Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Erbe!

Erbe - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 5 Minuten Lesezeit
Erbe - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist der oder das Erbe?

Der Erbe

Der Erbe ist die Person, die nach dem Tod einer anderen Person, dem Erblasser, deren Vermögen erhält. Es ist auch möglich, dass es mehrere Erben gibt, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die einzelnen Erben sind gegenseitig Miterben.

Das Erbe

Das Erbe bezeichnet das Vermögen, das der Erblasser dem oder den Erben hinterlässt. Man spricht dabei häufig auch von „Nachlass“ oder „Erbmasse“. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Wer ist Erbe?

Welche Person Erbe einer anderen Person wird, hängt vom Einzelfall ab. Es gibt zwei Möglichkeiten. Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen, also ein Testament oder einen Erbvertrag, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer Erbe wird. Gibt es hingegen eine letztwillige Verfügung, bestimmt diese, wer Erbe wird.

In beiden Fällen gilt: Der Erbe muss erbfähig sein. Gemäß § 1923 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedeutet das: Der Erbe muss zum Zeitpunkt des Erbfalls, also bei Tod des Erblassers, noch leben.  

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist in §§ 1924–1926 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach werden drei Erbenordnungen unterschieden. Nach dieser Rangfolge erben die jeweiligen Personen, wenn der Erblasser kein Testament hatte oder wenn der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Verwandtenerbrecht

Verwandte erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also dessen Kinder. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eheliche oder nichteheliche Kinder, um leibliche oder adoptierte Kinder handelt. Sie sind alle gleichermaßen Erbberechtigte erster Ordnung. Lediglich Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht.

Enkel und Urenkel des Erblassers sind ebenfalls Verwandte erster Ordnung. Sie erben aber nur etwas, wenn die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind.

Verwandte zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Geschwister sowie die Neffen und Nichten des Erblassers. Verwandte dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Dazu gehören z. B. die Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins des Erblassers.

Verwandte vierter Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und dessen Abkömmlinge. Verwandte fünfter Ordnung, sechster Ordnung usw. sind entferntere Voreltern (also Ururgroßeltern usw.) des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Ehegattenerbrecht

Durch die Hochzeit wird der Ehegatte nicht zum Verwandten des Erblassers. Ehepartner fallen deshalb nicht unter die Erbordnungen des Verwandtenerbrechts. Der Ehegatte ist immer gesetzlich erbberechtigt. Sind die Ehepartner jedoch bereits getrennt und das Scheidungsverfahren lief bereits, hat der Ehegatte kein Erbrecht, wenn die Scheidung zum Zeitpunkt des Todes schon absehbar war.

Die Höhe des Erbteils richtet sich danach, wer neben dem Ehegatten noch erbberechtigt ist. Neben den Kindern erbt der Ehepartner z. B. die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt. Auch der Güterstand, in dem die Verheirateten lebten, spielt eine Rolle.

Unabhängig davon erben hinterbliebene Ehegatten immer die Hausratsgegenstände aus der ehelichen Wohnung und die Hochzeitsgeschenke.

Staatserbrecht

Hat der Erblasser weder einen gesetzlichen Erben noch eine letztwillige Verfügung hinterlassen, wird gemäß § 1936 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Staat zum Erben. Der Nachlass kommt dann der Staatskasse des Bundeslandes zugute, in dem der Erblasser gewohnt hat. Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen, dafür haftet er aber auch maximal für Schulden in Höhe des Nachlasses.

Letztwillige Verfügung

Häufig möchten Erblasser verhindern, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Sie möchten einen gesetzlichen Erbberechtigten enterben oder jemanden bedenken, der kein gesetzliches Erbrecht hat. In dem Fall kann man eine letztwillige Verfügung erstellen. Eine solche wird auch Verfügung von Todes wegen genannt und ist in § 1937 BGB geregelt. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: ein Testament oder einen Erbvertrag.

Testament

Die gesetzlichen Vorschriften zum Testament finden sich in §§ 2229 ff. BGB. Es gibt verschiedene Formen des Testaments.

Die Regel ist das privatschriftliche Testament gemäß § 2247 BGB. Dabei handelt es sich um ein vom Erblasser eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament. Wichtig ist, dass Tag, Monat, Jahr und Ort angegeben sind und der Erblasser mit Vor- und Nachnamen handschriftlich unter dem Text unterschreibt. Nur Personen, die volljährig sind und lesen und schreiben können, dürfen ein handschriftliches Testament erstellen.

Häufig wird auch ein notarielles Testament errichtet (§ 2232 BGB). Es wird auch öffentliches Testament genannt. In dem Fall ist das Testament maschinell geschrieben und vom Notar beglaubigt. Der Notar kann das Testament auch bis zum Eintritt des Erbfalls verwahren. Alternativ kann ein Testament beim Nachlassgericht verwahrt werden.

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des Testaments für Ehepartner. Dabei setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Es wird außerdem festgelegt, wer nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen den Nachlass erben soll. Nach dem Tod des ersten Ehepartners kann der hinterbliebene Ehegatte sein Testament deshalb nicht mehr ändern.

