506 Anwälte für Wettbewerb | Seite 22

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aus 92 Bewertungen Obwohl klar war, dass RA Drouven den Fall aus zeitlichen Gründen nicht übernehme kann, hat er sich die Zeit genommen … (25.01.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wettbewerb

Fragen und Antworten

  • Wettbewerb: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wettbewerb umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wettbewerb und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wettbewerb: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wettbewerb sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Wettbewerb bedeutet im Wirtschaftsrecht vor allem, dass mindestens zwei Anbieter von Leistungen oder Waren auf dem freien Markt in Konkurrenz treten, um diese an den Verbraucher zu bringen und damit Gewinn zu erzielen. Der Wettbewerb ermöglicht es dem Endabnehmer, leichter die Preise zu vergleichen und sich z. B ein qualitativ hochwertigeres Produkt zu einem geringeren Preis über das Internet oder den Versandhandel zu bestellen. Doch der Wettbewerb in der freien Marktwirtschaft hat noch weitere Funktionen. Denn auch wenn sich ein Produkt gut verkauft, so ist es irgendwann veraltet. Ohne den Konkurrenzkampf, der durch den Wettbewerb niemals aufhört, würde ein Produkt nicht weiterentwickelt oder gar erfunden werden. Damit zwingt der Wettbewerb die Marktteilnehmer zur stetigen Anpassung an neue Gegebenheiten. Darüber hinaus spielt der Wettbewerb unter anderem auch im Arbeitsrecht eine große Rolle. Denn je mehr Unternehmen existieren, desto mehr Arbeitsplätze gibt es.

Um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen, besteht immer die Gefahr, dass die Marktteilnehmer zu „unfairen" Mitteln greifen, um sich selbst einen Vorteil auf dem freien Markt zu verschaffen. Um dennoch einen vollkommenen Wettbewerb zu gewährleisten, können Wirtschafts- und Berufsvereinigungen nach den §§ 24 ff. GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - für ihren Bereich Wettbewerbsregeln aufstellen. Die Mitgliedsunternehmen können anhand der Wettbewerbsregeln erkennen, in welchen Fällen z. B. unlauterer Wettbewerb vorliegt.

Doch auch wenn keine Wettbewerbsregeln bestimmt wurden, so darf man als Marktteilnehmer nicht machen, was man möchte. Zwar soll ein Unternehmen möglichst ohne eine Wettbewerbsbeschränkung agieren können. Dennoch hat der Gesetzgeber etwa im GWB oder im UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - diverse Einschränkungen für den Fall der Teilnahme am Wettbewerb festgelegt. So darf etwa kein Wirtschaftskartell gegründet werden. Wer trotz Kartellverbot ein Kartell bzw. ein Monopol bildet, muss mit Konsequenzen - z. B. Zahlung von Schadenersatz - rechnen, wenn das Kartellamt davon erfährt. Auch Preisabsprachen sind ferner verboten. Außerdem darf man z. B. nicht einfach ein Plagiat herstellen, da man dann eine Urheberrechtsverletzung begeht, was nicht nur eine Abmahnung, sondern häufig ein Strafverfahren nach sich zieht, das schlimmstenfalls eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Auch irreführende Werbung etwa stellt einen Verstoß gegen den freien Wettbewerb und damit ein sog. Wettbewerbsdelikt dar. Es gibt im Wirtschaftsstrafrecht aber noch viele andere Delikte, die unter Strafe gestellt werden, z. B. ein Betrug im Bereich der Ausschreibung gewisser Leistungen oder eine Kennzeichenverletzung.

(VOI)

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