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Urlaubsanspruch berechnen - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Urlaubsanspruch berechnen - was Sie wissen und beachten müssen!

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Laut § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der Mindesturlaubsanspruch für eine 6-Tage-Woche 24 Werktage. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- und Feiertage sind.

Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaubsanspruch 20 Tage, also vier Wochen. Jedoch können in einem individuellen Arbeitsvertrag bzw. in einem Tarifvertrag auch mehr Urlaubstage festgelegt werden.

Im Rahmen des sogenannten Direktionsrechts kann der Arbeitgeber den Urlaubszeitraum seiner Mitarbeiter festlegen. Dennoch muss er gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG die zeitlichen Urlaubswünsche seiner Angestellten berücksichtigen – es sein denn, er kann besondere betriebliche Gründe nachweisen, wie beispielsweise einen hohen Arbeitsanfall im Unternehmen.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Arbeitnehmer, die schwerbehindert sind, verfügen bei einer 5-Tage-Woche über einen Zusatzurlaub von fünf Tagen jährlich (§ 208 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch).

Wann besteht der volle Urlaubsanspruch?

In § 4 BUrlG ist festgelegt, dass Beschäftigte erstmals nach dem sechs-monatigen Bestehen ihres Arbeitsverhältnisses den vollen Urlaubsanspruch haben. Dieser Zeitrahmen von einem halben Jahr ist unter dem Begriff Wartezeit bekannt.

Beispiel:

Trat ein Arbeitnehmer seine neue Arbeitsstelle zum 01.09.2019 an, dann hat er am 01.03.2020 den vollen Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2020.

Ebenso verfügen Beschäftigte, die sich noch in der Probezeit befinden, über einen Urlaubsanspruch – er beträgt mit jedem vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 Abs. 1 BUrlG).

Beispiel:

Einem Angestellten in der Probezeit, der einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen hat, stehen – wenn das oben genannte Beispiel herangezogen wird – für die Monate September, Oktober, November und Dezember 8 Tage Urlaub zu.

–> 4 Monate x 2 Urlaubstage pro Monat = 8 Urlaubstage

Auch wenn der Beschäftigte während seiner Probezeit die Kündigung erhält, erhält er den ihm zustehenden Urlaub. Wenn dies nicht möglich ist, hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsabgeltungsanspruch (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Urlaubsanspruch für Minijobber, Teilzeitkräfte und Praktikanten

Ein Teilzeitbeschäftigter hat grundsätzlich den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitbeschäftigter. Die Voraussetzung hierfür ist, dass er an jedem Arbeitstag der Woche tätig ist. Arbeitet er jedoch zum Beispiel nur an zwei oder drei Tagen, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Beispiel:

Ein Beschäftigter arbeitet in einem Betrieb an drei Tagen in der Woche. Die Vollzeitbeschäftigten haben 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

–> 30 Urlaubstage x 3 Arbeitstage / 5 = 18 Tage

Minijobber, also Arbeitnehmer mit einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 450 Euro, haben ebenfalls einen Urlaubsanspruch. Genau wie bei Teilzeitkräften ist es bei Minijobbern entscheidend, an wie vielen Tagen sie wöchentlich arbeiten.

Der Urlaubsanspruch bei Praktikanten und Werkstudenten ist anders geregelt.

Ist ein Praktikant noch minderjährig, gelten für ihn die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes – kurz JArbSchG. Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Zuge ihrer Schulausbildung oder ihres Studiums absolvieren, haben keinen Urlaubsanspruch.

Absolvieren Praktikanten hingegen ein freiwilliges Praktikum, gilt für sie ein gesetzlich geregelter Urlaubsanspruch. Die Voraussetzung hierfür ist eine mindestens vierwöchige Tätigkeit im Unternehmen.

Wie viel Urlaubsanspruch haben minderjährige Arbeitnehmer?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt den Urlaubsanspruch für minderjährige Arbeitnehmer. Jugendliche dürfen maximal fünf Tage wöchentlich arbeiten. Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage sind nach dem Alter gestaffelt.

§ 19 JArbSchG definiert den Urlaubsanspruch für minderjährige Beschäftigte. Er beträgt

  • bei Angestellten, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht haben, mindestens 30 Werktage.
  • bei Beschäftigten, die zu Beginn des Kalenderjahres unter 17 Jahre alt sind, mindestens 27 Werktage.
  • bei Arbeitnehmern, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind, mindestens 25 Werktage.

Am Ende des Jahres: Verfällt der Urlaubsanspruch?

