Promillegrenze beim Fahrrad
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Experten-Autorin dieses Themas
Gerade im Sommer bietet sich das Fahrrad als alternatives Verkehrsmittel an, und zwar nicht zuletzt auch im Hinblick auf die enorm gestiegenen Spritpreise. Ob Lastenrad, E-Bike, Hollandrad, Gravel Bike oder Rennrad – Fahrrad fahren ist wieder groß in Mode. Da bietet es sich auch an, mit dem Zweirad abends zum Feierabendbier zu fahren. Zu viel Bier sollte es aber dann nicht sein, denn auch das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss kann enorme Konsequenzen nach sich ziehen. Welche das sind, das lesen Sie im folgenden Beitrag.
Promillegrenze Fahrrad
Zunächst ist zwischen der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit zu unterscheiden. Diese Unterscheidung wird auch bei der Feststellung der Blutalkoholkonzentration bei Kraftfahrern vorgenommen. Die Promillegrenze für absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt mit 1,6 Promille deutlich höher als für Kraftfahrer mit 1,1 Promille. Entgegen dem Irrglauben der Bevölkerung liegt die Promillegrenze der relativen Fahruntüchtigkeit sowohl für Kraftfahrer als auch für Fahrradfahrer bei 0,3 Promille. Zwar existieren für Fahrradfahrer im Gegensatz zu Kraftfahrern keine Bußgeldtatbestände für alkoholisiertes Fahren im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit, jedoch droht auch hier die Strafbarkeit, wenn Ausfallerscheinungen zu der Alkoholisierung hinzutreten.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Die Promillegrenzen sowohl für Kraft- als auch für Radfahrer sind nicht im Gesetz geregelt, sondern unterliegen der Bewertung der Rechtsprechung. Richtungsweisend für die Promillegrenze der absoluten Fahruntüchtigkeit war ein Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1986. Hier wurde erstmalig eine feste Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern gezogen: 1,5 Promille zzgl. 0,2 Promille Sicherheitszuschlag. Der Wert hat sich bis heute lediglich um 0,1 Promille reduziert, da sich der Sicherheitszuschlag, aufgrund der verbesserten Genauigkeit der Messergebnisse, um 0,1 Promille reduziert hat. Als starrer Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern gilt also 1,6 Promille.
Wird bei einem Radfahrer nun ein Promillewert von 1,6 festgestellt, wird die Fahruntüchtigkeit dessen unwiderleglich vermutet. Es bedarf bei der absoluten Fahruntüchtigkeit also keines weiteren Hinzutretens von Ausfallerscheinungen oder einer Gefahr für Personen oder Sachen. Der Promillewert von 1,6 allein ist ausreichend.
Relative Fahruntüchtigkeit
Praxisrelevanter dürfte die relative Fahruntüchtigkeit sein. Wie bereits erörtert, gilt diese auch für Radfahrer, mit der Ausnahme, dass das reine Vorliegen der Promillegrenze von 0,3 nicht zu einer Ahndung mit einem Bußgeld führt. Fallen Sie allerdings im Straßenverkehr durch Ausfallerscheinungen auf, müssen Sie auch bei einem Wert von 0,3 Promille mit einem Strafverfahren rechnen. Typische Ausfallerscheinungen sind hier das Schlangenlinienfahren, das Überfahren von roten Ampeln oder die Missachtung von Verkehrsschildern. Zwar können diese Verstöße auch ohne Alkoholeinfluss vorkommen, allerdings werden sie mit einem Promillewert ab 0,3 zu einem strafbewehrten Vergehen.
Wie viel darf man also trinken?
Die Blutalkoholkonzentration hängt im Wesentlichen von der Trinkmenge ab, allerdings spielt dabei auch die körperliche Statur sowie das Essverhalten als auch die Gewöhnung an Alkohol eine Rolle. In der Regel ist der Wert von 0,3 Promille ab dem zweiten Bier erreicht, wenn man davon ausgeht, dass eine Flasche Bier 0,5 Liter und 5 % Vol. besitzt. Wein hat in der Regel deutlich mehr Volumenprozent. Die gängigen Rebsorten reichen von 12 % Vol. bis 14 % Vol. Rechnet man diese Werte auf ein Glas Wein, also 0,2 Liter um, liegt man im Durchschnitt bei 0,44 bis 0,54 Promille. Trinkt man also eine Flasche Wein à 0,75 Liter, landet man schnell bei einem Wert von über 1,6 Promille.
