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Leasingvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

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Leasingvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Leasing & Leasingvertrag – was ist das?

Im rechtlichen Kontext bedeutet Leasing die Überlassung einer Sache zur Nutzung gegen Entgelt. Eine einheitliche gesetzliche Grundlage rund um das Leasing findet sich noch nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Da der Leasingvertrag ein Dauerschuldverhältnis (wie im Miet- und Pachtrecht) begründet, finden die Vorschriften über den Mietvertrag, aus dem Verbraucherkreditgesetz und dem Handelsgesetzbuch entsprechend Anwendung. In einigen Punkten weicht das Leasingverhältnis aber von einem gewöhnlichen Mietverhältnis entscheidend ab.

Die Rechtsnatur des Vertrags ergibt sich aus den Vereinbarungen. Im Leasingvertrag, der einen Gebrauchsüberlassungsvertrag bzw. Nutzungsüberlassungsvertrag darstellt, verpflichtet sich der Leasinggeber, den Leasinggegenstand zu beschaffen, bereitzustellen und zu übergeben. Der Leasingnehmer hingegen zahlt für die Nutzungsüberlassung ein vorher vereinbartes Entgelt.

Entscheidender Unterschied zum Mieten ist, dass die Wartung des Leasinggegenstands – sowie bei Fahrzeugen die Versicherung – dem Leasingnehmer aufgebürdet wird. Meist regelt der Leasingvertrag das durch Vertragshändlerklauseln. Beim Mietvertrag ist allein der Vermieter für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Mietgegenstandes verantwortlich.

Welche Vertragstypen gibt es beim Leasing?

Im Leasinggeschäft werden zumeist folgende Grundvertragsarten angeboten:

  • Leasingvertrag mit Vollamortisation
    Innerhalb einer vereinbarten Laufzeit zahlt der Leasingnehmer die Anschaffungskosten und Finanzierungskosten vollständig ab, eine Eigentumsübertragung findet nicht automatisch statt. Beim sogenannten Finanzierungsleasing wird der Leasinggegenstand zum Zeitpunkt der letzten Teilratenzahlung an den Leasingnehmer übereignet, der Vertrag im Rückblick wie ein Kaufvertrag behandelt.

  • Leasingvertrag mit Teilamortisation
    Die Anschaffungs- und Finanzierungskosten werden teilweise vom Leasingnehmer bezahlt. Endet der Vertrag, gibt es einen kalkulierten Restwert. Mit dem Rest verbunden sind Vertragsoptionen wie Kaufoption, Verlängerungsoption etc.

Darüber hinaus gibt es auch verschiedene Varianten, z. B. Leasingverträge mit

  • vereinbarten Depotzahlungen
  • vereinbarter Mietvorauszahlung
  • Andienungsrecht
  • gestaffelten Leasingraten
  • variablen Leasingraten
  • Beteiligung des Leasingnehmers am Verwertungserlös
  • Kilometerbegrenzung (bei Fahrzeugleasing)
  • Restwertfixierung (bei Fahrzeugleasing)
  • Service-Leasing
  • Flotten-Leasing
  • Null-Leasing

Beim Wunsch nach vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages ist ein Leasingnehmer auf das Angebot des Leasinggebers zur Einwilligung in diese Vertragsveränderung angewiesen. Bei kündbaren Leasingverträgen stehen die Konditionen für eventuelle vorzeitige Beendigungen hingegen bei Vertragsabschluss bereits fest.

Welche Angaben sollte der Leasingvertrag enthalten?

Der Leasingvertrag kann unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Name des Leasinggebers und Leasingnehmers
  • Beschreibung des Leasinggegenstands (Marke/Typ, Farbe, Ausstattung, Zustand etc.)
  • Vertragslaufzeit
  • Übergabedatum und -ort; falls abweichend: Rückgabeort
  • Bei Kilometerleasingverträgen für Fahrzeuge: jährliche Kilometerleistung mit Angabe der Kosten für Mehr- und Minderkilometer
  • Höhe des ermittelten Restwerts nach Ende der Laufzeit (bei Restwertleasingverträgen)
  • Höhe der monatlichen Leasingrate
  • Angaben zu den Überführungs- und Zulassungskosten bei Fahrzeugen oder sonstige Nebenkosten
  • Höhe der Leasingsonderzahlung (falls vereinbart)
  • AGB samt Gewährleistungsansprüchen, Eigentumsverhältnissen und Datenschutzklausel

In Deutschland herrscht der Grundsatz der Vertragsautonomie. Danach ist es Sache der Vertragsparteien, welche Regelungen im Einzelnen ein Vertrag enthalten soll.

Foto(s): ©Pexels/Pixabay

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