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Kurz und knapp 58 (Sozialrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

 
Hartz IV-Leistungen erst ab Antrag

Leistungen zur Grundsicherung werden von der Arbeitsagentur erst erstattet, wenn der Arbeitslose einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Dies hat das Landessozialgericht Bayern in Hinblick auf die Erstattung von Renovierungskosten entschieden.

Die Richter verneinten einen Leistungsanspruch, weil ein Arbeitsloser den Antrag erst gestellt hatte, nachdem die Renovierung seiner Wohnung bereits abgeschlossen war. (Az.: L 7 AS 301/06)

 
Verkäufer hat Nachbesserungsrecht

Stellt sich nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens heraus, dass das Auto Mängel aufweist, sollte sich der Käufer zunächst an den Verkäufer wenden und nicht vorschnell einer Werkstatt einen Reparaturauftrag erteilen. 

Denn der Verkäufer hat einen Anspruch auf Nachbesserung, d.h. ihm muss zuerst Gelegenheit gegebenen werden, den Mangel zu beseitigen. Andernfalls kann der Käufer keinen Ersatz der Reparaturkosten verlangen. (LG Coburg, Az.: 32 S 7/08)

 
Kündigung von Minderjährigen

Will ein Arbeitgeber einem Minderjährigen kündigen, so muss er die Kündigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gegenüber den Eltern als gesetzliche Vertreter erklären. Er kann zwar den Minderjährigen das Kündigungsschreiben übergeben mit der formlosen Bitte, es den Eltern zu übergeben.

In diesem Fall trägt er jedoch das Risiko, dass die Kündigungserklärung tatsächlich den Eltern zugeht, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. (Az.: 2 Ta 45/08)

 
Steuererklärung nicht auf Diskette

Die Steuererklärung ist grundsätzlich über dem amtlich abgedruckten Vordruck einzureichen. Die Erklärungen für Einkommensteuer und Umsatzsteuer können elektronisch über ELSTER an den Fiskus übermittelt werden.

Wird jedoch die Steuererklärung mittels einer Diskette beim Fiskus vorgelegt, so sind die formalen Vorgaben der Abgabenordnung (AO) nicht erfüllt. Dem Finanzamt sind Sicherheitsrisiken nicht zumutbar, die beim Öffnen der Diskette bestehen. (FG Saarland, Az.: 2 K 2219/06)

(WEL)


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