Einen Sonderfall stellt das Nottestament gemäß §§ 2249 ff. BGB dar. Es wird erstellt, wenn der Erblasser sterben könnte, bevor eine reguläre Testamentserstellung vor einem Notar möglich ist. Stirbt der Erblasser innerhalb von 3 Monaten nach Errichtung des Testaments doch nicht, wird das Nottestament ungültig. Formen des Nottestaments sind das Bürgermeistertestament, das Drei-Zeugen-Testament und das Seetestament.

Erbvertrag

Laut § 1941 BGB kann der Erblasser einen Erben einsetzen, indem er einen Vertrag erstellt. Dieser Vertrag nennt sich Erbvertrag. Die weiteren Regelungen zum Erbvertrag finden sich im §§ 2274 ff. BGB. Bei Abschluss des Erbvertrags müssen alle Vertragspartner persönlich vor einem Notar erscheinen. Der Rücktritt vom Erbvertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Vermächtnis

Der Erblasser kann ein Vermächtnis anordnen. Die Person, die das Vermächtnis erhält, heißt Vermächtnisnehmer und gilt nicht als Erbe. Bei einem Vermächtnis wird im Gegensatz zur Erbschaft nur ein bestimmter Teil des Nachlasses vermacht, z. B. ein einzelner Gegenstand. Der Vermächtnisnehmer hat Anspruch auf Herausgabe gegenüber dem oder den Erben.

Erbschaftsausschlagung

Der gesetzliche oder testamentarische Erbe hat die Wahl, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Möchte er die Erbschaft ausschlagen, hat er dafür 6 Wochen Zeit ab dem Moment, in dem er von der Erbschaft erfährt. Hat der Erbe nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist die Erbschaft nicht ausgeschlagen, gilt sie automatisch als angenommen.

Ausnahmen gibt es, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte oder sich der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland aufhielt. Dann beträgt die Frist zur Erbausschlagung 6 Monate.

Entscheidet sich der Erbe zur Erbausschlagung, muss dies öffentlich beglaubigt werden. Das kann bei einem Notar erledigt werden oder direkt beim Nachlassgericht. Die Kosten für die Beglaubigung richten sich nach dem Wert des Nachlasses.

Hat man die Erbschaft einmal angenommen, entfällt auch vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist das Ausschlagungsrecht. Hat man die Erbschaft hingegen irrtümlich angenommen bzw. ausgeschlagen, kann man den Erbanfall unter bestimmten Voraussetzungen anfechten.

Foto(s): ©AdobeStock/Daniela Strk

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Erbe?

