Mindestunterhalt: So viel Unterhalt steht Kindern zu
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Die wichtigsten Fakten
- Der Mindestunterhalt ist der Kindesunterhalt, den ein Kind mindestens zur Sicherung des Existenzminimums braucht.
- Anspruch auf den Mindestunterhalt haben minderjährige Kinder und privilegiert volljährige Kinder.
- Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Steuerfreibetrag für Kinder.
- Die Höhe des Mindestunterhalts kann in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden.
- Unterhaltspflichtige müssen nur so viel zahlen, dass ihnen noch genügend Selbstbehalt verbleibt.
Was ist Mindestunterhalt?
Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so muss derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Kindesunterhalt zahlen. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes, den sogenannten Betreuungsunterhalt.
Der Mindestunterhalt beschreibt die Höhe, die der Unterhalt für Kinder mindestens haben muss. Er richtet sich nach den Beträgen der untersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.
Wer bekommt Mindestunterhalt?
Der Mindestunterhalt gilt für alle minderjährigen Kinder des Unterhaltspflichtigen. Unter Umständen haben jedoch auch volljährige Kinder einen Anspruch auf den Mindestunterhalt. Das ist der Fall, wenn es sich um sogenannte „privilegierte Volljährige“ handelt. Um als solche zu gelten, müssen volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- unverheiratet sein,
- unter 21 Jahre alt sein,
- im Haushalt eines Elternteils leben und
- sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
Wie wird der Mindestunterhalt berechnet?
Maßgeblich für die Berechnung des Mindestunterhalts ist das „steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum“ von minderjährigen Kindern. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Der sperrige Begriff bedeutet im Klartext, dass es sich um den Betrag handelt, der für die finanzielle Versorgung eines Kindes mindestens notwendig ist.
Dieser Betrag wird regelmäßig (in der Regel alle zwei Jahre) von der Bundesregierung neu ermittelt und ist die Grundlage für den steuerlichen Kinderfreibetrag. Der Mindestunterhalt, der sich auch aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen lässt, errechnet sich dann nach dem doppelten steuerlichen Kinderfreibetrag. Mit Stand vom 1. Januar 2024 beträgt der Kinderfreibetrag jährlich 3306 Euro, der Mindestunterhalt beträgt also das Doppelte: 6612 Euro. Pro Monat ergibt das 551 Euro.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt?
Die Höhe des Mindestunterhalts von 551 Euro entspricht jedoch nicht dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt und gilt nur für die zweite Altersstufe (Kinder von 6–11 Jahren). Kinder in der ersten Altersstufe (0–5 Jahre) erhalten nur 87 Prozent davon, also 480 Euro; Kinder der dritten Altersstufe (bis zum 18. Lebensjahr) erhalten 117 Prozent, also 645 Euro.
Von diesen Beträgen wird bei Minderjährigen die Höhe des Kindergeldes von 250 € (Stand: 2024) hälftig abgezogen. Bei Volljährigen wird das Kindergeld dagegen in voller Höhe abgezogen. Dadurch ergeben sich folgende Zahlbeträge für den Mindestunterhalt:
0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | ab 18 Jahren |
355 € | 426 € | 520 € | 439 € |
Wenn Sie den Mindestunterhalt nicht zahlen können
Vorab: Geringverdiener müssen nicht ihren letzten Groschen für den Kindestunterhalt ausgeben. Unterhaltspflichtige dürfen durch ihre Unterhaltszahlungen nicht selbst bedürftig werden. Ihnen muss deshalb immer noch genügend Geld zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verbleiben – der sogenannte Selbstbehalt.
Gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1450 Euro monatlich für Erwerbstätige und 1200 Euro monatlich für Nichterwerbstätige.
Aber: Als Unterhaltspflichtiger haben Sie eine gesteigerte Erwerbspflicht. Das bedeutet: Wenn Sie sich den Kindesunterhalt nicht leisten können, müssen Sie gegebenenfalls einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob annehmen. Sie müssen und dürfen jedoch nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, um das zu erreichen.
