Arbeitsbedingungen und Nachweispflicht im Arbeitsrecht
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Allgemeine Arbeitsbedingungen: Was zählt dazu?
Zu den Arbeitsbedingungen zählen Bestimmungen zu:
- Entlohnung, auch an Sonn- und Feiertagen, einschließlich Überstunden und Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall
- Urlaub
- Arbeitszeiten und Ruhezeiten
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Unfallverhütung
- Arbeitsschutzmaßnahmen für beispielsweise Schwangere, Kinder und Jugendliche
- Gleichbehandlung der Geschlechter und andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen
- Kündigungen und dem Schutz der beschäftigten Personen im Fall von Kündigungen
Regelung von Arbeitsbedingungen in Deutschland
Die in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen werden durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge bestimmt. Auf europäischer Ebene bestehen ebenfalls Richtlinien zum Schutz von beschäftigten Personen, um die Mindeststandards an Arbeitsbedingungen sicherzustellen, die in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.
Die Bestimmungen über die Arbeitsbedingungen in Deutschland legen die Rechte und Pflichten von beschäftigten Personen und beschäftigenden Unternehmen fest. Insofern regelt § 105 Gewerbeordnung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren können, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen.
Umgesetzt werden die Arbeitsbedingungen durch zahlreiche Gesetze zur Bestimmung der Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise
- Mindestlohngesetz
- Nachweisgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit zahlreichen Arbeitsschutzverordnungen
- Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- und viele mehr
Das Arbeitszeitgesetz sowie geltende Tarifverträge für bestimmte Branchen legen beispielsweise die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit fest sowie Ausgleichszeiten bei längeren Arbeitszeiten und die Länge der Pausen, um Beschäftigte nicht durch hohe Arbeitszeiten zu belasten und Ruhezeiten zu ermöglichen. Der Mensch ist eben keine Maschine. Das Mindestlohngesetz regelt beispielsweise, wie hoch ein Gehalt mindestens sein muss, um Dumpinglöhne und Ausbeutung der Beschäftigten zu verhindern sowie den Lebensunterhalt der Beschäftigten zu sichern.
Die zahlreichen Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Arbeitgeber zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen und zur Bereitstellung von Schutzvorkehrungen, insbesondere bei gefahrgeneigter Tätigkeit, um die Beschäftigten vor gesundheitlichen, psychischen und physischen Gefahren und Verletzungen zu schützen. § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) bestimmt beispielsweise für schwangere Frauen, dass der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen darf, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder es sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.
Das Ziel von Arbeitsbedingungen im Arbeitsrecht
Arbeitsbedingungen im Arbeitsrecht bestehen, um für beschäftigte Personen eine menschengerechte Ausübung ihrer Beschäftigung sicherzustellen. Zur menschengerechten Beschäftigung gehört die Anpassung der Arbeitsgestaltung an den Menschen. Die Maßnahmen und Bestimmungen zur Anpassung der Arbeit an den Menschen haben das primäre Ziel:
- Belastungen bei Beschäftigten abzubauen und zu verhindern
- geeignete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten sicherzustellen
- auf die Arbeitszufriedenheit und Arbeitsleistung positiv einzuwirken
Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind daher alle rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter denen eine beschäftigte Person ihre Arbeitsleistung erbringt und die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Nachweis- und Informationspflicht
Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland
Die am 31. Juli 2019 in Kraft getretene EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie des Europäischen Parlaments wurde in deutsches innerstaatliches Recht umgesetzt und gilt seit dem 1. August 2022. Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und prekäre Arbeitsbedingungen zu verhindern, indem eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert wird. Die europäische Richtlinie und ihre Vorgaben wurden in Deutschland im Teilzeit- und Befristungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor allem durch die Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) umgesetzt.
