz
Kanzlei Rothholz, Wittenbergplatz 2, 10789 Berlin 6972.3982200818 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Rothholz
aus 74 Bewertungen Es war die beste und richtige Entscheidung mich bei der Kanzlei zu melden , ich wurde sehr gut beraten und aufgeklärt … (01.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalie Ramsperger
sehr gut
Rechtsanwältin Natalie Ramsperger
Ramsperger Rechtsanwälte, Alte Nußdorfer Straße 7, 88662 Überlingen 6988.9830752624 km
Strafrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Natalie Ramsperger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 20 Bewertungen Frau Ramsperger hat mir im Laufe der Jahre erfolgreich geholfen, mehrere "Blitzerknöllchen" zu entfernen … (08.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen, Breite Str. 53-54, 39576 Hansestadt Stendal 6880.0285832054 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hendrik Lippmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 180 Bewertungen Fachlich sehr kompetent, sehr ausführliche Beratung, angenehme Atmosphäre (23.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Arnhold
Rechtsanwalt Thilo Arnhold
Kanzlei Thilo Arnhold, Dossenheimer Landstr. 11, 69121 Heidelberg 6863.8907862541 km
Sie haben ein Problem, ich die Lösung!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Thilo Arnhold im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. iur. Sebastian Bourgeois
Rechtsanwalt Mag. iur. Sebastian Bourgeois
Rechtsanwaltskanzlei Bourgeois, Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden 6801.553643678 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. iur. Sebastian Bourgeois im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
(21.08.2024) Ich wurde sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher
sehr gut
Kanzlei Albrecht Scherrenbacher, N3 15, 68161 Mannheim 6846.9343692486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher
aus 24 Bewertungen Danke fùr die freundlichen Verteigen und Vertrauen (25.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hardt
Rechtsanwalt Carsten Hardt
Anwaltskanzlei Neher, Gerberstraße 24, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.3280205828 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Hardt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Torben Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Torben Müller
Dr. Lohsin & Partner Fachanwälte und Notare, Am Sedanplatz 2, 28757 Bremen 6659.2720439065 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Torben Müller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 149 Bewertungen Herr Müller hat mit Blick auf das Wesentliche seine Arbeit sehr gut gemacht. Mir wurde fahrlässige Körperverletzung … (12.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amelie Mäckmann LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Mäckmann, Bongardstraße 2, 44787 Bochum 6662.7687903795 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Amelie Mäckmann LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
(13.10.2023) Ich wurde bei meinem Problem (OWiG-Verfahren) fachlich sehr kompetent beraten. Die Kommunikation zwischen mir und Frau …
Profil-Bild Rechtsanwalt René Litschner
sehr gut
Anwaltskanzlei Litschner, Fleyer Straße 89, 58097 Hagen 6684.900624329 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt René Litschner
aus 10 Bewertungen Die Rückmeldung auf die e-mail hat keine zwei Minuten gedauert 👍 Sehr schnellen Beratungstermin 👍 Rundum sehr … (09.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Müller
Rechtsanwalt Andreas Müller
p24, Pettenkoferstrasse 24, 80336 München 7118.2467555509 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Sehr gute Kenntnis des Rechtssystems und dem angemessenen und klugen Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Butzke
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Butzke
Schmidt partners Rechtsanwalts-GmbH, Benrather Schlossallee 119, 40597 Düsseldorf 6658.1087130972 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Butzke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 38 Bewertungen Top-Schnelligkeit, Top-Freundlichkeit und Top-Kompetenz (08.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Nißl
Rechtsanwältin Sarah Nißl
Kanzlei Sarah Nißl, Bellstraße 21, 92421 Schwandorf 7083.7898941042 km
Nulla poena sine lege certa.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Nißl bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
(07.08.2023) Kompetent - freundlich - hilfsbereit. Sehr empfehlenswerte Rechtsanwältin. Nochmals vielen Dank für die Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Scharrmann
sehr gut
Louis & Michaelis, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen 6652.0055782035 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Timo Scharrmann
aus 176 Bewertungen Herr Scharrmann und seine Kollegen haben mir und meiner Frau trotz Pflichtverteidigung vollen Einsatz gewährt und mich … (24.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Reiser
Rechtsanwalt Christian Reiser
Kanzlei Reiser, Adolf-Schmetzer-Str. 8, 93055 Regensburg 7100.9084595294 km
Engagierte, kompetente und zuverlässige Mandantenbetreuung!
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Reiser
aus 6 Bewertungen Herr Reiser erklärt die Situation, Möglichkeiten und Chancen des Mandanten genau. Bei persönlichen Gesprächen nimmt er … (01.10.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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