Grundsätzlich sollte der Urlaub im Laufe des Kalenderjahres genommen werden – sonst verfällt dieser am 31. Dezember. Eine Übertragung der restlichen Urlaubstage in das darauffolgende Jahr ist zwar möglich, jedoch müssen hierfür persönliche oder betriebliche Gründe, wie beispielsweise eine Krankheit oder ein hohes Arbeitspensum im Unternehmen, gegeben sein.

Gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG müssen die noch verbleibenden Urlaubstage in den ersten drei Monaten des neuen Jahres genommen werden, also bis spätestens 31. März.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Mitarbeiter darüber frühzeitig in Kenntnis zu setzen, dass sie für das laufende Jahr noch über Urlaubstage verfügen. Außerdem sind sie darüber zu informieren, dass ihr Urlaubsanspruch verfällt, sollten sie ihren Urlaub nicht nehmen.

Wurde ein Arbeitsverhältnis gekündigt und der Beschäftigte verfügt noch über Urlaubstage, muss er diese in Anspruch nehmen. Können die Urlaubstage nicht mehr bzw. nur teilweise gewährt werden, müssen sie vonseiten des Arbeitgebers abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Foto(s): ©Peixabay/Edeltravel

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Rechtstipps zu "Urlaubsanspruch berechnen" | Seite 3