Rechtstipps zu "Erbe" | Seite 48

  • 10.08.2021 Rechtsanwalt und Notar Hauke Wöbken
    „Auch wenn gesetzliche Erben durch Testament vom Erbe ausgeschlossen werden, kann ihnen ein Pflichtteil zustehen. Dies betrifft insbesondere Kinder, aber auch Ehegatten oder sogar Eltern. Um …“ Weiterlesen
  • 23.12.2021 Rechtsanwalt Markus Lang
    „… . Anspruchsberechtigt ist, wegen der Abtretung, die Bank. Oft wollen die Erben das Darlehen nach dem Tod des Darlehensnehmers nicht weiterführen (etwa, weil die Erben selbst kein ausreichendes …“ Weiterlesen
  • 10.08.2021 Rechtsanwalt Lutz Arnold
    „… oder auch die Schwiegerkinder oder auch die, die seine zweite Frau mit in die Beziehung brachte (also seine Stiefkinder)? Inhaltliche Tipps Nicht bedacht wird oftmals, dass sämtliche Erben Mitglied einer sog …“ Weiterlesen
  • 06.08.2021 Rechtsanwalt Patrick M. Zagni
    „Welche Möglichkeiten in der Testaments- und Nachlassgestaltung gibt es, wenn der gesetz­li­che bzw. der gewünschte Erbe überschuldet ist ? Welche Möglichkeiten gibt es, den Nach­lass vor dem Zugriff …“ Weiterlesen
  • 05.08.2021 Rechtsanwalt Lutz Arnold
    „… zu machen, wenn sie die Vollmacht nicht anerkenne, denn sie kann sich damit schadenersatzpflichtig machen. Übrigens: Auch der Unsinn, dass sich Erben stets durch einen Erbschein bei Banken …“ Weiterlesen
  • 25.08.2021 Rechtsanwalt Christian Keßler
    „… Vermögenspositionen festgehalten und die zweite Ehefrau solle 75 % und der Enkelsohn 25 % des im Testament näher aufgeführten Vermögens erben. Das Testament ist unwirksam, weil die Auslegung …“ Weiterlesen
  • 04.08.2021 Rechtsanwalt Lutz Arnold
    „… Immobilienverwaltung ist keine Beglaubigung erforderlich! Klar ist auch, dass wenn der Vollmachtgeber gestorben ist, die Erben (Ehepartner, Kinder) auch ohne Beglaubigung mit den Immobilien sofort …“ Weiterlesen
  • 03.08.2021 Rechtsanwalt Dominik Steidle
    „Für Erben ist es wichtig, ihre Legitimation ausreichend nachweisen zu können. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht durch andere öffentliche Urkunden (beispielsweise ein notarielles Testament …“ Weiterlesen
  • 03.08.2021 Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt
    „… Erben ein in der Hoffnung, dass Sohn 1 nach ihrem Tod Ruhe geben würde. So kam es leider nicht: Nachdem Sohn 1 von seiner Enterbung erfahren hatte, forderte er von seinem Bruder die Auszahlung …“ Weiterlesen
  • Testament
    02.08.2021 Rechtsanwältin Daniela Pergola
    „… Testament so gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Und wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, erbt am Ende der Staat. Vor- und Nachteile Man kann ein notariell beurkundetes Testament erstellen …“ Weiterlesen
  • 29.07.2021 Rechtsanwalt Christian Janzen
    „… , da Paare der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine erbrechtliche Absicherung haben. Ein Partner hat beim Tode des Anderen keine gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte. Um den Hinterbliebenen ein Erbe …“ Weiterlesen
  • 29.07.2021 Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger
    „… zu Erben. Nur, da sie nichts davon wissen, können sie das Erbe nicht antreten. Stellt man fest, dass jemand zu Tode gekommen ist, erfolgt eine Meldung an das Nachlassgericht. Dessen Aufgabe ist es unter …“ Weiterlesen
  • 28.07.2021 Rechtsanwältin Christiane Zollner
    „… möglichst eindeutig und klar formuliert sein, um Missverständnissen und Streitigkeiten zwischen den Erben vorzubeugen. Es ist als juristischer Laie nicht leicht, die richtigen Worte zu finden, um …“ Weiterlesen
  • 11.01.2023 Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.
    „Der Erbschein ist eine Urkunde, welcher im Erbrecht ein hoher Stellenwert beigemessen wird. In vielen Fällen beantragt mindestens ein Erbe den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht. Im Folgenden …“ Weiterlesen
  • 01.08.2021 Rechtsanwalt Christian Keßler
    „… , dass die Geschwister jeweils zu 1/2 Erben wären. Nachdem zunächst das Amtsgericht der Klägerin Recht gab, erteilte das Oberlandesgericht München dem eine Absage und erklärte das Testament für unwirksam …“ Weiterlesen
  • 27.07.2021 Rechtsanwalt Christian Janzen
    „… . Verstirbt nun der Barunterhaltsverpflichtete Elternteil, stellt sich die Frage, ob die Unterhaltszahlungen etwa durch die Erben weiterhin gezahlt werden müssen. Grundsätzlich gilt, dass der Unterhaltsanspruch …“ Weiterlesen
  • 27.07.2021 Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt
    „… ist – gegebenenfalls neben den Kindern oder auch den Eltern – weiterhin gesetzlicher Erbe des verstorbenen Ehegatten. Das Ehegattenerbrecht ist nach dem Gesetz erst dann ausgeschlossen …“ Weiterlesen
  • 26.07.2021 Rechtsanwalt Christian Keßler
    „… vom 26.10.2020 nahmen die Enkelkinder die Erben der Kinder auf Eintragung von Vormerkungen in Anspruch. Die Antragsgegner haben die Einrede der Verjährung erhoben. Das Landgericht hat den Eintritt …“ Weiterlesen
  • 23.07.2021 Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
    „Die Denkmaleigenschaft des Kaufobjekts kann einen Sachmangel begründen. Verkauft der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, kann ihm weder die Kenntnis der Erben über Mängel oder andere …“ Weiterlesen
  • 19.08.2021 Rechtsanwalt Anastasios Savidis
    „… Verfügung von Todes wegen vor und handelt es sich bei dem Unternehmen um ein eigenständiges Unternehmen, so wird das Erbe nach den gesetzlichen Regeln des Erbrechts verteilt …“ Weiterlesen
  • 19.08.2021 Rechtsanwalt Anastasios Savidis
    „… zugesprochen werden. Begünstigung durch eine Auflage: Mittels erbrechtlicher Auflagen, kann der Erblasser dafür sorgen, dass seine Erben, das der Stiftung gewidmete Vermögen, an diese überträgt. In diesem Fall steht der Stiftung jedoch kein Recht auf die Leistung zu.“ Weiterlesen
  • 21.07.2021 Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger
    „… bekommen. Damit war sie nicht einverstanden und erhob Klage. Der Künstler war seiner Krankheit in der Zwischenzeit erlegen. Die Vermieterin klagte daher gegen dessen Erben auf Zahlung rückständiger Miete …“ Weiterlesen
  • 20.07.2021 Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt
    „… – sollen die Erben doch sehen, wie sie mit dem Schmuck glücklich werden. Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist allerdings gesetzlich ausgeschlossen, wenn der Vermächtnisnehmer es schon angenommen hat …“ Weiterlesen
  • 15.07.2021 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
    „… der Scheidungsantrag zugestellt worden ist, nimmt sich Antonia aus Verzweiflung das Leben. Anton wird jetzt ihr gesetzlicher Erbe. Abwandlung: Nicht Antonia stirbt, sondern Anton bei einem Verkehrsunfall …“ Weiterlesen