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Kurz und knapp 66 (Erbrecht, Baurecht, Verfassungsrecht, Sozialrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:


Ungültiges Testament bei Demenz

Das Testament eines Demenzkranken ist nicht in jedem Fall wirksam. Je nachdem, wie stark die Krankheit ausgeprägt ist, kann es sein, dass durch die Demenz die Testierfreiheit ausgeschlossen ist. Das hat das Oberlandesgericht München bestätigt.

Im konkreten Fall hatte ein Sachverständigengutachten ergeben, dass ein an Demenz erkrankter Erblasser nicht über die erforderliche geistige Urteilsfähigkeit verfügte, um sein Testament zu verfassten. Deshalb war es ungültig. (Az.: 31 Wx 16/07)

 
Bau-Abnahme unter Vorbehalt

Wird das Abnahme-Protokoll vom Auftraggeber „unter Vorbehalt" unterzeichnet, so nimmt er damit das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß hin. Damit treten auch mit dem Zusatz „unter Vorbehalt" die rechtlichen Wirkungen der Abnahme ein und der Werklohn wird fällig.

Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und klargestellt, dass sich der Vorbehalt lediglich auf die zivilrechtlichen Mängelansprüche bezieht, die sich hieraus ergeben. (Az.: 21 U 34/07)

 
Streit um Sonntags-Shopping

Bereits 2006 hat Berlin als erstes Bundesland sein Ladenschlussgesetz liberalisiert. Inzwischen sind in mehreren Bundesländern Öffnungszeiten von 24 Stunden Mo-Sa zugelassen. Erhöht wurde auch die Anzahl verkaufsoffener Sonn- und Feiertage. 

Hiergegen haben jedoch die Kirchen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Art. 140 GG schütze Sonn- und Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erholung". Das Urteil aus Karlsruhe wird Anfang 2009 erwartet.

 
Unfall auf dem Weg zum Arbeitsamt

Verletzt sich ein Arbeitsloser auf dem Weg zur Arbeitsagentur, so handelt es sich nicht immer um einen Wegeunfall: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift nur, wenn der Gang zur Agentur auf einer Aufforderung der Behörde beruht, z.B. bei der Meldepflicht.

Will der Arbeitslose aber selbst einen Beratungstermin erwirken, ist er nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. (SG Karlsruhe, Az.: S 14 U 2542/07)

(WEL)


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