Arbeitslosengeld: Wie lange erhält man es?
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten zum Arbeitslosengeld 2023
- Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2023
- Wie lange und in welcher Höhe wird 2023 Arbeitslosengeld gezahlt?
- Wann droht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?
- Haben Sie in anderen europäischen Ländern Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Die wichtigsten Fakten zum Arbeitslosengeld 2023
- Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent (ohne Kinder) oder 67 Prozent (mit Kindern) vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate.
- Arbeitslosengeld erhalten Sie für eine Dauer zwischen 6 und 24 Monaten, abhängig von Ihrem Alter und Ihren Beschäftigungszeiten binnen der letzten fünf Jahre.
- Entscheidend ist eine frühzeitige und persönliche Arbeitssuchendmeldung oder Arbeitslosmeldung, ansonsten droht Ihnen eine Sperrzeit.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld vollständig sind.
Was ist der Zweck von Arbeitslosengeld?
Beim Arbeitslosengeld handelt es sich um eine Unterstützungsleistung für Arbeitssuchende. Ihre Aufgabe ist es, dem Arbeitssuchenden einen angemessenen Lebensunterhalt anstatt des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern. Man spricht daher auch von einer Entgeltersatzleistung.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2023
Um Arbeitslosengeld (ALG 1) nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) von der Arbeitsagentur zu bekommen, muss zunächst einmal Arbeitslosigkeit vorliegen. Als arbeitslos gilt, wer nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig ist.
Es werden Eigenbemühungen dahingehend gefordert, dass Sie als Arbeitsloser sämtliche Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung nutzen müssen. Dies wird zusammen mit Ihren weiteren Verpflichtungen in der Eingliederungsvereinbarung festgeschrieben.
Außerdem müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Diese Arbeitslosmeldung ist spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit durchzuführen, um keine Sperrzeit zu erhalten. Eine Arbeitssuchendmeldung ist jedoch schon bis zu drei Monate vor einer zu erwartenden Erwerbslosigkeit möglich und zu empfehlen.
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Entstehung des Leistungsanspruchs mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind, erfüllen Sie die Voraussetzungen hinsichtlich der Anwartschaftszeit. Ersatzzeiten, wie eine Mutterschaft, der Bezug von Krankengeld oder der Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst, werden hierbei angerechnet.
Darüber hinaus müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur oder online gestellt haben. Kalkulieren Sie mit ca. 3 Wochen für die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre eingereichten Unterlagen vollständig waren. Am besten reichen Sie Ihren Antrag persönlich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ein.
Wie lange und in welcher Höhe wird 2023 Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Höhe Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I ist abhängig vom Einkommen, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs durchschnittlich brutto erhalten haben. Durch Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern davon wird das pauschalierte Nettoentgelt ermittelt, von dem Sie in der Regel 60 Prozent als ALG 1 bekommen.
Falls Sie ein oder mehrere Kinder haben, erhöht sich das Arbeitslosengeld I auf 67 Prozent. Jedoch rechnet man Nebeneinkommen aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden nach Abzug eines pauschalen Freibetrags von 165 Euro auf das ALG 1 an.
Manchmal steht zwar fest, dass Sie generell einen Anspruch auf Leistungen haben, es aber wahrscheinlich noch länger dauert, bis die tatsächliche Leistungshöhe ermittelt werden kann. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Gewährung eines Vorschusses.
Wie lange Sie Arbeitslosengeld I bekommen, hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren beschäftigt waren und wie alt Sie sind. Möglich sind zwischen 6 und 24 Monaten Anspruchsdauer. Sie erhalten nur dann für die volle Dauer von 24 Monaten ALG 1, wenn Sie die Vollendung des 58. Lebensjahres und Versicherungspflichtzeiten von mindestens 48 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre belegen können.
Dauer der Beschäftigung | Anspruch auf Arbeitslosengeld |
---|---|
12 Monate | 6 Monate |
16 Monate | 8 Monate |
20 Monate | 10 Monate |
24 Monate | 12 Monate |
30 Monate (nach Vollendung des 50. Lebensjahres) | 15 Monate |
36 Monate (nach Vollendung des 55. Lebensjahres) | 18 Monate |
48 Monate (nach Vollendung des 58. Lebensjahres) | 24 Monate |
Wann droht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?
Die Arbeitsagentur kann gegen Sie eine Sperrzeit verhängen. Das heißt, die Agentur kann die Zahlung von Arbeitslosengeld I für eine Dauer von bis zu 12 Wochen aussetzen, wenn Sie sich versicherungswidrig verhalten haben.
Dazu kann es z. B. kommen, wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst haben oder dem Arbeitgeber einen Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung geliefert haben. Auch ein Aufhebungsvertrag verhindert nicht immer Verzögerungen beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Außerdem droht Ihnen eine Sperrzeit, wenn Sie von der Agentur für Arbeit angebotene, zumutbare Arbeit ablehnen oder die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung verweigern. Wenn Sie keine Eigenbemühungen um eine neue Beschäftigung nachweisen können, kann ebenfalls eine Sperrzeit verhängt werden.
Darüber hinaus sollten Sie Ihrer Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden, unbedingt nachkommen. Wenn Sie dies nicht tun oder in einen Aufhebungsvertrag samt Abfindung eingewilligt haben, kann daraus ebenfalls eine Sperrzeit resultieren.
Dagegen bleiben Sie von einer Aussetzung des ALG 1 verschont, wenn Sie als Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund, wie Mobbing, Ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet haben. Hierbei ist es wichtig, entsprechende Nachweise vorlegen zu können.
