Über das BGB
Das BGB - ein Buch für alle (privatrechtlichen) Fälle
Verrückt gewordene Grenzzeichen, herrenlose Bienenschwärme und Vorschriften, die auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch gelten – trotz kurioser Formulierungen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch Lösungen und Vorgehensweisen für sämtliche Fälle oder Situationen aus dem privatrechtlichen Bereich. Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch, auch häufig einfach nur BGB genannt, eines der bedeutendsten Gesetzeswerke der deutschen Rechtsgeschichte und eines der meistverkauften Bücher ist, bewegt es den Bürger nicht gerade dazu, in seiner Freizeit in den eigenen Rechten zu schmökern. Dies mag vor allem an der Komplexität und an der komplizierten Sprache des Werkes liegen. Trotzdem gibt es einige Dinge, die man über das mehr als 100 Jahre alte BGB wissen sollte.
Was ist das BGB?
Damit in Deutschland alles geordnet und mit rechten Dingen zugeht, hat man vor einiger Zeit bestimmte Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesetzbüchern festgehalten. Zu unterscheiden sind hier die Rechtsgebiete des Privatrechts (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht) und des öffentlichen Rechts inklusive des Strafrechts. Und da vermutlich ein einziges Gesetzbuch für alle Rechtsgebiete den Rahmen sprengen würde, hat man die Rechtsgebiete auf bestimmte Gesetzbücher verteilt So wurde z. B. ein großer Teil des Privatrechts auf das BGB verteilt. Das BGB ist quasi das Betriebssystem der Gesellschaft. Dieses regelt viele Bereiche unseres Alltagslebens und des menschlichen Miteinanders. Aber: Es regelt nur die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen, die sich auf gleicher Ebene begegnen. Somit ist das Privatrecht durch den Grundsatz der Gleichordnung gekennzeichnet und unterscheidet sich dadurch vom öffentlichen Recht, das von einem Bürger-Staat-Verhältnis geprägt ist.
Die unendliche Geschichte - wie ist das BGB entstanden?
Gesetze – kaum sind sie verabschiedet, werden sie schon wieder geändert –, doch nicht das BGB. Seit über 100 Jahren existiert es nun schon und ist trotz groben Änderungen und Reformen in seinem Kern und Inhalt gleich geblieben. Im Jahr 1896 vom Reichstag verabschiedet, trat es am 1. Januar 1900 in Kraft. Vorher galt teilweise der französische Code civil sowie das Preußische Landrecht oder auch der mittelalterliche Sachsenspiegel. Da diese Zersplitterung der Rechtsordnungen für den Rechtsverkehr und insbesondere für die Wirtschaft äußerst unpraktisch war, hat man sich mit der Gründung des Deutschen Reichs auch an die Vereinheitlichung der Rechtsordnung gemacht. Der Prozess erwies sich als langwierig und kompliziert, hat sich jedoch bewährt.
BGB – wo finde ich was?
Ordnung ist das halbe Leben, so hört man es zumindest oft. Trotzdem erscheint das BGB mit seinem Paragrafendschungel auf den ersten Blick alles andere als geordnet. Doch, wie so oft, täuscht der erste Eindruck. Und ganz nach dem juristischen Motto: „Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht“, kann man sich am Inhaltsverzeichnis des BGB orientieren. Das BGB ist nämlich in mehrere Bücher aufgeteilt, die schnell eine Struktur erkennen lassen. Hat man sich diese Struktur einmal genauer angesehen, wird schnell klar, dass Regelungen zu Kaufverträgen nicht im Buch für Erbrecht zu finden sind.
Buch 1 | Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB) | Wesentliche Grundvorschriften, die auf weitere Bereiche des BGB anwendbar sind |
Buch 2 | Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB) | Regelungen für verschiedene Vertragsarten, wie z. B. Kauf-, Miet-, Dienstleistungsverträge |
Buch 3 | Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB) | Ausführungen zu Eigentum und Besitz |
Buch 4 | Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB) | Regelungen über Familie und Ehe |
Buch 5 | Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB) | Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erbenstellung |
Trotzdem können selbstverständlich weitere Unklarheiten auftreten, etwa wenn man nach Vorschriften zur Verjährung sucht. Es gibt nämlich eine allgemeine Regelung zur Verjährung im ersten Buch. Doch kann es vorkommen, dass speziellere Vorschriften hierzu in anderen Büchern stehen. Dann lohnt es sich, die einzelnen Bücher genauer unter die Lupe zu nehmen und sich einen groben Überblick über die einzelnen Normen zu verschaffen.
Was steht in Buch 1?
Die Idee des Allgemeinen Teils des BGB (auch BGB AT) war es, inhaltliche Wiederholungen, sog. Doppelregelungen, zu vermeiden. Darum hat der Gesetzgeber im ersten Buch des BGB Grundvorschriften untergebracht, die für die restlichen 4 Bücher gelten.