Änderung des Nachweisgesetzes
Die Pflichten von Arbeitgebern wurden in diesem Zuge durch zahlreiche neue Informations- und Nachweispflichten im Nachweisgesetz erweitert.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG enthält nun folgende ergänzende Nachweispflichten:
- Angabe der Dauer der Probezeit
- Im Fall von mobilen Arbeitsformen die Angabe, dass der Arbeitsort frei gewählt werden kann
- Vergütung von Überstunden
- Getrennte Darstellung der Bestandteile des Arbeitsentgelts
- Art und Form der Auszahlung des Arbeitsentgelts
- Angabe von vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten
- Bei vereinbarter Schichtarbeit: das Schichtsystem, den Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Bei Arbeit auf Abruf nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, den Zeitrahmen für die Erbringung der Arbeitsleistung (bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden) und die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat
- Die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
- Angabe eines etwaigen Anspruchs auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen
- Bei betrieblicher Altersversorgung über einen Versorgungsträger: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
- Die Vorgaben zum Verfahren bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses: mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
Zu den zwingenden Mindestangaben zählen beispielsweise Name und Anschrift der Vertragsparteien, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer der Probezeit und des Urlaubs. Viel weitreichendere Pflichten hat der Arbeitgeber bei der zukünftigen Angabe des Arbeitsentgelts. Die pauschale Angabe des Bruttogehalts im Arbeitsvertrag allein reicht nicht mehr. Vielmehr sind die konkrete Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts jeweils getrennt zu nennen sowie deren Fälligkeit und die Art der Auszahlung im Arbeitsvertrag anzugeben. In § 2 S. 2 Nr. 14 Nachweisgesetz ist nun beispielsweise eine wichtige und bislang äußerst selten in Arbeitsverträgen enthaltene Informationspflicht über die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 7 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gegen eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ebenfalls gesetzlich geregelt.
Nicht selten fehlen schriftliche Arbeitsverträge, sodass die beschäftigte Person keine konkreten Kenntnisse über die Vertragsbedingungen hat, sondern lediglich mündliche Zusagen. Das neue Nachweisgesetz soll mündliche Arbeitsverträge in Zukunft unterbinden.
Der Arbeitgeber ist seit dem 1. August 2022 gesetzlich verpflichtet, alle in § 2 NachwG aufgezählten wesentlichen Vertragsbedingungen in einer Niederschrift – also einem schriftlichen Arbeitsvertrag und/oder in einem gesonderten Dokument innerhalb bestimmter Fristen, je nach Vertragsbedingung, die entweder einen Tag bis maximal einen Monat betragen – an die beschäftigte Person auszuhändigen. Verstöße gegen die Nachweis- und Informationspflichten werden fortan nach § 4 NachwG mit einer Geldbuße bis 2000 € geahndet. Die Zuständigkeit der Behörde ist Ländersache. Zudem darf eine beschäftigte Person nach § 6 NachwG nicht auf die Informations- und Nachweispflichten verzichten, da von den Bestimmungen im Nachweisgesetz nicht zu Ungunsten der beschäftigten Person abgewichen werden darf.
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Rechtstipps zu "Arbeitsbedingungen" | Seite 19
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09.06.2015 Rechtsanwalt Daniel Kühn„… sind nicht nur Zulagen, wie das Weihnachtsgeld, sondern können grundsätzlich alles, was in allgemeinen Arbeitsbedingungen regelbar ist, sein. Der Anspruch auf eine Leistung kann auch nicht einfach …“ Weiterlesen
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21.05.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Funktionsfähig …“ Weiterlesen
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18.05.2015 Rechtsanwalt Alexander Schick„… fand über die "Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch" (MindestlohnVO) der Tarifvertrag zur Regelung …“ Weiterlesen
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08.05.2015 Rechtsanwalt Friedemann Koch„… , dass die Wochenendarbeit eine Arbeitsbedingung im Sinne des § 4 des Teilzeitbefristungsgesetzes darstellt. Es handelt sich demzufolge um eine Diskriminierung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers …“ Weiterlesen
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08.05.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Änderungskündigungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob …“ Weiterlesen
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04.05.2015 anwalt.de-Redaktion„… erfolgt war, weil der Hausmeister den gesetzlichen Mindestlohn bei ansonsten unveränderten Arbeitsbedingungen gefordert hat. Er war zudem nicht verpflichtet, einer Reduzierung seiner vereinbarten …“ Weiterlesen
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04.05.2015 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… mit dem nunmehr achten Streik eine weitere Stufe der Eskalation. Vermutlich wird es nicht die letzte sein. Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit Warum ist das so? Ginge es nur um die Arbeitsbedingungen …“ Weiterlesen