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Rechtstipps zu "Mindestunterhalt" | Seite 10
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15.12.2015 Rechtsanwältin Julia Heims„… der Unterhaltsansprüche des Kindes. Nach einer Änderung im August 2015 ist die Höhe des Unterhalts für 2016 erneut angepasst worden. Erste Änderung: Der Mindestunterhalt steigt Darüber hinaus haben …“ Weiterlesen
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13.12.2015 Rechtsanwältin Helicia H. Herman„… Unterhaltssätze angehoben und aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Erhöhung der Bedarfssätze beruht auf der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a BGB …“ Weiterlesen
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11.12.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… Existenzminimum Bisher war der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle an die steuerlichen Kinderfreibeträge gekoppelt. Das hat jedoch häufig dazu geführt, dass der Mindestunterhalt noch immer …“ Weiterlesen
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10.12.2015 Rechtsanwältin Julia Heims„Heute wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung veröffentlicht, die den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder ab 1.1.2016 regelt. In der Düsseldorfer Tabelle 2016 werden sich demnach laut aktueller …“ Weiterlesen
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21.10.2015 Rechtsanwalt Franz Schröder„… wird, jedenfalls den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Insofern gilt uneingeschränkt der Grundsatz, dass der Unterhaltsverpflichtete für seine vermeintlich nicht ausreichende …“ Weiterlesen
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05.10.2015 Schröder Blankenstein Rechtsanwälte„… sich der Unterhaltsverpflichtete zur Zahlung eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhaltes nach der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle verpflichtet hat. Ein solcher Titel wird jedoch häufig …“ Weiterlesen
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22.09.2015 Rechtsanwältin Judith Weidemann„… . Bei einem vereinfachten Verfahren hat das unterhaltsberechtigte Kind das Recht, bis zu 120 % des Mindestunterhalts zu fordern. Eine Begründung über die Höhe des Unterhalts ist hierbei nicht erforderlich …“ Weiterlesen
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28.08.2015 Rechtsanwältin Oleksandra Cofala„… der Kinder. Bei einem Nettoeinkommen bis 1.500,00 € steigt der Mindestunterhalt für ein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von bisher 317,00 auf 328,00 € pro Monat. Bei Kindern vom siebten …“ Weiterlesen
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28.08.2015 Rechtsanwalt Thomas Prange„… mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht in der Lage, für seine vier minderjährigen Kinder den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. In erster Instanz hatte das Familiengericht …“ Weiterlesen
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14.08.2015 Rechtsanwalt Robin Schmid„… der Kindesunterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle. Dies führt zu folgendem monatlichen Mindestunterhalt: 0 – 5 Jahre: bisher € 317,00 ab 01.08.2015: € 328,00 6 bis 11 Jahre: bisher € 364,00 ab …“ Weiterlesen
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12.08.2015 Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber„… Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 steigt von bisher 4.368 € um 144 € auf 4.512 €. Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512 € steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung …“ Weiterlesen
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12.08.2015 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… angepasst. Damit ergeben sich mit der Orientierung an den veröffentlichen Leitlinien folgende Unterhalts-Zahlbeträge beim Mindestunterhalt (100%): Altersstufe 1. + 2. Kinder 0 - 5 Jahre 328 €- 92€= 236 …“ Weiterlesen
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10.08.2015 BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner„Erhöhter Kindesunterhalt Ab dem 01.08.2015 werden die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder erhöht. Grund hierfür ist die Änderung des steuerlichen Kinderfreibetrages. Der Mindestunterhalt …“ Weiterlesen
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03.08.2015 Rechtsanwältin Judith Weidemann„… dieses Gesetzes sind dann auch die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle anzupassen. Bei einem Kinderfreibetrag von 2.256 Euro wird der Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersstufe 328 Euro …“ Weiterlesen
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29.07.2015 Rechtsanwältin Corinna Hoffmann„… besteht. Dies ist dann der Fall, wenn der Unterhaltsschuldner dazu verpflichtet ist, monatlich einen Prozentsatz des Mindestunterhalts zu entrichten. Der Unterhaltspflichtige ist dann ohne weitere …“ Weiterlesen
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29.07.2015 Rechtsanwältin Bettina Schubert„… Kindesunterhalt bereits ab August 2015 steigt! Gemäß § 1612 a BGB wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder dann 328 € (1. Altersstufe), 376 € (2. Altersstufe) und 440 € (3. Altersstufe) ab August 2015 …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… erhöhten Kinderfreibetrags. Dadurch erhöht sich der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter bis sechs Jahre von monatlich 317 Euro auf 328 Euro. In der folgenden Altersstufe bis zwölf Jahre sind ab August …“ Weiterlesen
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28.07.2015 Rechtsanwältin Julia Heims„… Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512,00 € steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher mtl. 317,00 € auf mtl. 328,00 …“ Weiterlesen
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23.07.2015 Rechtsanwalt Sebastian Lohse„… der sogenannten Düsseldorfer Tabelle (für Sachsen: der Leitlinien des Oberlandesgerichtes Dresden) erfolgen. 100 % des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder werden zukünftig 328 Euro (0-5 Jahre), 376 …“ Weiterlesen
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15.07.2015 Rechtsanwältin Ulrike Köllner„… den Mindestunterhalt. Eine neue Düsseldorfer Tabelle ist deshalb noch in diesem Jahr geplant und soll am 1.8.2015 veröffentlicht werden. Da das Kindergeld bei getrennten Eltern diesen je zur Hälfte zusteht …“ Weiterlesen
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23.05.2015 Rechtsanwältin Simone Fischer„… keine Rolle) und der Unterhaltspflichtige kommt den Zahlungen des gesetzlichen Mindestunterhalts (Unterhalt für Minderjährige) nach § 1612a BGB nicht oder nur teilweise bzw. unregelmäßig …“ Weiterlesen
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17.02.2015 Rechtsanwalt Klaus Peter Knuth„… im Voraus zum ersten eines jeden Monats: Ab dem x.y.2008 115 % des Mindestunterhalt der dritten Altersstufe. …“ Der Antragsteller stellte seine Unterhaltszahlungen an die Antragsgegnerin mit Erreichen …“ Weiterlesen
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08.01.2015 Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote„… Vater auf Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts in Anspruch genommen. Der Vater berief sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit, da er Vater von drei weiteren minderjährigen Kindern wäre …“ Weiterlesen
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15.12.2014 Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber„… , dass er den von seinem Kind verlangten Mindestunterhalt auch unter dem von ihm zu verlangenden Einsatz seiner Arbeitskraft nicht aufbringen kann. Die reale Beschäftigungschance muss fehlen …“ Weiterlesen