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Persönlichkeitsrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Persönlichkeitsrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht. Es schützt jeden Menschen vor Eingriffen in dessen Freiheits- und Lebensbereich.
  • Es wird durch Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt.
  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst verschiedene Rechtsgüter, wie unter anderem den Schutz der Privatsphäre, der Geheim- und Intimsphäre, das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort, das Recht am geschriebenen Wort, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Recht auf Resozialisierung.
  • Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht einer Person ohne hinreichende Legitimation sind rechtswidrig und folglich verboten.
  • Im Falle einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts hat die betroffene Person einige Rechte und Ansprüche, die sie geltend machen kann – beispielsweise Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bzw. Widerrufsrechte.
  • Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht steht – anders als das allgemeine Persönlichkeitsrecht – juristischen Personen zu. Es dient dem Schutz des sozialen Achtungs- und Geltungsanspruchs von Firmen.
  • Durch das postmortale Persönlichkeitsrecht werden die Ehre und die Würde eines Menschen auch nach seinem Ableben geschützt.

Was ist unter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu verstehen?

Beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht handelt es sich um ein Grundrecht. Es schützt die Persönlichkeit eines Menschen vor Eingriffen in dessen Leben und Freiheit. Es stellt darüber hinaus sicher, dass sich ein Individuum in seiner Persönlichkeit frei entfalten kann und seine Menschenwürde geschützt ist. Im Zuge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht als ein umfassendes und absolutes Recht definiert.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird zwar nicht explizit im Grundgesetz genannt, jedoch ist es durch Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt.

Wissenswertes zum Sphärenmodell

Das sogenannte Sphärenmodell beschreibt die Struktur der Persönlichkeitsrechte einer Person. Grundsätzlich ist zwischen drei geschützten Persönlichkeitssphären zu unterscheiden:

  • der Individualsphäre – das heißt, das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit
  • der Privatsphäre – sie beschreibt den Bereich der privaten Lebensgestaltung eines Individuums
  • der Intimsphäre – sie betrifft die persönlichsten und intimsten Gefühle und Gedanken und ist der rechtlich am stärksten geschützte Bereich einer Person

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht – für welche Rechte gilt es?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst unter anderem folgende Einzelrechte:

  • den Schutz der Privatsphäre, der Geheim- und Intimsphäre
  • das Recht der persönlichen Ehre
  • das Recht am gesprochenen Wort
  • das Recht am geschriebenen Wort
  • das Recht am eigenen Bild
  • das Recht am eigenen Namen
  • das Recht auf Resozialisierung
  • den Schutz vor stigmatisierenden Darstellungen
  • das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
  • den Schutz vor Imitationen der Persönlichkeit sowie vor dem Entstellen bzw. Unterschieben von Äußerungen
  • das Recht auf eine Weiterbeschäftigung im Arbeitsverhältnis
  • das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

  • das postmortale Persönlichkeitsrecht

Generell erlischt das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person mit ihrem Tod. Dennoch existiert das postmortale Persönlichkeitsrecht, das die Ehre und die Würde des Verstorbenen schützt.

Darüber hinaus steht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht – anders als das allgemeine Persönlichkeitsrecht – juristischen Personen zu. Es dient dem Schutz des sozialen Achtungs- und Geltungsanspruchs von Unternehmen.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts – welche Ansprüche und Rechte haben Geschädigte?

Grundrechte binden zuallererst den Staat. Greift dieser, zum Beispiel durch polizeiliche Überwachung, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bürgers ein, kann der Bürger vor dem zuständigen Verwaltungsgericht dagegen vorgehen. Die Grundrechte im Verhältnis Bürger zu Bürger haben sich aber in zahlreichen Normen niedergeschlagen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Intimsphäre wird dabei zum Beispiel insbesondere in § 203 Strafgesetzbuch (StGB), dem Verbot des Verletzens von Privatgeheimnissen, geschützt.

Grundsätzlich können aber auch andere Zivilpersonen, so beispielsweise der Arbeitgeber – egal ob dieser eine Einzelperson oder ein Unternehmen ist – oder der Vermieter, an die Berücksichtigung der Grundrechte des Einzelnen gebunden sein.

Generell ist das Eingreifen in das Persönlichkeitsrecht einer Person rechtswidrig und folglich untersagt. Das gilt besonders bezüglich der Intimsphäre eines Individuums. Ein Beispiel ist die unerlaubte Anfertigung bzw. Verbreitung von Bildaufnahmen einer Person.

Folgende Ansprüche können bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend gemacht werden:

  • Unterlassung und Beseitigung des Eingriffs
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld

Darüber hinaus hat der Betroffene im Rahmen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung die Möglichkeit, gegebenenfalls einen Widerruf bzw. eine Gegendarstellung vom Schädiger zu verlangen.

Wer also vermutet, in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder einem anderen Grundrecht verletzt worden zu sein, muss zuallererst die gesetzliche, das Recht schützende Spezialnorm finden. Im Strafrecht kann eine Anzeige, im Zivilrecht die Geltendmachung von Schadens- und/oder Unterlassungsansprüchen die Folge sein.