Für eine exakte Berechnung der Blutalkoholkonzentration muss allerdings auch die Trinkgeschwindigkeit und der Abbauwert von 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde berücksichtigt werden. Wie schnell strafbewährte Blutalkoholkonzentrationen erreicht werden können, zeigt, dass es tunlichst vermieden werden sollte unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug, und sei es auch nur ein Fahrrad, zu führen.
Mit dem Promillerechner von anwalt.de können Sie unkompliziert Ihre vermutliche Blutalkoholkonzentration (BAK) zum jetzigen Zeitpunkt berechnen und erhalten weitere Informationen darüber, welche Faktoren beim Alkoholabbau eine Rolle spielen.
Konsequenzen bei zu viel Promille auf dem Fahrrad
Die aus Alkoholkonsum resultierenden Konsequenzen können allerdings weitreichend sein. Bereits bei einem Promillewert von 0,3 und hinzutretenden Ausfallerscheinungen erwartet Sie ein Strafverfahren. Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) kann hier erfüllt sein. Verursachen Sie zudem einen Unfall, bei dem das Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach § 315c StGB. Ab einem Promillewert von 1,6 ist zumindest der objektive Tatbestand des § 316 StGB sicher verwirklicht, da bei dieser Promillegrenze die absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich vermutet wird.
Zwar droht der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht unmittelbar, da § 69 StGB ausdrücklich nur für Kraftfahrzeuge gilt. Jedoch droht ab einem Wert von 1,6 Promille die verpflichtende Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Wird diese nicht bestanden oder das erforderliche Gutachten erst gar nicht beigebracht, erweisen Sie sich automatisch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, sodass Ihnen nach § 3 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis entzogen wird. Zudem kommt auf Sie ein Bußgeld, sowie drei Punkte in Flensburg zu.
Auch bei einer geringeren Promillegrenze als 1,6 werden eben genannte Maßnahmen in Betracht gezogen, wenn der Radfahrer mit weiteren Ausfallerscheinungen auffällt. Nicht zu vergessen ist auch, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei nicht abgelegter oder nicht bestandener MPU die Ungeeignetheit zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, also von Fahrrädern, Mofas und Fahrzeugen gemäß § 4 Abs. 1 FeV feststellen kann. Sie dürfen dann nicht mal mehr mit dem Fahrrad fahren.
In der Probezeit gelten nochmals Besonderheiten: Der Fahranfänger unterliegt grundsätzlich einer Promillegrenze von 0,0. Zwar gilt diese nicht für das Fahrrad, allerdings kommen erhebliche Konsequenzen auf den Fahranfänger zu, wenn er in der Probezeit „volltrunken“ Rad fährt, mithin mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr auffällt. Die Folgen eines solchen Verstoßes ist in der Regel die Anordnung einer MPU. Der Fahranfänger muss also durch diese Untersuchung seine Fahreignung beweisen. Gelingt ihm dies nicht, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Überdies kommt auch auf den Fahranfänger zudem ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. Selbst wenn der alkoholisierte Radfahrer in der Probezeit mit weniger als 1,6 Promille auffällt, kommen möglicherweise Konsequenzen auf ihn zu, die unmittelbar die Fahrerlaubnis betreffen: Wenn der Fahrradfahrer Ausfallerscheinungen zeigt und dadurch den Straßenverkehr beeinträchtigen könnte, drohen im Einzelfall eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit.
Weiterhin zu bedenken sind sowohl zivilrechtliche als auch versicherungsrechtliche Aspekte. Den alkoholisierten Radfahrer, der an einem Unfall beteiligt war, wird vor Gericht in aller Regel zumindest eine Teilschuld treffen, sodass er zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen auch mit einem zivilrechtlichen Verfahren rechnen muss, das nicht nur Verfahrenskosten verursacht, sondern aus dem möglicherweise auch eine Verurteilung zu Schadensersatz oder Schmerzensgeld resultiert.