Hier stehen bspw. Regelungen zur Geschäftsfähigkeit einer Person (§ 104 ff. BGB), der arglistigen Täuschung oder zu Insichgeschäften (§ 181 BGB). Grundsätzlich werden hier, in verschiedenen Abschnitten, Angaben gemacht zu:
- Personen
- Sachen und Tieren
- Rechtsgeschäften
- Fristen und Terminen
- Verjährung
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- Sicherheitsleistung
Was steht in Buch 2?
Das zweite Buch beinhaltet Vorschriften zu Schuldverhältnissen und wird auch als Schuldrecht zusammengefasst.
Zudem ist das Buch wiederum aufgeteilt in das:
- Allgemeine Schuldrecht
- Besondere Schuldrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
In den Abschnitten 1–7 findet man allgemeine Regelungen, die jedoch nur für den Bereich des Schuldrechts gelten und als allgemeines Schuldrecht bezeichnet werden. Hier findet man bspw. Vorschriften zum Inhalt von Schuldverhältnissen sowie zu allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Erlöschen von Schuldverhältnissen.Anschließend an das allgemeine Schuldrecht werden in den §§ 433 bis 853 BGB Regelungen zu den einzelnen Schuldverhältnissen festgehalten. Unter anderem findet man hier Informationen über vertragliche Schuldverhältnisse wie zu Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen sowie zu Darlehensverträgen. Auch gesetzliche Schuldverhältnisse, wie die Geschäftsführung ohne Auftrag oder die unerlaubte Handlung, sind hier angesiedelt.
Was steht in Buch 3?
Das dritte Buch des BGB beinhaltet Vorschriften zum Sachenrecht. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hier hauptsächlich um die Rechtsbeziehung zwischen Personen und Sachen.
Neben den Rechten an beweglichen Sachen sind auch sämtliche Vorschriften zum Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken beschrieben. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Sachenrecht sowohl die Befugnisse eines Eigentümers an einer Sache (Ausgangszustand) betrifft als auch die Übertragung von Eigentum.
Hier finden Sie übrigens in § 919 I BGB Regelungen zu verrückten Grenzzeichen.
Was steht in Buch 4?
Buch vier des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten zu durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Doch nicht nur Gesetze zu Ehe, Scheidung oder Unterhalt sind hier zu finden, sondern auch wichtige Vorschriften für die Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie eine Patientenverfügung (§ 1901 a BGB) oder Vorsorgevollmacht (§ 1901 c BGB) erstellen möchten.
Was steht in Buch 5?
Das fünfte und letzte Buch des BGB enthält Regelungen rund um das Erbrecht, also um die vermögensrechtlichen Folgen, die mit dem Tod eines Menschen verbunden sind.
Will man wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht oder wer laut Gesetz die Beerdigungskosten zu tragen hat, wirft man am besten einen Blick in das fünfte Buch des BGB.
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Rechtstipps zu "BGB" | Seite 400
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28.08.2018 Rechtsanwalt Joachim Laux„… Verantwortung anzuordnen, er hat jedoch seine Pflicht aus § 1901b Abs. 1 BGB verletzt, wonach er dem Betreuer mitteilen muss, dass ein über die bloße Lebenserhaltung hinausgehendes Therapieziel …“ Weiterlesen
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02.11.2022 Rechtsanwalt Dr. Alexander Rauhaus„… . Erhebt nämlich in diesem Fall die Gegenpartei die Einrede der Verjährung, würden Sie im Prozess unterliegen. Die Verjährungsfrist im Arzthaftungsrecht beträgt grundsätzlich gem. § 195 BGB drei Jahre …“ Weiterlesen
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12.09.2018 Rechtsanwalt Stephan Glaser„… das Gesetz? Hierzu wie folgt: Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung? Zwar ist der Vermieter gem. § 551 BGB verpflichtet, eine vom Mieter geleistete Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses …“ Weiterlesen
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28.08.2018 Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.„… , die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam …“ Weiterlesen
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27.08.2018 Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs„… UrhG findet § 852 BGB entsprechende Anwendung, wenn der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt hat. Danach ist der Ersatzpflichtige auch nach Eintritt …“ Weiterlesen
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27.08.2018 Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart„… , die dem Vermieterpfandrecht tatsächlich unterliegen, sind entsprechend nach den §§ 1257, 1233-1240 BGB im Wege der öffentlichen Versteigerung zu verwerten. Die unpfändbaren, aber hinterlegungsfähigen Sachen …“ Weiterlesen
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27.08.2018 Rechtsanwältin Hülya Senol„… BGB sehr wohl dann zur Anwendung kommt, wenn der Umzug betrieblich bedingt ist. Wurde der Beschäftigte beispielsweise in eine andere Niederlassung versetzt, hat er einen gesetzlichen Anspruch …“ Weiterlesen
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27.08.2018 Rechtsanwältin Marianne Schörnig„… vor dem Kinderpflegekrankengeld hat ein Anspruch auf bezahlte Freistellung (begründet z. B. über § 616 BGB, vorübergehende Verhinderung, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag). Erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtung …“ Weiterlesen