Foto(s): ©Pexels/Porapak Apichodilok

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Rechtstipps zu "Persönlichkeitsrecht" | Seite 64

  • 25.05.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… an realen Geschehnissen orientieren. Die Mutter der Getöteten rügt eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts. Ihre Tochter sei in der Figur der „Ellena" eindeutig wieder zu erkennen …“ Weiterlesen
  • 15.05.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Die Witwe des ermordeten Jürgen Ponto machte gegen den Film „Der Baader Meinhof Komplex" Unterlassungsansprüchen aus eigenem sowie aus postmortalen Persönlichkeitsrecht ihres Mannes geltend. Dabei …“ Weiterlesen
  • 29.04.2009 Rechtsanwältin Britta Göppert
    „… kann, dass er nicht gezielt einen Dritten das Telefongespräch hat mithören lassen, überwiegen seine grundrechtlich geschützten Rechte das Interesse des Anrufers am Schutz seines Persönlichkeitsrechts …“ Weiterlesen
  • 28.04.2009 Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze
    „… kann, dass er nicht gezielt einen Dritten das Telefongespräch hat mithören lassen, überwiegen seine grundrechtlich geschützten Rechte das Interesse des Anrufers am Schutz seines Persönlichkeitsrechts …“ Weiterlesen
  • 24.04.2009 Rechtsanwalt Torsten Klose
    „… des Telefons anstellt oder das Gerät vom Ohr weghält, verletzt er das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners. Die Persönlichkeitsrechtsverletzung hat in diesen Fällen nach der Rechtsprechung …“ Weiterlesen
  • 09.04.2009 Rechtsanwalt Sebastian Steineke
    „… Persönlichkeitsrecht des Mieters geht hier vor. Eine solche Videoüberwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn damit erhebliche Beschädigungen und Verunreinigungen verhindert werden können. Dies ergibt …“ Weiterlesen
  • 10.03.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Dann hat er einen Unterlassungsanspruch. Wie setzt man diesen nun durch? Zunächst kann die Gegenseite angeschrieben werden und aufgefordert werden, ein bestimmtes Verhalten künftig …“ Weiterlesen
  • 06.03.2009 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg
    „… im Internet kann das Namensrecht oder das Persönlichkeitsrecht verletzen. Stellt sich die Frage, wann genau eine Namensrechtverletzung vorliegt. Wird der Namen einer Person genannt und führt …“ Weiterlesen
  • 16.02.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… Sie einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Durch die Weitergabe sensibler Daten sind Sie in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden und niemand wird sagen können, dass die Weitergabe …“ Weiterlesen
  • 27.11.2008 Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg
    „… von Fotos des Abgebildeten - hier auf den Webseiten des Fotografen - mangels Vorliegen einer Einwilligung unzulässig ist und einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) darstellt …“ Weiterlesen
  • 18.11.2008 Rechtsanwalt Florian Sievers
    „… Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Das Eigentums- und Besitzrecht umfasst das Recht, zu bestimmen, ob Werbematerial in den Briefkasten gelangt oder nicht. Dieses Recht besteht unbeschränkt …“ Weiterlesen
  • 05.11.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch: Bitte recht freundlich Wegen Hausfriedensbruch und Verletzung der Persönlichkeitsrechte wurde ein Fernsehsender zu 5.000 …“ Weiterlesen
  • 29.10.2008 Rechtsanwalt Markus Zorn
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  • 22.07.2008 Sperrer, Bette & Collegen
    „… für Pflichtverletzungen seiner Angestellten haftet, wenn diese als Vorgesetzte ihre Untergebenen schikanieren. Der Arbeitgeber muss sogar für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in der Person …“ Weiterlesen
  • 09.06.2008 Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
    „… des vermögensrechtlichen Bestandteils der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Kläger. Die gebotene Güter- und Interessenabwägung falle zu Lasten der Kläger aus. Die Verwendung der Namen erwecke nicht den Eindruck …“ Weiterlesen
  • 08.03.2024 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Die Beklagte bestreitet „Mobbinghandlungen” des Chefarztes. Sie habe alles in ihrer Macht Stehende getan, um das Verhältnis zwischen …“ Weiterlesen
  • 26.06.2007 Rechtsanwalt Bernd Brandl
    „… von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen. Dabei kommt es nicht so sehr auf die einzelnen Vorfälle …“ Weiterlesen
  • 20.06.2007 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… zur Arbeit mitbringt, vor Verlust oder Beschädigung schützen. Besonders relevant für Mobbingopfer ist die Pflicht zum Schutz ihres Persönlichkeitsrechts die Geleichbehandlungspflicht.. Das Persönlichkeitsrecht …“ Weiterlesen
  • 30.04.2007 Rechtsanwalt Olaf Graf
    „… , dass diese nicht in das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn eingreifen. In diesem Fall hat der Nachbar nicht nur einen Anspruch auf Unterlassung des Erfassens des Nachbargrundstücks mit Videokameras, sondern auf Beseitigung …“ Weiterlesen
  • Mobbing
    27.04.2007 Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel
    „… umzusetzen. Zutreffend erkennt das LAG Thüringen, dass Mobbing dem Arbeitgeber schadet und auch aus diesem Grunde Mitarbeiter wechselseitig verpflichtet sind, ihre Persönlichkeitsrechte zu achten …“ Weiterlesen
  • 26.05.2006 anwalt.de-Redaktion
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  • 22.02.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… rechtfertigen eine Mietminderung. Allerdings unterscheiden die Gerichte durchaus zwischen verschiedenen “Geräuschkulissen“. So muss z. B. – unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts – Baden …“ Weiterlesen
  • 02.11.2005 anwalt.de-Redaktion
    „… an den Mobbinghandlungen beteiligt oder nicht. So hat das Arbeitsgericht Dresden einer Angestellten im öffentlichen Dienst 32.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte …“ Weiterlesen