Weitere Kosten treffen den betrunkenen Radler, wenn er fahrlässig oder gar vorsätzlich einen Unfall verursacht. In diesem Fall wird die private Haftpflichtversicherung regelmäßig von der Leistungspflicht befreit. Hieraus resultiert die Pflicht des Radfahrers, für alle Schäden selbst aufzukommen.
Das Schieben des Fahrrades stellt nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung im Übrigen kein „Führen des Fahrzeuges“ dar, sodass Sie Ihr Fahrrad auch im alkoholisierten Zustand grundsätzlich nach Hause schieben dürfen.
ABER: Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen. Sind Sie derart alkoholisiert, dass Sie sich kaum auf den Beinen halten können und beispielsweise zusammen mit dem Rad auf die Fahrbahn fallen, stellen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr dar. Eine solche Situation kann im schlimmsten Fall zu einem Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr führen. Gem. § 315b StGB kann dies eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis als auch möglicherweise die Verpflichtung zur Absolvierung einer MPU.
Fazit
Lassen Sie im Zweifel auch das Rad stehen, denn der alkoholisierte Radfahrer ist zunächst die größte Gefahr für sich selbst. Sie setzen nicht nur Ihre Fahrerlaubnis aufs Spiel, sondern gehen das Risiko ein, sich einem kostspieligem Strafverfahren unterziehen zu müssen und sich selbst und andere physisch in Gefahr zu bringen.
Sollten Sie doch im alkoholisierten Zustand auf dem Fahrrad aufgefallen sein, sollten Sie umgehend einen auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt einschalten, um die Möglichkeit der Verhinderung oder Abmilderung der oben beschrieben Folgen zu wahren.
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Rechtstipps zu "Promillegrenze Fahrrad" | Seite 2
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20.08.2020 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… auch, wenn Sie alkoholisiert sind. Für viele stellt sich die Frage, wie die Rechtslage ist. Für die E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Wer mehr als 0,5 Promille im Blut hat, begeht …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… . Auf der Fahrt werden Sie von der Polizei angehalten. Im Nachhinein fragen Sie sich, ab welchen Promillegrenzen Strafen drohen und wie Sie nun vorgehen sollten, um den Schaden zu begrenzen …“ Weiterlesen
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25.03.2020 Rechtsanwalt Alexander Held„… . Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) gilt ausschließlich für Fahrräder Führerschein und Mindestalter beim E-Scooter? Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind gemäß § 3 …“ Weiterlesen
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05.02.2020 Rechtsanwalt Dominik Weiser„… gilt nicht mehr als Fahrrad und hat daher auf einem Radweg nichts verloren. Demgegenüber bewegt sich ein Elektrokleinstfahrzeug ausschließlich durch den elektrischen Motor. Für dieses gelten die oben …“ Weiterlesen
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02.12.2019 Rechtsanwältin Christine Frey„… -Scooter gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend. VI. Darf ich jemanden auf den E Scooter mitnehmen? Kann ich einen Anhänger benutzen? Nein, die Mitnahme einer 2. Person …“ Weiterlesen
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18.11.2019 Rechtsanwalt Ralf Breywisch„… bestraft zu werden. Wichtig ist hier insbesondere für Fahranfänger die Null-Promillegrenze. Gleichfalls ist zu berücksichtigen, dass von den Staatsanwaltschaften und der Polizei von einer absoluten …“ Weiterlesen
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14.11.2019 Rechtsanwältin Almuth Arendt-Boellert„… , wo auch Fahrräder fahren dürfen. Sprich: auf Fahrradwegen, kombinierten Geh- und Fahrradwegen oder Fahrradstraßen. Fehlt ein Radweg, darf auf die Straße ausgewichen werden. Es ist aber das Rechtsfahrgebot …“ Weiterlesen
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04.11.2019 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… sein eigenes Fahrrad auf die Straße bringen (und auch abstellen müssen). Was aber häufig unterschätzt wird, und deshalb schreibe ich diesen Artikel, ist das Thema Alkohol. Die Promillegrenzen …“ Weiterlesen
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28.10.2019 Rechtsanwalt Florian Schmidtke„… ein „Kraftfahrzeug“. Es gelten damit die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto. Ab 0,5 Promille muss auch der E-Scooter-Fahrer mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Sollten alkoholbedingte …“ Weiterlesen