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27.08.2018 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… dieses Verhalten des Vermieters gem. §§ 133, 157 BGB nur dahinverstehen, dass sie aus dem alten gemeinsam mit ihrem Mann unterzeichneten Mietvertrag ausscheiden sollte. Praxishinweis Dass auch ausgezogene …“ Weiterlesen
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27.08.2018 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Leistet ein Verbraucherdarlehensnehmer nicht ordnungsgemäß, so kann die Bank diese sog. notleidenden Kredite nach § 490 und § 498 BGB kündigen. Regelmäßig ist dies der Fall, wenn der Darlehensnehmer …“ Weiterlesen
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27.08.2018 Rechtsanwältin Dr.- Ing. Sabine Haselbauer„… wird, nicht zu vereinbaren ist (§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Denn sie ermöglicht der Beklagten – entgegen dem Leitbild des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB – die Kündigung auch in Fällen, in denen der Bausparer zwar …“ Weiterlesen
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27.08.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… eine Verfehlung im Sinne des § 2333 BGB begangen, kann der Erblasser den Pflichtteilsanspruch entziehen. Zum Pflichtteilsentzug berechtigen jedoch nur sehr schwere Verfehlungen, wie die, dass dem Erblasser …“ Weiterlesen
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27.08.2018 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… zur Anwendung kommen. Das ist nach § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB aber nicht der Fall, weil es sich bei dem Hengst um eine gebrauchte Sache im Sinne dieser Vorschrift handelt und er in einer öffentlich zugänglichen …“ Weiterlesen
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24.08.2018 Rechtsanwältin Dr.- Ing. Sabine Haselbauer„… – XI ZR 238/16 dar. Eine formularmäßige Klausel, wonach eine „Bearbeitungsgebühr“ gezahlt werden muss, unterliegt auch dann nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist gem …“ Weiterlesen
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24.08.2018 Rechtsanwältin Maike Bohn„… ist die Abnahme in § 640 BGB. Die Abnahme hat weitreichende rechtliche Folgen Mit der Abnahme treten zahlreiche, wesentliche Rechtsfolgen ein, sodass die Abnahme vonseiten der Bauherren nicht leichtfertig erklärt …“ Weiterlesen
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24.08.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… aus einem fiktiv erhöhten Nachlasswert errechnet. 2. Ausschlussfrist des § 2325 III BGB Seit der Pflichtteilrechtsreform zum 1.1.2010 findet die Schenkung, wenn sie länger als ein Jahr vollzogen ist, nur …“ Weiterlesen
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17.12.2018 Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach , geb. Cramer„… , Decken, Fußböden, Heizkörper, Innentüren und Fenster (MüKoBGB/Häublein, § 535 BGB Rn. 114). Näheres finden Sie auch in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) in § 28 Absatz 4 (http://www.gesetze …“ Weiterlesen
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24.08.2018 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… instand zu erhalten. Daher sind sie von der gesetzlichen Verpflichtung des Vermieters zur Erhaltung der Mieträume im vertragsgemäßen Zustand gemäß §§ 535, Abs. 1, 538 BGB umfasst. Der Begriff …“ Weiterlesen
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23.08.2018 Rechtsanwältin Olivia Holik„… die Prämien-Sparverträge sowohl nach Nr. 26 Abs. 1 der AGB Sparkassen n.F. als auch nach § 488 Abs. 3 BGB wirksam kündigen durfte. Bei diesen Entscheidungen ist das OLG Naumburg allerdings nicht davon …“ Weiterlesen
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23.08.2018 Rechtsanwalt Laszlo Nagy„… . Auskunftsansprüche des Vertragshändlers können sich grundsätzlich gleichwohl ergeben, z. B. aus § 242 BGB und § 666 BGB. Dies kann im Hinblick auf die Vorbereitung von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89b HGB …“ Weiterlesen
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23.08.2018 Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger„… ein Nachrangdarlehen noch eine Nachrangklausel per se unzulässig oder im Rahmen von AGB unwirksam sind. Allerdings müssen die Klauseln in den AGB dem Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB genügen …“ Weiterlesen
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23.04.2020 Rechtsanwalt Pascal Murczak„… . 2 und 312e BGB ist hierzu nicht eindeutig: Der Unternehmer muss einen Verbraucher vor oder spätestens bei Vertragsschluss über Fracht-, Liefer-, Versand- und sonstige Kosten ordnungsgemäß …“ Weiterlesen
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23.08.2018 Rechtsanwalt Georgios Aslanidis„… das Widerrufs- und Rückgaberecht, da nicht auf die Rechtsfolgen nach § 358 Abs. 1 und 3 BGB (Widerruf bei verbundenen Verträgen) hingewiesen wurde. Dies führt auch dazu, dass die Bank keinen Anspruch …“ Weiterlesen
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23.08.2018 Rechtsanwalt Guido Lenné„… . Die nachfolgenden Gesetze gelten branchenübergreifend und sind von Unternehmen auszuhängen: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Auszug Bürgerliches Gesetzbuch (BGB …“ Weiterlesen