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28.04.2015 Rechtsanwalt Jörg Wohlfeil„… es sich die Arbeitsbedingungen, allein schon aus Beweisgründen, schriftlich niederzulegen. Vorschrift ist es aber nicht. 6. Ich habe keinen Urlaubsanspruch, weil ich nur „geringfügig“ beschäftigt bin! Falsch …“ Weiterlesen
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14.04.2015 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„… Arbeitgebern nur die Möglichkeit bleiben, die bestehenden Arbeitsverträge und die Vergütung einvernehmlich an die veränderten Arbeitsbedingungen anzupassen. Auf Jahressonderzahlungen sollte möglichst …“ Weiterlesen
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07.04.2015 anwalt.de-Redaktion„… nicht beendet. Grenzen des gesetzlichen Weisungsrechts Soweit Arbeitsbedingungen nicht abschließend im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder per Gesetz geregelt sind, darf …“ Weiterlesen
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26.03.2015 Rechtsanwältin Ines Hemme-Oels„… , welche Gründe es für Fehlzeiten gibt und ob diese mit den Arbeitsbedingungen in Zusammenhang stehen und Veränderungsmaßnahmen vorzunehmen sind. Ob man sich hierauf einlässt, auch auf eine ärztliche …“ Weiterlesen
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20.03.2015 MWW Rechtsanwälte | Dr. Psczolla - Zimmermann PartG mbB„… wird. Nicht hinzuzurechnen sind Zulagen für erschwerte Arbeitsbedingungen. Das ArbG Berlin schloss sich dem mit Urteil vom 04.03.2015 – 54 Ca 14420/14 an und entschied, dass zusätzliches Urlaubsentgelt …“ Weiterlesen
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29.01.2015 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.„… wird, ist auf den Mindestlohn anzurechnen, egal ob die Vergütung nach Stunden, Stückzahl oder anderen Maßstäben bezahlt wird. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für besondere Arbeitsbedingungen …“ Weiterlesen
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27.01.2015 Rechtsanwalt Thomas Brand„… zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten. Gleiches gilt bei Änderungen von „organisatorischen oder technischen Arbeitsbedingungen“. Darüber hinaus hat formell der Betriebsrat bzw. die Gewerkschaft …“ Weiterlesen
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19.12.2014 Rechtsanwältin Alma Akkoc„… Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz- gegebenenfalls zu geänderte Bedingungen anbieten. Eine sofortige Beendigungskündigung ohne vorheriges oder gleichzeitiges Angebot der geänderten Arbeitsbedingungen …“ Weiterlesen
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05.12.2014 SZ-Rechtsanwälte„Seit dem 1.8.2010 gilt die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Pflegearbeitsbedingungsverordnung/PflegeArbbV). Diese legt insbesondere das in der Pflegebranche für …“ Weiterlesen
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25.11.2014 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… eigentlich im Vordergrund stehen!“, fordert der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller . Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge waren u.a. auch ein Grund für Burger King, den Franchisevertrag …“ Weiterlesen
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21.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… aller wesentlichen Arbeitsbedingungen), vor allem aber Equal Pay (gleiche Bezahlung im Vergleich zu den "eigenen" Stammmitarbeitern des Entleihers. Das bedeutet, dass der Leiharbeitnehmer je …“ Weiterlesen
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14.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… , soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind“ Insbesondere …“ Weiterlesen
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05.11.2014 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… , soweit der Arbeitnehmer zu anderen, gegebenenfalls auch schlechteren Arbeitsbedingungen, weiter beschäftigt werden kann, unter denen sich die eingetretene Vertragsstörung nicht mehr, zumindest …“ Weiterlesen
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29.10.2014 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… ) von Pflichtfortbildungen nach der FAO für Fachanwälte im Arbeitsrecht. Er hat Arbeitnehmer, die von Änderungen der Arbeitsbedingungen bis zur Kündigung durch den Tarifvertrag zur Umgestaltung der Bundeswehr (TVUmBw) betroffen waren, erfolgreich vertreten.“ Weiterlesen
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27.10.2014 KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte„… und planmäßig durchgeführte, vorübergehende Arbeitsniederlegung zur Erreichung eines bestimmten Zieles, das in der Regel eine Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bezweckt. Ein Recht auf Streik …“ Weiterlesen
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24.10.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… kann. Andernfalls werden oft Fakten geschaffen, die es dem Unternehmen später leichter machen, den Arbeitnehmer wirksam zu kündigen. Regel 6: Vorsicht bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere …“ Weiterlesen