Haben Sie in anderen europäischen Ländern Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz weiterhin deutsches Arbeitslosengeld zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Sie dort einen neuen Job suchen.
Zu diesen Bedingungen zählt die Arbeitslosmeldung in Deutschland, der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines anderen EU-Mitgliedstaates und das Einhalten einer Wartefrist vor Ihrer Ausreise von über vier Wochen. Zudem müssen Sie den nötigen Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen, bevor Sie Deutschland verlassen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Sie möchten sicher, dass Ihr Antrag auf ALG 1 so rasch wie möglich bearbeitet werden kann. Dazu sollten Sie ihm verschiedene Unterlagen beifügen bzw. diese bei der Antragstellung mitbringen.
Hierzu zählen der Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, die Lohnsteuerkarte und das Kündigungsschreiben oder eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe, wenn Sie selbst gekündigt haben. Hinzu kommen Arbeitsbescheinigungen der früheren Arbeitgeber bis fünf Jahre zurück, um welche Sie sich selber kümmern müssen.
Zudem sollten Sie ggf. Nachweise über einen früheren Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld und ggf. eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld nicht vergessen. Darüber hinaus kann die zuständige Arbeitsagentur das Ausfüllen weiterer Formulare, der Zusatzblätter für den Arbeitslosengeldantrag, verlangen, wenn sie weitere Informationen benötigt.
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Rechtstipps zu "Arbeitslosengeld" | Seite 44
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28.06.2011 Rechtsanwalt Clemens Louis„… keinen Erfolg. Folgendes Urteil soll dies verdeutlichen: Der Empfänger von Arbeitslosenhilfe oder von Arbeitslosengeld (ALG I, ALG II, Hartz IV) hat anzuzeigen, dass er bezahlte Arbeit gefunden hat (Köln …“ Weiterlesen
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20.06.2011 Rechtsanwalt Johannes-Martin Demuth LL.M.„… bis vier Monate krankgeschrieben sein, da ich zu einer rehabilitativen Kur muss. Kann die Firma mich kündigen in der Zeit? Ich war vorher selbstständig und hätte somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld …“ Weiterlesen
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14.06.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… verhängt, erhält der Arbeitnehmer zwölf Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Gegen den Bescheid kann Widerspruch und bei Misserfolg Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. Hat der Widerspruch Erfolg …“ Weiterlesen
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08.06.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Auch wenn man kurz vor der Vollendung des 50. Lebensjahres steht und Arbeitslosengeld beantragt, beträgt die Dauer des Anspruchs nur 12 Monate. Nach Ansicht des Sozialgerichts (SG) Berlin …“ Weiterlesen
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07.06.2011 Rechtsanwalt Peter Koch„… aber auch, wenn jemand Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht und nebenher arbeitet, ohne die Behörden zu informieren. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis oder den Nachweis einer Prüfung Handwerksarbeiten durchführt …“ Weiterlesen
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06.06.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… des Arbeitslosengeldes droht. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 4. Kündigen Sie auf dem Firmenbriefpapier und mit der Unterschrift einer vertretungsberechtigten und zum Ausspruch der Kündigung …“ Weiterlesen
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06.06.2011 Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte„… nun die möglichen Pflichtverletzungen, die zu Sanktionen führen können. - Der neue § 31 a SGB II regelt die möglichen Sanktionen, insbesondere die Höhe der Absenkung des Arbeitslosengeldes II …“ Weiterlesen
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06.06.2011 Rechtsanwalt Johannes-Martin Demuth LL.M.„… eines solchen Abwicklungsvertrages im Zweifel aktiv an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit. Die Arbeitsagentur wird dies mit einer Sperrfrist von bis zu 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld …“ Weiterlesen
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16.05.2011 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… zu entnehmen ist, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen, wenn Gelegenheiten für im öffentlichen …“ Weiterlesen
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05.09.2017 Rechtsanwältin LL.M. (Medical Law) Annett Sterrer„… seit Jahren in einem Angestelltenverhältnis tätig gewesen ist, dann arbeitslos wird und die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigert mit der Begründung, in Wirklichkeit …“ Weiterlesen
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25.02.2020 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Arbeitslosengeld berechnen: Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Beziehers von Verletztenrente abgewiesen, der sich gegen die Anrechnung seiner Verletztenrente …“ Weiterlesen
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06.04.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… auf ein eigenes Zimmer haben. Im zugrunde liegenden Fall bewohnte eine vierköpfige Familie eine 80,50 qm große Dreizimmerwohnung. Da sie Arbeitslosengeld II (ALG II) empfing, beantragte sie bei der zuständigen …“ Weiterlesen
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29.03.2011 Rechtsanwalt Shehbaz Khan„… Arbeitslosengeld. Diesen Antrag lehnten die belgischen Behörden ab. Man verwies den Kläger darauf, „dass die Arbeitstage, welche er als Anwartschaftszeit (...), geltend mache, nicht im Einklang …“ Weiterlesen
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BAG hat hinsichtlich der Ruhenszeit nach § 143 Abs 2 SGB III gegen die Auffassung der BA entschieden23.03.2011 Rechtsanwalt Jens Riesbeck„… , dass der Ruhenszeitraum erst mit Genesung eintrete und forderte von vielen ALG-beziehern umfangreiche Zahlungen des Arbeitslosengeldes zurück, wenn diese sich in Folge der aktuellen Rechtsprechung des EuGH …“ Weiterlesen
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25.01.2011 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„Ein Langzeitarbeitsloser bezieht Arbeitslosengeld II (ALG II) und ist Vater einer 11-jährigen Tochter, mit der er regelmäßig Umgang hat. Er wollte daher in eine größere Wohnung umziehen …“ Weiterlesen