  • 26.01.2021 Rechtsanwältin Karina Malancea
    „… Null). Vor allem der Umgang mit Urlaubsansprüchen ist noch immer hochaktuell und teilweise umstritten. Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu? § 3 Abs. 1 BUrlG regelt den gesetzlichen Mindesturlaub …“ Weiterlesen
  • 09.02.2021 Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald
    „… , dass die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers darauf angerechnet werden. In diesem Zusammenhang findet man in Aufhebungsverträgen manchmal die Regelung, dass die Freistellung zunächst unwiderruflich unter Anrechnung sämtlicher …“ Weiterlesen
  • 18.12.2020 Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM
    „… ist. Das BAG hat seine frühere Rechtsprechung zur Entstehung des Urlaubs aufgegeben und mittlerweile anerkannt, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers abhängig vom Umfang der Kalendertage zu berechnen …“ Weiterlesen
  • 08.12.2020 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
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  • 01.11.2021 Rechtsanwalt Ansgar Dittmar
    „… , wenn ich mich streckenweise in Kurzarbeit befunden habe oder der Betrieb kurzzeitig geschlossen werden musste? Und wie steht es um die Übertragbarkeit meines Urlaubsanspruchs ins nächste Jahr …“ Weiterlesen
  • 10.08.2020 Rechtsanwalt Moritz Schulte
    „… des Urlaubsanspruchs während der Kurzarbeit automatisch eintritt oder ob es einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien bedarf. Berechnung des gekürzten Urlaubsabspruchs …“ Weiterlesen
  • 14.03.2023 Rechtsanwalt Dr. Lenas Tilman Götz DSB zert. (TÜV)
    „Nach aktueller Rechtslage kann der Urlaubsanspruch für Zeiten, in denen sich Mitarbeiter/-innen in Kurzarbeit befinden gekürzt werden. Das gilt allerdings nicht für das Urlaubsentgelt …“ Weiterlesen
  • 06.04.2020 Rechtsanwältin Kerstin Obexer
    „… vereinbart hatte, dass während der Dauer der Arbeitszeitverkürzung auch der Urlaubsanspruch entsprechend gekürzt wird. Unklar ist, allerdings ob sich der Urlaub automatisch oder nur bei Vorliegen …“ Weiterlesen
  • 27.03.2020 Rechtsanwalt Jens-Arne Former
    „… Anspruch auf Kurzarbeitergeld? Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67 %. Hilfen für die Berechnung des KuG finden …“ Weiterlesen
  • 25.03.2020 Rechtsanwalt Ignacio Ordejón Zuckermaier
    „… aber nicht einseitig den Urlaub bestimmen, sondern erfüllt den Urlaubsanspruch nach § 7 BurlG nur, wenn er bei der Erteilung des Urlaubs den Wünschen des Arbeitnehmers nachkommt. Dies gilt aber nur …“ Weiterlesen
  • 24.03.2020 Rechtsanwältin Nadine Michels
    „… . Die genaue Berechnung erfolgt anhand eines pauschalierten Nettoentgelts, Tabellen für die genaue Berechnung sind von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. 3. Darf ich einen Nebenjob ausüben …“ Weiterlesen
  • 19.03.2020 Rechtsanwältin Nurefşan Keskiner
    „… von 1.624,00 €. Was passiert mit Urlaubsansprüchen und Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit? Urlaub Arbeitnehmer dürfen ihren Urlaub auch während der Kurzarbeit nehmen, den sie bereits beantragt …“ Weiterlesen
  • 22.11.2019 Rechtsanwalt Daniel Krug
    „… Arbeitstagen in Ansatz zu bringen. Vollziehe sich der Wechsel von der Arbeits- in die Freistellungsphase im Verlauf eines Kalenderjahres, berechne sich der Urlaubsanspruch anteilig, gemessen an den jeweiligen …“ Weiterlesen
  • 05.11.2019 Rechtsanwalt Dietrich Jaser
    „Autor: Rechtsanwalt Dietrich Jaser – 20.10.2019 Beispiele für gesetzliche Regelungen 1. Urlaub Ein Beispiel für „Lohn ohne Arbeit“ ist der gesetzliche Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. Jede(r …“ Weiterlesen
  • 23.10.2019 Rechtsanwalt Colin Marc Rapp
    „… der Urlaubsabgeltungsanspruch? Ein Urlaubsabgeltungsanspruch kommt nur in Betracht, wenn der ehemalige Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis noch Urlaubsansprüche zustehen und dieser im Arbeitsverhältnis nicht mehr genommen …“ Weiterlesen
  • 03.09.2019 Rechtsanwalt Martin Klein
    „… Arbeitsverhältnisse, wobei einige Besonderheiten im Heimarbeitsgesetz (HAG) geregelt sind. Probleme ergeben sich hier häufig bei der Gewährung von Urlaubsansprüchen oder in Fällen, in denen Streit darüber …“ Weiterlesen
  • 26.02.2020 Maj Pascale Weber, anwalt.de-Redaktion
    „… bezahlte Urlaubstage. Beginnt das Arbeitsverhältnis erst am 1. Juli, kann nur ein Teilurlaubsanspruch entstehen. Auch in der Probezeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Urlaubsanspruch berechnen …“ Weiterlesen
  • 11.05.2019 Rechtsanwältin Nadja Häfner-Beil
    „… , sondern die Elternzeit. Das BAG hat entschieden, dass auch in der Elternzeit erst einmal der volle Urlaubsanspruch erworben wird (Urteil vom 19.03.2019). Allerdings kann der Arbeitgeber diesen für jeden …“ Weiterlesen
  • 10.05.2019 Rechtsanwalt Daniel Balzert LL.M.
    „… weiterer gesetzlicher Urlaubsanspruch zusteht. Befindet sich der Arbeitnehmer nur teilweise im Sonderurlaub, so ist bei der Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruches zu berücksichtigen …“ Weiterlesen
  • 21.03.2019 Rechtsanwalt Dr. Thorsten Engel LL.M.
    „… Urlaubsansprüche kürzen kann. Grundsätzlich besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit der gesetzliche Urlaubsanspruch gemäß den §§ 1, 3 BUrlG. Doch § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG räumt dem Arbeitgeber das Recht …“ Weiterlesen
  • 11.03.2019 Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler
    „… noch offenen Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend gemacht werden. Bitte notieren Sie sich, ob noch offene Bonuszahlungen ausstehen, Überstunden noch nicht abgegolten worden sind, Urlaubsansprüche …“ Weiterlesen
  • 28.02.2019 Rechtsanwalt Guido C. Bischof
    „… zu einer Ablehnung führen. Grundsätzlich lässt sich ein Urlaubsanspruch auch arbeitsgerichtlich durchsetzen, gegebenenfalls sogar als Eilverfahren. Eine Ausbezahlung des Urlaubs (Abgeltung) ist gesetzlich …“ Weiterlesen
  • 28.01.2019 Rechtsanwältin Hülya Senol
    „In diesem Rechtstipp gehen wir unter anderem darauf ein, wie Sie Ihren Urlaubsanspruch korrekt berechnen, was mit dem Resturlaub bei Kündigung geschieht und ob Ihr Arbeitgeber den Urlaub ausbezahlen …“ Weiterlesen
  • 06.08.2018 Fachanwalt Arbeitsrecht Carsten Fleischer
    „… bemisst sich die Höhe von Urlaubsansprüchen nach den Arbeitstagen in der Arbeitswoche. Die Stundenanzahl, wie so oft von den Parteien des Arbeitsverhältnisses angenommen, spielt für …“ Weiterlesen