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13.09.2019 Rechtsanwalt Dr. Vincent Burgert„… Alkoholeinfluss ausgesprochen. Betrunken auf dem E-Scooter – wie ist die Rechtslage? Im Gegensatz zu Trunkenheitsfahrten mit Fahrrädern, liegt die Promillegrenze bei E-Scootern nicht – wie vielfach angenommen …“ Weiterlesen
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10.09.2019 Rechtsanwalt Ralph-Leonhard Fugger„… finden. Anders als bei der Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten für die Nutzung von E-Scootern dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer . Das heißt …“ Weiterlesen
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14.08.2019 Rechtsanwalt Florian Schmidtke„… beispielsweise begründet eine Ordnungswidrigkeit, die ggfs. sogar ein Fahrverbot nach sich zieht. Insbesondere gelten aber für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto …“ Weiterlesen
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01.07.2019 Rechtsanwalt Simeon Feuerstein„… als bei Fahrrädern oder auch E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze, für alle anderen Fahrer gilt die 0,5 …“ Weiterlesen
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23.06.2019 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… die Promillegrenzen für Autofahrer, nicht für Fahrradfahrer, d. h. 0,5 bis 1,09 Promille für den Bußgeldbereich. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, letztere auch schon ab 0,3 Promille …“ Weiterlesen
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20.05.2022 Rechtsanwältin Ursula Albrecht„… 25 km/h und sogenannter E-Bikes) ist die Grenze überschritten. Bei Überschreitung der Alkohol-Promillegrenze ist auch auf dem Fahrrad (Pedelec, E-Bike), die Fahrt beendet. Das Fahrrad ist ein Fahrzeug …“ Weiterlesen
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31.01.2019 Rechtsanwalt Werner Hamm„… von der 1,6-Promillegrenze. Das BVerwG hat sich dabei zutreffend an der Systematik der anderen Gründe für die Anordnung der MPU orientiert. Im Strafverfahren liegt die Sache indes anders. Dort gilt …“ Weiterlesen
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11.02.2017 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… der Muskelkraft des Fahrers, keine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h, handelt es sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm um ein Fahrrad (OLG Hamm, A.Z.: 4 RBs 47/13 = DAR 2013, 712, NZV 2014 …“ Weiterlesen
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17.05.2016 Rechtsanwältin Karin Langer„… von „Fahrzeugen“ die Rede ist. § 24 a StVG hingegen (0,5 Promillegrenze als Ordnungswidrigkeit) nennt „Kraftfahrzeuge“ und ist daher für Fahrradfahrer nicht einschlägig. Bei der Verhängung eines Fahrverbotes …“ Weiterlesen
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31.03.2015 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… des Verkehrsgerichtstages sollen es 1,1 Promille sein. Wir dürfen mit Spannung darauf warten, ob dies umgesetzt wird. Bitte vergessen Sie nicht: eine Alkoholfahrt mit dem Fahrrad kann – unabhängig von dem oben gesagten …“ Weiterlesen
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20.03.2015 Heinz Rechtsanwälte„… . In einem der Arbeitskreise, welchem auch ich angehörte, haben wir uns damit befasst, ob dem Gesetzgeber vorgeschlagen werden soll, neue Promillegrenzen für Radfahrer einzuführen. Gemäß § 316 …“ Weiterlesen
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08.12.2017 Rechtsanwälte Perathoner & Pfefferl„… "). Bei einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,25 mg/l oder mehr, die zu der 0,5 Promillegrenze korrelieren soll, liegt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit vor, die ebenso wie eine BAK in Höhe von 0,5 Promille mit 500 € Bußgeld …“ Weiterlesen
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09.08.2012 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… geführt wurde, also auch im Fall einer Alkoholfahrt mit einem Fahrrad. [...]" Bestätigt das Gutachten die Zweifel an der Eignung des Betroffenen, mit einem Kraftfahrzeug (PKW, Motorrad, LKW …“ Weiterlesen
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22.06.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… Alkoholeinfluss im Straßenverkehr führt?" Nach diesem Wortlaut des § 13 Nr. 2 c FeV könnte man meinen, derjenige, der mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilgenommen oder mit 2 Promille zu Hause …“ Weiterlesen